Autor: BKR

Das Lebensrecht bedarf eines umfassenden gesetzlichen Schutzes – BKR zur Sterbehilfe

Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Hamburg/Düsseldorf, 2. Juni 2025

Suizidhilfegesetz in Arbeit – BKR fordert ethische Verantwortung, klare Schutzmechanismen und Beachtung der christlichen Anthropologie

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die gesetzgeberischen Bemühungen zur Neuregelung der Suizidhilfe. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 (Az. 2 BvR 2347/15), das das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidassistenz (§ 217 a.F. StGB) für verfassungswidrig erklärt hatte, besteht dringender gesetzlicher Handlungsbedarf.

Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, erklärt:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schützt die individuelle Selbstbestimmung – doch genau deshalb braucht es klare gesetzliche Leitplanken. Der gesellschaftliche Umgang mit Suizid darf nicht in eine Normalisierung münden. Der Gesetzgeber muss den Schutz des Lebens in den Mittelpunkt stellen – gerade für Alte, Kranke und psychisch Belastete.“

Professor Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, ergänzt:

„Es ist Aufgabe des Rechts, nicht nur Freiheit zu sichern, sondern auch die Würde des Menschen zu schützen – gerade in existenziellen Krisen. Gesetzliche Regelungen zur Suizidhilfe dürfen kein stillschweigendes Angebot zum Sterben darstellen, sondern müssen Ausdruck einer Kultur des Beistands, der Fürsorge und der Prävention sein.“

Die Position der katholischen Kirche

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte erinnert zugleich an die Lehre der katholischen Kirche zum Schutz des menschlichen Lebens:

  • Der Katechismus der Katholischen Kirche erklärt in Nr. 2280 unmissverständlich:
    „Jeder Mensch ist vor Gott verantwortlich für sein Leben, das Gott ihm anvertraut hat. […] Es steht uns nicht zu, über Leben oder Tod zu verfügen.“
  • Weiter heißt es in Nr. 2282–2283:
    „Der freiwillige Selbstmord widerspricht der natürlichen Neigung des Menschen, sein Leben zu erhalten und zu fördern. […] Schwere psychische Störungen oder Angst mindern jedoch oft die persönliche Verantwortung des Selbstmörders.“

Der BKR schließt sich der klaren Linie der Deutschen Bischofskonferenz an, die 2022 feststellte:

„Statt Beihilfe zur Selbsttötung gesetzlich zu verankern, ist der Ausbau der Suizidprävention und die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung der einzig richtige Weg.“

(Quelle: dbk.de)

Forderungen des BKR:

  1. Verfassungsfeste Regelung
    Der Gesetzgeber muss ein klares, transparentes Verfahren schaffen, das tatsächliche Freiverantwortlichkeit sicherstellt, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt.
  2. Starke Schutzmechanismen
    Verpflichtende psychosoziale Beratung, Wartefristen und ein ausdrückliches Verbot jeder Form kommerzieller Suizidhilfe müssen festgeschrieben werden.
  3. Stärkung der Suizidprävention und Palliativversorgung
    Der Gesetzgeber ist aufgefordert, Hilfsangebote auszubauen, statt Hilfen zum Suizid zu institutionalisieren.
  4. Berücksichtigung religiöser Weltanschauungen und Gewissensschutz
    Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft dürfen nicht zur Mitwirkung an Suizidhilfe gezwungen werden.

Fazit

„Ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf nicht zur Pflicht zum Sterben für Kranke und Einsame werden. Der Mensch ist nicht das Produkt seines Willens, sondern Ebenbild Gottes – sein Leben verdient bedingungslosen Schutz“, so Roger Zörb abschließend.

