Autor: BKR

BKR mahnt Respekt vor dem Hochfest Fronleichnam an

BKR-Pressemitteilung

Respekt vor Fronleichnam: BKR begrüßt Korrektur des ZDF, mahnt aber sensibleren Umgang mit religiösen Feiertagen an

Hamburg/Düsseldorf, 8. Juni 2026. Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt, dass das ZDF nach massiver Leserkritik die Formulierung „Happy Kadaver“ im Zusammenhang mit dem Hochfest Fronleichnam geändert hat. Zugleich mahnt der BKR einen sensibleren Umgang öffentlich-rechtlicher Medien mit religiösen Feiertagen und Glaubensüberzeugungen an.

Das ZDF hatte in seinem „Update am Morgen“ vom 4. Juni 2026 über Fronleichnam berichtet und dabei nach eigener Darstellung ursprünglich die Formulierung „Happy Kadaver“ verwendet, auch prominent in der Überschrift. Inzwischen heißt der Beitrag „Warum Sie heute arbeiten oder nicht“. Das ZDF erklärte, man habe keine religiösen Gefühle verletzen wollen und die Formulierung nach Kritik angepasst.  

Der BKR hält diese Korrektur für richtig, sieht aber den Vorgang als Symptom eines tieferliegenden Problems. Religiöse Feiertage seien nicht bloß arbeitsfreie Tage oder kulturhistorische Kuriositäten, sondern Ausdruck grundrechtlich geschützter Glaubensausübung und gewachsener religiöser Identität. Fronleichnam gehöre zu den höchsten katholischen Feiertagen. Im Mittelpunkt stehe der Glaube an die wirkliche Gegenwart Christi in der Eucharistie, die in Gottesdiensten und Prozessionen öffentlich bekannt wird. Auch katholisch.de weist darauf hin, dass Katholiken an Fronleichnam ihren Glauben öffentlich bezeugen und die konsekrierte Hostie in einer Monstranz durch die Straßen getragen wird.  

Roger Zörb, Vorsitzender des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, erklärt:

„Dass das ZDF die Formulierung geändert hat, ist richtig und notwendig. Wer Fronleichnam mit einem Kalauer über Leichen verbindet, verfehlt nicht nur den Sinn dieses Hochfestes, sondern berührt auch die religiöse Würde vieler Gläubiger. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf pointiert formulieren. Er sollte aber gerade bei religiösen Überzeugungen erkennen, wo Ironie in Respektlosigkeit umschlägt.“

Der BKR betont, dass es nicht um Sonderrechte für Christen gehe. Kritik, journalistische Einordnung und auch gesellschaftliche Debatten über Feiertage seien selbstverständlich zulässig. Etwas anderes sei es jedoch, wenn zentrale Glaubensinhalte durch eine plakative Überschrift ins Lächerliche gezogen würden. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei aufgrund seines Auftrags zu Sachlichkeit, Ausgewogenheit und gesellschaftlicher Integration gehalten, religiöse Themen nicht bloß aus säkularer Distanz oder mit feuilletonistischer Herablassung zu behandeln.

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, erklärt:

„Religionsfreiheit schützt nicht nur den privaten Glauben im stillen Kämmerlein, sondern auch seine öffentliche Sichtbarkeit. Fronleichnam ist gerade ein Fest dieser Sichtbarkeit. Wer darüber berichtet, sollte den religiösen Gehalt ernst nehmen. Eine öffentlich-rechtliche Redaktion muss nicht katholisch denken. Sie muss aber verstehen, worüber sie schreibt.“

Der BKR sieht in der Reaktion vieler Leser ein wichtiges Zeichen zivilgesellschaftlicher Wachsamkeit. Der Vorgang zeige, dass religiöse Sprache, Symbole und Feiertage weiterhin für viele Menschen von erheblicher Bedeutung seien. Es sei gut, wenn Redaktionen auf Kritik reagieren. Noch besser wäre es, wenn religiöse Kompetenz bereits vor Veröffentlichung sichtbar werde.

