Autor: BKR

Monat der Weltmission – Vortrag von Rechtsanwalt P. Owen Chourappa SJ

Papst Franziskus hat den Oktober 2019 zum außerordentlichen Monat der Weltmission ausgerufen. P. Owen Chourappa SJ sprach dazu auf Einladung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte, des Erzbistums Freiburg und des Bischöflichen Hilfswerks missio auf dem Heidelberger Unitashaus. Pater Chourappa hilft als Priester und Rechtsanwalt den Ärmsten der Armen in Nordostindien und hat sich insbesondere dem Kampf gegen Menschenhandel verschrieben.

Dabei war er ebenso wie die anwesenden BKR-Vorstände Michael Schmidt-Hofner und Urs Fabian Frigger sehr erfreut über die zahlreichen erschienen Gäste – und insbesondere über die vielen studentischen Zuhörer.

BKR-Klostertagung 2019 – Die Mäßigung im Blick

Die fünfte Klostertagung des BKR hat vom 29. bis 31. März 2019 im Franziskaner-Kloster Frauenberg in Fulda stattgefunden. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stand – wie stets passend zum Berufsstand – das Thema „Mäßigung“ – jene sittliche Tugend, welche die Neigung zu verschiedenen Vergnügungen zügelt und im Gebrauch geschaffener Güter das rechte Maß einhalten lässt.

Am Freitag führte Professor Dr. Christoph Ohly (W.K.St. V. Unitas Stolzenfels Bonn), Ordinarius für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Trier, nach der Abendvesper der Franziskaner und Eröffnung durch den BKR-Vorsitzenden Roger Zörb aus Hamburg in das Thema ein mit der Erkenntnis „Durch Zucht und Maß Gott immer ähnlicher werden und dabei immer das Kreuz im Blick behalten“.

Nach der Heiligen Messe mit den Franziskanern vertiefte Professor Ohly  das Thema am Samstag anhand der Lektüre und Diskussion u. a. von Schriften des Apostels Paulus, des Hl. Ignatius von Loyola und Papst Benedikt XVI.. Deutlich wurde, dass der maßvolle Mensch sein sinnliches Streben auf das Gute richtet und ein gesundes Unterscheidungsvermögen bewahrt.

Unterbrochen wurden die Einheiten des Konsultors der vatikanischen Kongregation für den Klerus am Samstagnachmittag durch einen mittäglichen Besuch des Parlamentarischen Geschäftsführers und kirchenpolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Dr. Stefan Ruppert, MdL, der auch Landesvorsitzender der FDP Hessen ist.  Dabei wurde über manche heißen Eisen wie die Reform von § 219a StGB oder die Frage der Staatsleistungen an die Kirchen debattiert. Neben einigen Unterschieden erkannte man auch große Gemeinsamkeiten in der Positionierung. 

Gestärkt durch die Heilige Messe am Sonntag in der spätbarocken und künstlerisch wertvoll ausgestatteten Klosterkirche, rundete wiederum Urs Fabian Frigger, Rechtsanwalt in Bad Homburg und Lizentiat des Kanonischen Rechts, die Einkehr mit einem Exkurs in das Kirchenrecht („Apostasie, Häresie und Schisma – Wann bin ich exkommuniziert?“) ab.

Mögen die Tage auf dem Frauenberg die Teilnehmer stärken, demütig das Kreuz der Nachfolge auf sich zu nehmen, den Blick auf das Kreuz zu richten und in Standhaftigkeit und Treue die Geister zu unterscheiden!

Aufgrund der guten Resonanz der Teilnehmer wird die Tradition der BKR-Klostertage auf dem Frauenberg im kommenden Jahr fortgesetzt werden.

20. Jahrestagung des BKR – Gute Stimmung zum runden Geburtstag!

Die 20. Jahrestagung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) hat am 10. November 2018 in Bonn stattgefunden.

Zunächst nahm in einem gehaltvollen geistlichen Impuls Prof. P. Dr. Edward Fröhling SAC, Inhaber des Lehrstuhls für Fundamentaltheologie und Spiritualität an der Philsophisch-Theologischen Hochschule in Vallendar, die Teilnehmer auf eine spannende und überraschende Reise durch die Theologie von Augustinus bis hin zu Dorothee Sölle mit.

