Am 12. April 2024 wurde das
sogenannte Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet. Demnach
soll jeder Erwachsene bis zu einmal jährlich mit lediglich einer „Erklärung mit
Eigenversicherung“ beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag und Vornamen im
Personenstandsregister ändern können.
Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die
Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die
Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern.
Zu möglichen strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14
Jahre heißt es:
„Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.“
Zu diesem Thema stellte Papst Franziskus in einer Ansprache an die Teilnehmer
an der Generalversammlung der Mitglieder der Päpstlichen Akademie für das Leben
am 5. Oktober 2017 fest:
„Die neuerlich vorgebrachte Hypothese, den Weg zur Würde der menschlichen Person neu zu öffnen, indem man den Geschlechtsunterschied und damit das Verständnis des Mann- und Frauseins von Grund auf für unerheblich erklärt, ist nicht richtig. Statt den negativen Interpretationen des Geschlechtsunterschieds entgegenzuwirken, die dessen unerlässlichen Wert für die Würde des Menschen zunichtemachen, will man de facto diesen Unterschied auslöschen, indem man Techniken und Praktiken anbietet, die ihn für die Entwicklung der Person und für die menschlichen Beziehungen uner-heblich werden lassen. Aber die Utopie eines »Neutrum« hebt sowohl die menschliche Würde der unterschiedlichen geschlechtlichen Verfasstheit als auch zugleich den personalen Aspekt der generativen Weitergabe des Lebens auf. Die biologische und psychische Manipulation des Geschlechtsunterschieds, die sich in der biomedizinischen Technologie als der freien Wahl vollkommen zugänglich abzeichnet – während sie dies in Wirklichkeit nicht ist! –, birgt die Gefahr, die Energiequelle zu beseitigen, die den Bund von Mann und Frau speist und ihn kreativ und fruchtbar macht.“
Der BKR hält daher an den tradierten
Geschlechtern fest, die europäische Kultur und Gesellschaft geprägt haben. So
heißt es in der Bibel:
„So schuf Gott den Menschen als
sein Ebenbild, als Mann und Frau schuf er sie“ (1 Mose 1, 27).
Gott schuf Männer und Frauen also als
Abbild seiner selbst. Das heißt: Mann und Frau spiegeln zusammen Gottes Wesen
wider. Gemeinsam bekommen sie denselben Auftrag:
„Vermehrt euch, bevölkert die
Erde, und nehmt sie in Besitz!“ (1 Mose 1, 28).
Beide bekommen die
Fähigkeiten dazu, diesen Auftrag auszuführen, und werden dafür von Gott
gesegnet.
Nachdem Gott den
Menschen – als Mann und Frau – geschaffen hatte, befand er,
„es war sehr gut!“ (1 Mose 1, 31).
Wir beten für das Wirken des
Heiligen Geistes im Sinne des Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2333):
„Jeder Mensch, ob Mann oder Frau,
muß seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen.“