Heilige Hildegundis von Meer ist Vorbild für katholische Rechtsanwälte

Betrachtung zum Fest der heiligen Hildegundis von Meer

Eine Inspiration für katholische Rechtsanwälte in Deutschland

Am 20. Februar feiert die Kirche das Fest der heiligen Hildegundis von Meer, einer bemerkenswerten Frau des 12. Jahrhunderts, die ihr Leben in Demut und Gerechtigkeit führte. Als Tochter des Grafen Lothar von Meer wuchs sie in einem Umfeld auf, das ihr einen hohen gesellschaftlichen Status gewährte. Doch sie entschied sich bewusst gegen ein Leben in weltlichem Reichtum und Einfluss. Stattdessen trat sie in das von ihrem Vater gegründete Prämonstratenserinnenkloster Meer ein und wurde dessen erste Äbtissin.

Die heilige Hildegundis ist ein leuchtendes Vorbild für die Verbindung von geistlicher Hingabe und verantwortungsvoller Führung. Sie verkörperte in außergewöhnlicher Weise die christlichen Tugenden von Wahrheit, Gerechtigkeit und Nächstenliebe – Werte, die auch für katholische Rechtsanwälte von zentraler Bedeutung sind.

Die Bedeutung der heiligen Hildegundis für katholische Rechtsanwälte heute

Hildegundis lebte in einer Zeit, in der Machtmissbrauch und Ungerechtigkeit die Gesellschaft prägten. Doch sie stellte ihr Leben in den Dienst Gottes und der Menschen. Sie war sich der Verantwortung bewusst, die mit der ihr anvertrauten Führung einherging, und verstand ihr Amt als Dienst an der Gemeinschaft, nicht als Mittel persönlicher Bereicherung.

Diese Haltung kann katholischen Rechtsanwälten in Deutschland eine wertvolle Orientierung bieten:
• Gerechtigkeit als göttliche Ordnung: Das Recht ist nicht nur eine menschliche Konstruktion, sondern steht in einer höheren Ordnung. Die Berufung eines Rechtsanwalts ist es, dieser göttlichen Gerechtigkeit so weit wie möglich in der Welt Geltung zu verschaffen.
• Demut im Amt: Wie Hildegundis als Äbtissin mit Bescheidenheit und Entschlossenheit leitete, so sind auch katholische Juristen aufgerufen, sich nicht von Eitelkeit oder Eigennutz leiten zu lassen, sondern das Recht zum Wohl der Menschen zu wahren.
• Wahrheit als Fundament: In einer Zeit, in der sich Rechtsverständnisse und Moralvorstellungen zunehmend relativieren, erinnert uns die heilige Hildegundis daran, dass Wahrheit nicht verhandelbar ist. Rechtsanwälte haben eine besondere Verantwortung, für die Wahrheit einzustehen und sich nicht von Opportunismus oder gesellschaftlichem Druck leiten zu lassen.
• Dienst an den Schwachen: Die heilige Hildegundis kümmerte sich um Bedürftige und Unterdrückte. Auch katholische Rechtsanwälte sollten ihr Wissen und ihre Fähigkeiten nicht nur den wirtschaftlich Mächtigen zur Verfügung stellen, sondern sich besonders für die einsetzen, die keine Stimme haben.

Die heilige Hildegundis von Meer lehrt uns, dass Recht und Gerechtigkeit untrennbar mit christlicher Verantwortung verbunden sind. Sie ermutigt katholische Juristen, sich in ihrem Beruf nicht nur als Sachwalter von Gesetzen zu begreifen, sondern als Diener der Gerechtigkeit Gottes.

Gebet zur heiligen Hildegundis von Meer

Heilige Hildegundis, treue Dienerin Gottes,
du hast dein Leben der Wahrheit, Gerechtigkeit und Nächstenliebe gewidmet.
Hilf uns, deinem Vorbild zu folgen und unsere Aufgaben mit Demut und Entschlossenheit zu erfüllen.

Lehre uns, im Recht nicht bloß ein menschliches Werk zu sehen,
sondern den Ruf Gottes zur Gerechtigkeit zu hören.
Bewahre uns vor Eitelkeit und Eigennutz,
damit wir in unserem Beruf stets der Wahrheit verpflichtet bleiben.

Steh allen Rechtsanwälten bei,
damit sie sich für die Schwachen einsetzen,
das Gute verteidigen und dem Unrecht entgegentreten.
Lass uns in unserem Tun Gottes Willen erkennen
und unser Wirken zur Ehre seines Namens ausrichten.

Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn. Amen.

Betrachtung zum Blasiustag

Betrachtung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) zum Fest des heiligen Blasius am 3. Februar

Der heilige Blasius, Bischof von Sebaste in Armenien, gehört zu den bekanntesten Nothelfern der Kirche. Seine Verehrung reicht bis in die frühe Christenheit zurück, und bis heute ist der Blasiussegen ein fester Bestandteil katholischer Frömmigkeit. Sein Leben und Martyrium sind uns nicht nur Anlass zur Verehrung, sondern auch eine Mahnung und Ermutigung für unser eigenes berufliches und geistliches Leben.Der heilige Blasius – Arzt, Bischof und Märtyrer

Blasius lebte im 3. Jahrhundert in Armenien und wurde dort zum Bischof von Sebaste erhoben. Vor seiner Bischofsweihe war er als Arzt tätig, was ihm schon früh einen Ruf als Helfer der Kranken einbrachte. Doch seine Sorge galt nicht nur dem leiblichen, sondern auch dem geistlichen Wohl der Menschen. Seine Predigten und sein Wirken als Seelsorger machten ihn zu einer bedeutenden Gestalt der damaligen Kirche.

Unter der Christenverfolgung unter Kaiser Licinius zog sich Blasius in eine Höhle zurück, wo er im Gebet und in der Einsamkeit Zuflucht suchte. Doch er wurde entdeckt, gefangen genommen und grausam gefoltert, weil er sich weigerte, seinem Glauben abzuschwören. Schließlich erlitt er das Martyrium durch Enthauptung um das Jahr 316.

Während seiner Gefangenschaft wird berichtet, dass er einen Jungen rettete, der an einer verschluckten Fischgräte zu ersticken drohte. Diese Begebenheit ist der Ursprung des Blasiussegens, der am 3. Februar gespendet wird und vor Halskrankheiten und anderen Übeln bewahren soll.Blasius als Vorbild für katholische Rechtsanwälte

Was kann uns Blasius heute, als katholische Rechtsanwälte, sagen?
• Verantwortung für Recht und Gerechtigkeit: Als Bischof sorgte Blasius für seine Herde – nicht nur geistlich, sondern auch durch seinen heilenden Dienst als Arzt. Er wusste, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und dass Recht und Gerechtigkeit nicht von weltlichen Herrschern, sondern von Gott selbst ausgehen. Diese Überzeugung machte ihn furchtlos gegenüber der Macht des Kaisers. Auch wir sind in unserem Beruf gefordert, für die Wahrheit und die Gerechtigkeit einzutreten – gerade dann, wenn es unbequem wird.
• Mut zum Widerstand: Blasius war bereit, für seinen Glauben und seine Überzeugung zu leiden. In einer Zeit, in der das Recht oft in Konflikt mit moralischen Grundsätzen steht, erinnert uns sein Zeugnis daran, dass wir als katholische Juristen nicht dem Zeitgeist nachgeben dürfen, sondern uns der Wahrheit verpflichtet wissen müssen. Wir dürfen nicht schweigen, wenn Unrecht geschieht, sondern sind gerufen, das Recht im Licht des Evangeliums zu verteidigen.
• Sorge für die Schwachen und Bedrängten: Die Legende erzählt, dass selbst wilde Tiere sich Blasius in der Einsamkeit friedlich näherten, weil sie seine Heiligkeit erkannten. Ebenso heilte er den Jungen vor dem Ersticken. Sein Beispiel lehrt uns, dass unsere berufliche Aufgabe nicht nur ein Dienst am Recht, sondern auch ein Dienst am Menschen ist. Gerade in einem oft nüchternen, harten Berufsumfeld dürfen wir das Gebot der Nächstenliebe nicht vergessen.Gebet zum heiligen Blasius

Allmächtiger Gott,
Du hast Deinem Diener Blasius die Kraft gegeben,
für Deinen Namen standhaft Zeugnis abzulegen.
Hilf uns, in unserem Beruf als katholische Rechtsanwälte
die Wahrheit und die Gerechtigkeit zu verteidigen.
Lass uns in den Bedrängnissen unserer Zeit
auf sein Beispiel schauen und mutig dem Gewissen folgen.
Schenke uns seinen Beistand,
damit wir für das Wohl der Menschen und zur Ehre Deines Namens wirken.
Durch Christus, unseren Herrn.

Amen.