Zörb abschließend:

„Der Vorgang sollte nicht künstlich skandalisiert, aber auch nicht bagatellisiert werden. Die Korrektur des ZDF ist ein erfreulicher Schritt. Nun sollte daraus die Einsicht folgen, dass religiöse Bildung und Sensibilität auch im Journalismus keine Nebensache sind.“

Kontakt:
Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

BKR begrüßt „Magnifica Humanitas“ von Papst Leo

Pressemitteilung des Bundes katholischer Rechtsanwälte — BKR

BKR zur KI-Enzyklika „Magnifica Humanitas“ von Papst Leo XIV.: Menschenwürde ist kein technischer Parameter

Düsseldorf/Hamburg, 25. Mai 2026.
Der Bund katholischer Rechtsanwälte — BKR begrüßt die erste Enzyklika von Papst Leo XIV. zur Künstlichen Intelligenz. Mit „Magnifica Humanitas“ stellt der Heilige Vater die gegenwärtige technische Revolution in die große Linie der katholischen Soziallehre. Die Enzyklika wird bereits als grundlegender Beitrag der Kirche zur ethischen, rechtlichen und politischen Ordnung Künstlicher Intelligenz eingeordnet. Papst Leo XIV. fordert insbesondere eine wirksame Regulierung, unabhängige Kontrolle und eine klare Orientierung technischer Entwicklung an Menschenwürde, Gemeinwohl und Verantwortung.  

Der BKR sieht in der Enzyklika ein starkes Signal gegen eine bloß technokratische Sicht auf Digitalisierung. Künstliche Intelligenz sei nicht nur eine Frage von Innovation, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit. Sie berühre Grundfragen des Rechts: Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Verantwortung, Zurechnung, Transparenz und demokratische Kontrolle.

„Papst Leo XIV. erinnert daran, dass der Mensch niemals Objekt technischer Systeme werden darf. Künstliche Intelligenz kann ein mächtiges Werkzeug sein. Sie darf aber nicht zum Maßstab des Menschen werden. Menschenwürde ist kein technischer Parameter und keine Variable in einem Optimierungsmodell“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.

Besonders bedeutsam ist aus Sicht des BKR die Warnung des Papstes vor Machtkonzentration, Manipulation und einer Entkopplung technischer Systeme von rechtlicher und moralischer Verantwortung. Die Enzyklika kritisiert nach übereinstimmenden Berichten die Konzentration digitaler Macht bei großen Technologieunternehmen und mahnt politische Verantwortung sowie rechtliche Rahmenbedingungen an.  

„Die Enzyklika ist auch ein Auftrag an den Rechtsstaat. Wo KI Entscheidungen vorbereitet oder faktisch vorprägt, muss Recht erkennbar, kontrollierbar und durchsetzbar bleiben. Es darf keine Herrschaft durch Intransparenz geben. Gerade Juristen sind gefordert, technische Entwicklung nicht nur zu begleiten, sondern normativ zu ordnen“, betont Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf.

Der BKR hebt hervor, dass Papst Leo XIV. Künstliche Intelligenz nicht pauschal ablehnt. Entscheidend sei vielmehr die moralische und rechtliche Einhegung ihrer Anwendung. Das gelte besonders für sensible Bereiche wie Arbeitswelt, Bildung, Gesundheitswesen, öffentliche Verwaltung, Justiz und Sicherheitspolitik. Nach Medienberichten warnt die Enzyklika zudem vor autonomen Waffen, Desinformation und Formen digitaler Ausbeutung.  

Aus Sicht des BKR ergeben sich daraus konkrete rechtspolitische Leitlinien:

  1. KI muss dem Menschen dienen.
    Sie darf menschliche Urteilskraft nicht ersetzen, sondern allenfalls unterstützen.
  2. Verantwortung darf nicht automatisiert werden.
    Für Entscheidungen mit Rechtsfolgen muss ein zurechenbarer menschlicher Verantwortungsträger bestehen.
  3. Transparenz ist rechtsstaatliche Mindestbedingung.
    Betroffene müssen nachvollziehen können, wann und wie KI-Systeme eingesetzt werden.
  4. Der Schutz der Schwachen ist Prüfstein jeder KI-Ordnung.
    Arbeitskräfte, Kinder, Kranke, Alte, Verbraucher und sozial Benachteiligte dürfen nicht zu Testobjekten algorithmischer Effizienz werden.
  5. Autonome Waffensysteme verlangen klare Grenzen.
    Entscheidungen über Leben und Tod dürfen nicht Maschinen überlassen werden.

Der BKR sieht in „Magnifica Humanitas“ eine moderne Fortschreibung der katholischen Soziallehre. Wie „Rerum Novarum“ im Industriezeitalter die soziale Frage der Arbeit aufgriff, stellt Papst Leo XIV. nun die digitale Machtfrage des 21. Jahrhunderts. Dass das Lehrschreiben auf den 15. Mai 2026 datiert ist, den 135. Jahrestag von „Rerum Novarum“, unterstreicht diese Linie.  

„Die Kirche erhebt hier keinen nostalgischen Einspruch gegen Technik. Sie stellt vielmehr die entscheidende Frage: Dient der Fortschritt dem Menschen — oder wird der Mensch dem Fortschritt dienstbar gemacht? Genau diese Frage gehört in die Mitte der rechtspolitischen Debatte“, so Otto.

