Jahr: 2024

BKR-Klostertage 2024

Die achten Klostertage des BKR finden vom 22. – 24. März 2024 (Fr.-So.) im Franziskaner-Kloster Frauenberg (www.kloster frauenberg.de) in Fulda statt.

Das Wochenende wird die Gelegenheit bieten, miteinander ins Gespräch zu kommen und sich besser kennenzulernen. Im Mittelpunkt unserer Betrachtungen wird (nach den Themen „Gerechtigkeit“ 2015 „Barmherzigkeit“ 2016, „Wahrheit“ 2017 „Tapferkeit 2018, „Mäßigung“ 2019 „Gerechtigkeit“ 2020 und „Gott ins Leben lassen“ 2023) das Thema „Immer gehe dem Abt Barmherzigkeit über strenges Gericht, damit er selbst Gleiches erfahre.“ (RB 64,10) stehen. In den Tiefen des Geheimnisses der göttlichen Barmherzigkeit pulsiert die Freude Gottes in die Welt einzutreten. Deshalb ist die Barmherzigkeit nicht eine Kraft, die nur aktiv wird angesichts der Schwäche oder Unvollkommenheit derer, die uns umgeben, sondern sie ist bedingungslose Liebe, die nicht rechnet; ein Licht, das überall hingelangt und das die christlichen Tugenden zu liebenswerten, anziehenden Zügen einer Person werden lässt. Wenn wir Gottes Barmherzigkeit Zutritt zur Seele gewähren, regt sie uns dazu an, unsere Liebe zu prüfen und die Winkel zu entdecken, in denen sich unser Herz versteckt hat oder fast unmerklich eingeschlafen ist. Sie zeigt uns, dass wir für die anderen leben, und reißt uns aus einem übertriebenen Streben nach persönlicher Sicherheit heraus, die wenig Raum lässt für Gott und für die anderen, die mit uns zusammen sind oder denen wir begegnen.

Wir haben das Programm wie folgt geplant:

Freitag: Begrüßung und Vortrag von P. Cornelius Bohl ofm – Guardian der Franziskaner auf dem Frauenberg.
Samstag: „Immer gehe dem Abt Barmherzigkeit über strenges Gericht, damit er selbst Gleiches erfahre.“ – Vortrag und Diskussion mit Abtprimas em. Notker Wolf OSB (Dr. phil. Notker Wolf OSB, geboren 1940 in Grönenbach im Allgäu, trat 1961 in die Erzabtei St. Ottilien ein, wurde 1968 zum Priester geweiht. 1962-1965 Studien der Philosophie an der Päpstlichen Hochschule von S. Anselmo/Rom, 1965-1970 der Philosophie, Theologie und Naturwissenschaften an der LMU München. 1971-1977 Professor für Naturphilosophie und Wissenschaftstheorie in S. Anselmo. 1977 Wahl zum Erzabt von St. Ottilien und Abtpräses der gleichnamigen Kongregation. 2000 Wahl zum Abtprimas der Benediktinerkonföderation, wiedergewählt 2008 und 2012. Seit Herbst 2016 wieder Mönch in der Erzabtei St. Ottilien. Daneben ist er Autor zahlreicher Bestsellerbücher. Sein Hobbies sind Querflöte und Fremdsprachen.).
Sonntag: Nachbetrachtung und Vertiefung der Einkehr.

Das Programm am Samstag wird ergänzt durch die Morgenandacht der Franziskaner, einem Austausch mit Michael Brand, MdB in der Mittagspause und einem gemütlichen Ausklang mit Abendessen im Restaurant „Romantica“ in der Altstadt. Am Sonntag wird Heilige Messe zu Palmsonntag in der Klosterkirche auf dem Frauenberg gefeiert.

Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Zimmer begrenzt. Bei Bedarf an einer Belegung als Doppelzimmer muss dies zuvor geklärt werden. Die Kosten werden bei EUR 300,00 pro Person liegen. Dieser Betrag einhaltet die Unterbringung im Einzelzimmer, Vollpension sowie einen geringen Tagungsbeitrag für die weiteren Kosten. Bei einer Absage sechs Wochen vor dem Termin entstehen Kosten in Höhe von 30 % des Tagungsbeitrags, bei einer Absage eine Woche vor Beginn in Höhe von 60 %. Es besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Auch Nichtmitglieder sind herzlich Willkommen!

Anmeldeschluss: 29. Februar 2024 (an: Roger.Zoerb[at]Rechtsanwalt-Zoerb.de)

Pressemitteilung zum Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes


Zum von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes mit dem Ziel des zum Verbots von Versammlungen vor Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen und Beratungsstellen erklärt der Vorstand des BKR:

Der Beschluss des Kabinetts, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Ein stilles Gebet kann nicht Hass und Hetze sein, sondern ist ein letzter Versuch, die oft verzweifelten Frauen in ihrer Notlage sowie ihre ungeborenen Kinder durch Gebete zu begleiten. Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass im Gesetzentwurf das Zitiergebot gemäß Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG nur bzgl. Art. 8 GG, nicht jedoch bzgl. Art. 4 GG und Art. 5 GG beachtet wird.


Die Politik betont immer wieder, dass Versammlungs- und Meinungsfreiheit hohe Güter seien und es keinen Schutz vor Konfrontation mit unliebsamen Meinungen geben könne. Wer wegen einiger Gebetswachen ein solches Gesetz auf den Weg bringt, offenbart sein mangelndes Demokratieverständnis und seinen Willen, missliebige Meinungen und Personen durch den Entzug der Grundrechte zum Schweigen zu bringen. „Gewaltloser und stiller Protest im Gebet muss in unserem Rechtsstaat zulässig sein“, so der BKR-Vorsitzende Roger Zörb aus Hamburg.

Der BKR tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung.

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr