Jahr: 2024

BKR tritt für die Seligsprechung des belgischen Königs Baudouin ein

Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Hamburg/Düsseldorf, 30. Dezember 2024

Papst Franziskus treibt Seligsprechung von König Baudouin voran – BKR begrüßt Entscheidung

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die Entscheidung von Papst Franziskus, die Seligsprechung des belgischen Königs Baudouin (1930–1993) voranzutreiben. Der Vatikan hat eine Expertenkommission eingerichtet, um das Leben des Monarchen zu prüfen, der sich 1990 weigerte, ein liberales Abtreibungsgesetz zu unterzeichnen.

Rechtsanwalt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg, erklärt: “König Baudouin zeigte durch seine Gewissensentscheidung ein beeindruckendes Beispiel für moralische Integrität und den Mut, für den Schutz des ungeborenen Lebens einzutreten. Seine Haltung ist ein leuchtendes Vorbild für Juristen und Staatsoberhäupter weltweit.”

Professor Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt aus Düsseldorf, ergänzt: “Die Weigerung König Baudouins, ein Gesetz zu unterzeichnen, das seinen ethischen Überzeugungen widersprach, unterstreicht die Bedeutung des Gewissens in der Rechtspraxis. Seine Standhaftigkeit erinnert uns daran, dass Recht und Moral untrennbar verbunden sind.”

Der BKR sieht in der geplanten Seligsprechung eine Bestärkung für alle, die sich für den Schutz des Lebens und die Wahrung ethischer Grundsätze im Rechtssystem einsetzen. Die Entscheidung des Papstes, diesen Prozess zu initiieren, wird als bedeutendes Signal für die katholische Gemeinschaft und darüber hinaus angesehen.

König Baudouin, der von 1951 bis 1993 regierte, verweigerte im April 1990 die Unterzeichnung eines liberalen Abtreibungsgesetzes aus Gewissensgründen. Die belgische Regierung erklärte ihn daraufhin vorübergehend für regierungsunfähig, um das Gesetz ohne seine Zustimmung zu verabschieden. Diese beispiellose Handlung unterstrich seine tiefe religiöse Überzeugung und seinen Einsatz für den Schutz des Lebens.

Der BKR wird den weiteren Verlauf des Seligsprechungsprozesses mit großem Interesse verfolgen und unterstützt die Bemühungen, das Vermächtnis König Baudouins zu ehren.

Kontakt:

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Vorsitzender: Rechtsanwalt Roger Zörb

Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg

Telefon: 040 / 455 743

E-Mail: Kontakt@Rechtsanwalt-Zoerb.de

Stellvertretender Vorsitzender: Professor Dr. Sven-Joachim Otto

Gartenstraße 44, 40479 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 9718 100

E-Mail: sven-joachim.otto@energiesozietaet.de

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:

www.bkr-netzwerk.de

BKR kritisiert Vermeidung des Begriffes „Weihnachten“ durch Bundesfamilienministerin Paus

Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Hamburg, 27. Dezember 2024

BKR kritisiert Auslassung des Begriffs “Weihnachten” in Grußwort von Bundesfamilienministerin Paus

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) zeigt sich besorgt über die jüngsten Berichte, dass Bundesfamilienministerin Lisa Paus in ihrer aktuellen Videobotschaft an die Mitarbeiter ihres Ministeriums das Wort “Weihnachten” bewusst vermieden hat. Stattdessen wurden allgemeine Wünsche für “schöne Feiertage und alles Gute zum Jahreswechsel” ausgesprochen. 

Rechtsanwalt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg, äußert hierzu: “Das bewusste Auslassen des Begriffs ‘Weihnachten’ in offiziellen Grußworten, insbesondere in einem Land mit christlicher Prägung, ist bedenklich. Weihnachten ist nicht nur ein religiöses Fest, sondern auch ein kulturelles Ereignis, das tief in unserer Gesellschaft verankert ist.”

Der BKR betont, dass die Anerkennung und Wertschätzung traditioneller Feste und Werte essenziell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Das bewusste Ausklammern solcher Begriffe kann als Zeichen mangelnden Respekts gegenüber den kulturellen und religiösen Traditionen der Mehrheit der Bevölkerung verstanden werden.

“Es ist wichtig, die Vielfalt unserer Gesellschaft zu würdigen und alle religiösen und kulturellen Feste zu respektieren. Dies sollte jedoch nicht dazu führen, dass traditionelle Feste wie Weihnachten in offiziellen Ansprachen unerwähnt bleiben,” fügt Zörb hinzu.

Der BKR ruft dazu auf, in öffentlichen Äußerungen sensibel mit kulturellen und religiösen Traditionen umzugehen und diese angemessen zu berücksichtigen, um Missverständnisse und Unmut in der Bevölkerung zu vermeiden.

Kontakt:

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Georgstr. 18
50676 Köln
Telefon: 0221/272 37-77
Telefax: 0221/272 37-27
E-Mail: info@bkr-netzwerk.de
Web: www.bkr-netzwerk.de

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) ist ein Zusammenschluss von katholischen Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, der seit 1998 besteht. Er versteht sich als Netzwerk von Fachleuten, die ihre Arbeit am christlichen Menschenbild und Wertesystem orientieren. 

Hinweis: Diese Pressemitteilung bezieht sich auf die Berichterstattung in der BILD vom 27. Dezember 2024. 

Betrachtung zum Stephanstag am 26. Dezember 2024

Betrachtung zum Stephanstag am 26. Dezember 2024

Was der heilige Stephan uns als katholische Rechtsanwälte heute noch sagen kann

Am Stephanstag gedenken wir des ersten Märtyrers der Kirche, des heiligen Stephan. Als Diakon war Stephanus nicht nur ein Diener am Tisch, sondern vor allem ein mutiger Verkünder der Wahrheit Christi. Seine Standhaftigkeit und sein Vertrauen auf Gott, selbst angesichts des Todes, machen ihn zu einem leuchtenden Vorbild für uns katholische Rechtsanwälte in Deutschland.

Wahrheit und Gerechtigkeit im Fokus

Der heilige Stephan erinnert uns an die zentrale Bedeutung von Wahrheit und Gerechtigkeit. In unserer täglichen Arbeit stehen wir oft vor Situationen, in denen weltliche Interessen mit christlichen Prinzipien in Konflikt geraten. Stephanus zeigt uns, dass wir als Anwälte der Wahrheit verpflichtet sind – nicht nur der Wahrheit vor Gericht, sondern auch der göttlichen Wahrheit, die unser Handeln prägen soll.

Die Bereitschaft, für die Wahrheit einzustehen, kann auch heute unbequem sein. In einer Zeit, in der Meinungen oft lauter als Fakten sind, ruft uns Stephan dazu auf, nicht in Opportunismus oder Angst zu verfallen, sondern mutig für das Recht und die Würde jedes Einzelnen einzutreten.

Glaubenszeugnis im Beruf

Stephanus’ Martyrium ist ein eindrucksvolles Glaubenszeugnis. Auch wenn wir in Deutschland nicht in der Gefahr stehen, wegen unseres Glaubens gesteinigt zu werden, sind wir dennoch herausgefordert, unseren Glauben sichtbar zu leben. Dies beginnt in den kleinen Dingen: in der Art und Weise, wie wir unsere Mandanten behandeln, in unserer Verlässlichkeit und in der Klarheit unserer Aussagen. Der heilige Stephan zeigt uns, dass der Beruf des Rechtsanwalts nicht nur Berufung zur Rechtswahrung, sondern auch zur Verkündigung der christlichen Botschaft ist – oft weniger durch Worte, sondern durch unser Handeln.

Solidarität mit den Verfolgten

Stephanus starb, weil er sich für den Glauben an Jesus Christus eingesetzt hat. Weltweit gibt es auch heute noch viele Menschen, die für ihren Glauben Verfolgung und Unterdrückung erleiden. Als katholische Rechtsanwälte sind wir nicht nur für die Verteidigung der Rechte in unserem Land verantwortlich, sondern auch aufgerufen, die Stimme derer zu sein, die keine haben. Sei es durch rechtliche Unterstützung, Lobbyarbeit oder unser Gebet – der Stephanstag erinnert uns daran, dass Solidarität mit den Schwachen ein integraler Bestandteil unserer Berufung ist.

