Debatte um Leihmutterschaft muss die Würde des Kindes und der Frau in den Mittelpunkt stellen
PRESSEMITTEILUNG
BKR: Debatte um Leihmutterschaft muss die Würde des Kindes und der Frau in den Mittelpunkt stellen.
Juli 2026 – Anlässlich der aktuellen öffentlichen Diskussion um die Elternschaft des Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn und seines Ehemannes Daniel Funke sowie die damit verbundenen Fragen zur Leihmutterschaft mahnt der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) zu einer sachlichen, rechtlich fundierten und am Schutz der Menschenwürde orientierten Debatte.
„Das persönliche Glück über die Geburt eines Kindes verdient Respekt. Zugleich wirft die Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft grundlegende rechtliche und ethische Fragen auf, denen sich eine Gesellschaft nicht entziehen darf“, erklären Roger Zörb, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, und Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf, für den Bund Katholischer Rechtsanwälte.
Aus Sicht des BKR darf die Diskussion dabei weder auf die sexuelle Orientierung der Wunscheltern verengt noch als parteipolitische Auseinandersetzung geführt werden. Im Mittelpunkt müssen vielmehr das Wohl des Kindes, die Würde und Selbstbestimmung der austragenden Frau sowie die grundlegende Frage stehen, ob und in welchem Umfang Schwangerschaft und Elternschaft Gegenstand vertraglicher und insbesondere kommerzieller Vereinbarungen sein dürfen.
Das deutsche Recht setzt der Leihmutterschaft bewusst enge Grenzen. Die zunehmende Inanspruchnahme entsprechender Möglichkeiten im Ausland stellt die deutsche Rechtsordnung jedoch vor schwierige Fragen des Abstammungs- und Familienrechts sowie des Internationalen Privatrechts.
„Wenn in Deutschland geltende Schutzvorschriften durch die Inanspruchnahme von Leihmutterschaften im Ausland faktisch umgangen werden können, entsteht ein rechtliches und ethisches Spannungsverhältnis, auf das der Gesetzgeber Antworten finden muss“, betonen Zörb und Otto. „Der verständliche Wunsch nach einem Kind darf nicht dazu führen, dass Schwangerschaft und Geburt kommerzialisiert und Frauen zum Gegenstand reproduktionsmedizinischer Vertragsmodelle werden. Ein Recht auf ein Kind kennt unsere Rechtsordnung nicht.“
Der BKR spricht sich deshalb für eine breite gesellschaftliche und parlamentarische Debatte über den Umgang mit grenzüberschreitender Leihmutterschaft aus. Ausgangspunkt müssen die Menschenwürde, das Kindeswohl und der Schutz der austragenden Frau sein. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Gefahr zu richten, dass wirtschaftliche oder soziale Notlagen von Frauen für kommerzielle Leihmutterschaftsmodelle ausgenutzt werden.
Zugleich stellt der BKR klar: Unabhängig von der rechtlichen und ethischen Bewertung der Leihmutterschaft darf ein geborenes Kind keinerlei Nachteile aufgrund der Umstände seiner Entstehung erfahren. Das Kindeswohl und die verlässliche rechtliche Absicherung des Kindes müssen uneingeschränkt gewährleistet sein.
Für den Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Roger Zörb
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Rechtsanwalt, Düsseldorf




