Sie sind Kollegin oder Kollege und möchten bei uns Mitglied werden? Mitglied des BKR kann jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt werden, der für die Katholische Kirche sichtbar Zeugnis ablegt. 

Dies kann entweder durch die Mitgliedschaft in einem katholischen Verband geschehen. Dies beinhaltet korporativ strukturierte oder andere katholische Akademikerverbände sowie katholische wissenschaftliche Gesellschaften. Ebenso finden Angehörige katholischer Laienverbände oder Ordensgemeinschaften im BKR eine kirchlich-berufliche Heimat!

Auch und insbesondere gilt dies aber auch für alle Kolleginnen und Kollegen, die sich in der Kirche engagieren. Sei es als Lektor, Kommunionhelfer, Katechet, Ministrant, Organist oder z. B. in den Gremien wie Pfarrgemeinderat oder Kirchenvorstand oder in katholischen Hauskreisen. 

Es können bereits Rechtsreferendare als Juniormitglieder mit eingeschränkten Rechten und Pflichten eintreten. Patentanwälte, Nur-Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Vereidigte Buchprüfer oder sonstige Personen mit der Befähigung zum Richteramt können außerordentliche Mitglieder mit vollen Mitgliederrechten werden.

Nähere Informationen können Sie unserer Satzung, den Kooperationsbedingungen und dem Ethik-Kodex entnehmen, bevor Sie den Aufnahmeantrag ausdrucken und ausgefüllt an die Geschäftsstelle senden:


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Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


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Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr