BKR zu Gast in der Deutschen Botschaft am Heiligen Stuhl
PRESSEMITTEILUNG
Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) zu Gast an der Deutschen Botschaft am Heiligen Stuhl: Einblicke in die internationale Diplomatie und das diplomatische Wirken der Bundesrepublik
Rom / Düsseldorf / Hamburg, Juni 2026.
Im Rahmen einer diesjährigen Wallfahrt nach Rom nutzte der geschäftsführende Vorstand des Bundes katholischer Rechtsanwälte (BKR) die Gelegenheit, sich vor Ort über die diplomatische Arbeit der Bundesrepublik Deutschland beim Heiligen Stuhl zu informieren. Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb, sowie sein Stellvertreter, der Düsseldorfer Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, wurden zu diesem Anlass in der Botschaft empfangen.Die hochrangige Delegation wurde in der Vertretung von Monsignore Lahl begrüßt. In einem ausführlichen und inspirierenden Gespräch gab Monsignore Lahl den Vertretern des BKR tiefe Einblicke in die tägliche Arbeitsweise und die Kernfunktionen der Deutschen Botschaft am Heiligen Stuhl. Hierbei wurde besonders hervorgehoben, dass die vatikanische Diplomatie, ebenso wie die diplomatischen Vertretungen Deutschlands, weit über rein politische oder bilaterale Fragen hinausgeht.Die Botschaft fungiert als ein entscheidendes Scharnier zwischen dem Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl und der Bundesrepublik Deutschland. Monsignore Lahl erläuterte anschaulich, wie die diplomatischen Akteure die Entwicklungen in der Weltkirche beobachten, gesellschaftspolitische Strömungen analysieren und als Brücke für den interkulturellen und interreligiösen Dialog dienen. Gerade für Juristen, die sich im Berufsalltag intensiv mit Grundsatzfragen des Staatskirchenrechts, der Religionsfreiheit und den rechtlichen Rahmenbedingungen der Kirche in Deutschland befassen, boten diese Ausführungen eine wertvolle juristisch-diplomatische Perspektive.„Der Besuch an diesem besonderen historischen Ort hat uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig das Fundament unserer demokratischen und rechtsstaatlichen Werte im internationalen Kontext ist. Der Austausch hat gezeigt, dass die deutsche Vertretung am Heiligen Stuhl unverzichtbare Arbeit für den Wertekonsens in Europa leistet“, betonte der BKR-Vorsitzende Roger Zörb anlässlich des Besuchs.Roger Zörb ergänzte weiter: „Besonders im Bereich des Arbeitsrechts und der kirchlichen Dienstgemeinschaft ist der Blick auf die globalen Strukturen des Vatikans bereichernd. Die Balance zwischen kirchlicher Eigenart und modernen rechtsstaatlichen Ansprüchen erfordert stets einen wachsamen und fundierten Dialog, den wir als Verband aktiv mitgestalten.“Auch der stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, unterstrich die Bedeutung dieser Begegnung für den Verband: „Es war außerordentlich spannend zu erleben, wie sich die theologische Dimension der Weltkirche und die praktischen Erfordernisse der internationalen Diplomatie in der Botschaftsarbeit vereinen. Wir danken Monsignore Lahl für die fundierten und präzisen Einblicke.“Prof. Dr. Sven-Joachim Otto fügte hinzu: „Als Rechtsanwälte tragen wir eine Mitverantwortung dafür, das christliche Menschenbild in der Rechtsordnung lebendig zu halten. Zu sehen, mit welcher Professionalität und diplomatischem Fingerspitzengefühl die Deutsche Botschaft hier in Rom diese Werte auf völkerrechtlicher Ebene vertritt, bestärkt uns nachhaltig in unserer täglichen Verbandsarbeit.“Die Studienreise nach Rom, die den Teilnehmern neben den spirituellen Momenten auch diese hochkarätigen juristischen und diplomatischen Begegnungen ermöglichte, stärkte den Zusammenhalt sowie den interdisziplinären Austausch innerhalb des Verbandes. Der BKR wird die gewonnenen Impulse in seine weitere verbandspolitische Arbeit im Inland einfließen lassen.
Informationen zum Verband:
Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) vertritt die Interessen katholischer Juristinnen und Juristen in Deutschland. Der Verband setzt sich aktiv für den Schutz von Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Wahrung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts und ethische Grundsätze in der Rechtsprechung ein.