BKR tritt für den Schutz christlicher Feiertage ein

PRESSEMITTEILUNG

Bonn, 28. Mai 2025

Bund Katholischer Rechtsanwälte begrüßt klare Absage an Feiertagsstreichungen

Rechtsstaat braucht Ruhezeiten – Theologische, kulturelle und rechtliche Dimension christlicher Feiertage nicht antastbar

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt ausdrücklich die klare Positionierung des Chefs der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei, Nathanael Liminski, gegen eine Streichung gesetzlicher Feiertage wie Ostermontag, Pfingstmontag oder den zweiten Weihnachtsfeiertag. In einem Interview mit domradio.de betonte Liminski, die Debatte sei „nicht prioritär“ und gefährde die gesellschaftliche Akzeptanz. Stattdessen plädiere er für wirtschaftliche Impulse durch Planungsbeschleunigung und Energiekostensenkung.

Roger Zörb, Vorsitzender des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, erklärt dazu:

„Die Streichung christlicher Feiertage wäre nicht nur ein kulturpolitischer Affront, sondern ein Eingriff in das spirituelle Fundament unserer Gesellschaft. Feiertage wie Ostern oder Weihnachten wurzeln nicht im Kalender, sondern im Herzen unseres Glaubens – sie sind theologisch durchdrungene Zeiten der Unterbrechung, der Besinnung und der Gemeinschaft. Ihre Abschaffung würde nicht nur das Arbeitsrecht berühren, sondern unser gesamtes gesellschaftliches Verständnis von Zeit und Würde.“

Professor Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, ergänzt:

„Der Sonntag und die christlichen Hochfeste stehen für mehr als bloße Erholungsphasen. Sie sind Zeichen einer sozialen und spirituellen Ordnung, in der der Mensch nicht ausschließlich nach seiner Verwertbarkeit bemessen wird. Das Grundgesetz garantiert mit Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV ausdrücklich den Schutz dieser Tage. Wer diese kulturellen Anker zugunsten vermeintlicher ökonomischer Rationalität opfert, untergräbt tragende Prinzipien unserer Verfassungsordnung.“

Theologische Würdigung

Aus katholischer Sicht ist jeder Feiertag ein Kairos – eine heilige Zeit, in der die Alltagszeit durchbrochen wird und der Mensch in Beziehung tritt zu Gott, zu seiner Geschichte und zu seiner Hoffnung. Insbesondere die österlichen Feiertage feiern die zentrale Glaubensbotschaft der Auferstehung Jesu Christi, die die Hoffnung auf Erlösung, Sinn und Leben in sich trägt. Die Abschaffung solcher Tage wäre gleichbedeutend mit einem strukturellen Verlust von Transzendenz im öffentlichen Leben.

„Gerade in einer säkularisierten Welt ist es Aufgabe der Kirche und der mit ihr verbundenen Juristen, Räume für das Heilige zu verteidigen. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein – er braucht Sinnräume. Feiertage sind liturgisch strukturierte Ausdrucksformen eines solchen anthropologischen Grundbedürfnisses“, so Zörb weiter.

Der BKR fordert daher alle politischen Entscheidungsträger auf, dem zunehmenden ökonomischen Funktionalismus mit einem klaren Bekenntnis zur kulturellen und religiösen Identität Deutschlands entgegenzutreten. Feiertage sind keine ökonomische Last, sondern geistige Haltepunkte.

Kontakt:

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Web: www.bkr-netzwerk.de

Dissertation von Papst Leo XIV. offenbart Richtung seines Pontifikats

Stellungnahme des BKR zur Veröffentlichung der Dissertation von Papst Leo XIV.

Die Veröffentlichung der Dissertation des Heiligen Vaters aus dem Jahr 1987 ist mehr als ein akademischer Einblick in seine geistige Entwicklung – sie wirft ein bezeichnendes Licht auf das Amtsverständnis eines Pontifikats, das bereits in seinen ersten Wochen durch geistliche Tiefe, Demut und juristische Klarheit geprägt ist.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt ausdrücklich, dass Papst Leo XIV. mit seiner Dissertation eine Verwaltungstheologie vorlegt, die das Amt als Dienst versteht – verwurzelt in der augustinischen Ordensspiritualität, aber mit bemerkenswerter Relevanz für das heutige kirchliche und kirchenrechtliche Leben.

