Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine ist ein Angriff auf die Seele und das Herz Europas.
In diesem Konflikt stehen sich nicht zwei Staaten gegenüber, die in vergleichbarer Weise den Gang der Dinge verschuldet haben: Die von Russland ins Feld geführten angeblichen Sicherheitsbedürfnisse können nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Angriff nicht von der Ukraine provoziert wurde. Die Ukraine ist das Opfer einer Aggression seines ungleich größeren Nachbarn, der die Sphäre seiner Herrschaft ausweiten und das demokratische Vorbild seines Nachbarlandes zerstören will. Die militärischen Maßnahmen stellen eine gravierende Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine dar.
Der BKR schließt sich der Forderung der EU-Institutionen und der internationalen Gemeinschaft an, dass Russland seine völkerrechtswidrige Invasion in der Ukraine unverzüglich einstellen muss. Alle Staaten müssen die grundlegenden Verpflichtungen, Werte, Prinzipien und Freiheiten respektieren, die wie diese in der Charta der Vereinten Nationen, der Satzung des Europarates, der Europäischen Menschenrechtskonvention, den Budapester Memoranden über Sicherheitsgarantien und anderen allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts, einschließlich des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs, festgelegt sind.
Der BKR verurteilt nachdrücklich die sämtliche Handlungen, die gegen diese grundlegenden und allgemein anerkannten Prinzipien des Völkerrechts verstoßen. Die Achtung des Völkerrechts und der internationalen Verträge muss aufrechterhalten und gewahrt bleiben.
Wir begrüßen daher die Erklärung des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs:
„Ich erinnere alle Seiten, die im Hoheitsgebiet der Ukraine Feindseligkeiten ausüben, daran, dass mein Amt gemäß der am 8. September 2015 abgegebenen Erklärung, mit der es die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (“IStGH” oder “Gerichtshof”) anerkennt, seine Zuständigkeit für alle seit 20 Februar 2014 im Hoheitsgebiet der Ukraine begangenen Akte von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen ausüben und diese untersuchen kann. Jede Person, die solche Verbrechen begeht, einschließlich derjenigen, die die Begehung dieser Verbrechen anordnet, dazu anstiftet oder in anderer Weise dazu beiträgt, kann unter uneingeschränkter Achtung des Grundsatzes der Komplementarität vor dem Gerichtshof strafrechtlich verfolgt werden. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Konfliktparteien ihre Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht einhalten.“
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ebenfalls die Ankündigung des Chefanklägers des ICC unverzüglich einschlägige Ermittlungen einzuleiten, um den russischen Präsidenten Wladimir Putin und seine Komplizen vor Gericht zu stellen. Das ukrainische Volk verdient den Schutz durch die internationale Rechtsordnung.
„Gott ist mit denen, die den Frieden suchen; nicht mit denen, die zur Gewalt greifen.“, stellte Papst Franziskus zutreffenderweise fest. Wir fordern daher auch den Patriarchen der russisch-orthodoxen Kirche auf, seinen Einfluss auf die russische Politik und Gesellschaft im Sinne des Friedens geltend zu machen.
Gott möge die Ukraine schützen und den Menschen in Russland, die für den Frieden stehen, Kraft schenken.
RA Roger Zörb, BKR-Vorsitzender