BKR-Jahrestagung am 26.10.2024 in Bonn

Die diesjährige Jahrestagung wird am 26. Oktober 2024 mit allen Programmpunkten auf dem Hause der K.D.St.V. Ripuaria zu Bonn im CV in der Meckenheimer Allee 146 stattfinden.

Wir beginnen die Jahrestagung mit einem Impuls von Dr. Christian Jaspers, Kaplan am Bonner Münster, der Rechtswissenschaft und Katholische Theologie studierte und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität zu Köln war.

Auch in diesem Jahr bieten wir einen spannenden Seminartag mit Diskussion zu zwei aktuellen rechtspolitischen Themen an:

„Aktuelles zur Rechts- und Verfassungspolitik“ lautet das Thema von Nathanael Liminski, MdL, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Grundgesetz wurde bisher über 60-mal geändert. In der Regel handelte es sich um zwangsläufige Anpassungen an sich wandelnde politische Rahmenbedingungen. Dazu zählen die Gründung der Bundeswehr und der Beitritt zur NATO 1955, die Wiedervereinigung 1990 und die Europäisierung der deutschen Politik. Allerdings ist bei allen Änderungen Vorsicht geboten: Es dient der Autorität einer Verfassung nicht, wenn Vorschriften, die in einfachen Gesetzen ausreichend geregelt werden können, Verfassungsrang erhalten. Insgesamt ist es für die Erhaltung der Machtverteilung einer Verfassungsordnung notwendig, dass jedes Verfassungsorgan seine Kompetenzen wahrnimmt und kein Machtvakuum entsteht. Essenziell ist die Erhaltung des vom Parlamentarischen Rat geschaffenen repräsentativen Systems, das jedoch immer wieder durch systemwidrige Aktivitäten gefährdet wird. Nathanael Liminski rät dazu, sich Zeit zu nehmen, alle Folgen von Grundgesetzänderungen zu bedenken, auch wenn es um den Schutz vor Demokratiefeinden geht.

KI ist in aller Munde. Chat GPT und Co. sind Arbeitserleichterung und Bedrohung zugleich: In den Bereichen Schule, Bildung und Wissenschaft werden sie schon längst eingesetzt – nicht nur zur Freude von Lehrerinnen und Lehrern, Professorinnen und Professoren sowie Prüfungsämtern. Rechtsanwälte nähern sich technologischen Neuerungen traditionell eher skeptisch und zögernd – gleichzeitig nutzen zahlreiche Kanzleien diese Tools bereits intensiv. Die langjährigen Diskussionen um das „beA“ und die massiven Schwierigkeiten der Bundes-rechtsanwaltskammer bei dessen Einführung stehen hier als pars pro toto. Der Referent wird auf die praktischen Einsatzmöglichkeiten der KI im Anwaltsberuf eingehen, konkrete Anwendungsfälle benennen und gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern testen. Im Anschluss wird unser Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Partner bei der Energiesozietät in Berlin und Düsseldorf sowie Honorarprofessor für Energiewirtschaft und Energiewirtschaftsrecht am Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum, rechtliche und ethische Grenzen erläutern.

Auch das Abendprogramm ist lohnend: Wir freuen uns, mit Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, einen engagierten Redner für den Festkommers ankündigen zu können, der zum Thema „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Wirkkraftverstärker des Grundgesetzes“ sprechen wird.

Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts

Näheres in der offiziellen Einladung:

BKR-Stammtisch in Köln

Zum ersten BKR-Stammtisch im „Gaffels am Dom“ in Köln trafen sich am 24. September 2024 einige durstige Kehlen zum kollegialen Austausch und zum Klönschnack über Gott und die Welt. Da es allen Freude bereitet hat, wird das neue „Format“ fortgesetzt.

Pressemitteilung zur Ernennung von Prälat Dr. Klaus Krämer zum Bischof von Rottenburg-Stuttgart

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt mit großer Freude die Ernennung von Prälat Dr. Klaus Krämer zum neuen Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Roger Zörb, der Vorsitzende des BKR, gratuliert dem ernannten Bischof herzlich zu diesem bedeutenden Amt und spricht ihm die besten Wünsche für seine kommende Aufgabe aus.

„Mit Prälat Dr. Klaus Krämer erhält die Diözese einen Bischof, der nicht nur durch sein tiefes theologisches Wissen, sondern auch durch sein starkes Engagement in der Kirche und in der Gesellschaft überzeugt. Seine bisherigen Tätigkeiten, insbesondere als Leiter des Internationalen Katholischen Missionswerks missio, haben gezeigt, dass er die Fähigkeit besitzt, Brücken zu bauen, den Dialog zu fördern und die christliche Botschaft zeitgemäß in die Welt zu tragen“, betont Zörb.

Für den BKR sei die Zusammenarbeit mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart von zentraler Bedeutung, so Zörb weiter: „Wir freuen uns darauf, mit Bischof Krämer in einen konstruktiven Austausch zu treten, um gemeinsam rechtliche und ethische Herausforderungen unserer Zeit aus katholischer Perspektive anzugehen. Die Katholische Kirche steht heute vor vielfältigen Aufgaben, die einen klaren Kompass im Bereich des Kirchenrechts und der Ethik erfordern. Wir sind überzeugt, dass Bischof Krämer diese Fragen mit Weitsicht und Engagement angehen wird.“

Zörb unterstreicht zudem, dass die bisherige Arbeit von Krämer, insbesondere im globalen Kontext der Kirche, ein starkes Fundament für seine neue Aufgabe bietet. „Die Diözese Rottenburg-Stuttgart kann sich auf einen Bischof freuen, der mit einer klaren Vision und einem offenen Herzen den Menschen begegnet und die Herausforderungen unserer Zeit im Lichte des Evangeliums anpackt. Wir wünschen ihm viel Kraft, Gottes Segen und Weisheit für seinen neuen Dienst und freuen uns auf eine enge Zusammenarbeit.“

Der BKR sieht in der Ernennung von Klaus Krämer ein wichtiges Signal für die Zukunft der Diözese und der Katholischen Kirche in Deutschland. Mit seiner Erfahrung und seinem Engagement wird er sicherlich wertvolle Impulse setzen, die über die Grenzen der Diözese hinausreichen. Zudem ist mit der Weihe und Amtseinführung von Krämer – zumindest für kurze Zeit – kein deutscher Bischofsstuhl vakant.

Pressemitteilung zum zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) verurteilt die Verabschiedung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“, das Proteste und Kundgebungen von Lebensschützern vor Abtreibungseinrichtungen erheblich einschränkt. Das Gesetz, das bereits vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, ahndet sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ durch Abtreibungsgegner als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro.

„Dieses Gesetz greift in unzulässiger Weise in die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Friedliche Proteste und das Eintreten für den Schutz des ungeborenen Lebens sind ein legitimes Anliegen, das von den Grundrechten geschützt wird. Diese Protest Proteste mit einem Bußgeld zu bedrohen, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, der die in Art. 5 GG verfassungsrechtlich niedergelegte Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft erheblich einschränkt.“

Der BKR warnt, dass durch diese Regelung der öffentliche Diskurs über das Recht auf Leben und den Schutz ungeborener Kinder unterdrückt wird. „Das neue Gesetz schafft einen Raum, in dem eine bestimmte, unbequeme Meinung gezielt aus der Öffentlichkeit verdrängt werden soll. Dies gefährdet die Meinungsfreiheit und damit einen Kernpfeiler unserer Demokratie“, so Zörb weiter.

Besonders kritisch sieht der BKR, dass bereits bestehende Gesetze ausreichend sind, um unangemessenes Verhalten im öffentlichen Raum zu regulieren. „Die bestehenden Regelungen bieten bereits umfassenden Schutz für die öffentliche Ordnung und für die Rechte derjenigen, die Beratungsstellen oder Abtreibungseinrichtungen aufsuchen. Eine weitere Verschärfung war daher weder notwendig noch verhältnismäßig“, betont Zörb.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz erneut zu überprüfen und die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in vollem Umfang zu wahren. „Das Recht, für den Schutz des Lebens einzutreten, darf in unserer Gesellschaft nicht eingeschränkt werden“, erklärt Zörb abschließend

Pressemitteilung zur interdisziplinären Studie zur Ernährungssicherheit, zum Klimaschutz und zur Biodiversität der Deutschen Bischofskonferenz

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die interdisziplinäre Studie zur Ernährungssicherheit, zum Klimaschutz und zur Biodiversität, die kürzlich von der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellt wurde. Diese Initiative reiht sich in die Forderungen des BKR für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein.

„Die Ergebnisse dieser Studie sind von großer Bedeutung und unterstreichen die dringende Notwendigkeit, ökologische Verantwortung in allen Bereichen unseres Lebens zu übernehmen“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des Bundes Katholischer Rechtsanwälte und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Als Katholiken sind wir besonders dazu aufgerufen, die Schöpfung zu bewahren. Diese Studie zeigt konkrete Wege auf, wie wir Ernährungssicherheit mit Klimaschutz und dem Erhalt der Biodiversität in Einklang bringen können.“

Der BKR setzt sich seit Jahren für eine verstärkte Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in kirchlichen und gesellschaftlichen Prozessen ein. Die nun vorgestellten Maßnahmen und Empfehlungen bieten eine fundierte Grundlage, um ökologische Ziele nicht nur theoretisch zu formulieren, sondern auch praktisch umzusetzen.

„Wir unterstützen diese Aktivitäten mit Nachdruck und fordern die Verantwortlichen auf, die in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Nur durch entschlossenes Handeln können wir den Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden und unserer christlichen Verantwort-ung nachkommen“, so Zörb weiter.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte sieht in der Studie eine wertvolle Ergänzung zu seinen bisherigen Bemühungen und wird auch in Zukunft die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Nachdruck vorantreiben.

BKR: Kirchliche Nachhaltigkeitsziele strategisch umsetzen

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) hat den kürzlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht der Katholischen Kirche in Deutschland als wichtigen Schritt begrüßt, sieht jedoch erheblichen Handlungsbedarf bei der strategischen Umsetzung. „Es fehlt an einem klaren, strategischen Vorgehen, um die gesteckten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen“, betont Roger Zörb, Vorsitzender des Bundes Katholischer Rechtsanwälte und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Der BKR setzt sich schon seit Langem für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Umgang mit kirchlichen Immobilien ein. „Klimaschutz ist Umweltschutz, und Umweltschutz ist die Bewahrung der Schöpfung – ein zentrales Anliegen der Kirche“, so Zörb weiter. Es sei unerlässlich, dass die Kirche ihrer Vorbildfunktion gerecht werde und nachhaltige Maßnahmen nicht nur beschließe, sondern auch konsequent umsetze.

Auf der letzten Jahrestagung des BKR stand die aktuelle Energiepolitik im Mittelpunkt der Diskussionen. Dabei wurden die Herausforderungen und Möglichkeiten zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im kirchlichen Kontext eingehend analysiert. Der Verband fordert eine proaktive Herangehensweise bei der energetischen Sanierung kirchlicher Gebäude und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

„Wir rufen die Verantwortlichen in der Kirche dazu auf, die ökologische Wende aktiv voranzutreiben und durch konkretes Handeln ein Zeichen für die Bewahrung der Schöpfung zu setzen“, erklärt Zörb abschließend. 

Der BKR steht bereit, diesen Weg rechtlich zu begleiten und mitzugestalten.

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr