BKR-Jahrestagung am 26.10.2024 in Bonn
Die diesjährige Jahrestagung wird am 26. Oktober 2024 mit allen Programmpunkten auf dem Hause der K.D.St.V. Ripuaria zu Bonn im CV in der Meckenheimer Allee 146 stattfinden.
Wir beginnen die Jahrestagung mit einem Impuls von Dr. Christian Jaspers, Kaplan am Bonner Münster, der Rechtswissenschaft und Katholische Theologie studierte und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität zu Köln war.
Auch in diesem Jahr bieten wir einen spannenden Seminartag mit Diskussion zu zwei aktuellen rechtspolitischen Themen an:
„Aktuelles zur Rechts- und Verfassungspolitik“ lautet das Thema von Nathanael Liminski, MdL, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Grundgesetz wurde bisher über 60-mal geändert. In der Regel handelte es sich um zwangsläufige Anpassungen an sich wandelnde politische Rahmenbedingungen. Dazu zählen die Gründung der Bundeswehr und der Beitritt zur NATO 1955, die Wiedervereinigung 1990 und die Europäisierung der deutschen Politik. Allerdings ist bei allen Änderungen Vorsicht geboten: Es dient der Autorität einer Verfassung nicht, wenn Vorschriften, die in einfachen Gesetzen ausreichend geregelt werden können, Verfassungsrang erhalten. Insgesamt ist es für die Erhaltung der Machtverteilung einer Verfassungsordnung notwendig, dass jedes Verfassungsorgan seine Kompetenzen wahrnimmt und kein Machtvakuum entsteht. Essenziell ist die Erhaltung des vom Parlamentarischen Rat geschaffenen repräsentativen Systems, das jedoch immer wieder durch systemwidrige Aktivitäten gefährdet wird. Nathanael Liminski rät dazu, sich Zeit zu nehmen, alle Folgen von Grundgesetzänderungen zu bedenken, auch wenn es um den Schutz vor Demokratiefeinden geht.
KI ist in aller Munde. Chat GPT und Co. sind Arbeitserleichterung und Bedrohung zugleich: In den Bereichen Schule, Bildung und Wissenschaft werden sie schon längst eingesetzt – nicht nur zur Freude von Lehrerinnen und Lehrern, Professorinnen und Professoren sowie Prüfungsämtern. Rechtsanwälte nähern sich technologischen Neuerungen traditionell eher skeptisch und zögernd – gleichzeitig nutzen zahlreiche Kanzleien diese Tools bereits intensiv. Die langjährigen Diskussionen um das „beA“ und die massiven Schwierigkeiten der Bundes-rechtsanwaltskammer bei dessen Einführung stehen hier als pars pro toto. Der Referent wird auf die praktischen Einsatzmöglichkeiten der KI im Anwaltsberuf eingehen, konkrete Anwendungsfälle benennen und gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern testen. Im Anschluss wird unser Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Partner bei der Energiesozietät in Berlin und Düsseldorf sowie Honorarprofessor für Energiewirtschaft und Energiewirtschaftsrecht am Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum, rechtliche und ethische Grenzen erläutern.
Auch das Abendprogramm ist lohnend: Wir freuen uns, mit Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, einen engagierten Redner für den Festkommers ankündigen zu können, der zum Thema „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Wirkkraftverstärker des Grundgesetzes“ sprechen wird.
Näheres in der offiziellen Einladung: