Autor: BKR

Einkehrwochenende des BKR 2026

Einkehrwochenende des BKR auf dem Frauenberg in Fulda

Gemeinschaft, geistliche Vertiefung und juristische Verantwortung

Vom 1. bis 3. Mai 2026 fand im Kloster Frauenberg in Fulda erneut das traditionelle Einkehrwochenende des BKR statt. Bereits zum zehnten Mal kamen Mitglieder des Bundes Katholischer Rechtsanwälte auf dem Frauenberg zusammen, um einige Tage bewusst aus dem beruflichen Alltag herauszutreten und sich in geistlicher Gemeinschaft grundlegenden Fragen von Glauben, Verantwortung und menschlichem Handeln zu widmen.  

Die Einkehrtage auf dem Frauenberg haben sich über viele Jahre zu einer festen und prägenden Tradition innerhalb des Verbandes entwickelt. Viele Teilnehmer verbindet mit dem Franziskanerkloster nicht nur ein Ort theologischer Reflexion, sondern auch ein Raum persönlicher Begegnung, vertrauensvollen Austauschs und gelebter Gemeinschaft. Gerade in einem beruflichen Umfeld, das häufig von hoher Belastung, Konflikten und rechtlicher Auseinandersetzung geprägt ist, gewinnen diese gemeinsamen Tage der Besinnung und des Gesprächs eine besondere Bedeutung.

Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb, betonte in diesem Zusammenhang:

„Die Einkehrtage auf dem Frauenberg sind seit vielen Jahren ein besonderer Bestandteil unseres Verbandslebens. Sie verbinden geistliche Vertiefung mit persönlicher Begegnung und stärken die Gemeinschaft katholischer Juristinnen und Juristen über Generationen hinweg. Gerade in einer Zeit zunehmender gesellschaftlicher Polarisierung bleibt die gemeinsame Orientierung an christlichen Grundwerten von großer Bedeutung.“

Das diesjährige Thema „Sünde – Schuld – Vergebung“ griff dabei Fragestellungen auf, die sowohl den persönlichen Glauben als auch die berufliche Praxis von Juristen unmittelbar berühren. In den Vorträgen und Gesprächen wurde deutlich, dass Schuld im christlichen Verständnis weit über rein rechtliche Kategorien hinausreicht. Sie betrifft die Beziehung des Menschen zu Gott und zum Mitmenschen und verweist damit auf Fragen von Gewissen, Verantwortung und moralischer Freiheit.  

Der geistliche Begleiter des Wochenendes, Prof. Peter Schallenberg, führte die Teilnehmer in philosophische und theologische Grundlagen dieser Fragen ein. Ausgehend von den klassischen Überlegungen bei Platon und Sokrates bis hin zur Gewissenslehre Joseph Ratzingers wurde herausgearbeitet, dass das Gewissen nicht bloß subjektives Empfinden ist, sondern auf Wahrheit und Verantwortung hingeordnet bleibt. Gerade für Juristinnen und Juristen stellt sich damit immer wieder die Herausforderung, Recht und Gerechtigkeit in ein verantwortliches Verhältnis zu setzen.  

Besondere Aufmerksamkeit galt zudem der christlichen Vorstellung von Vergebung. Diese erschöpft sich nicht in einem bloßen Verzeihen, sondern zielt auf eine wirkliche Erneuerung der Beziehung und auf die Möglichkeit eines neuen Anfangs. Anhand zentraler biblischer Gleichnisse – darunter der verlorene Sohn, Kain und Abel sowie der barmherzige Samariter – wurde verdeutlicht, dass christliche Gerechtigkeit stets von Barmherzigkeit durchdrungen bleibt.  

Neben den theologischen und philosophischen Impulsen prägten vor allem die persönliche Gemeinschaft und der offene Austausch das Wochenende. Gemeinsame Gottesdienste, Gespräche in kleiner Runde, Mahlzeiten und Begegnungen im Klosteralltag machten erneut deutlich, dass der Frauenberg für viele Mitglieder des BKR weit mehr ist als ein Tagungsort. Er ist über die Jahre zu einem geistlichen und persönlichen Ankerpunkt des Verbandes geworden.

Gerade im Spannungsfeld von Recht, Verantwortung und menschlicher Fehlbarkeit erinnert die christliche Botschaft daran, dass Gnade mehr ist als das, was das Recht allein zu leisten vermag. Die Einkehrtage des BKR wollen hierfür Raum schaffen – für Besinnung, Orientierung und die gemeinsame Suche nach einer christlich verantworteten juristischen Praxis.  

Roger Zörb trifft den Kölner Kardinal Woelki

Pressemitteilung des BKR

BKR-Vorsitzender Roger Zörb im Gespräch mit Kardinal Rainer Maria Woelki anlässlich der Verabschiedung des Apostolischen Nuntius Erzbischof Nikola Eterović in Berlin

Berlin/Hamburg/Düsseldorf. Anlässlich der Verabschiedung des Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, kam der Vorsitzende des Bundes katholischer Rechtsanwälte, Roger Zörb, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, in Berlin mit dem Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, zu einem persönlichen Gespräch zusammen.

Der feierliche Anlass würdigte den langjährigen diplomatischen und kirchlichen Dienst Erzbischof Eterovićs in Deutschland. Als Vertreter des Heiligen Stuhls hat der Apostolische Nuntius über viele Jahre hinweg die Verbindung zwischen der Weltkirche und der Kirche in Deutschland mitgeprägt. Seine Amtszeit fiel in eine Phase erheblicher kirchlicher, gesellschaftlicher und rechtlicher Herausforderungen. Gerade in solchen Zeiten kommt der diplomatischen, vermittelnden und zugleich verbindenden Funktion des Nuntius eine besondere Bedeutung zu.

Roger Zörb betonte im Anschluss an das Gespräch die Bedeutung des kirchlichen Dialogs und der rechtlichen Verantwortung katholischer Laien in der Öffentlichkeit:

„Die Begegnung mit Kardinal Woelki anlässlich der Verabschiedung von Erzbischof Eterović war ein wichtiges Zeichen der Verbundenheit. Der BKR versteht sich als Stimme katholischer Juristinnen und Juristen, die die Kirche nicht aus der Distanz betrachten, sondern aus Verantwortung, Glauben und fachlicher Kompetenz begleiten. Gerade in einer Zeit, in der kirchliche Fragen zunehmend auch rechtliche, gesellschaftliche und mediale Dimensionen haben, braucht es den offenen Austausch zwischen kirchlicher Leitung und katholischen Rechtsanwälten.“

Der Bund katholischer Rechtsanwälte sieht in der Verabschiedung des Apostolischen Nuntius zugleich einen Anlass, die Bedeutung des kirchlichen diplomatischen Dienstes hervorzuheben. Der Nuntius steht nicht nur für die diplomatische Repräsentanz des Heiligen Stuhls, sondern auch für die geistliche und institutionelle Verbindung der Ortskirchen mit dem Papst und der universalen Kirche.

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf und stellvertretender Vorsitzender des BKR, erklärte hierzu:

„Das Amt des Apostolischen Nuntius ist von hoher kirchenrechtlicher und kirchenpolitischer Bedeutung. Es verbindet diplomatische Repräsentation, kirchliche Kommunikation und die Mitwirkung an zentralen Personal- und Leitungsfragen der Kirche. Erzbischof Eterović hat dieses Amt in Deutschland in einer besonders anspruchsvollen Phase ausgeübt. Der BKR dankt ihm für seinen Dienst und sieht zugleich die bleibende Aufgabe, das Verhältnis von Kirche, Recht und Gesellschaft sachlich, loyal und zugleich verantwortungsbewusst mitzugestalten.“

Der BKR wird auch künftig den Dialog mit kirchlichen Verantwortungsträgern suchen und sich mit seiner juristischen Expertise in Fragen einbringen, die das Verhältnis von Kirche, Staat, Recht und Gesellschaft betreffen. Maßstab bleibt dabei die Verbindung von fachlicher Präzision, kirchlicher Loyalität und dem Bewusstsein für die besondere Verantwortung katholischer Juristen im öffentlichen Raum.

