Debatte um Leihmutterschaft muss die Würde des Kindes und der Frau in den Mittelpunkt stellen

PRESSEMITTEILUNG

BKR: Debatte um Leihmutterschaft muss die Würde des Kindes und der Frau in den Mittelpunkt stellen.

Juli 2026 – Anlässlich der aktuellen öffentlichen Diskussion um die Elternschaft des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn und seines Ehemannes Daniel Funke sowie die damit verbundenen Fragen zur Leihmutterschaft mahnt der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) zu einer sachlichen, rechtlich fundierten und am Schutz der Menschenwürde orientierten Debatte.

„Das persönliche Glück über die Geburt eines Kindes verdient Respekt. Zugleich wirft die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft grundlegende rechtliche und ethische Fragen auf, denen sich eine Gesellschaft nicht entziehen darf“, erklären Roger Zörb, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, und Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf, für den Bund Katholischer Rechtsanwälte.

Aus Sicht des BKR darf die Diskussion dabei weder auf die sexuelle Orientierung der Wunscheltern verengt noch als parteipolitische Auseinandersetzung geführt werden. Im Mittelpunkt müssen vielmehr das Wohl des Kindes, die Würde und Selbstbestimmung der austragenden Frau sowie die grundlegende Frage stehen, ob und in welchem Umfang Schwangerschaft und Elternschaft Gegenstand vertraglicher und insbesondere kommerzieller Vereinbarungen sein dürfen.

Das deutsche Recht setzt der Leihmutterschaft bewusst enge Grenzen. Die zunehmende Inanspruchnahme entsprechender Möglichkeiten im Ausland stellt die deutsche Rechtsordnung jedoch vor schwierige Fragen des Abstammungs- und Familienrechts sowie des Internationalen Privatrechts.

„Wenn in Deutschland geltende Schutzvorschriften durch die Inanspruchnahme von Leihmutterschaften im Ausland faktisch umgangen werden können, entsteht ein rechtliches und ethisches Spannungsverhältnis, auf das der Gesetzgeber Antworten finden muss“, betonen Zörb und Otto. „Der verständliche Wunsch nach einem Kind darf nicht dazu führen, dass Schwangerschaft und Geburt kommerzialisiert und Frauen zum Gegenstand reproduktionsmedizinischer Vertragsmodelle werden. Ein Recht auf ein Kind kennt unsere Rechtsordnung nicht.“

Der BKR spricht sich deshalb für eine breite gesellschaftliche und parlamentarische Debatte über den Umgang mit grenzüberschreitender Leihmutterschaft aus. Ausgangspunkt müssen die Menschenwürde, das Kindeswohl und der Schutz der austragenden Frau sein. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Gefahr zu richten, dass wirtschaftliche oder soziale Notlagen von Frauen für kommerzielle Leihmutterschaftsmodelle ausgenutzt werden.

Zugleich stellt der BKR klar: Unabhängig von der rechtlichen und ethischen Bewertung der Leihmutterschaft darf ein geborenes Kind keinerlei Nachteile aufgrund der Umstände seiner Entstehung erfahren. Das Kindeswohl und die verlässliche rechtliche Absicherung des Kindes müssen uneingeschränkt gewährleistet sein.

Für den Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Roger Zörb
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Rechtsanwalt, Düsseldorf

Betrachtung des BKR zum Festtag des Heiligen Apostel Thomas

 Betrachtung zum Fest des heiligen Thomas

3. Juli 2026

Der heilige Thomas ist uns oft als der „zweifelnde Thomas“ gegenwärtig. Doch diese Bezeichnung greift zu kurz. Thomas ist nicht der Zyniker, der nicht glauben will. Er ist der Jünger, der nicht mit einer bloßen Behauptung leben kann. Er will sehen, prüfen, berühren. Er will wissen, ob die Botschaft von der Auferstehung trägt.

Gerade deshalb hat Thomas uns Rechtsanwälten auch heute viel zu sagen.

Unser Beruf lebt vom Zweifel: Wir prüfen Sachverhalte, wägen Beweise, unterscheiden Behauptung und Nachweis, prüfen Interessen, Risiken und Rechtsfolgen. Der Zweifel ist dabei nicht Feind der Wahrheit, sondern ein Dienst an ihr. Thomas zeigt: Ein ehrlicher Zweifel kann zum Glauben führen, wenn er sich der Wahrheit nicht verschließt. Er bleibt bei den Jüngern. Er verlässt die Gemeinschaft nicht. Er wartet, ringt, fragt — und erkennt schließlich Christus.

Im Evangelium heißt es:

„Thomas antwortete und sagte zu ihm: Mein Herr und mein Gott!“
Joh 20,28

Für katholische Rechtsanwälte liegt darin eine ernste Mahnung. Wir dürfen nicht nur Techniker des Rechts sein. Wir sind berufen, mit geschärftem Verstand und gebildetem Gewissen zu handeln. Wir vertreten Mandanten, aber wir dienen nicht der bloßen Durchsetzung um jeden Preis. Wir arbeiten mit Akten, Verträgen, Schriftsätzen und Argumenten — aber dahinter stehen Menschen mit Wunden, Schuld, Angst, Verantwortung und Hoffnung.

Thomas erkennt den Auferstandenen an seinen Wunden. Auch wir sollten in unserem Beruf lernen, die Wunden zu sehen: die Wunde des ungerecht Behandelten, die Wunde des Schuldigen, der dennoch Würde behält, die Wunde des Gegners, der nicht bloß Gegner ist, die Wunde der Gesellschaft, wenn Recht zur bloßen Machttechnik wird.

Der heilige Thomas kann uns erwirken: Wahrhaftigkeit im Denken, Mut im Fragen, Klarheit im Urteil, Demut vor der Wirklichkeit und Treue zu Christus auch dort, wo Glaube und Beruf unter Spannung geraten. Er erinnert uns daran, dass katholisches Rechtsanwaltsein nicht bedeutet, weniger scharf zu prüfen. Es bedeutet, tiefer zu prüfen: nicht nur nach Erfolgsaussichten, sondern auch nach Gerechtigkeit; nicht nur nach Durchsetzbarkeit, sondern auch nach Verantwortung; nicht nur nach dem rechtlich Möglichen, sondern auch nach dem sittlich Vertretbaren.

Thomas führt uns vom Zweifel zum Bekenntnis. Vielleicht ist das auch die tägliche Bewegung unseres Berufes: vom ungeklärten Sachverhalt zur Wahrheit, vom Konflikt zur Ordnung, vom Streit zur Gerechtigkeit — und im Letzten vom eigenen Können hin zu Christus: „Mein Herr und mein Gott.“

Gebet

Heiliger Apostel Thomas,
du hast gezweifelt und doch gesucht,
du hast gefragt und doch nicht aufgegeben,
du hast die Wunden Christi gesehen
und in ihnen den Herrn erkannt.

Bitte für uns Rechtsanwälte,
dass unser Verstand klar,
unser Gewissen wach
und unser Wort wahrhaftig bleibe.

Erwirke uns Mut zur Wahrheit,
Maß im Streit,
Barmherzigkeit gegenüber den Verwundeten
und Demut vor Gott,
dem letzten Richter über Recht und Unrecht.

Herr Jesus Christus,
lass uns in jedem Mandat
nicht nur den Fall,
sondern den Menschen sehen.
Führe unseren Zweifel zur Erkenntnis
und unsere Arbeit in den Dienst der Gerechtigkeit.

Mein Herr und mein Gott.
Amen.

Einheit der Kirche ist kein Dispositionsgut

Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

BKR zu den angekündigten Bischofsweihen der Piusbruderschaft: Einheit der Kirche ist kein Dispositionsgut

Hamburg/Düsseldorf, 30. Juni 2026. Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht in den für den 1. Juli 2026 angekündigten Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. ohne päpstliches Mandat einen erneuten schwerwiegenden Angriff auf die sichtbare Einheit der katholischen Kirche.

Der BKR weist darauf hin, dass es bei der Auseinandersetzung nicht um eine bloße liturgische Geschmacksfrage geht. Die katholische Tradition ist nicht von der kirchlichen Communio zu trennen. Wer sich auf Tradition beruft, sich zugleich aber der rechtmäßigen Autorität des Papstes in einer für die apostolische Sukzession zentralen Frage entzieht, stellt die eigene Berufung auf katholische Kontinuität selbst in Frage.

Roger Zörb, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg sowie Vorsitzender des BKR, erklärt:

„Die Einheit mit dem Nachfolger Petri ist kein äußerliches Ordnungselement, das man bei Bedarf suspendieren kann. Sie gehört zur Verfassung der katholischen Kirche. Eine Bischofsweihe gegen den erklärten Willen des Papstes ist daher kein Zeichen besonderer Treue zur Tradition, sondern ein Akt des Ungehorsams mit erheblicher geistlicher und kirchenrechtlicher Tragweite.“

Der BKR betont, dass kirchliches Recht nicht bloßer Formalismus ist. Es schützt die sakramentale Ordnung, die Einheit der Kirche und die Verlässlichkeit kirchlicher Vollmacht. Gerade bei der Weihe von Bischöfen zeigt sich, dass Recht und Communio in der Kirche untrennbar miteinander verbunden sind.

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf und stellvertretender Vorsitzender des BKR, ergänzt:

„Das Kirchenrecht ist hier nicht eine lästige Schranke, sondern Ausdruck der sakramentalen und hierarchischen Ordnung der Kirche. Wer Bischöfe ohne päpstliches Mandat weiht oder sich weihen lässt, setzt nicht lediglich ein verwaltungsrechtlich unerlaubtes Zeichen. Er greift in die sichtbare Einheit der Kirche ein. Ein wiederholter schismatischer Akt darf deshalb nicht verharmlost werden.“

Der BKR sieht mit Sorge, dass der Konflikt um die Piusbruderschaft immer wieder als Auseinandersetzung zwischen ‚Tradition‘ und ‚Moderne‘ missverstanden wird. Diese Gegenüberstellung greift zu kurz. Die Frage ist nicht, ob Katholiken liturgische Traditionen schätzen dürfen. Die Frage ist, ob eine Gemeinschaft, die sich katholisch nennt, bereit ist, die Grundordnung der Kirche anzuerkennen.

„Tradition ohne Gehorsam gegenüber der rechtmäßigen kirchlichen Autorität wird zur Selbstbehauptung“, so Roger Zörb. „Die Kirche braucht keine parallelen Strukturen, sondern Umkehr, Einheit und Treue.“

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto erklärt weiter:

„Gerade Katholiken, die sich der Tradition verpflichtet wissen, sollten ein besonderes Gespür dafür haben, dass die Kirche nicht aus privaten Deutungsansprüchen lebt. Katholizität bedeutet nicht die Bewahrung einzelner Formen gegen die Kirche, sondern die Bewahrung des Glaubens in der Kirche.“

Der BKR fordert die Verantwortlichen der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf, von den angekündigten Bischofsweihen Abstand zu nehmen und den Weg der Rückkehr in die volle kirchliche Gemeinschaft zu suchen. Zugleich ruft der BKR dazu auf, für die Einheit der Kirche, für den Heiligen Vater und für alle Gläubigen zu beten, die durch Spaltungen verunsichert werden.

BKR zu Gast in der Deutschen Botschaft am Heiligen Stuhl

PRESSEMITTEILUNG

Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) zu Gast an der Deutschen Botschaft am Heiligen Stuhl: Einblicke in die internationale Diplomatie und das diplomatische Wirken der Bundesrepublik

Rom / Düsseldorf / Hamburg, Juni 2026.

Im Rahmen einer diesjährigen Wallfahrt nach Rom nutzte der geschäftsführende Vorstand des Bundes katholischer Rechtsanwälte (BKR) die Gelegenheit, sich vor Ort über die diplomatische Arbeit der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl zu informieren. Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb, sowie sein Stellvertreter, der Düsseldorfer Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, wurden zu diesem Anlass in der Botschaft empfangen.Die hochrangige Delegation wurde in der Vertretung von Monsignore Lahl begrüßt. In einem ausführlichen und inspirierenden Gespräch gab Monsignore Lahl den Vertretern des BKR tiefe Einblicke in die tägliche Arbeitsweise und die Kernfunktionen der Deutschen Botschaft am Heiligen Stuhl. Hierbei wurde besonders hervorgehoben, dass die vatikanische Diplomatie, ebenso wie die diplomatischen Vertretungen Deutschlands, weit über rein politische oder bilaterale Fragen hinausgeht.Die Botschaft fungiert als ein entscheidendes Scharnier zwischen dem Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl und der Bundesrepublik Deutschland. Monsignore Lahl erläuterte anschaulich, wie die diplomatischen Akteure die Entwicklungen in der Weltkirche beobachten, gesellschaftspolitische Strömungen analysieren und als Brücke für den interkulturellen und interreligiösen Dialog dienen. Gerade für Juristen, die sich im Berufsalltag intensiv mit Grundsatzfragen des Staatskirchenrechts, der Religionsfreiheit und den rechtlichen Rahmenbedingungen der Kirche in Deutschland befassen, boten diese Ausführungen eine wertvolle juristisch-diplomatische Perspektive.„Der Besuch an diesem besonderen historischen Ort hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig das Fundament unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Werte im internationalen Kontext ist. Der Austausch hat gezeigt, dass die deutsche Vertretung am Heiligen Stuhl unverzichtbare Arbeit für den Wertekonsens in Europa leistet“, betonte der BKR-Vorsitzende Roger Zörb anlässlich des Besuchs.Roger Zörb ergänzte weiter: „Besonders im Bereich des Arbeitsrechts und der kirchlichen Dienstgemeinschaft ist der Blick auf die globalen Strukturen des Vatikans bereichernd. Die Balance zwischen kirchlicher Eigenart und modernen rechtsstaatlichen Ansprüchen erfordert stets einen wachsamen und fundierten Dialog, den wir als Verband aktiv mitgestalten.“Auch der stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, unterstrich die Bedeutung dieser Begegnung für den Verband: „Es war außerordentlich spannend zu erleben, wie sich die theologische Dimension der Weltkirche und die praktischen Erfordernisse der internationalen Diplomatie in der Botschaftsarbeit vereinen. Wir danken Monsignore Lahl für die fundierten und präzisen Einblicke.“Prof. Dr. Sven-Joachim Otto fügte hinzu: „Als Rechtsanwälte tragen wir eine Mitverantwortung dafür, das christliche Menschenbild in der Rechtsordnung lebendig zu halten. Zu sehen, mit welcher Professionalität und diplomatischem Fingerspitzengefühl die Deutsche Botschaft hier in Rom diese Werte auf völkerrechtlicher Ebene vertritt, bestärkt uns nachhaltig in unserer täglichen Verbandsarbeit.“Die Studienreise nach Rom, die den Teilnehmern neben den spirituellen Momenten auch diese hochkarätigen juristischen und diplomatischen Begegnungen ermöglichte, stärkte den Zusammenhalt sowie den interdisziplinären Austausch innerhalb des Verbandes. Der BKR wird die gewonnenen Impulse in seine weitere verbandspolitische Arbeit im Inland einfließen lassen.


Informationen zum Verband:
Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) vertritt die Interessen katholischer Juristinnen und Juristen in Deutschland. Der Verband setzt sich aktiv für den Schutz von Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Wahrung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und ethische Grundsätze in der Rechtsprechung ein.

BKR mahnt Respekt vor dem Hochfest Fronleichnam an

BKR-Pressemitteilung

Respekt vor Fronleichnam: BKR begrüßt Korrektur des ZDF, mahnt aber sensibleren Umgang mit religiösen Feiertagen an

Hamburg/Düsseldorf, 8. Juni 2026. Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt, dass das ZDF nach massiver Leserkritik die Formulierung „Happy Kadaver“ im Zusammenhang mit dem Hochfest Fronleichnam geändert hat. Zugleich mahnt der BKR einen sensibleren Umgang öffentlich-rechtlicher Medien mit religiösen Feiertagen und Glaubensüberzeugungen an.

Das ZDF hatte in seinem „Update am Morgen“ vom 4. Juni 2026 über Fronleichnam berichtet und dabei nach eigener Darstellung ursprünglich die Formulierung „Happy Kadaver“ verwendet, auch prominent in der Überschrift. Inzwischen heißt der Beitrag „Warum Sie heute arbeiten oder nicht“. Das ZDF erklärte, man habe keine religiösen Gefühle verletzen wollen und die Formulierung nach Kritik angepasst.  

Der BKR hält diese Korrektur für richtig, sieht aber den Vorgang als Symptom eines tieferliegenden Problems. Religiöse Feiertage seien nicht bloß arbeitsfreie Tage oder kulturhistorische Kuriositäten, sondern Ausdruck grundrechtlich geschützter Glaubensausübung und gewachsener religiöser Identität. Fronleichnam gehöre zu den höchsten katholischen Feiertagen. Im Mittelpunkt stehe der Glaube an die wirkliche Gegenwart Christi in der Eucharistie, die in Gottesdiensten und Prozessionen öffentlich bekannt wird. Auch katholisch.de weist darauf hin, dass Katholiken an Fronleichnam ihren Glauben öffentlich bezeugen und die konsekrierte Hostie in einer Monstranz durch die Straßen getragen wird.  

Roger Zörb, Vorsitzender des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, erklärt:

„Dass das ZDF die Formulierung geändert hat, ist richtig und notwendig. Wer Fronleichnam mit einem Kalauer über Leichen verbindet, verfehlt nicht nur den Sinn dieses Hochfestes, sondern berührt auch die religiöse Würde vieler Gläubiger. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf pointiert formulieren. Er sollte aber gerade bei religiösen Überzeugungen erkennen, wo Ironie in Respektlosigkeit umschlägt.“

Der BKR betont, dass es nicht um Sonderrechte für Christen gehe. Kritik, journalistische Einordnung und auch gesellschaftliche Debatten über Feiertage seien selbstverständlich zulässig. Etwas anderes sei es jedoch, wenn zentrale Glaubensinhalte durch eine plakative Überschrift ins Lächerliche gezogen würden. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei aufgrund seines Auftrags zu Sachlichkeit, Ausgewogenheit und gesellschaftlicher Integration gehalten, religiöse Themen nicht bloß aus säkularer Distanz oder mit feuilletonistischer Herablassung zu behandeln.

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, erklärt:

„Religionsfreiheit schützt nicht nur den privaten Glauben im stillen Kämmerlein, sondern auch seine öffentliche Sichtbarkeit. Fronleichnam ist gerade ein Fest dieser Sichtbarkeit. Wer darüber berichtet, sollte den religiösen Gehalt ernst nehmen. Eine öffentlich-rechtliche Redaktion muss nicht katholisch denken. Sie muss aber verstehen, worüber sie schreibt.“

Der BKR sieht in der Reaktion vieler Leser ein wichtiges Zeichen zivilgesellschaftlicher Wachsamkeit. Der Vorgang zeige, dass religiöse Sprache, Symbole und Feiertage weiterhin für viele Menschen von erheblicher Bedeutung seien. Es sei gut, wenn Redaktionen auf Kritik reagieren. Noch besser wäre es, wenn religiöse Kompetenz bereits vor Veröffentlichung sichtbar werde.

Zörb abschließend:

„Der Vorgang sollte nicht künstlich skandalisiert, aber auch nicht bagatellisiert werden. Die Korrektur des ZDF ist ein erfreulicher Schritt. Nun sollte daraus die Einsicht folgen, dass religiöse Bildung und Sensibilität auch im Journalismus keine Nebensache sind.“

Kontakt:
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