„Der Herr ist auferstanden – er ist wahrhaft auferstanden!“
Liebe Freundinnen und Freunde im BKR,
Ostern ist das Fest der Hoffnung. Die Auferstehung Jesu Christi zeigt uns: Das Leben siegt über den Tod, das Licht überwindet die Dunkelheit. Diese Botschaft trägt – gerade in einer Welt, die oft von Ungewissheit, Spaltung und Angst geprägt ist.
Für uns als katholische Juristinnen und Juristen ist Ostern auch ein Ruf, unserer Berufung treu zu bleiben: Gerechtigkeit zu fördern, Wahrheit zu suchen und Verantwortung zu übernehmen – im Vertrauen darauf, dass Gott selbst uns den Weg weist.
Lass uns gemeinsam an dieser österlichen Hoffnung festhalten und sie in unsere Arbeit, unsere Entscheidungen und unser Miteinander einfließen lassen. So können wir als BKR auch ein Zeichen setzen – für Menschlichkeit, Versöhnung und Zuversicht.
Dir und Deinen Lieben wünschen wir ein gesegnetes, friedliches und frohes Osterfest!
Für den Vorstand des BKR
Roger Zörb – Vorsitzender
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto – stellv. Vorsitzender
Am ersten Fastenwochenende zeigte sich Unterfranken mit strahlend blauem Himmel und frühlingshaftem Temperaturen von seiner besten Seite, als die Mitglieder des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) im Exerzitienhaus Himmelspforten zu ihren Klostertagen zusammenkamen – zum ersten Mal fand die Traditionsveranstaltung in Würzburg statt.
Im Heiligen Jahr 2025 war natürlich dessen Leitwort “Pilger der Hoffnung” das Thema der Einkehr. Dafür konnte man mit Prälat Prof. P. Dr. Markus Graulich SDB, Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte, einen prominenten Gast aus dem Vatikan als Tagungsbegleiter gewinnen. In einer intellektuell brillanten Tour d’horizon beleuchtete er an dem Wochenende das Thema aus den verschiedensten theologischen Blickwinkeln.
Bei fränkischen Fastenweinen und -bieren wurden das Thema, aber auch weitere Themen von Rechtsstaat und Kirche in der “Taverne” des Hauses an den Abenden lange und intensiv diskutiert.
Bei den insgesamt drei angebotenen Heiligen Messen beeindruckte insbesondere diejenige in der Kapelle des in der Klosteranlage Himmelspforten beheimateten Karmel. Die besondere spirituellen Atmosphäre, die dem Raum und der karmelitischen Tradition innewohnte, hatte noch lange eine Wirkung auf die Teilnehmer.
Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt Mahnung der Bundestagspräsidentin an die Kirchen zur politischen Zurückhaltung
Hamburg/Düsseldorf, 8. April 2025 – Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die jüngsten Äußerungen von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zur Rolle der Kirchen im politischen Diskurs. Klöckner hatte gegenüber domradio.de erklärt: „Es ist nicht sinnvoll, wenn Kirchen glauben, eine weitere NGO zu sein und sich zur Tagespolitik äußern. Man kann für Tempo 130 sein, aber ich weiß nicht, ob die Kirchen dazu etwas schreiben müssen.“
„Wir teilen ausdrücklich die Einschätzung der Bundestagspräsidentin“, erklärt Rechtsanwalt Roger Zörb, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Vorsitzender des BKR. „Kirchliches Handeln muss sich von spiritueller Tiefe und moralischer Orientierung leiten lassen – nicht von tagesaktuellen politischen Debatten, die allzu oft durch wechselnde Mehrheiten geprägt sind.“
Auch der stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf, mahnt zur kirchlichen Selbstbesinnung: „Wenn die Kirchen den Anspruch erheben, über das Zeitgeschehen hinaus Orientierung zu bieten, dürfen sie sich nicht selbst zu Akteuren parteipolitisch aufgeladener Diskurse degradieren. Die Gefahr einer Verwechslung mit einer NGO ist real – und sie untergräbt das Vertrauen in die geistliche Autorität der Kirchen.“
Der BKR appelliert an die Kirchenleitungen, ihre Stellungnahmen künftig wieder stärker auf Fragen ethischer Grundsatzorientierung zu konzentrieren und eine klare Trennung zur politischen Tagesdebatte zu wahren.
Pressemitteilung des BKR
Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) warnt vor Aufweichung des § 218 StGB: Lebensschutz ist nicht verhandelbar
Hamburg/Düsseldorf, 1. April 2025 – Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht mit großer Sorge die Forderungen einzelner politischer Gruppen, den § 218 StGB aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln. In einem klaren Appell an die CDU/CSU fordert der BKR, den bestehenden Kompromiss unangetastet zu lassen und den Schutz des ungeborenen Lebens als unverzichtbaren Bestandteil des Koalitionsvertrags zu verankern.
„Der § 218 ist das Ergebnis eines sorgfältig austarierten gesellschaftlichen Kompromisses, der die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche über Jahrzehnte befriedet hat. Eine Aufkündigung dieses Konsenses durch eine gesellschaftliche Mini-Minderheit würde unser Land tief spalten“, erklärt der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb aus Hamburg. „Die Würde des Menschen ist unantastbar – das gilt auch für ungeborene Kinder. Der Lebensschutz ist keine politische Verhandlungsmasse.“
Auch der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, mahnt zur Zurückhaltung: „Wer meint, den Schutz ungeborenen Lebens relativieren zu können, öffnet langfristig der Erosion grundlegender ethischer Prinzipien Tür und Tor. Wir sehen dies in Ländern wie Kanada, wo nach einer Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auch die Euthanasie für nicht lebensbedrohlich erkrankte Menschen massiv zugenommen hat.“
Der BKR ruft die CDU/CSU dazu auf, sich klar und unmissverständlich zum bestehenden § 218 zu bekennen und etwaige diplomatische „Aufweich-Formulierungen“ im Koalitionsvertrag zu vermeiden. Der Lebensschutz müsse durch eindeutige Aussagen gesichert und nicht durch vage Formulierungen verwässert werden.
„Wir erwarten, dass die Koalitionsparteien das Lebensrecht aller Menschen, ungeborene eingeschlossen, in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen und den § 218 als wesentlichen Bestandteil der Rechtsordnung schützen“, betont Zörb.
Der BKR unterstützt zugleich Maßnahmen zur besseren Beratung und Begleitung ungewollt Schwangerer – unabhängig davon, ob ein Beratungsschein ausgestellt wird. Ziel müsse es sein, Alternativen zur Abtreibung zu fördern und Frauen in Konfliktsituationen echte Perspektiven zu eröffnen.
Kontakt für Rückfragen: Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) Prof. Dr. Sven-Joachim Otto: +49 171 1203905