Über den BKR:
Der Bund katholischer Rechtsanwälte ist ein Zusammenschluss katholischer Juristinnen und Juristen, die sich aus ihrem Glauben heraus mit rechtlichen, gesellschaftlichen und kirchlichen Fragestellungen befassen. Ziel des BKR ist es, katholische Positionen im juristischen Diskurs sichtbar zu machen und den Austausch zwischen Kirche, Recht und Gesellschaft zu fördern.


BKR freut sich über den neuen päpstlichen Nuntius in Berlin

Pressemitteilung

BKR begrüßt Ernennung von Erzbischof Dr. Hubertus Matheus Maria van Megen zum Apostolischen Nuntius in Deutschland

Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die Ernennung von Erzbischof Dr. Hubertus Matheus Maria van Megen zum neuen Apostolischen Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland. Zugleich würdigt der BKR den langjährigen Dienst seines Vorgängers, Erzbischof Dr. Nikola Eterović, dessen Rücktrittsgesuch nach mehr als zwölfjähriger Tätigkeit angenommen worden ist. 

Der bisherige Nuntius Erzbischof Dr. Nikola Eterović hat die Kirche in Deutschland über viele Jahre hinweg mit großer Kontinuität, diplomatischer Erfahrung und persönlicher Präsenz begleitet. In seine Amtszeit fielen unter anderem zahlreiche Bischofsernennungen sowie die Begleitung wichtiger Entwicklungen im Verhältnis von Kirche und Staat. Die Deutsche Bischofskonferenz hat zudem hervorgehoben, dass er die Nuntiatur zu einem Ort der Begegnung gemacht und mit seiner diskreten vatikanischen Diplomatie zur Stabilisierung des Staat-Kirche-Verhältnisses beigetragen habe. 

Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb, Hamburg, erklärte:

„Der Bund katholischer Rechtsanwälte dankt Erzbischof Dr. Nikola Eterović für seinen treuen und verdienstvollen Dienst in Deutschland. Er hat in einer kirchlich wie gesellschaftlich anspruchsvollen Zeit das Amt des Apostolischen Nuntius mit großer Klugheit, Verlässlichkeit und persönlicher Würde ausgeübt. Sein Wirken war geprägt von diplomatischer Umsicht, geistlicher Ernsthaftigkeit und einer bemerkenswerten Bereitschaft zum Gespräch. Dafür gebührt ihm unser aufrichtiger Dank.“

Mit Blick auf den neuen Nuntius erklärte Zörb weiter:

„Die Ernennung von Erzbischof Dr. Hubertus Matheus Maria van Megen ist ein sehr erfreuliches Zeichen. Seine langjährige Erfahrung im diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls, auch in internationalen Krisenregionen, lässt erwarten, dass er das verantwortungsvolle Amt in Deutschland mit großer Sachkunde, pastoraler Sensibilität und kirchlicher Klarheit ausüben wird. Wir heißen ihn herzlich willkommen und freuen uns auf eine vertrauensvolle und hervorragende Zusammenarbeit.“ 

Der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Professor Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, ergänzte:

„Der Apostolische Nuntius ist weit mehr als nur diplomatischer Repräsentant des Heiligen Stuhls. Er ist auch ein wichtiger Brückenbauer zwischen Rom, der Kirche in Deutschland und dem staatlichen Gemeinwesen. Erzbischof Dr. Nikola Eterović hat diese Aufgabe in herausragender Weise erfüllt. Er hat das kirchliche und gesellschaftliche Leben in unserem Land mit Aufmerksamkeit, Klarheit und großer Erfahrung begleitet.“

Professor Dr. Otto führte weiter aus:

„Dass nun mit Erzbischof Dr. Hubertus Matheus Maria van Megen ein international erfahrener und in schwierigen Kontexten bewährter Diplomat nach Deutschland entsandt wird, verdient hohe Anerkennung. Der BKR verbindet mit seiner Ernennung die Erwartung und die Hoffnung auf eine ebenso gute, offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit, wie wir sie mit seinem Vorgänger schätzen durften. Wir freuen uns darauf, diesen Weg im Geist gegenseitigen Respekts und gemeinsamer Verantwortung fortzusetzen.“ 

Der neue Nuntius, Erzbischof Dr. Hubertus Matheus Maria van Megen, wurde 1961 in den Niederlanden geboren, 1987 zum Priester geweiht und trat 1994 in den diplomatischen Dienst des Heiligen Stuhls ein. Seit 2014 war er als Nuntius im Sudan und in Eritrea tätig, seit 2019 zudem in Kenia und im Südsudan sowie als Ständiger Beobachter des Heiligen Stuhls bei UN-Organisationen in Nairobi. 

Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)


BKR begrüßt die Ernennung von Heiner Wilmer als Bischof von Münster

Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Die Ernennung von Dr. Heiner Wilmer SCJ zum neuen Bischof des Bistums Münster stellt einen kirchenpolitisch wie gesellschaftlich bedeutsamen Schritt dar. Nach einer längeren Phase der Vakanz erhält eines der größten und prägenden Bistümer in Deutschland damit wieder eine klare geistliche und organisatorische Leitung. Die Entscheidung des Heiligen Vaters erfolgt in einer Zeit tiefgreifender Umbrüche innerhalb der katholischen Kirche in Deutschland, die von strukturellen Reformdiskussionen, Vertrauensfragen und einer zunehmenden Pluralisierung gesellschaftlicher Wertvorstellungen geprägt ist.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die Ernennung ausdrücklich und sieht in ihr ein wichtiges Signal für Stabilität und Orientierung. Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb, erklärt hierzu, dass mit Dr. Wilmer eine Persönlichkeit in das Amt berufen werde, die über internationale Erfahrung, geistliche Tiefe und zugleich eine ausgeprägte Sensibilität für gesellschaftliche Entwicklungen verfüge. Gerade in der aktuellen Situation sei es von zentraler Bedeutung, dass kirchliche Leitung sowohl dialogfähig als auch normativ verlässlich agiere. Kirche dürfe sich weder in eine bloße Anpassungslogik begeben noch den Anschluss an die Lebenswirklichkeit der Menschen verlieren.

Der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, hebt hervor, dass die Wahl auf einen Bischof gefallen sei, der in unterschiedlichen Leitungsfunktionen seine Fähigkeit unter Beweis gestellt habe, komplexe Organisationen zu führen und zugleich geistliche Orientierung zu vermitteln. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Reformprozesse innerhalb der Kirche von erheblicher Bedeutung. Die anstehenden Fragen – etwa zur innerkirchlichen Governance, zur Rolle kirchlicher Institutionen im Sozialstaat sowie zur Ausgestaltung kirchlichen Arbeitsrechts – verlangten nach einer Führungspersönlichkeit, die sowohl rechtliche als auch theologische Dimensionen sicher zu verbinden wisse.

Aus Sicht des BKR kommt der Leitung des Bistums Münster auch deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil dieses Bistum traditionell eine starke Ausstrahlung in gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Bereiche hinein entfaltet. Die Kirche stehe hier in besonderer Weise im Spannungsfeld zwischen ihrem Sendungsauftrag und den Erwartungen einer säkularisierten Gesellschaft. Der BKR sieht es als zentrale Aufgabe des neuen Bischofs, dieses Spannungsverhältnis konstruktiv zu gestalten und die Rolle der Kirche als verlässlicher gesellschaftlicher Akteur zu stärken.

Zugleich weist der BKR darauf hin, dass die kirchliche Erneuerung nicht allein durch strukturelle Reformen erreicht werden könne. Vielmehr bedürfe es einer Rückbesinnung auf die geistlichen Grundlagen kirchlichen Handelns. Rechtliche und organisatorische Anpassungen könnten nur dann nachhaltig wirken, wenn sie in ein tragfähiges theologisches Fundament eingebettet seien. In diesem Zusammenhang komme dem Bischof eine Schlüsselrolle zu, da er nicht nur als Verwaltungsleiter, sondern vor allem als geistlicher Hirte berufen sei.

