BKR tritt für den Schutz christlicher Feiertage ein

PRESSEMITTEILUNG

Bonn, 28. Mai 2025

Bund Katholischer Rechtsanwälte begrüßt klare Absage an Feiertagsstreichungen

Rechtsstaat braucht Ruhezeiten – Theologische, kulturelle und rechtliche Dimension christlicher Feiertage nicht antastbar

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt ausdrücklich die klare Positionierung des Chefs der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei, Nathanael Liminski, gegen eine Streichung gesetzlicher Feiertage wie Ostermontag, Pfingstmontag oder den zweiten Weihnachtsfeiertag. In einem Interview mit domradio.de betonte Liminski, die Debatte sei „nicht prioritär“ und gefährde die gesellschaftliche Akzeptanz. Stattdessen plädiere er für wirtschaftliche Impulse durch Planungsbeschleunigung und Energiekostensenkung.

Roger Zörb, Vorsitzender des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, erklärt dazu:

„Die Streichung christlicher Feiertage wäre nicht nur ein kulturpolitischer Affront, sondern ein Eingriff in das spirituelle Fundament unserer Gesellschaft. Feiertage wie Ostern oder Weihnachten wurzeln nicht im Kalender, sondern im Herzen unseres Glaubens – sie sind theologisch durchdrungene Zeiten der Unterbrechung, der Besinnung und der Gemeinschaft. Ihre Abschaffung würde nicht nur das Arbeitsrecht berühren, sondern unser gesamtes gesellschaftliches Verständnis von Zeit und Würde.“

Professor Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, ergänzt:

„Der Sonntag und die christlichen Hochfeste stehen für mehr als bloße Erholungsphasen. Sie sind Zeichen einer sozialen und spirituellen Ordnung, in der der Mensch nicht ausschließlich nach seiner Verwertbarkeit bemessen wird. Das Grundgesetz garantiert mit Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV ausdrücklich den Schutz dieser Tage. Wer diese kulturellen Anker zugunsten vermeintlicher ökonomischer Rationalität opfert, untergräbt tragende Prinzipien unserer Verfassungsordnung.“

Theologische Würdigung

Aus katholischer Sicht ist jeder Feiertag ein Kairos – eine heilige Zeit, in der die Alltagszeit durchbrochen wird und der Mensch in Beziehung tritt zu Gott, zu seiner Geschichte und zu seiner Hoffnung. Insbesondere die österlichen Feiertage feiern die zentrale Glaubensbotschaft der Auferstehung Jesu Christi, die die Hoffnung auf Erlösung, Sinn und Leben in sich trägt. Die Abschaffung solcher Tage wäre gleichbedeutend mit einem strukturellen Verlust von Transzendenz im öffentlichen Leben.

„Gerade in einer säkularisierten Welt ist es Aufgabe der Kirche und der mit ihr verbundenen Juristen, Räume für das Heilige zu verteidigen. Der Mensch lebt nicht vom Brot allein – er braucht Sinnräume. Feiertage sind liturgisch strukturierte Ausdrucksformen eines solchen anthropologischen Grundbedürfnisses“, so Zörb weiter.

Der BKR fordert daher alle politischen Entscheidungsträger auf, dem zunehmenden ökonomischen Funktionalismus mit einem klaren Bekenntnis zur kulturellen und religiösen Identität Deutschlands entgegenzutreten. Feiertage sind keine ökonomische Last, sondern geistige Haltepunkte.

Kontakt:

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Web: www.bkr-netzwerk.de

Dissertation von Papst Leo XIV. offenbart Richtung seines Pontifikats

Stellungnahme des BKR zur Veröffentlichung der Dissertation von Papst Leo XIV.

Die Veröffentlichung der Dissertation des Heiligen Vaters aus dem Jahr 1987 ist mehr als ein akademischer Einblick in seine geistige Entwicklung – sie wirft ein bezeichnendes Licht auf das Amtsverständnis eines Pontifikats, das bereits in seinen ersten Wochen durch geistliche Tiefe, Demut und juristische Klarheit geprägt ist.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt ausdrücklich, dass Papst Leo XIV. mit seiner Dissertation eine Verwaltungstheologie vorlegt, die das Amt als Dienst versteht – verwurzelt in der augustinischen Ordensspiritualität, aber mit bemerkenswerter Relevanz für das heutige kirchliche und kirchenrechtliche Leben.

Die darin zum Ausdruck kommende Vorstellung von Leitung als synodal verantworteter Dienst an der communio ecclesiae ist aus rechtswissenschaftlicher Sicht in mehrfacher Hinsicht bedeutsam:
1. Verständnis von Autorität und Recht
Die Dissertation macht deutlich, dass Autorität in der Kirche nicht als Machtausübung, sondern als Rechtsausübung verstanden werden muss – und zwar in einem Sinne, der das personale Gewissen wie auch die institutionelle Ordnung achtet. Das kirchliche Amt gewinnt dadurch seine Legitimation nicht aus Selbstbehauptung, sondern aus Bindung an göttliches Recht, überkommenes kirchliches Recht und die konkrete Verantwortung für die Menschen.
2. Rechtskultur und Verantwortung
In einer Zeit, in der Missbrauch kirchlicher Macht Vertrauen erschüttert hat, ist das Bild des rechtlich eingebundenen, transparent und gemeinschaftsbezogen handelnden Amtsträgers ein starkes Zeichen. Der BKR sieht darin ein wichtiges Signal für die Fortentwicklung einer rechtsstaatlich sensibilisierten kirchlichen Rechtskultur – auch jenseits des Kodex des kanonischen Rechts.
3. Impuls für das Verhältnis von Kirche und Recht
Die Dissertation unterstreicht, dass das Kirchenrecht kein bloßes Instrument der Verwaltung ist, sondern eine theologisch fundierte und geistlich zu verantwortende Rechtsordnung. Der BKR teilt diese Sicht und setzt sich für ein Verständnis ein, das Recht und Gnade, Norm und Berufung nicht als Gegensätze, sondern als Spannungsfeld verantwortlicher Amtsausübung begreift.
4. Bedeutung für die juristische Ausbildung
Die Arbeit Papst Leo XIV. liefert wertvolle Impulse für die juristische Ausbildung künftiger Kirchenrechtler und Rechtsanwälte mit kirchlichem Bezug: Sie zeigt, wie tief geistliche, theologische und juristische Perspektiven miteinander verwoben sind – und wie notwendig ein interdisziplinäres Verständnis für das kirchliche Amt ist.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht in der Dissertation des Papstes nicht nur ein persönliches Zeugnis seiner theologischen Prägung, sondern ein richtungsweisendes Dokument für ein rechtlich verantwortetes und geistlich gelebtes Amtsverständnis. Es ist unser Wunsch, dass diese Gedanken im Leben der Kirche – wie auch in ihrer Rechtspraxis – fruchtbar werden.

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Stellvertretender Vorsitzender des BKR
Rechtsanwalt, Düsseldorf

Roger Zörb
Vorsitzender des BKR
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

Der Paderborner Dom ist als sakraler Raum zu achten

Paderborner Dom: BKR kritisiert entgrenzte Kunstperformance beim Festakt „1250 Jahre Westfalen“

Hamburg/Düsseldorf – Mit Verwunderung reagiert der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) auf die heutige Kunstperformance im Hohen Dom zu Paderborn, die im Rahmen des staatlichen Festakts „1250 Jahre Westfalen“ in Anwesenheit von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst stattfand. Die Aufführung beinhaltete unter anderem eine szenische Umdeutung des Liedes „Live is Life“ in „Fleisch ist Fleisch“, eine Choreografie mit gerupften Hühnern sowie weitere performative Elemente im Altarraum.

„Dass ein solch respektloses Spiel mit religiösen Symbolen und ein ästhetischer Tabubruch ausgerechnet in einem katholischen Dom inszeniert wird, ist ein irritierendes Zeichen staatlicher Kulturpolitik“, erklärt Rechtsanwalt Roger Zörb (Hamburg), Vorsitzender des BKR. „Die Kunstfreiheit ist ein hohes Gut – doch auch sie kennt Grenzen im Hinblick auf die Würde des Ortes.“

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto (Düsseldorf), stellvertretender Vorsitzender des BKR, ergänzt: „Selbst wenn es sich um einen weltlichen Festakt handelt, verdient ein geweihter Raum wie der Paderborner Dom Respekt. Sakrale Räume sind keine Bühnen für szenische Fleischparodien und entgrenzte Aktionskunst.“

Der BKR fordert eine kritische Reflexion über den Rahmen, in dem solche Darbietungen stattfinden, und appelliert an öffentliche Kulturverantwortliche, künftig sensibler mit den religiösen Symbolorten umzugehen – unabhängig davon, ob eine liturgische Feier stattfindet oder nicht. Die Profanisierung heiliger Räume für provokante Inszenierungen unter staatlicher Mitwirkung sei ein Verstoß gegen das Gebot der weltanschaulichen Neutralität und ein Affront gegenüber vielen Gläubigen.

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Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)

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Habemus Papam Leonem XIV.!

Pressemitteilung des Bundes katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Zur Wahl von Papst Leo XIV. – Ein historischer Moment für die Weltkirche

Düsseldorf/Hamburg, 8. Mai 2025 – Mit großer Freude und Dankbarkeit nimmt der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) die Wahl von Papst Leo XIV. zur Kenntnis. Der US-amerikanische Kardinal Robert Francis Prevost wurde am 8. Mai 2025 im vierten Wahlgang des Konklaves zum 267. Bischof von Rom gewählt und ist damit der erste Nordamerikaner im Amt des Papstes. 

„Papst Leo XIV. steht für eine Kirche, die sich mutig den Herausforderungen der Gegenwart stellt und dabei ihre Wurzeln nicht vergisst“, erklärt der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb aus Hamburg. „Wir sehen in ihm einen Brückenbauer zwischen Glauben und Vernunft, zwischen Rom und der Welt, zwischen Tradition und Zukunft.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto aus Düsseldorf, äußert sich zuversichtlich:

„Der Name Leo erinnert an den großen Kirchenvater Leo den Großen – einen Papst, der die Kirche theologisch und politisch in unsicheren Zeiten gestärkt hat. Auch heute braucht die Kirche einen klaren Kompass, einen Papst, der mit Festigkeit und Demut zugleich spricht. Wir beten, dass der neue Papst diesen Weg mit Weisheit und Gnade beschreitet.“

Der BKR bittet alle Mitglieder und Freunde des Verbandes, den neuen Papst geistlich zu begleiten und für seinen Dienst zu beten.

Gebet um den Heiligen Geist für Papst Leo XIV.:

Himmlischer Vater,

Du hast Deiner Kirche einen neuen Hirten gegeben.

Segne unseren Papst Leo XIV. mit Weisheit, Mut und Demut.

Erfülle ihn mit Deinem Heiligen Geist,

damit er die Kirche in Einheit, Wahrheit und Liebe führe.

Gib ihm die Kraft, das Evangelium mit Klarheit zu verkünden

und die Hoffnung in der Welt neu zu entfachen.

Maria, Mutter der Kirche, sei ihm Schutz und Trost auf all seinen Wegen.

Amen.

Kontakt:

Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Papst Leo XIV., geboren am 14. September 1955 in Chicago, Illinois, war vor seiner Wahl zum Papst unter anderem Generalprior des Augustinerordens und Bischof von Chiclayo in Peru. Er spricht mehrere Sprachen fließend und ist bekannt für seine Arbeit in internationalen und interkulturellen Kontexten. 

In seiner ersten Ansprache betonte Papst Leo XIV. die Bedeutung von Frieden, Einheit und Kontinuität und rief die Gläubigen weltweit zur kollektiven Glaubensstärke und Ausdauer auf. 

Der BKR sieht in seiner Wahl ein Zeichen der Hoffnung und Erneuerung für die katholische Kirche weltweit.


BKR gratuliert Friedrich Merz

PRESSEMITTEILUNG

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) gratuliert Friedrich Merz zur Wahl zum Bundeskanzler

Hamburg/Düsseldorf, 6. Mai 2025 – Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) gratuliert Friedrich Merz herzlich zu seiner Wahl zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Mit 325 Stimmen wurde Merz im zweiten Wahlgang vom Deutschen Bundestag gewählt und anschließend von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt .

„Die Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler ist ein bedeutendes Ereignis für unser Land. Als katholischer Rechtsanwalt bringt er nicht nur juristische Expertise, sondern auch Werteorientierung in sein neues Amt ein. Wir wünschen ihm Weisheit und Gottes Segen für die vor ihm liegenden Aufgaben“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg .

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt aus Düsseldorf, ergänzt: „Die Herausforderungen, denen sich Deutschland derzeit gegenübersieht – von wirtschaftlicher Stagnation bis hin zu gesellschaftlicher Polarisierung – erfordern eine Führungspersönlichkeit, die sowohl fachliche Kompetenz als auch ethische Standfestigkeit besitzt. Wir sind überzeugt, dass Friedrich Merz diesen Anforderungen gerecht wird.“

Der BKR sieht in der Kanzlerschaft von Friedrich Merz eine Chance, christliche Werte wie Verantwortung, Solidarität und Rechtsstaatlichkeit stärker in den politischen Diskurs einzubringen. Als Netzwerk katholischer Juristen wird der BKR diesen Weg konstruktiv begleiten und unterstützen.

Kontakt:

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Am Sandtorkai 70, Vespucci Haus

20457 Hamburg

Tel.: 040 / 45 57 43

E-Mail: info@bkr-netzwerk.de

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