Betrachtung des BKR zum Hochfest Mariae Lichtmess

Betrachtung zum Hochfest Maria Lichtmess – Impulse für katholische Rechtsanwälte in Deutschland

Das Hochfest Maria Lichtmess, das am 2. Februar gefeiert wird, markiert in der liturgischen Ordnung der Kirche den Abschluss der Weihnachtszeit. Es erinnert an die Darstellung Jesu im Tempel und den rituellen Abschluss der Reinheitsgebote nach jüdischem Gesetz (vgl. Lk 2,22-40). Die damit verbundenen Themen – Reinheit, Gesetz und Licht – bieten wertvolle Impulse, die uns katholischen Rechtsanwälten auch in der heutigen Zeit Orientierung und Inspiration geben können.Reinheit und Verpflichtung zum Guten.

Maria Lichtmess ruft uns die Bedeutung der inneren und äußeren Reinheit ins Gedächtnis. Als Rechtsanwälte tragen wir eine besondere Verantwortung, nicht nur das Recht zu wahren, sondern auch moralisch integer zu handeln. Die Reinheit, die Maria und Josef durch die Einhaltung des Gesetzes symbolisieren, erinnert uns daran, dass unser berufliches Handeln stets von Lauterkeit geprägt sein sollte. Das bedeutet, die Versuchung zu widerstehen, das Recht in den Dienst eigennütziger oder ungerechter Ziele zu stellen, und stattdessen Gerechtigkeit und Wahrheit in den Mittelpunkt unserer Tätigkeit zu rücken.Gesetz und Gnad

Die Darstellung im Tempel verweist auf die Spannung zwischen Gesetz und Gnade. Maria und Josef erfüllten die Anforderungen des Gesetzes, obwohl sie bereits die Gegenwart des göttlichen Kindes erlebten. Dies zeigt, dass das Gesetz eine Grundlage, aber nicht das letzte Ziel ist. Für uns als katholische Rechtsanwälte stellt sich daher die Frage, wie wir im Spannungsfeld von Gesetz und Gewissen agieren. Wie können wir als juristische Berater und Vertreter darauf hinwirken, dass das Recht in seiner Anwendung den Menschen dient und nicht nur die Buchstaben des Gesetzes erfüllt? Maria Lichtmess mahnt uns, dass wahre Gerechtigkeit immer die Würde des Menschen als Geschöpf Gottes achten muss.Licht und Hoffnung in der Dunkelheit

Der greise Simeon preist Jesus als das „Licht, das die Heiden erleuchtet“ (Lk 2,32). In einer Welt, in der oft Rechtsunsicherheit, Ungerechtigkeit und Orientierungslosigkeit herrschen, sind wir als katholische Rechtsanwälte aufgerufen, Licht und Hoffnung zu bringen. Unsere Aufgabe ist es, durch unsere Arbeit ein Zeichen dafür zu setzen, dass das Recht den Menschen Schutz und Gerechtigkeit bietet. Dieses Licht ist jedoch nicht rein menschlich; es ist das göttliche Licht, das uns in Christus anvertraut wurde. Maria Lichtmess lädt uns ein, dieses Licht in unsere Mandate, in unsere Gerichtsverhandlungen und in unsere gesellschaftlichen Aufgaben zu tragen.Opfer und Hingabe.

Das Opfer, das Maria und Josef im Tempel darbringen, ist Ausdruck ihrer völligen Hingabe an Gottes Willen. Auch wir sind in unserem Beruf berufen, Opfer zu bringen: Zeit, Energie und oft auch persönliche Bequemlichkeit. Dabei gilt es, nicht im Dienst an uns selbst zu verharren, sondern im Dienst am Nächsten – sei es der Mandant, der Schutz bedarf, oder die Gesellschaft, die nach Gerechtigkeit verlangt. Maria Lichtmess erinnert uns daran, dass wahre Erfüllung in der Hingabe an das Gute liegt.

Fazit

Das Hochfest Maria Lichtmess hat für uns katholische Rechtsanwälte auch heute eine tiefe Bedeutung. Es fordert uns auf, unser Handeln an den Idealen der Reinheit, Gerechtigkeit und Hingabe auszurichten und das Licht Christi in die Welt zu tragen. Gerade in einem Berufsfeld, das von Macht, Interessen und Konflikten geprägt ist, kann dieses Fest uns neu ermutigen, das Recht im Sinne Gottes und der Menschenwürde zu gestalten.

Mögen wir als Mitglieder des BKR das Hochfest Maria Lichtmess zum Anlass nehmen, über unseren Berufsethos nachzudenken und unseren Dienst im Licht des Evangeliums zu erneuern.