Der BKR verbindet mit der Ernennung von Dr. Wilmer die Erwartung, dass es gelingt, die notwendige Balance zwischen Kontinuität und Erneuerung zu wahren. Dies betreffe insbesondere die Frage, wie kirchliche Normen in einer sich wandelnden Gesellschaft vermittelt und angewendet werden. Eine glaubwürdige Kirche zeichne sich dadurch aus, dass sie ihre Positionen klar vertrete, zugleich aber den Dialog mit anderen gesellschaftlichen Kräften suche und fördere.

Abschließend unterstreicht der BKR seine Bereitschaft, die Entwicklung im Bistum Münster weiterhin konstruktiv zu begleiten und sich mit seiner rechtlichen Expertise in die anstehenden Diskussionen einzubringen. Die Verbindung von kirchlicher Lehre, rechtlicher Ordnung und gesellschaftlicher Verantwortung bleibe auch künftig ein zentrales Anliegen des Verbandes.

Stellungnahme des BKR zum NIPT

Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt den im Deutschen Bundestag eingebrachten fraktionsübergreifenden Antrag zur Einführung eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung nichtinvasiver Pränataltests (NIPT). Der Antrag greift eine Entwicklung auf, die aus rechtlicher wie ethischer Perspektive seit längerem Anlass zu erheblicher Sorge gibt. Die zunehmende Etablierung dieser Tests als faktisches Screening auf Trisomien wirft grundlegende Fragen nach dem Schutz ungeborenen Lebens, der Reichweite staatlicher Schutzpflichten und dem gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung auf.

Nach Auffassung des BKR berührt die Praxis der pränatalen Diagnostik in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung zentrale Gewährleistungen des Grundgesetzes, insbesondere die Menschenwürdegarantie sowie das Recht auf Leben. Hinzu tritt das verfassungsrechtlich verankerte Diskriminierungsverbot zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Wo diagnostische Verfahren nicht mehr allein der medizinischen Aufklärung im Einzelfall dienen, sondern strukturell in Richtung einer vorgeburtlichen Selektion wirken können, ist der Gesetzgeber gehalten, die tatsächlichen Folgen dieser Entwicklung sorgfältig zu erfassen und rechtlich einzuhegen.

Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb aus Hamburg, betont: „Die Einführung eines systematischen Monitorings ist rechtspolitisch zwingend. Medizinischer Fortschritt entbindet den Staat nicht von seiner Pflicht, die Würde jedes menschlichen Lebens zu schützen. Wenn sich diagnostische Verfahren faktisch zu Instrumenten der Selektion entwickeln, muss der Gesetzgeber gegensteuern und die tatsächlichen Auswirkungen transparent machen.“

Besondere Bedeutung kommt aus Sicht des BKR der Ausgestaltung der ärztlichen Beratung zu. Diese muss ergebnisoffen, nicht-direktiv und frei von strukturellem Erwartungsdruck erfolgen. Die gegenwärtige Praxis lässt jedoch erkennen, dass werdende Eltern nicht selten in ein Umfeld geraten, in dem diagnostische Möglichkeiten als faktischer Standard erscheinen. Dies kann zu einer schleichenden Verschiebung der Entscheidungsfreiheit führen, die rechtlich und ethisch nicht hinnehmbar ist.

Der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, erklärt hierzu: „Die zentrale Herausforderung liegt nicht in der technischen Möglichkeit pränataler Diagnostik, sondern in ihrer normativen Einbettung. Der Rechtsstaat darf keine Strukturen dulden, die mittelbar zu einer Standardisierung selektiver Entscheidungen führen. Erforderlich ist eine klare rechtliche Rahmensetzung, die sowohl die Schutzpflichten des Staates als auch die Freiheit der Eltern in ein verantwortbares Gleichgewicht bringt.“

Der BKR sieht in dem Bundestagsantrag einen wichtigen Schritt hin zu einer vertieften und evidenzbasierten Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen von NIPT in der Versorgungspraxis. Entscheidend wird sein, dass die Ergebnisse dieses Monitorings nicht folgenlos bleiben, sondern in eine rechtliche Fortentwicklung münden, die dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gerecht wird und zugleich eine diskriminierungsfreie Gesellschaft wahrt.

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