Pressemitteilung des BKR: Keine leichtfertige Legalisierung von Eizellenspenden

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) äußert sich mit großer Sorge über die jüngste Initiative der Freien Demokratischen Partei (FDP), die Legalisierung von Eizellenspenden in Deutschland voranzutreiben. Diese Entwicklung wirft tiefgreifende ethische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen auf. „Die Legalisierung von Eizellenspenden stellt nicht nur eine erhebliche Veränderung unserer bestehenden Rechtsordnung dar, sondern wirft auch grundlegende Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde auf,“ betont Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Es darf nicht übersehen werden, dass die Legalisierung solcher Praktiken die Tür zu einer Kommerzialisierung menschlicher Reproduktionsmittel öffnet, die das Risiko in sich birgt, Frauen und ungeborenes Leben als bloße Mittel zum Zweck zu behandeln.“

Zörb hebt hervor, dass die medizinischen Risiken, die mit einer Eizellspende einhergehen, nicht zu unterschätzen sind: „Im Gegensatz zur Samenspende, die ein vergleichsweise einfacher und risikoarmer Vorgang ist, stellt die Eizellspende einen schwerwiegenden Eingriff dar, der erhebliche gesundheitliche Gefahren für die spendende Frau mit sich bringen kann. Wir müssen uns fragen, ob wir wirklich bereit sind, diese Risiken im Namen einer vermeintlichen Liberalisierung zu akzeptieren.“

Die ethischen Bedenken des BKR spiegeln sich auch in der Sorge wider, dass Frauen in einer ökonomischen Notlage ausgenutzt werden könnten: „Es besteht die reale Gefahr, dass Frauen, insbesondere solche in finanziell prekären Situationen, durch eine Legalisierung dazu verleitet werden, ihre Eizellen gegen Bezahlung zu spenden. Dies widerspricht zutiefst den Grundsätzen der Menschenwürde und der Gleichbehandlung,“ warnt Zörb.„Unsere Gesellschaft muss sich die Frage stellen, welche Prioritäten wir setzen: Wollen wir den Schutz der menschlichen Würde und die Integrität des Körpers in den Vordergrund stellen, oder öffnen wir Tür und Tor für eine zunehmende Instrumentalisierung des menschlichen Lebens?“ Zörb fordert daher eine umfassende und verantwortungsvolle Debatte: „Eine solche Entscheidung darf nicht leichtfertig getroffen werden. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Diskussion, die alle Aspekte dieser komplexen Thematik berücksichtigt.“

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte appelliert daher an alle politischen Akteure und die Zivilgesellschaft, sich kritisch mit den Konsequenzen einer möglichen Legalisierung von Eizellenspenden auseinanderzusetzen und den ethischen Herausforderungen unserer Zeit mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung zu begegnen.

BKR-Vorsitzender RA Zörb im Gespräch mit Erzbischof Dr. Gänswein beim “Forum Benedikt XVI.” in Altötting

Beim „Forum Benedikt XVI.“ Mitte Juli 2024 im Gnadenort Altötting konnte sich der BKR-Vorsitzende Rechtsanwalt Roger Zörb u. a. mit Erzbischof Dr. Georg Gänswein austauschen, der im August Deutschland verlässt und seinen Dienst als Apostolischer Nuntius für die Baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen) mit Sitz in Vilnius/Litauen beginnt. Wichtiges Thema war dabei natürlich die Situation der baltischen Staaten angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Rechtsanwalt Zörb, der auch Leiter der Forums Hamburg der Deutschen Atlantischen Gesellschaft ist, wünschte Erzbischof Dr. Gänswein alles Gute und Gottes Segen für sein neues Amt in herausfordernder Situation.

Weitere Referenten waren Professor Dr. Dr. Ralph Weimann (Referent der BKR-Klostertage 2023), Prälat Professor P. Dr. Markus Graulich SDB (Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte) und Kurt Kardinal Koch (Präfekt des Dikasteriums für die Förderung der Einheit der Christen), die alle zum theologischen Werk Joseph Ratzingers / Papst Benedikt XVI. vortrugen.

BKR-Jahrestagung am 26.10.2024 in Bonn

Die diesjährige Jahrestagung wird am 26. Oktober 2024 mit allen Programmpunkten auf dem Hause der K.D.St.V. Ripuaria zu Bonn im CV in der Meckenheimer Allee 146 stattfinden.