Der BKR ruft Gesetzgeber, Gerichte, Rechtswissenschaft und Anwaltschaft dazu auf, die Impulse der Enzyklika ernst zu nehmen. Die Regulierung von KI dürfe nicht allein als Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Produktsicherheitsproblem verstanden werden. Es gehe um eine umfassende Ordnung digitaler Macht im Licht der Menschenwürde.

Kontakt:
Bund katholischer Rechtsanwälte — BKR
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Stellvertretender Vorsitzender
Rechtsanwalt, Düsseldorf

BKR wünscht ein gesegnetes Pfingstfest

Betrachtung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte zum Hochfest Pfingsten

Pfingsten: Der Geist der Wahrheit und die Verantwortung des Rechts

Mit dem Hochfest Pfingsten vollendet sich der österliche Festkreis. Die Kirche feiert die Herabkunft des Heiligen Geistes auf die Apostel. Was zunächst wie ein inneres geistliches Ereignis erscheint, ist zugleich ein öffentliches Geschehen: Menschen, die zuvor verängstigt und verschlossen waren, treten heraus. Sie sprechen. Sie bekennen. Sie werden verstanden.

Pfingsten ist damit nicht nur das Fest des Trostes, sondern auch das Fest der Klarheit. Der Geist Gottes führt nicht in Beliebigkeit, sondern in Wahrheit. Er löst nicht die Ordnung auf, sondern befähigt den Menschen, in Freiheit das Rechte zu erkennen und zu tun.

Für Juristinnen und Juristen hat Pfingsten deshalb eine besondere Bedeutung. Das Recht lebt nicht allein von Normtexten, Verfahren und Institutionen. Es lebt von Menschen, die bereit sind, dem Recht zu dienen: mit Wahrhaftigkeit, Maß, Unterscheidungsvermögen und innerer Unabhängigkeit. Wo diese Haltung fehlt, kann Recht äußerlich fortbestehen und innerlich doch entleert werden.

Der Heilige Geist wird in der kirchlichen Tradition als Beistand, Tröster und Geist der Wahrheit bezeichnet. Diese Bezeichnungen sind nicht abstrakt. Sie berühren den Kern jeder rechtlichen Verantwortung. Wer Recht spricht, Recht berät, Recht gestaltet oder Recht verteidigt, steht immer wieder vor Situationen, in denen nicht bloße Technik genügt. Es braucht Urteilskraft. Es braucht Gewissen. Es braucht Mut.

Pfingsten erinnert daran, dass Wahrheit nicht Besitz ist, sondern Gabe und Auftrag. Sie verlangt Demut gegenüber der Wirklichkeit. Sie verlangt die Bereitschaft, genauer hinzusehen, Interessen zu ordnen und Macht zu begrenzen. Gerade darin liegt eine wesentliche Aufgabe des Rechts: Es soll nicht das Recht des Stärkeren bestätigen, sondern der Gerechtigkeit dienen.

In einer Zeit, in der öffentliche Debatten oft von Erregung, Lagerdenken und sprachlicher Verrohung geprägt sind, erhält die Pfingstbotschaft zusätzliche Aktualität. Das Pfingstwunder ist auch ein Sprachwunder. Menschen verschiedener Herkunft verstehen einander. Nicht, weil Unterschiede verschwinden, sondern weil eine tiefere Einheit möglich wird. Auch das Recht ist auf solche Verständigung angewiesen. Es braucht eine Sprache, die klärt, nicht vernebelt; die unterscheidet, nicht spaltet; die dem Menschen dient, nicht ihn instrumentalisiert.

Für den Bund Katholischer Rechtsanwälte ist Pfingsten daher Anlass, die geistliche Dimension juristischer Berufung neu zu bedenken. Katholische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen nicht außerhalb der Welt, sondern mitten in ihr: in Konflikten, Verhandlungen, Verfahren, Institutionen und politischen Auseinandersetzungen. Gerade dort stellt sich die Frage, aus welchem Geist gehandelt wird.

Der Geist von Pfingsten ist kein Geist der Angst. Er ist auch kein Geist der Anpassung. Er ist der Geist, der befähigt, Wahrheit in Liebe zu sagen, Freiheit verantwortlich zu gebrauchen und Gerechtigkeit nicht als bloße Formel, sondern als konkrete Aufgabe zu verstehen.