Im Anschluss eröffnete der BKR-Vorsitzende Rechtsanwalt Roger Zörb aus Hamburg die Jahrestagung und betonte die drei Säulen des Verbandes: Den Dienst am Mandanten, die gegenseitige Unterstützung im Netzwerk und Einflußnahme auf Politik, Gesellschaft und Kirche. Zur Verwirklichung dieser Ziele in 20 Jahren BKR gratulierte in Bonn auch Manfred Speck, Präsident der Katholischen Akademikerarbeit (KAD) und Mitglied im Zentralkomitee der Deutschen Katholiken (ZdK).

Zum Dienst am Mandanten gehört für die Mitglieder des BKR seit 20 Jahren auch regelmäßige Fortbildung – zum Beispiel im Rahmen des anspruchsvollen Seminarteils der Jahrestagungen. Mit dem Verbandsmitglied Rechtsanwalt Christian Sitter aus Gotha konnte der BKR in diesem Jahr erneut einen profilierten Referenten gewinnen, der sich dem aktuellen Thema Datenschutzgrundverordnung widmete. Sitter ist insbesondere als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht ein profunder Kenner der Datenschutzmaterie und auch Autor zahlreicher und viel beachteter Veröffentlichungen zum Datenschutzrecht.

Die anschließende Mitgliederversammlung bestätigte den Vorsitzenden und die weiteren Vorstandsmitglieder im Amt. Für den ausgeschiedenen Vorstand Nikolaus Jung wurde Klaus Weskamp in den Vorstand gewählt. Jung gehörte während der gesamten 20 Jahre zunächst als Vorsitzender, später als stellvertretender Vorsitzender dem Vorstand an.

Höhepunkt und Abschluß der Jahrestagung war der traditionelle Festkommers auf dem Hause der Katholischen Deutschen Studentenverbindung Ripuaria im CV. Den Festvortrag hielt Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank (KDStV Cheruscia Würzburg im CV) zum Thema „Die strafrechtliche Verfolgung von Terrorismus“. Er führte aus, daß die Zusammenarbeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden auf nationaler und europäischer Ebene stärker geworden ist, da eine wirksame Terrorismusbekämpfung nur bei internationalem Austausch möglich sei. Der Rechtsstaat sei eine Errungenschaft, die darauf basiert, daß wir unser Zusammenleben in einer staatlichen Gemeinschaft auf den Grundlagen des Rechts regeln und die Gesetze auch tatsächlich angewendet und durchgesetzt werden. Rechtsstaat sei nur in einer Demokratie möglich und Demokratie nur ein einem Rechtsstaat. Daher sei jeglicher Form des Extremismus – komme er von links, rechts oder aus dem Islam – entschieden entgegenzutreten.

Am Ende der stimmungsreichen studentischen Feier waren sich viele Teilnehmer einig, dass es eine der schönsten Jahrestagungen der vergangenen 20 Jahre war – und dass der BKR gestärkt die nächsten 20 Jahre in Angriff nehmen kann.

 

BKR-Klostertagung vom 02.-04.03.2018 in Fulda

Die vierte Klostertagung des BKR hat vom 2.-4. März 2018 im Franziskaner-Kloster Frauenberg in Fulda stattgefunden. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stand – erneut passend zum Berufsstand – das Thema „Tapferkeit“. Am Freitag führte der Geistliche Rat Pfarrer Winfried Bittner aus Fulda nach der Eröffnung durch den BKR-Vorsitzenden Roger Zörb anhand des Katechismus und einiger Schriften des christlichen Philosophen Josef Pieper in das Thema ein mit der Erkenntnis „Die Tapferkeit ist die Tugend der Mitte zwischen Feigheit und Tollkühnheit“. Nach der Heiligen Messe mit den Franziskanern vertiefte Professor Dr. Cornelius Roth (KDStV Palatia Marburg im CV) das Thema am Samstag anhand der Lektüre und Diskussion einiger Schriften von Thomas Morus, Pater Christian de Chergé und nochmals Josef Piepers. Deutlich wurde jeweils, dass Tapferkeit das Standhalten meint, nicht den Angriff und stets eine Hinordnung an das Gute voraussetzt. Unterbrochen wurden die Einheiten des ehemaligen Regens des Fuldaer Priesterseminars durch einen mittäglichen Besuch des örtlichen Bundestagsabgeordneten Michael Brand (WKStV Unitas-Salia Bonn), der einen aktuellen Bericht aus Berlin abgab. Gestärkt durch die Heilige Messe am Sonntag in der spätbarocken und künstlerisch wertvoll ausgestatteten Klosterkirche, rundete wiederum Urs Fabian Frigger, Rechtsanwalt in Bad Homburg und Lizentiat des Kanonischen Rechts, die Einkehr mit einem Exkurs in das kirchliche Vermögensrecht („Ein neues Limburg verhindern“) ab. Mögen die Tage auf dem Frauenberg die Teilnehmer stärken, in Schwierigkeiten standzuhalten, im Erstreben des Guten durchzuhalten und allen Prüfungen und Verfolgungen die Stirn zu bieten!

