Stellungnahme des BKR zum Selbstbestimmungsgesetz

Am 12. April 2024 wurde das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet. Demnach soll jeder Erwachsene bis zu einmal jährlich mit lediglich einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister ändern können.

Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern.

Zu möglichen strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heißt es:

„Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.“

Zu diesem Thema stellte Papst Franziskus in einer Ansprache an die Teilnehmer an der Generalversammlung der Mitglieder der Päpstlichen Akademie für das Leben am 5. Oktober 2017 fest:

„Die neuerlich vorgebrachte Hypothese, den Weg zur Würde der menschlichen Person neu zu öffnen, indem man den Geschlechtsunterschied und damit das Verständnis des Mann- und Frauseins von Grund auf für unerheblich erklärt, ist nicht richtig. Statt den negativen Interpretationen des Geschlechtsunterschieds entgegenzuwirken, die dessen unerlässlichen Wert für die Würde des Menschen zunichtemachen, will man de facto diesen Unterschied auslöschen, indem man Techniken und Praktiken anbietet, die ihn für die Entwicklung der Person und für die menschlichen Beziehungen uner-heblich werden lassen. Aber die Utopie eines »Neutrum« hebt sowohl die menschliche Würde der unterschiedlichen geschlechtlichen Verfasstheit als auch zugleich den personalen Aspekt der generativen Weitergabe des Lebens auf. Die biologische und psychische Manipulation des Geschlechtsunterschieds, die sich in der biomedizinischen Technologie als der freien Wahl vollkommen zugänglich abzeichnet – während sie dies in Wirklichkeit nicht ist! –, birgt die Gefahr, die Energiequelle zu beseitigen, die den Bund von Mann und Frau speist und ihn kreativ und fruchtbar macht.“

Der BKR hält daher an den tradierten Geschlechtern fest, die europäische Kultur und Gesellschaft geprägt haben. So heißt es in der Bibel:

„So schuf Gott den Menschen als sein Ebenbild, als Mann und Frau schuf er sie“ (1 Mose 1, 27).

Gott schuf Männer und Frauen also als Abbild seiner selbst. Das heißt: Mann und Frau spiegeln zusammen Gottes Wesen wider. Gemeinsam bekommen sie denselben Auftrag:

„Vermehrt euch, bevölkert die Erde, und nehmt sie in Besitz!“ (1 Mose 1, 28).

Beide bekommen die Fähigkeiten dazu, diesen Auftrag auszuführen, und werden dafür von Gott gesegnet.

Nachdem Gott den Menschen – als Mann und Frau – geschaffen hatte, befand er,

„es war sehr gut!“ (1 Mose 1, 31).

Wir beten für das Wirken des Heiligen Geistes im Sinne des Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2333):

„Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, muß seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen.“

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