Wir beginnen die Jahrestagung mit einem Impuls von Dr. Christian Jaspers, Kaplan am Bonner Münster, der Rechtswissenschaft und Katholische Theologie studierte und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität zu Köln war.

Auch in diesem Jahr bieten wir einen spannenden Seminartag mit Diskussion zu zwei aktuellen rechtspolitischen Themen an:

„Aktuelles zur Rechts- und Verfassungspolitik“ lautet das Thema von Nathanael Liminski, MdL, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Grundgesetz wurde bisher über 60-mal geändert. In der Regel handelte es sich um zwangsläufige Anpassungen an sich wandelnde politische Rahmenbedingungen. Dazu zählen die Gründung der Bundeswehr und der Beitritt zur NATO 1955, die Wiedervereinigung 1990 und die Europäisierung der deutschen Politik. Allerdings ist bei allen Änderungen Vorsicht geboten: Es dient der Autorität einer Verfassung nicht, wenn Vorschriften, die in einfachen Gesetzen ausreichend geregelt werden können, Verfassungsrang erhalten. Insgesamt ist es für die Erhaltung der Machtverteilung einer Verfassungsordnung notwendig, dass jedes Verfassungsorgan seine Kompetenzen wahrnimmt und kein Machtvakuum entsteht. Essenziell ist die Erhaltung des vom Parlamentarischen Rat geschaffenen repräsentativen Systems, das jedoch immer wieder durch systemwidrige Aktivitäten gefährdet wird. Nathanael Liminski rät dazu, sich Zeit zu nehmen, alle Folgen von Grundgesetzänderungen zu bedenken, auch wenn es um den Schutz vor Demokratiefeinden geht.

KI ist in aller Munde. Chat GPT und Co. sind Arbeitserleichterung und Bedrohung zugleich: In den Bereichen Schule, Bildung und Wissenschaft werden sie schon längst eingesetzt – nicht nur zur Freude von Lehrerinnen und Lehrern, Professorinnen und Professoren sowie Prüfungsämtern. Rechtsanwälte nähern sich technologischen Neuerungen traditionell eher skeptisch und zögernd – gleichzeitig nutzen zahlreiche Kanzleien diese Tools bereits intensiv. Die langjährigen Diskussionen um das „beA“ und die massiven Schwierigkeiten der Bundes-rechtsanwaltskammer bei dessen Einführung stehen hier als pars pro toto. Der Referent wird auf die praktischen Einsatzmöglichkeiten der KI im Anwaltsberuf eingehen, konkrete Anwendungsfälle benennen und gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern testen. Im Anschluss wird unser Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Partner bei der Energiesozietät in Berlin und Düsseldorf sowie Honorarprofessor für Energiewirtschaft und Energiewirtschaftsrecht am Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum, rechtliche und ethische Grenzen erläutern.

Auch das Abendprogramm ist lohnend: Wir freuen uns, mit Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, einen engagierten Redner für den Festkommers ankündigen zu können, der zum Thema „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Wirkkraftverstärker des Grundgesetzes“ sprechen wird.

Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts

Näheres in der offiziellen Einladung:

Pressemitteilung des BKR zur Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Paris

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. (BKR) äußert scharfe Kritik an der skandalösen Inszenierung und Beleidigung des Christentums während der Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele in Paris durch eine das Christentum verhöhnende Darstellung des letzten Abendmahls in Anlehnung an das berühmte und ikonische Wandgemälde von Leonardo da Vinci im Refektorium des Dominikanerklosters Santa Maria delle Grazie in Mailand. Jesus und die Apostel wurden dabei auf der Eröffnungsfeier durch Dragqueens verkörpert.

Der BKR-Vorsitzende Rechtsanwalt Roger Zörb erklärt hierzu: „Es ist vollkommen inakzeptabel, dass ein derartiges internationales Ereignis dazu genutzt wird, das Christentum auf solch respektlose Weise zu beleidigen. Dabei geht es nicht einmal allein um die Verhöhnung des christlichen Glaubens. Eine solche Inszenierung konterkariert das, wofür die olympische Idee steht, die menschenverbindende und friedensstiftende Kraft des Sports zu nutzen. Die Eröffnungszeremonie sollte daher ein Fest der Völkerverständigung und des Friedens sein, nicht jedoch ein Schauplatz für religiöse Provokationen.“

Rechtsanwalt Zörb betont weiter: „Wir leben in einer Zeit, in der Toleranz und Respekt gegenüber den verschiedenen Religionen von höchster Bedeutung sind. Diese Inszenierung stellt eine unnötige Provokation dar und verletzt die Gefühle von Millionen von Christen weltweit. Es ist besonders enttäuschend, dass dies in einem Land wie Frankreich geschieht, das sich stets als Verfechter der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit präsentiert und gerade deshalb die vollständige Trennung von Staat und Religion lebt. Dasselbe Regelwerk muss daher erst recht für den Sport gelten, statt sich über persönliche Glaubensüberzeugungen von Menschen lustig zu machen.“

Der BKR fordert eine offizielle Entschuldigung der Veranstalter und eine gründliche Untersuchung, um sicherzustellen, dass derartige Vorfälle in Zukunft nicht mehr vorkommen. „Wir erwarten von den Verantwortlichen der Olympischen Spiele, dass sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Würde aller Religionen zu achten und sicherzustellen, dass künftige Veranstaltungen frei von solcher Respektlosigkeit sind“, so Zörb abschließend.

Stellungnahme des BKR zum Selbstbestimmungsgesetz

Am 12. April 2024 wurde das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet. Demnach soll jeder Erwachsene bis zu einmal jährlich mit lediglich einer „Erklärung mit Eigenversicherung“ beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister ändern können.

Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung beim Standesamt abgeben. Jugendliche ab 14 Jahren sollen die Erklärung selbst abgeben können, allerdings mit Zustimmung der Eltern.

Zu möglichen strittigen Fällen für die Gruppe der Minderjährigen ab 14 Jahre heißt es:

„Um die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen zu wahren, kann das Familiengericht in den Fällen, in denen die Sorgeberechtigten nicht zustimmen, orientiert am Kindeswohl – wie auch in anderen Konstellationen im Familienrecht – die Entscheidung der Eltern auf Antrag des Minderjährigen ersetzen.“

Zu diesem Thema stellte Papst Franziskus in einer Ansprache an die Teilnehmer an der Generalversammlung der Mitglieder der Päpstlichen Akademie für das Leben am 5. Oktober 2017 fest:

„Die neuerlich vorgebrachte Hypothese, den Weg zur Würde der menschlichen Person neu zu öffnen, indem man den Geschlechtsunterschied und damit das Verständnis des Mann- und Frauseins von Grund auf für unerheblich erklärt, ist nicht richtig. Statt den negativen Interpretationen des Geschlechtsunterschieds entgegenzuwirken, die dessen unerlässlichen Wert für die Würde des Menschen zunichtemachen, will man de facto diesen Unterschied auslöschen, indem man Techniken und Praktiken anbietet, die ihn für die Entwicklung der Person und für die menschlichen Beziehungen uner-heblich werden lassen. Aber die Utopie eines »Neutrum« hebt sowohl die menschliche Würde der unterschiedlichen geschlechtlichen Verfasstheit als auch zugleich den personalen Aspekt der generativen Weitergabe des Lebens auf. Die biologische und psychische Manipulation des Geschlechtsunterschieds, die sich in der biomedizinischen Technologie als der freien Wahl vollkommen zugänglich abzeichnet – während sie dies in Wirklichkeit nicht ist! –, birgt die Gefahr, die Energiequelle zu beseitigen, die den Bund von Mann und Frau speist und ihn kreativ und fruchtbar macht.“

Der BKR hält daher an den tradierten Geschlechtern fest, die europäische Kultur und Gesellschaft geprägt haben. So heißt es in der Bibel:

„So schuf Gott den Menschen als sein Ebenbild, als Mann und Frau schuf er sie“ (1 Mose 1, 27).

Gott schuf Männer und Frauen also als Abbild seiner selbst. Das heißt: Mann und Frau spiegeln zusammen Gottes Wesen wider. Gemeinsam bekommen sie denselben Auftrag:

„Vermehrt euch, bevölkert die Erde, und nehmt sie in Besitz!“ (1 Mose 1, 28).

Beide bekommen die Fähigkeiten dazu, diesen Auftrag auszuführen, und werden dafür von Gott gesegnet.

Nachdem Gott den Menschen – als Mann und Frau – geschaffen hatte, befand er,

„es war sehr gut!“ (1 Mose 1, 31).

Wir beten für das Wirken des Heiligen Geistes im Sinne des Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2333):

„Jeder Mensch, ob Mann oder Frau, muß seine Geschlechtlichkeit anerkennen und annehmen.“

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