Jahr: 2024

Stellungnahme des BKR zum Selbstbestimmungsgesetz

Am 12. April 2024 wurde das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet. Demnach soll jeder Erwachsene bis zu einmal jährlich mit lediglich einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister ändern können.

Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern.

Zu möglichen strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heißt es:

„Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.“

Zu diesem Thema stellte Papst Franziskus in einer Ansprache an die Teilnehmer an der Generalversammlung der Mitglieder der Päpstlichen Akademie für das Leben am 5. Oktober 2017 fest:

„Die neuerlich vorgebrachte Hypothese, den Weg zur Würde der menschlichen Person neu zu öffnen, indem man den Geschlechtsunterschied und damit das Verständnis des Mann- und Frauseins von Grund auf für unerheblich erklärt, ist nicht richtig. Statt den negativen Interpretationen des Geschlechtsunterschieds entgegenzuwirken, die dessen unerlässlichen Wert für die Würde des Menschen zunichtemachen, will man de facto diesen Unterschied auslöschen, indem man Techniken und Praktiken anbietet, die ihn für die Entwicklung der Person und für die menschlichen Beziehungen uner-heblich werden lassen. Aber die Utopie eines »Neutrum« hebt sowohl die menschliche Würde der unterschiedlichen geschlechtlichen Verfasstheit als auch zugleich den personalen Aspekt der generativen Weitergabe des Lebens auf. Die biologische und psychische Manipulation des Geschlechtsunterschieds, die sich in der biomedizinischen Technologie als der freien Wahl vollkommen zugänglich abzeichnet – während sie dies in Wirklichkeit nicht ist! –, birgt die Gefahr, die Energiequelle zu beseitigen, die den Bund von Mann und Frau speist und ihn kreativ und fruchtbar macht.“

Der BKR hält daher an den tradierten Geschlechtern fest, die europäische Kultur und Gesellschaft geprägt haben. So heißt es in der Bibel:

„So schuf Gott den Menschen als sein Ebenbild, als Mann und Frau schuf er sie“ (1 Mose 1, 27).

Gott schuf Männer und Frauen also als Abbild seiner selbst. Das heißt: Mann und Frau spiegeln zusammen Gottes Wesen wider. Gemeinsam bekommen sie denselben Auftrag:

„Vermehrt euch, bevölkert die Erde, und nehmt sie in Besitz!“ (1 Mose 1, 28).

Beide bekommen die Fähigkeiten dazu, diesen Auftrag auszuführen, und werden dafür von Gott gesegnet.

Nachdem Gott den Menschen – als Mann und Frau – geschaffen hatte, befand er,

„es war sehr gut!“ (1 Mose 1, 31).

Wir beten für das Wirken des Heiligen Geistes im Sinne des Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2333):

„Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, muß seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen.“

BKR-Klostertage 2024

Die achten Klostertage des BKR finden vom 22. – 24. März 2024 (Fr.-So.) im Franziskaner-Kloster Frauenberg (www.kloster frauenberg.de) in Fulda statt.

Das Wochenende wird die Gelegenheit bieten, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich besser kennenzulernen. Im Mittelpunkt unserer Betrachtungen wird (nach den Themen „Gerechtigkeit“ 2015 „Barmherzigkeit“ 2016, „Wahrheit“ 2017 „Tapferkeit 2018, „Mäßigung“ 2019 „Gerechtigkeit“ 2020 und „Gott ins Leben lassen“ 2023) das Thema „Immer gehe dem Abt Barmherzigkeit über strenges Gericht, damit er selbst Gleiches erfahre.“ (RB 64,10) stehen. In den Tiefen des Geheimnisses der göttlichen Barmherzigkeit pulsiert die Freude Gottes in die Welt einzutreten. Deshalb ist die Barmherzigkeit nicht eine Kraft, die nur aktiv wird angesichts der Schwäche oder Unvollkommenheit derer, die uns umgeben, sondern sie ist bedingungslose Liebe, die nicht rechnet; ein Licht, das überall hingelangt und das die christlichen Tugenden zu liebenswerten, anziehenden Zügen einer Person werden lässt. Wenn wir Gottes Barmherzigkeit Zutritt zur Seele gewähren, regt sie uns dazu an, unsere Liebe zu prüfen und die Winkel zu entdecken, in denen sich unser Herz versteckt hat oder fast unmerklich eingeschlafen ist. Sie zeigt uns, dass wir für die anderen leben, und reißt uns aus einem übertriebenen Streben nach persönlicher Sicherheit heraus, die wenig Raum lässt für Gott und für die anderen, die mit uns zusammen sind oder denen wir begegnen.

