Habemus Papam Leonem XIV.!

Pressemitteilung des Bundes katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Zur Wahl von Papst Leo XIV. – Ein historischer Moment für die Weltkirche

Düsseldorf/Hamburg, 8. Mai 2025 – Mit großer Freude und Dankbarkeit nimmt der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) die Wahl von Papst Leo XIV. zur Kenntnis. Der US-amerikanische Kardinal Robert Francis Prevost wurde am 8. Mai 2025 im vierten Wahlgang des Konklaves zum 267. Bischof von Rom gewählt und ist damit der erste Nordamerikaner im Amt des Papstes. 

„Papst Leo XIV. steht für eine Kirche, die sich mutig den Herausforderungen der Gegenwart stellt und dabei ihre Wurzeln nicht vergisst“, erklärt der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb aus Hamburg. „Wir sehen in ihm einen Brückenbauer zwischen Glauben und Vernunft, zwischen Rom und der Welt, zwischen Tradition und Zukunft.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto aus Düsseldorf, äußert sich zuversichtlich:

„Der Name Leo erinnert an den großen Kirchenvater Leo den Großen – einen Papst, der die Kirche theologisch und politisch in unsicheren Zeiten gestärkt hat. Auch heute braucht die Kirche einen klaren Kompass, einen Papst, der mit Festigkeit und Demut zugleich spricht. Wir beten, dass der neue Papst diesen Weg mit Weisheit und Gnade beschreitet.“

Der BKR bittet alle Mitglieder und Freunde des Verbandes, den neuen Papst geistlich zu begleiten und für seinen Dienst zu beten.

Gebet um den Heiligen Geist für Papst Leo XIV.:

Himmlischer Vater,

Du hast Deiner Kirche einen neuen Hirten gegeben.

Segne unseren Papst Leo XIV. mit Weisheit, Mut und Demut.

Erfülle ihn mit Deinem Heiligen Geist,

damit er die Kirche in Einheit, Wahrheit und Liebe führe.

Gib ihm die Kraft, das Evangelium mit Klarheit zu verkünden

und die Hoffnung in der Welt neu zu entfachen.

Maria, Mutter der Kirche, sei ihm Schutz und Trost auf all seinen Wegen.

Amen.

Kontakt:

Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Papst Leo XIV., geboren am 14. September 1955 in Chicago, Illinois, war vor seiner Wahl zum Papst unter anderem Generalprior des Augustinerordens und Bischof von Chiclayo in Peru. Er spricht mehrere Sprachen fließend und ist bekannt für seine Arbeit in internationalen und interkulturellen Kontexten. 

In seiner ersten Ansprache betonte Papst Leo XIV. die Bedeutung von Frieden, Einheit und Kontinuität und rief die Gläubigen weltweit zur kollektiven Glaubensstärke und Ausdauer auf. 

Der BKR sieht in seiner Wahl ein Zeichen der Hoffnung und Erneuerung für die katholische Kirche weltweit.


BKR gratuliert Friedrich Merz

PRESSEMITTEILUNG

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) gratuliert Friedrich Merz zur Wahl zum Bundeskanzler

Hamburg/Düsseldorf, 6. Mai 2025 – Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) gratuliert Friedrich Merz herzlich zu seiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Mit 325 Stimmen wurde Merz im zweiten Wahlgang vom Deutschen Bundestag gewählt und anschließend von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt .

„Die Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler ist ein bedeutendes Ereignis für unser Land. Als katholischer Rechtsanwalt bringt er nicht nur juristische Expertise, sondern auch Werteorientierung in sein neues Amt ein. Wir wünschen ihm Weisheit und Gottes Segen für die vor ihm liegenden Aufgaben“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg .

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt aus Düsseldorf, ergänzt: „Die Herausforderungen, denen sich Deutschland derzeit gegenübersieht – von wirtschaftlicher Stagnation bis hin zu gesellschaftlicher Polarisierung – erfordern eine Führungspersönlichkeit, die sowohl fachliche Kompetenz als auch ethische Standfestigkeit besitzt. Wir sind überzeugt, dass Friedrich Merz diesen Anforderungen gerecht wird.“

Der BKR sieht in der Kanzlerschaft von Friedrich Merz eine Chance, christliche Werte wie Verantwortung, Solidarität und Rechtsstaatlichkeit stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Als Netzwerk katholischer Juristen wird der BKR diesen Weg konstruktiv begleiten und unterstützen.

Kontakt:

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Am Sandtorkai 70, Vespucci Haus

20457 Hamburg

Tel.: 040 / 45 57 43

E-Mail: info@bkr-netzwerk.de

Web: www.bkr-netzwerk.de

Betrachtung des BKR zum Marienmonat Mai

Betrachtung zum Marienmonat Mai

des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Der Monat Mai ist der Jungfrau Maria geweiht – jener Frau, in der sich Freiheit und Hingabe, Glaube und Mut, Demut und Größe auf einzigartige Weise verbinden. In ihr hat Gott selbst Wohnung genommen. In ihr erkennen wir das vollkommene Bild einer Liebe, die sich ganz in den Dienst Gottes stellt – und dadurch der Welt Heil bringt.

Für uns katholische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist Maria nicht nur Vorbild im Glauben, sondern auch eine stille Begleiterin unseres beruflichen Handelns. In einer Welt, in der das Recht immer wieder mit Interessen, Macht und Lautstärke ringt, erinnert uns Maria daran, dass wahres Recht dem Menschen dienen soll – seinem Leben, seiner Würde, seiner Freiheit. Sie steht für eine Gerechtigkeit, die nicht allein im Gesetz, sondern im Gewissen verankert ist.

Der Mai lädt uns ein, den Blick zu heben – auf Maria, die Mutter des Herrn, die uns Christus geboren hat und uns beständig zu ihm führt. Ihre Haltung des Hörens und Gehorchens, des Ausharrens und Vertrauens möge uns stärken in einer Zeit, in der Orientierung und Maß so oft verloren gehen. Gerade als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir gefordert, inmitten des Alltags den inneren Kompass zu bewahren – für das Gute, Wahre und Gerechte.

Bitten wir Maria in diesem Monat besonders um ihre Fürsprache – für unseren Dienst, für unsere Familien, für die Kirche und unsere Gesellschaft.

Mariengebet

Heilige Maria,

Mutter der Gerechtigkeit,

du hast Gottes Wort mit ganzem Herzen aufgenommen

und ihm Raum gegeben in deinem Leben.

Hilf uns, in unserem Beruf nach dem Willen Gottes zu handeln

und dem Recht zu dienen, das aus der Wahrheit kommt.

Begleite uns mit deiner Fürsprache in Entscheidungen,

schenke uns Mut zur Verantwortung und Kraft zur Güte.

Sei uns Wegweiserin in dunklen Stunden,

Trösterin in der Sorge und Quelle des Friedens.

Zu deinem Sohn führst du uns – immer.

Darauf vertrauen wir.

Amen.

Nachruf des BKR auf Prof. Dr. Lothar Roos

Nachruf auf Prof. Dr. Lothar Roos
Ein Leben im Dienst von Kirche, Recht und Gesellschaft

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) trauert um Prälat Prof. Dr. Lothar Roos, der am 22. April 2025 im Alter von 89 Jahren verstorben ist. Mit ihm verlieren wir einen herausragenden Wissenschaftler, leidenschaftlichen Christen und überzeugten Anwalt der Katholischen Soziallehre, dessen Wirken weit über akademische und kirchliche Kreise hinausstrahlte.

Prof. Dr. Roos war dem BKR über viele Jahre eng verbunden – nicht als Mitglied, sondern als geschätzter Impulsgeber auf unseren Jahrestagungen. Seine fundierten Beiträge zur Katholischen Soziallehre, zur Verantwortung des Juristen im gesellschaftlichen Kontext und zum christlichen Menschenbild haben unser Denken wesentlich bereichert und inspiriert.

Als geistlicher Begleiter des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) war Prof. Roos vielen ein kluger und zugleich tief spiritueller Ratgeber. Mit großer Klarheit und seelsorgerlichem Feingefühl verstand er es, christliche Werte in den unternehmerischen Alltag hineinzusprechen und ein lebendiges Verständnis von Verantwortung und Gemeinwohl zu fördern.