Die darin zum Ausdruck kommende Vorstellung von Leitung als synodal verantworteter Dienst an der communio ecclesiae ist aus rechtswissenschaftlicher Sicht in mehrfacher Hinsicht bedeutsam:
1. Verständnis von Autorität und Recht
Die Dissertation macht deutlich, dass Autorität in der Kirche nicht als Machtausübung, sondern als Rechtsausübung verstanden werden muss – und zwar in einem Sinne, der das personale Gewissen wie auch die institutionelle Ordnung achtet. Das kirchliche Amt gewinnt dadurch seine Legitimation nicht aus Selbstbehauptung, sondern aus Bindung an göttliches Recht, überkommenes kirchliches Recht und die konkrete Verantwortung für die Menschen.
2. Rechtskultur und Verantwortung
In einer Zeit, in der Missbrauch kirchlicher Macht Vertrauen erschüttert hat, ist das Bild des rechtlich eingebundenen, transparent und gemeinschaftsbezogen handelnden Amtsträgers ein starkes Zeichen. Der BKR sieht darin ein wichtiges Signal für die Fortentwicklung einer rechtsstaatlich sensibilisierten kirchlichen Rechtskultur – auch jenseits des Kodex des kanonischen Rechts.
3. Impuls für das Verhältnis von Kirche und Recht
Die Dissertation unterstreicht, dass das Kirchenrecht kein bloßes Instrument der Verwaltung ist, sondern eine theologisch fundierte und geistlich zu verantwortende Rechtsordnung. Der BKR teilt diese Sicht und setzt sich für ein Verständnis ein, das Recht und Gnade, Norm und Berufung nicht als Gegensätze, sondern als Spannungsfeld verantwortlicher Amtsausübung begreift.
4. Bedeutung für die juristische Ausbildung
Die Arbeit Papst Leo XIV. liefert wertvolle Impulse für die juristische Ausbildung künftiger Kirchenrechtler und Rechtsanwälte mit kirchlichem Bezug: Sie zeigt, wie tief geistliche, theologische und juristische Perspektiven miteinander verwoben sind – und wie notwendig ein interdisziplinäres Verständnis für das kirchliche Amt ist.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht in der Dissertation des Papstes nicht nur ein persönliches Zeugnis seiner theologischen Prägung, sondern ein richtungsweisendes Dokument für ein rechtlich verantwortetes und geistlich gelebtes Amtsverständnis. Es ist unser Wunsch, dass diese Gedanken im Leben der Kirche – wie auch in ihrer Rechtspraxis – fruchtbar werden.

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Stellvertretender Vorsitzender des BKR
Rechtsanwalt, Düsseldorf

Roger Zörb
Vorsitzender des BKR
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

Der Paderborner Dom ist als sakraler Raum zu achten

Paderborner Dom: BKR kritisiert entgrenzte Kunstperformance beim Festakt „1250 Jahre Westfalen“

Hamburg/Düsseldorf – Mit Verwunderung reagiert der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) auf die heutige Kunstperformance im Hohen Dom zu Paderborn, die im Rahmen des staatlichen Festakts „1250 Jahre Westfalen“ in Anwesenheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst stattfand. Die Aufführung beinhaltete unter anderem eine szenische Umdeutung des Liedes „Live is Life“ in „Fleisch ist Fleisch“, eine Choreografie mit gerupften Hühnern sowie weitere performative Elemente im Altarraum.

„Dass ein solch respektloses Spiel mit religiösen Symbolen und ein ästhetischer Tabubruch ausgerechnet in einem katholischen Dom inszeniert wird, ist ein irritierendes Zeichen staatlicher Kulturpolitik“, erklärt Rechtsanwalt Roger Zörb (Hamburg), Vorsitzender des BKR. „Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut – doch auch sie kennt Grenzen im Hinblick auf die Würde des Ortes.“

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto (Düsseldorf), stellvertretender Vorsitzender des BKR, ergänzt: „Selbst wenn es sich um einen weltlichen Festakt handelt, verdient ein geweihter Raum wie der Paderborner Dom Respekt. Sakrale Räume sind keine Bühnen für szenische Fleischparodien und entgrenzte Aktionskunst.“

Der BKR fordert eine kritische Reflexion über den Rahmen, in dem solche Darbietungen stattfinden, und appelliert an öffentliche Kulturverantwortliche, künftig sensibler mit den religiösen Symbolorten umzugehen – unabhängig davon, ob eine liturgische Feier stattfindet oder nicht. Die Profanisierung heiliger Räume für provokante Inszenierungen unter staatlicher Mitwirkung sei ein Verstoß gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität und ein Affront gegenüber vielen Gläubigen.

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Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)

presse@bkr-online.de

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Habemus Papam Leonem XIV.!

Pressemitteilung des Bundes katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Zur Wahl von Papst Leo XIV. – Ein historischer Moment für die Weltkirche

Düsseldorf/Hamburg, 8. Mai 2025 – Mit großer Freude und Dankbarkeit nimmt der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) die Wahl von Papst Leo XIV. zur Kenntnis. Der US-amerikanische Kardinal Robert Francis Prevost wurde am 8. Mai 2025 im vierten Wahlgang des Konklaves zum 267. Bischof von Rom gewählt und ist damit der erste Nordamerikaner im Amt des Papstes. 

„Papst Leo XIV. steht für eine Kirche, die sich mutig den Herausforderungen der Gegenwart stellt und dabei ihre Wurzeln nicht vergisst“, erklärt der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb aus Hamburg. „Wir sehen in ihm einen Brückenbauer zwischen Glauben und Vernunft, zwischen Rom und der Welt, zwischen Tradition und Zukunft.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto aus Düsseldorf, äußert sich zuversichtlich:

„Der Name Leo erinnert an den großen Kirchenvater Leo den Großen – einen Papst, der die Kirche theologisch und politisch in unsicheren Zeiten gestärkt hat. Auch heute braucht die Kirche einen klaren Kompass, einen Papst, der mit Festigkeit und Demut zugleich spricht. Wir beten, dass der neue Papst diesen Weg mit Weisheit und Gnade beschreitet.“

Der BKR bittet alle Mitglieder und Freunde des Verbandes, den neuen Papst geistlich zu begleiten und für seinen Dienst zu beten.

Gebet um den Heiligen Geist für Papst Leo XIV.:

Himmlischer Vater,

Du hast Deiner Kirche einen neuen Hirten gegeben.

Segne unseren Papst Leo XIV. mit Weisheit, Mut und Demut.

Erfülle ihn mit Deinem Heiligen Geist,

damit er die Kirche in Einheit, Wahrheit und Liebe führe.

Gib ihm die Kraft, das Evangelium mit Klarheit zu verkünden

und die Hoffnung in der Welt neu zu entfachen.

Maria, Mutter der Kirche, sei ihm Schutz und Trost auf all seinen Wegen.

Amen.

Kontakt:

Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Papst Leo XIV., geboren am 14. September 1955 in Chicago, Illinois, war vor seiner Wahl zum Papst unter anderem Generalprior des Augustinerordens und Bischof von Chiclayo in Peru. Er spricht mehrere Sprachen fließend und ist bekannt für seine Arbeit in internationalen und interkulturellen Kontexten. 

In seiner ersten Ansprache betonte Papst Leo XIV. die Bedeutung von Frieden, Einheit und Kontinuität und rief die Gläubigen weltweit zur kollektiven Glaubensstärke und Ausdauer auf. 

Der BKR sieht in seiner Wahl ein Zeichen der Hoffnung und Erneuerung für die katholische Kirche weltweit.


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