Blick auf Christus

Stephanus betete für seine Verfolger, als er starb. Dieses Gebet zeigt, dass er trotz seines Martyriums Christus nicht aus den Augen verlor. Auch wir dürfen uns durch die Härten unseres Berufs nicht von Christus entfernen lassen. In jedem Fall, den wir bearbeiten, und in jedem Gespräch, das wir führen, soll unser Blick stets auf ihn gerichtet bleiben, damit unser Tun nicht nur Erfolg, sondern auch Sinn und Segen bringt.

Möge der heilige Stephan uns inspirieren, mutige, glaubensstarke und gerechte Rechtsanwälte zu sein, die sich in einer komplexen Welt für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen. Sein Zeugnis erinnert uns daran, dass der Beruf des Anwalts weit über juristische Expertise hinausgeht: Es ist ein Dienst am Nächsten und letztlich ein Dienst für Gott.

Der Vorstand des BKR


Betrachtung zum 4. Advent

Betrachtung zum vierten Adventssonntag 2024

Der vierte Adventssonntag führt uns in die letzte Etappe unserer Vorbereitung auf die Ankunft des Herrn. Das heutige Evangelium (Mt 1,18-24) erzählt von der Berufung des heiligen Josef, dessen stille, aber entschlossene Haltung eine große Inspiration ist. Josef steht vor einem tiefen inneren Konflikt: Maria ist schwanger, und er weiß, dass das Kind nicht von ihm stammt. Doch inmitten seiner Zweifel tritt ein Engel an ihn heran und spricht: „Fürchte dich nicht, Maria als deine Frau zu dir zu nehmen; denn das Kind, das sie erwartet, ist vom Heiligen Geist.“

Josefs Gehorsam und sein Vertrauen auf Gott sind ein Zeichen für uns alle. Auch wir werden in unserem Alltag oft vor schwierige Entscheidungen gestellt. Besonders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich dem Recht und der Gerechtigkeit verschrieben haben, sind wir aufgerufen, in herausfordernden Situationen mit Besonnenheit und Mut zu handeln. Wie Josef dürfen wir uns daran erinnern, dass Gottes Plan oft größer ist, als wir ihn begreifen können.

Seine Bereitschaft, Gottes Willen anzunehmen, zeigt uns, dass wahre Größe oft im Verborgenen liegt – in den stillen Entscheidungen, im treuen Handeln und im Vertrauen auf Gott. Josef handelt nicht aus Angst oder Eigennutz, sondern aus einer tiefen Verbundenheit zu Maria und zu Gott. So wird er zum Bewahrer des Kindes, das die Welt erlösen wird.

In diesem Geist sollten auch wir uns fragen: Wo können wir – in unserem Beruf, in unserer Familie, in unserem Umfeld – Vertrauen schenken, Verantwortung übernehmen und Werkzeuge des göttlichen Friedens sein? Der vierte Advent lädt uns ein, die Stille und das Vertrauen des heiligen Josef nachzuahmen und Gott Raum in unserem Leben zu geben.

Möge die Geburt Christi auch für uns eine Neugeburt sein: Eine Neugeburt in der Gnade, im Glauben und in der Hoffnung.

Gebet:

Himmlischer Vater,

wir danken Dir für das Beispiel des heiligen Josef,

der in Stille und Gehorsam Deinen Willen angenommen hat.

Hilf uns, in unserem Alltag auf Dich zu vertrauen,

auch wenn wir Deinen Plan nicht immer erkennen können.

Lass uns, wie Josef, mutig und demütig handeln,

damit wir in unseren Entscheidungen gerecht bleiben

und Dein Licht in die Welt tragen.

Sende uns Deinen Geist,

damit wir uns in diesen letzten Tagen vor Weihnachten

auf die Ankunft Deines Sohnes vorbereiten können,

der unser Erlöser und unser Friede ist.

Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.

Amen.


Betrachtung des BKR zum Fest des Heiligen Thomas am 21. Dezember 2024

Am 21. Dezember gedenken wir des heiligen Apostels Thomas, der vielen vor allem als „ungläubiger Thomas“ bekannt ist, weil er an der Auferstehung Jesu zweifelte, bis er die Wundmale des Herrn sehen und berühren durfte. Doch Thomas ist weit mehr als ein Zweifler: Er ist ein Mensch, der nach der Wahrheit sucht, sich mit Zweifeln auseinandersetzt und durch diese Begegnung schließlich zu einem tiefen Glaubensbekenntnis gelangt: „Mein Herr und mein Gott!“ (Joh 20,28).

Thomas und die Suche nach Wahrheit im Recht

Als katholische Rechtsanwälte in Deutschland können wir vom heiligen Thomas lernen, dass Zweifel nicht das Ende des Glaubens oder der Suche sind, sondern ein Weg, die Wahrheit tiefer zu erfassen. Unser Beruf fordert uns täglich heraus, die Wahrheit in komplexen Rechtsfragen zu suchen. Dabei geraten wir oft in Spannungsfelder: zwischen Recht und Gerechtigkeit, Gesetz und Gewissen, Fakten und Interpretation. Der heilige Thomas zeigt uns, dass die Wahrheit zwar oft verborgen ist, sie sich aber dem offenbart, der bereit ist, ehrlich zu suchen und sich von Gott leiten zu lassen.

Sein Leben ist ein Zeugnis dafür, dass Glaube und Vernunft keine Gegensätze sind. Ebenso sind unser juristisches Fachwissen und unser katholischer Glaube keine Widersprüche, sondern können einander ergänzen. Als Anwälte sind wir berufen, dem Recht zu dienen – nicht als Selbstzweck, sondern als Ausdruck einer tieferen Gerechtigkeit, die in Gott ihren Ursprung hat.

Thomas und die Kraft der Begegnung

Die Geschichte des heiligen Thomas lehrt uns zudem, wie wichtig die persönliche Begegnung ist. Thomas glaubte erst, als er dem auferstandenen Christus direkt gegenüberstand. Für uns bedeutet dies, dass Gerechtigkeit nicht allein durch abstrakte Gesetze hergestellt werden kann, sondern durch die echte Begegnung mit Menschen: mit Mandanten, Kollegen, Gegnern und Richtern. Unser Beruf verlangt Empathie, Zuhören und die Bereitschaft, sich von anderen berühren zu lassen.

Ein Heiliger der Mission

Nach der Überlieferung hat Thomas das Evangelium bis nach Indien gebracht und ist dort als Märtyrer gestorben. Sein Mut, die Botschaft Christi in die Welt zu tragen, erinnert uns daran, dass auch wir als katholische Rechtsanwälte nicht nur unsere Mandanten vertreten, sondern zugleich Zeugen des Glaubens sind – durch Integrität, Wahrhaftigkeit und Barmherzigkeit in unserem Handeln.

Gebet zum Fest des heiligen Thomas

Herr, unser Gott,

am Fest des heiligen Thomas kommen wir zu Dir mit unseren Zweifeln, unserer Suche und unseren Fragen.

Lehre uns, wie er, die Wahrheit zu suchen – in unserem Leben, in unserem Glauben und in unserem Beruf.

Lass uns erkennen, dass Zweifel nicht das Gegenteil von Glaube ist, sondern ein Weg zu tieferem Vertrauen.

Gib uns die Kraft, in unserem Tun immer das Gute und Gerechte zu verfolgen, auch wenn der Weg beschwerlich ist.

Hilf uns, in der Begegnung mit anderen Menschen Deine Gegenwart zu erkennen.

Mach uns zu Zeugen Deiner Wahrheit und lass unser Handeln für andere ein Licht der Hoffnung sein.

Heiliger Thomas, bitte für uns,

dass wir in allen Zweifeln sagen können: Mein Herr und mein Gott!

Amen.

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