Sein Engagement galt auch der katholischen Verbindungsstudentenschaft: Als Mitglied des Wissenschaftlichen Katholischen Studentenvereins Unitas Albertina verkörperte er das Ideal eines glaubensfesten, bildungsorientierten und solidarischen Akademikers. Seine Verbundenheit zur Idee der Unitas – geprägt von Einheit im Wesentlichen, Freiheit im Zweifelhaften und Liebe in allem – lebte er in Wort und Tat.

Unermüdlich setzte sich der langjährige Lehrstuhlinhaber für Christliche Gesellschaftslehre und Pastoraltheologie an den Universitäten Mainz und Bonn für die Soziale Marktwirtschaft ein, die für ihn untrennbar mit dem christlichen Verständnis von Menschenwürde und Gerechtigkeit verbunden war. Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt Roger Zörb, würdigt ihn mit den Worten:

„Mit Lothar Roos verliert die katholische Sozialethik eine ihrer profiliertesten Stimmen. Seine klare Orientierung am Menschenbild der christlichen Soziallehre war Kompass und Korrektiv in einer Zeit zunehmender ökonomischer und moralischer Beliebigkeit.“

In einem seiner Vorträge formulierte Prof. Roos eindrücklich:

„Christliche Sozialethik will nicht bloß regulieren, sondern Sinn stiften – aus dem Glauben heraus, dass Gerechtigkeit und Menschenwürde keine abstrakten Ideale sind, sondern konkrete Handlungsaufträge.“

Im Vertrauen auf die Auferstehung bitten wir für ihn mit den Worten der Liturgie:

„Führe seine Seele, o Herr,
durch die Finsternis des Todes
in dein ewiges Licht.“

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte ist Prof. Dr. Lothar Roos zu tiefem Dank verpflichtet. Sein geistiges Vermächtnis bleibt uns Auftrag und Orientierung.

Requiescat in pace.

Nachruf des BKR zum Tode von Papst Franziskus

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) trauert in Dankbarkeit und tiefer Anteilnahme um Papst Franziskus, den 266. Nachfolger des heiligen Petrus, der am 21.4.2025 im Alter von 88 Jahren in das Haus des Vaters heimgekehrt ist.

Papst Franziskus hat der Weltkirche in einer Zeit der Umbrüche und Herausforderungen ein menschlich nahbares und geistlich tiefgründiges Gesicht gegeben. Als erster Papst aus Lateinamerika war er nicht nur ein Zeichen für die universale Weite der Kirche, sondern auch ein unermüdlicher Anwalt der Armen, der Ausgegrenzten und der Bewahrung der Schöpfung. In seinem Lehramt verband er soziale Gerechtigkeit mit der Barmherzigkeit Gottes, Rechtsverantwortung mit Seelsorge, Glauben mit tätiger Liebe.

Mit seinem Amtsantritt am 13. März 2013 und dem bewusst gewählten Namen „Franziskus“ stellte er sich programmatisch unter das Zeichen der Demut, der Einfachheit und der radikalen Christusnachfolge. Sein Pontifikat war geprägt von der Sorge um die Einheit der Kirche, dem Willen zur Reform und der Öffnung der Herzen für das Wirken des Heiligen Geistes – auch in ungewohnten Formen.

Für den Bund Katholischer Rechtsanwälte war Papst Franziskus ein steter Impulsgeber: Seine Betonung des Rechts als Instrument der Gerechtigkeit und nicht als Selbstzweck, seine unnachgiebige Haltung gegenüber Ausbeutung und Korruption sowie seine Ermahnungen zu einem ethisch verantworteten Handeln forderten auch Juristen und Juristinnen im kirchlichen und staatlichen Bereich immer wieder heraus – im besten Sinne.

Sein Pontifikat war nicht frei von Spannungen, Missverständnissen und Kritik. Doch blieb Franziskus stets treu in seinem Vertrauen auf die Vorsehung Gottes und auf die Kraft der Versöhnung. Er war ein Hirte, der nach dem verlorenen Schaf suchte – und ein Zeuge der Hoffnung, die aus dem Evangelium kommt.

Der BKR wird Papst Franziskus in ehrendem Gedenken bewahren und sein geistliches Vermächtnis mittragen im Bemühen um eine gerechte, barmherzige und rechtsstaatlich geprägte Gesellschaft im Geiste des christlichen Menschenbildes.

Requiescat in pace.

Für den Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Roger Zörb, Vorsitzender

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
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