BKR verurteilt Haftstrafen gegen die Anwälte von Alexej Nawalny

Pressemitteilung des Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Schwere Missachtung von Rechtsstaatlichkeit: BKR verurteilt die Haftstrafen gegen russische Anwälte von Alexej Nawalny

Hamburg/Düsseldorf, 18. Januar 2025 – Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) zeigt sich erschüttert über die Verurteilung von drei russischen Anwälten des verstorbenen Oppositionellen Alexej Nawalny zu mehrjährigen Lagerhaftstrafen. Das Gericht in Petuschki hatte Igor Sergunin, Alexej Lipzer und Wadim Kobsew zu Haftstrafen zwischen dreieinhalb und fünf Jahren verurteilt. Die Anklage lautete auf Mitgliedschaft in einer “extremistischen Organisation”, ein Vorwurf, der offensichtlich politisch motiviert ist.

“Die Verurteilung dieser Anwälte ist ein erschütternder Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit und den Berufsstand der Anwälte weltweit”, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. “Es handelt sich hier nicht nur um einen weiteren Versuch, die Arbeit von Rechtsanwälten in Russland zu kriminalisieren, sondern auch um einen gezielten Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz und das fundamentale Recht auf Verteidigung. Dies ist mit den Prinzipien eines fairen Verfahrens und den internationalen Menschenrechtsstandards unvereinbar.”

Der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf, fügt hinzu: “Diese skandalöse Entscheidung zeigt deutlich, wie weit sich Russland von den Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit entfernt hat. Anwälte, die lediglich ihren Beruf ausüben, werden unter fadenscheinigen Vorwürfen inhaftiert, um politische Opposition zu ersticken. Dies ist eine Schande für die internationale Gemeinschaft, die dringend handeln muss, um solche autoritären Übergriffe nicht unwidersprochen zu lassen.”

Der BKR fordert die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Europäische Union und die Vereinten Nationen, dazu auf, diese Verurteilungen klar zu verurteilen und alle diplomatischen Mittel einzusetzen, um die sofortige Freilassung der betroffenen Anwälte zu erwirken. Darüber hinaus ruft der Verband die globalen Rechtsanwaltsvereinigungen dazu auf, Solidarität mit den verurteilten Kollegen zu zeigen und den Druck auf Russland zu erhöhen.

“Die Arbeit von Anwälten ist ein unverzichtbarer Bestandteil eines jeden funktionierenden Rechtssystems”, so Roger Zörb abschließend. “Die internationale Gemeinschaft darf nicht tatenlos zusehen, wie Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte mit Füßen getreten werden.”

Der BKR wird das Schicksal der verurteilten Anwälte weiter aufmerksam verfolgen und setzt sich für deren Rechte und Freilassung ein.

Kontakt:

Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Presseabteilung

E-Mail: presse@bkr.deWeb: www.bkr.de

BKR nimmt zur Strafanzeige der AfD gegen den Stadtpfarrer von Erding Stellung

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) nimmt Stellung zur Strafanzeige gegen den Erdinger Pfarrer Martin Garmaier. In seiner Silvesterpredigt kritisierte Garmaier die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel und bezeichnete deren Reaktionen auf den Terroranschlag in Magdeburg als gesellschaftsschädigend. Ein AfD-Sympathisant erstattete daraufhin Anzeige wegen Volksverhetzung und übler Nachrede.

Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR, betont, dass die Äußerungen des Pfarrers durch die Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt sind. “Die Aussagen in Garmaiers Predigt erfüllen nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung”, so Otto. Er verweist darauf, dass Predigten, insbesondere wenn sie sich auf gesellschaftliche Themen beziehen, vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung geschützt sind.

Der BKR sieht in der Anzeige keinen juristischen Handlungsbedarf und unterstützt das Recht der Geistlichen, sich im Rahmen ihrer Predigten auch zu politischen Themen zu äußern. “Solche Beiträge sind Teil des legitimen politischen Meinungskampfes”, erklärt Otto. Der BKR wird den Fall weiterhin beobachten und sich für die Wahrung der Grundrechte einsetzen.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte ist ein Zusammenschluss von katholischen Juristen, der sich für die Verbindung von Glauben und Recht einsetzt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

https://www.katholisch.de/artikel/58876-rechtsanwalt-weidel-aussage-von-pfarrer-von-meinungsfreiheit-gedeckt?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR31QTorQtkmlPRie0myjbDBgLNpsOrvJIMXDh_VgH8yx5QZE2T1TqId_Sc_aem_KH8SRsM8Iv-HK9S2tKGZMg

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