So ist Pfingsten ein Fest der Erneuerung: der Kirche, der Sprache, des Gewissens und auch des Rechts. Es ruft dazu auf, die juristische Arbeit nicht als bloße Dienstleistung zu begreifen, sondern als Beitrag zu einer Ordnung, in der die Würde des Menschen, die Bindung an Wahrheit und die Verantwortung vor Gott nicht vergessen werden.

Der BKR wünscht allen Kolleginnen und Kollegen, ihren Familien sowie allen Menschen, die Verantwortung in Recht, Staat und Gesellschaft tragen, ein gesegnetes Hochfest Pfingsten. 🕊️

Möge der Heilige Geist uns Klarheit im Denken, Maß im Urteil und Mut im Handeln schenken.

BKR mahnt höhere Sorgfalt bei religiösen Themen an

BKR: ZDF-Entschuldigung zu „logo!“-Kirchenbeitrag ist notwendig – aber nicht ausreichend

Bund katholischer Rechtsanwälte fordert höhere journalistische Sorgfalt bei religiösen Themen in Kinderformaten

Berlin/Düsseldorf, 16. Mai 2026. Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt, dass das ZDF den umstrittenen „logo!“-Beitrag über die christlichen Kirchen aus dem Archiv entfernt und sich für die Darstellung entschuldigt hat. Nach Berichten von katholisch.de hatte ZDF-Intendant Norbert Himmler eingeräumt, dass die Kombination eines positiv konnotierten Beitrags zum Ramadan-Ende mit einem stark kritisch fokussierten Erklärstück zur Geschichte der Kirchen den Eindruck einer beabsichtigten Gegenüberstellung habe erzeugen können. Der Beitrag habe unter anderem Kirchenaustritte, Angst vor der Hölle und Ablasshandel in den Mittelpunkt gestellt.  

Der BKR sieht darin einen wichtigen Schritt, hält die Angelegenheit aber nicht für erledigt. Gerade ein öffentlich-rechtliches Kindernachrichtenformat trage eine besondere Verantwortung für Sachlichkeit, Einordnung und Ausgewogenheit. Religiöse Themen dürften nicht durch verkürzte historische Schlagworte, selektive Negativbeispiele oder suggestive Kontrastierungen vermittelt werden.

„Dass das ZDF den Beitrag entfernt und Fehler eingeräumt hat, ist richtig. Entscheidend ist aber, dass daraus strukturelle Konsequenzen gezogen werden. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf Religion erklären, er darf sie auch kritisch einordnen. Er muss dies aber sorgfältig, sachgerecht und ohne tendenziöse Verkürzung tun – erst recht gegenüber Kindern“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.

Der BKR weist darauf hin, dass journalistische Freiheit und redaktionelle Unabhängigkeit nicht im Gegensatz zu religiöser Sensibilität stehen. Gerade in einer pluralen Gesellschaft müsse der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Lage sein, Religionen differenziert darzustellen. Dies gelte für den Islam ebenso wie für das Christentum, das Judentum und andere Religionsgemeinschaften.

„Die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit ist kein Freibrief für pädagogisch problematische Vereinfachungen. Sie verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vielmehr zu besonderer Sorgfalt, wenn er Grundfragen von Religion, Weltanschauung und gesellschaftlicher Identität behandelt. Kinder benötigen Erklärung, nicht Verzerrung“, so Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf.

Nach Auffassung des BKR sollte der Vorgang im zuständigen ZDF-Fernsehrat aufgearbeitet werden. Dabei gehe es nicht um eine Sanktionierung einzelner Redakteure, sondern um die Frage, welche Qualitätsmaßstäbe bei religiösen Themen in Kinder- und Jugendformaten gelten müssen. Die christliche Medieninitiative „Pro“ hat nach dem Bericht von katholisch.de ebenfalls darauf hingewiesen, dass es um grundsätzliche Fragen journalistischer Sorgfalt bei religiösen Themen gehe.  

Der BKR fordert daher:

  1. klare redaktionelle Standards für die Darstellung religiöser Themen in Kinderformaten,
  2. fachkundige Prüfung bei theologischen und religionsgeschichtlichen Erklärstücken,
  3. ausgewogene Kontextualisierung bei Beiträgen über unterschiedliche Religionsgemeinschaften,
  4. Transparenz im Beschwerdeverfahren, soweit Beiträge nachträglich entfernt oder korrigiert werden.

Der BKR betont zugleich, dass Kritik an Kirchen selbstverständlich Teil öffentlicher Debatte sei. Gerade die katholische Kirche müsse sich historischer und aktueller Kritik stellen. Öffentlich-rechtliche Kinderformate dürften daraus jedoch keine einseitige Reduktion des Christentums auf Schuld-, Angst- und Austrittserzählungen machen.

Kontakt:
Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Stellvertretender Vorsitzender
Rechtsanwalt, Düsseldorf

Einkehrwochenende des BKR 2026

Einkehrwochenende des BKR auf dem Frauenberg in Fulda

Gemeinschaft, geistliche Vertiefung und juristische Verantwortung

Vom 1. bis 3. Mai 2026 fand im Kloster Frauenberg in Fulda erneut das traditionelle Einkehrwochenende des BKR statt. Bereits zum zehnten Mal kamen Mitglieder des Bundes Katholischer Rechtsanwälte auf dem Frauenberg zusammen, um einige Tage bewusst aus dem beruflichen Alltag herauszutreten und sich in geistlicher Gemeinschaft grundlegenden Fragen von Glauben, Verantwortung und menschlichem Handeln zu widmen.  

Die Einkehrtage auf dem Frauenberg haben sich über viele Jahre zu einer festen und prägenden Tradition innerhalb des Verbandes entwickelt. Viele Teilnehmer verbindet mit dem Franziskanerkloster nicht nur ein Ort theologischer Reflexion, sondern auch ein Raum persönlicher Begegnung, vertrauensvollen Austauschs und gelebter Gemeinschaft. Gerade in einem beruflichen Umfeld, das häufig von hoher Belastung, Konflikten und rechtlicher Auseinandersetzung geprägt ist, gewinnen diese gemeinsamen Tage der Besinnung und des Gesprächs eine besondere Bedeutung.

Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb, betonte in diesem Zusammenhang:

„Die Einkehrtage auf dem Frauenberg sind seit vielen Jahren ein besonderer Bestandteil unseres Verbandslebens. Sie verbinden geistliche Vertiefung mit persönlicher Begegnung und stärken die Gemeinschaft katholischer Juristinnen und Juristen über Generationen hinweg. Gerade in einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung bleibt die gemeinsame Orientierung an christlichen Grundwerten von großer Bedeutung.“

Das diesjährige Thema „Sünde – Schuld – Vergebung“ griff dabei Fragestellungen auf, die sowohl den persönlichen Glauben als auch die berufliche Praxis von Juristen unmittelbar berühren. In den Vorträgen und Gesprächen wurde deutlich, dass Schuld im christlichen Verständnis weit über rein rechtliche Kategorien hinausreicht. Sie betrifft die Beziehung des Menschen zu Gott und zum Mitmenschen und verweist damit auf Fragen von Gewissen, Verantwortung und moralischer Freiheit.  

Der geistliche Begleiter des Wochenendes, Prof. Peter Schallenberg, führte die Teilnehmer in philosophische und theologische Grundlagen dieser Fragen ein. Ausgehend von den klassischen Überlegungen bei Platon und Sokrates bis hin zur Gewissenslehre Joseph Ratzingers wurde herausgearbeitet, dass das Gewissen nicht bloß subjektives Empfinden ist, sondern auf Wahrheit und Verantwortung hingeordnet bleibt. Gerade für Juristinnen und Juristen stellt sich damit immer wieder die Herausforderung, Recht und Gerechtigkeit in ein verantwortliches Verhältnis zu setzen.  

Besondere Aufmerksamkeit galt zudem der christlichen Vorstellung von Vergebung. Diese erschöpft sich nicht in einem bloßen Verzeihen, sondern zielt auf eine wirkliche Erneuerung der Beziehung und auf die Möglichkeit eines neuen Anfangs. Anhand zentraler biblischer Gleichnisse – darunter der verlorene Sohn, Kain und Abel sowie der barmherzige Samariter – wurde verdeutlicht, dass christliche Gerechtigkeit stets von Barmherzigkeit durchdrungen bleibt.  

Neben den theologischen und philosophischen Impulsen prägten vor allem die persönliche Gemeinschaft und der offene Austausch das Wochenende. Gemeinsame Gottesdienste, Gespräche in kleiner Runde, Mahlzeiten und Begegnungen im Klosteralltag machten erneut deutlich, dass der Frauenberg für viele Mitglieder des BKR weit mehr ist als ein Tagungsort. Er ist über die Jahre zu einem geistlichen und persönlichen Ankerpunkt des Verbandes geworden.

Gerade im Spannungsfeld von Recht, Verantwortung und menschlicher Fehlbarkeit erinnert die christliche Botschaft daran, dass Gnade mehr ist als das, was das Recht allein zu leisten vermag. Die Einkehrtage des BKR wollen hierfür Raum schaffen – für Besinnung, Orientierung und die gemeinsame Suche nach einer christlich verantworteten juristischen Praxis.  

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