Wir haben das Programm wie folgt geplant:

Freitag: Begrüßung und Vortrag von P. Cornelius Bohl ofm – Guardian der Franziskaner auf dem Frauenberg.
Samstag: „Immer gehe dem Abt Barmherzigkeit über strenges Gericht, damit er selbst Gleiches erfahre.“ – Vortrag und Diskussion mit Abtprimas em. Notker Wolf OSB (Dr. phil. Notker Wolf OSB, geboren 1940 in Grönenbach im Allgäu, trat 1961 in die Erzabtei St. Ottilien ein, wurde 1968 zum Priester geweiht. 1962-1965 Studien der Philosophie an der Päpstlichen Hochschule von S. Anselmo/Rom, 1965-1970 der Philosophie, Theologie und Naturwissenschaften an der LMU München. 1971-1977 Professor für Naturphilosophie und Wissenschaftstheorie in S. Anselmo. 1977 Wahl zum Erzabt von St. Ottilien und Abtpräses der gleichnamigen Kongregation. 2000 Wahl zum Abtprimas der Benediktinerkonföderation, wiedergewählt 2008 und 2012. Seit Herbst 2016 wieder Mönch in der Erzabtei St. Ottilien. Daneben ist er Autor zahlreicher Bestsellerbücher. Sein Hobbies sind Querflöte und Fremdsprachen.).
Sonntag: Nachbetrachtung und Vertiefung der Einkehr.

Das Programm am Samstag wird ergänzt durch die Morgenandacht der Franziskaner, einem Austausch mit Michael Brand, MdB in der Mittagspause und einem gemütlichen Ausklang mit Abendessen im Restaurant „Romantica“ in der Altstadt. Am Sonntag wird Heilige Messe zu Palmsonntag in der Klosterkirche auf dem Frauenberg gefeiert.

Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Zimmer begrenzt. Bei Bedarf an einer Belegung als Doppelzimmer muss dies zuvor geklärt werden. Die Kosten werden bei EUR 300,00 pro Person liegen. Dieser Betrag einhaltet die Unterbringung im Einzelzimmer, Vollpension sowie einen geringen Tagungsbeitrag für die weiteren Kosten. Bei einer Absage sechs Wochen vor dem Termin entstehen Kosten in Höhe von 30 % des Tagungsbeitrags, bei einer Absage eine Woche vor Beginn in Höhe von 60 %. Es besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Auch Nichtmitglieder sind herzlich Willkommen!

Anmeldeschluss: 29. Februar 2024 (an: Roger.Zoerb[at]Rechtsanwalt-Zoerb.de)

Pressemitteilung zum Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes


Zum von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes mit dem Ziel des zum Verbots von Versammlungen vor Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und Beratungsstellen erklärt der Vorstand des BKR:

Der Beschluss des Kabinetts, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Ein stilles Gebet kann nicht Hass und Hetze sein, sondern ist ein letzter Versuch, die oft verzweifelten Frauen in ihrer Notlage sowie ihre ungeborenen Kinder durch Gebete zu begleiten. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass im Gesetzentwurf das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG nur bzgl. Art. 8 GG, nicht jedoch bzgl. Art. 4 GG und Art. 5 GG beachtet wird.


Die Politik betont immer wieder, dass Versammlungs- und Meinungsfreiheit hohe Güter seien und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne. Wer wegen einiger Gebetswachen ein solches Gesetz auf den Weg bringt, offenbart sein mangelndes Demokratieverständnis und seinen Willen, missliebige Meinungen und Personen durch den Entzug der Grundrechte zum Schweigen zu bringen. „Gewaltloser und stiller Protest im Gebet muss in unserem Rechtsstaat zulässig sein“, so der BKR-Vorsitzende Roger Zörb aus Hamburg.

Der BKR tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung.

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