BKR-Jahrestagung am 04.11.2017 in Bonn

Die 19. Jahrestagung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) hat am 4. November 2017 in Bonn stattgefunden.

Pfarrer Dr. Wolfgang Picken, leitender Pfarrer für den Seelsorgebereich Bad Godesberg, eröffnete die Tagung mit einem geistlichen Impuls, der sich insbesondere mit dem zurückliegenden Feiertag Allerheiligen beschäftigte und einen Bogen zur beruflichen Tätigkeit der Teilnehmer schlug: Die Arbeit sei nicht allein einer der höchsten menschlichen Werte und das Mittel menschlicher Mitwirkung am Fortschritt der Gesellschaft; sie sei auch ein Weg der Heiligung.

Ergänzend betonte der Vorsitzende des BKR RA Roger Zörb aus in seiner Begrüßung die drei Säulen des Verbandes: Den Dienst am Mandanten, die gegenseitige Unterstützung im Netzwerk und Einflußnahme auf Politik, Gesellschaft und Kirche.

Zum Dienst am Mandanten gehört für die Mitglieder des BKR auch regelmäßige Fortbildung – zum Beispiel im Rahmen des anspruchsvollen fünfstündigen Seminarteils der Jahrestagungen. Mit Rechtsanwalt Norbert Schneider konnte der BKR in diesem Jahr erneut einen profilierten Referenten gewinnen, der sich schwerpunktmäßig mit ausgewählten Abrechnungsproblemen aus der Praxis beschäftigte. Auch typische Haftungsfälle wurden aufgezeigt, die mitunter erhebliche Gebührenverluste nach sich ziehen. Ein Seminar, das sich sofort bezahlt machte.

Höhepunkt und Abschluss der Jahrestagung war der traditionelle Festkommers auf dem Hause der Katholischen Deutschen Studentenverbindung Ripuaria im CV. Den Festvortrag hielt Professor Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert (Unitas Eckhardia Freiburg), Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, zum Thema „Menschenwürde und Menschenbild – Wieviel Christentum steckt im Grundgesetz?“. In seiner mit viel Applaus bedachten Rede unterstrich der Präsident, dass er das Grundgesetz für eine Verfassung hält, mit der die Kirche sehr zufrieden sein könne. Das Grundgesetz errichte natürlich keinen Gottesstaat, sondern einen weltlichen Staat, erfülle aber viele der Anforderungen, die vom christlichen Standpunkt aus überhaupt an eine Staatsverfassung gerichtet werden können, in einem beachtlichen Maße. Die Religionsfreiheit biete die Grundlage, den Standpunkt des Christentums immer wieder zur Geltung zu bringen und zwar auch und gerade im öffentlichen Leben, in Staat und Gesellschaft. Die christlichen Kirchen, jeder einzelne Christ und auch Verbände wie der BKR seien hier überaus wichtige Akteure.

Die 20. Jahrestagung des BKR findet am 10. November 2018 in Bonn statt und beschäftigt sich anläßlich des Jubiläums ganztägig mit dem Thema „Verhältnis Staat und Kirche – positive Neutralität oder Absage an eine Werteorientierung?“.

Bericht: Roger Zörb

Von links: Dr. Martin Schoser (BKU-Geschäftsführer) Festredner Prof. Dr. Klaus Rennert (Präsident des Bundesverwaltungsgerichts), RA Roger Zörb (BKR-Vorsitzender)

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr