BKR nimmt zum Hamburger Rahmenkonzept für sexuelle Bildung Stellung
Zum Rahmenkonzept für sexuelle Bildung im Erzbistum Hamburg
Hamburg/Düsseldorf, 13. Juni 2025 – Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) nimmt das neue Rahmenkonzept zur sexuellen Bildung an katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg mit großem Interesse zur Kenntnis. Das Konzept betont, dass katholische Schulen sichere Orte sein sollen, an denen Sexualität „nicht tabuisiert, sondern in ihrer Vielschichtigkeit und Würde anerkannt wird“. Es hebt zudem die „aktive Förderung unterschiedlicher Identitäten und sexueller Orientierungen“ hervor.
BKR-Vorsitzender Rechtsanwalt Roger Zörb erklärt hierzu:
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Erzbistum Hamburg den Mut aufbringt, Sexualität breit und offen zu thematisieren und damit Vielfalt und Menschenwürde in den Blick nimmt. Katholische Schulen sind berufen, nicht nur Wissen, sondern auch die Achtung vor dem Menschen zu vermitteln.“
Gleichzeitig mahnt der BKR zur sorgfältigen Einbettung des Konzepts in die kirchliche Lehre:
„Es ist zentral, dass die katholische Anthropologie mit ihrem ganzheitlichen Menschenbild das Fundament bleibt. Nur so können diese Schulen den Anspruch erfüllen, katholisch geprägt und zugleich wertschätzend jedem Menschen gegenüber zu sein.“
Professor Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, ergänzt:
„Ein pädagogisches Konzept, das Sexualität im katholischen Raum vermitteln will, kann nicht glaubwürdig sein, wenn es die kirchliche Lehre ausblendet. Die Theologie des Leibes von Papst Johannes Paul II. bietet einen menschenfreundlichen und zugleich glaubensgemäßen Zugang zu Fragen von Leiblichkeit, Liebe und Sexualität. Sie gehört ins Zentrum jeder katholischen Sexualpädagogik.“
Der BKR fordert daher:
- Klare Profilierung der katholischen Identität: Das Rahmenkonzept sollte deutlich machen, wie biblisch-theologische und kirchenrechtliche Grundlagen pädagogisch vermittelt werden.
- Einbindung der kirchlichen Lehre: Insbesondere die Theologie des Leibes sollte als tragfähige Grundlage einer katholischen Sexualpädagogik berücksichtigt werden.
- Offene und transparente Kommunikation: Eltern und Lehrkräfte müssen umfassend informiert werden – insbesondere über die pädagogischen Leitlinien und deren ethisch-theologische Fundierung.
- Prävention von Konflikten: Eine unabhängige Beratungskommission aus theologischen, pädagogischen und rechtlichen Fachleuten sollte unterstützend wirken und bei Bedarf Vermittlung leisten.
Hintergrund: Das Erzbistum Hamburg zählt Ende 2024 etwa 340.000 Katholiken, davon nur rund 21.600 regelmäßige Messbesucher. Katholische Schulen stehen daher zunehmend im Spannungsfeld zwischen pluraler Lebenswirklichkeit und konfessioneller Prägung.
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