Aufgrund der guten Resonanz der Teilnehmer wird die Tradition der Einkehr-Wochenenden des BKR auf dem Frauenberg im kommenden Jahr fortgesetzt werden.

Bericht: Roger Zörb

Fotos: Heinrich Michael Roth

BKR-Jahrestagung am 04.11.2017 in Bonn

Die 19. Jahrestagung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) hat am 4. November 2017 in Bonn stattgefunden.

Pfarrer Dr. Wolfgang Picken, leitender Pfarrer für den Seelsorgebereich Bad Godesberg, eröffnete die Tagung mit einem geistlichen Impuls, der sich insbesondere mit dem zurückliegenden Feiertag Allerheiligen beschäftigte und einen Bogen zur beruflichen Tätigkeit der Teilnehmer schlug: Die Arbeit sei nicht allein einer der höchsten menschlichen Werte und das Mittel menschlicher Mitwirkung am Fortschritt der Gesellschaft; sie sei auch ein Weg der Heiligung.

Ergänzend betonte der Vorsitzende des BKR RA Roger Zörb aus in seiner Begrüßung die drei Säulen des Verbandes: Den Dienst am Mandanten, die gegenseitige Unterstützung im Netzwerk und Einflußnahme auf Politik, Gesellschaft und Kirche.

Zum Dienst am Mandanten gehört für die Mitglieder des BKR auch regelmäßige Fortbildung – zum Beispiel im Rahmen des anspruchsvollen fünfstündigen Seminarteils der Jahrestagungen. Mit Rechtsanwalt Norbert Schneider konnte der BKR in diesem Jahr erneut einen profilierten Referenten gewinnen, der sich schwerpunktmäßig mit ausgewählten Abrechnungsproblemen aus der Praxis beschäftigte. Auch typische Haftungsfälle wurden aufgezeigt, die mitunter erhebliche Gebührenverluste nach sich ziehen. Ein Seminar, das sich sofort bezahlt machte.

Höhepunkt und Abschluss der Jahrestagung war der traditionelle Festkommers auf dem Hause der Katholischen Deutschen Studentenverbindung Ripuaria im CV. Den Festvortrag hielt Professor Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert (Unitas Eckhardia Freiburg), Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, zum Thema „Menschenwürde und Menschenbild – Wieviel Christentum steckt im Grundgesetz?“. In seiner mit viel Applaus bedachten Rede unterstrich der Präsident, dass er das Grundgesetz für eine Verfassung hält, mit der die Kirche sehr zufrieden sein könne. Das Grundgesetz errichte natürlich keinen Gottesstaat, sondern einen weltlichen Staat, erfülle aber viele der Anforderungen, die vom christlichen Standpunkt aus überhaupt an eine Staatsverfassung gerichtet werden können, in einem beachtlichen Maße. Die Religionsfreiheit biete die Grundlage, den Standpunkt des Christentums immer wieder zur Geltung zu bringen und zwar auch und gerade im öffentlichen Leben, in Staat und Gesellschaft. Die christlichen Kirchen, jeder einzelne Christ und auch Verbände wie der BKR seien hier überaus wichtige Akteure.

Die 20. Jahrestagung des BKR findet am 10. November 2018 in Bonn statt und beschäftigt sich anläßlich des Jubiläums ganztägig mit dem Thema „Verhältnis Staat und Kirche – positive Neutralität oder Absage an eine Werteorientierung?“.

Bericht: Roger Zörb

Von links: Dr. Martin Schoser (BKU-Geschäftsführer) Festredner Prof. Dr. Klaus Rennert (Präsident des Bundesverwaltungsgerichts), RA Roger Zörb (BKR-Vorsitzender)

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