Betrachtung zum 2. Advent und zum Fest Mariae Empfängnis am 8.12.2024
Betrachtung des BKR zum zweiten Advent 2024 und dem Fest Mariae Empfängnis
Am zweiten Adventssonntag des Jahres 2024 feiern wir nicht nur die Vorbereitung auf das Weihnachtsfest, sondern auch das Fest der Unbefleckten Empfängnis Mariens, ein zentrales Glaubensgeheimnis der katholischen Kirche. Dieses Fest erinnert uns daran, dass Maria durch ein besonderes Gnadengeschenk Gottes vom ersten Augenblick ihres Daseins frei von der Erbsünde war, damit sie als Mutter Christi eine vollkommene Reinheit und Hingabe an den göttlichen Willen leben konnte.
Diese theologische Wahrheit weist uns auf die Grundsätze von Gerechtigkeit und Gnade hin, die auch unsere berufliche Tätigkeit als katholische Rechtsanwälte prägen sollten. Mariae Empfängnis ist ein Zeichen dafür, dass Gottes Handeln immer auf Heil und Versöhnung ausgerichtet ist – auch dann, wenn die Umstände schwierig und das menschliche Versagen greifbar erscheinen.
Für uns als katholische Juristen in Deutschland, die sich täglich mit rechtlichen Konflikten, gesellschaftlichen Herausforderungen und der Durchsetzung von Gerechtigkeit auseinandersetzen, bietet dieses Fest eine Inspiration: Es erinnert uns daran, dass das Recht nicht nur in der Durchsetzung von Normen besteht, sondern dass in jedem Verfahren und jeder Entscheidung die Würde des Menschen und die Perspektive der Versöhnung eine zentrale Rolle spielen müssen.
Wie Maria einen besonderen Weg der Reinheit und Hingabe beschritt, so sind auch wir eingeladen, unsere Arbeit als Rechtsanwälte mit einem Blick für das Gute, Wahre und Gerechte zu versehen. Das bedeutet, mit Empathie zu handeln, stets nach dem Ausgleich zwischen Recht und Barmherzigkeit zu suchen und unseren Glauben an einen Gott der Gerechtigkeit und des Friedens in unser berufliches Handeln einfließen zu lassen.
In der Adventszeit richten wir unseren Blick auf die Ankunft Christi, des Erlösers. Dieses Warten auf das Licht der Welt möge uns stärken, Hoffnungsträger inmitten gesellschaftlicher Herausforderungen zu sein – ganz im Sinne Mariens, die ihr eigenes Leben als Antwort auf Gottes Ruf gestaltete.
Mit dieser Haltung wünschen wir allen Mitgliedern und Freunden des BKR einen gesegneten zweiten Advent und ein vertieftes Verständnis der Gnade Gottes, die uns in Maria und ihrem unbefleckten Beginn beispielhaft vor Augen geführt wird.
Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Der Vorstand