Der Paderborner Dom ist als sakraler Raum zu achten
Paderborner Dom: BKR kritisiert entgrenzte Kunstperformance beim Festakt „1250 Jahre Westfalen“
Hamburg/Düsseldorf – Mit Verwunderung reagiert der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) auf die heutige Kunstperformance im Hohen Dom zu Paderborn, die im Rahmen des staatlichen Festakts „1250 Jahre Westfalen“ in Anwesenheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst stattfand. Die Aufführung beinhaltete unter anderem eine szenische Umdeutung des Liedes „Live is Life“ in „Fleisch ist Fleisch“, eine Choreografie mit gerupften Hühnern sowie weitere performative Elemente im Altarraum.
„Dass ein solch respektloses Spiel mit religiösen Symbolen und ein ästhetischer Tabubruch ausgerechnet in einem katholischen Dom inszeniert wird, ist ein irritierendes Zeichen staatlicher Kulturpolitik“, erklärt Rechtsanwalt Roger Zörb (Hamburg), Vorsitzender des BKR. „Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut – doch auch sie kennt Grenzen im Hinblick auf die Würde des Ortes.“
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto (Düsseldorf), stellvertretender Vorsitzender des BKR, ergänzt: „Selbst wenn es sich um einen weltlichen Festakt handelt, verdient ein geweihter Raum wie der Paderborner Dom Respekt. Sakrale Räume sind keine Bühnen für szenische Fleischparodien und entgrenzte Aktionskunst.“
Der BKR fordert eine kritische Reflexion über den Rahmen, in dem solche Darbietungen stattfinden, und appelliert an öffentliche Kulturverantwortliche, künftig sensibler mit den religiösen Symbolorten umzugehen – unabhängig davon, ob eine liturgische Feier stattfindet oder nicht. Die Profanisierung heiliger Räume für provokante Inszenierungen unter staatlicher Mitwirkung sei ein Verstoß gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität und ein Affront gegenüber vielen Gläubigen.
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