Pressemitteilung zum zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) verurteilt die Verabschiedung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“, das Proteste und Kundgebungen von Lebensschützern vor Abtreibungseinrichtungen erheblich einschränkt. Das Gesetz, das bereits vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, ahndet sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ durch Abtreibungsgegner als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro.

„Dieses Gesetz greift in unzulässiger Weise in die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Friedliche Proteste und das Eintreten für den Schutz des ungeborenen Lebens sind ein legitimes Anliegen, das von den Grundrechten geschützt wird. Diese Protest Proteste mit einem Bußgeld zu bedrohen, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, der die in Art. 5 GG verfassungsrechtlich niedergelegte Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft erheblich einschränkt.“

Der BKR warnt, dass durch diese Regelung der öffentliche Diskurs über das Recht auf Leben und den Schutz ungeborener Kinder unterdrückt wird. „Das neue Gesetz schafft einen Raum, in dem eine bestimmte, unbequeme Meinung gezielt aus der Öffentlichkeit verdrängt werden soll. Dies gefährdet die Meinungsfreiheit und damit einen Kernpfeiler unserer Demokratie“, so Zörb weiter.

Besonders kritisch sieht der BKR, dass bereits bestehende Gesetze ausreichend sind, um unangemessenes Verhalten im öffentlichen Raum zu regulieren. „Die bestehenden Regelungen bieten bereits umfassenden Schutz für die öffentliche Ordnung und für die Rechte derjenigen, die Beratungsstellen oder Abtreibungseinrichtungen aufsuchen. Eine weitere Verschärfung war daher weder notwendig noch verhältnismäßig“, betont Zörb.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz erneut zu überprüfen und die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in vollem Umfang zu wahren. „Das Recht, für den Schutz des Lebens einzutreten, darf in unserer Gesellschaft nicht eingeschränkt werden“, erklärt Zörb abschließend

Pressemitteilung zur interdisziplinären Studie zur Ernährungssicherheit, zum Klimaschutz und zur Biodiversität der Deutschen Bischofskonferenz

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die interdisziplinäre Studie zur Ernährungssicherheit, zum Klimaschutz und zur Biodiversität, die kürzlich von der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellt wurde. Diese Initiative reiht sich in die Forderungen des BKR für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein.

„Die Ergebnisse dieser Studie sind von großer Bedeutung und unterstreichen die dringende Notwendigkeit, ökologische Verantwortung in allen Bereichen unseres Lebens zu übernehmen“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des Bundes Katholischer Rechtsanwälte und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Als Katholiken sind wir besonders dazu aufgerufen, die Schöpfung zu bewahren. Diese Studie zeigt konkrete Wege auf, wie wir Ernährungssicherheit mit Klimaschutz und dem Erhalt der Biodiversität in Einklang bringen können.“

Der BKR setzt sich seit Jahren für eine verstärkte Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in kirchlichen und gesellschaftlichen Prozessen ein. Die nun vorgestellten Maßnahmen und Empfehlungen bieten eine fundierte Grundlage, um ökologische Ziele nicht nur theoretisch zu formulieren, sondern auch praktisch umzusetzen.

„Wir unterstützen diese Aktivitäten mit Nachdruck und fordern die Verantwortlichen auf, die in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Nur durch entschlossenes Handeln können wir den Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden und unserer christlichen Verantwort-ung nachkommen“, so Zörb weiter.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte sieht in der Studie eine wertvolle Ergänzung zu seinen bisherigen Bemühungen und wird auch in Zukunft die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Nachdruck vorantreiben.

BKR: Kirchliche Nachhaltigkeitsziele strategisch umsetzen

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) hat den kürzlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht der Katholischen Kirche in Deutschland als wichtigen Schritt begrüßt, sieht jedoch erheblichen Handlungsbedarf bei der strategischen Umsetzung. „Es fehlt an einem klaren, strategischen Vorgehen, um die gesteckten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen“, betont Roger Zörb, Vorsitzender des Bundes Katholischer Rechtsanwälte und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Der BKR setzt sich schon seit Langem für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Umgang mit kirchlichen Immobilien ein. „Klimaschutz ist Umweltschutz, und Umweltschutz ist die Bewahrung der Schöpfung – ein zentrales Anliegen der Kirche“, so Zörb weiter. Es sei unerlässlich, dass die Kirche ihrer Vorbildfunktion gerecht werde und nachhaltige Maßnahmen nicht nur beschließe, sondern auch konsequent umsetze.

Auf der letzten Jahrestagung des BKR stand die aktuelle Energiepolitik im Mittelpunkt der Diskussionen. Dabei wurden die Herausforderungen und Möglichkeiten zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im kirchlichen Kontext eingehend analysiert. Der Verband fordert eine proaktive Herangehensweise bei der energetischen Sanierung kirchlicher Gebäude und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

„Wir rufen die Verantwortlichen in der Kirche dazu auf, die ökologische Wende aktiv voranzutreiben und durch konkretes Handeln ein Zeichen für die Bewahrung der Schöpfung zu setzen“, erklärt Zörb abschließend. 

Der BKR steht bereit, diesen Weg rechtlich zu begleiten und mitzugestalten.

Pressemitteilung des BKR: Keine leichtfertige Legalisierung von Eizellenspenden

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) äußert sich mit großer Sorge über die jüngste Initiative der Freien Demokratischen Partei (FDP), die Legalisierung von Eizellenspenden in Deutschland voranzutreiben. Diese Entwicklung wirft tiefgreifende ethische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen auf. „Die Legalisierung von Eizellenspenden stellt nicht nur eine erhebliche Veränderung unserer bestehenden Rechtsordnung dar, sondern wirft auch grundlegende Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde auf,“ betont Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Es darf nicht übersehen werden, dass die Legalisierung solcher Praktiken die Tür zu einer Kommerzialisierung menschlicher Reproduktionsmittel öffnet, die das Risiko in sich birgt, Frauen und ungeborenes Leben als bloße Mittel zum Zweck zu behandeln.“

Zörb hebt hervor, dass die medizinischen Risiken, die mit einer Eizellspende einhergehen, nicht zu unterschätzen sind: „Im Gegensatz zur Samenspende, die ein vergleichsweise einfacher und risikoarmer Vorgang ist, stellt die Eizellspende einen schwerwiegenden Eingriff dar, der erhebliche gesundheitliche Gefahren für die spendende Frau mit sich bringen kann. Wir müssen uns fragen, ob wir wirklich bereit sind, diese Risiken im Namen einer vermeintlichen Liberalisierung zu akzeptieren.“

Die ethischen Bedenken des BKR spiegeln sich auch in der Sorge wider, dass Frauen in einer ökonomischen Notlage ausgenutzt werden könnten: „Es besteht die reale Gefahr, dass Frauen, insbesondere solche in finanziell prekären Situationen, durch eine Legalisierung dazu verleitet werden, ihre Eizellen gegen Bezahlung zu spenden. Dies widerspricht zutiefst den Grundsätzen der Menschenwürde und der Gleichbehandlung,“ warnt Zörb.„Unsere Gesellschaft muss sich die Frage stellen, welche Prioritäten wir setzen: Wollen wir den Schutz der menschlichen Würde und die Integrität des Körpers in den Vordergrund stellen, oder öffnen wir Tür und Tor für eine zunehmende Instrumentalisierung des menschlichen Lebens?“ Zörb fordert daher eine umfassende und verantwortungsvolle Debatte: „Eine solche Entscheidung darf nicht leichtfertig getroffen werden. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Diskussion, die alle Aspekte dieser komplexen Thematik berücksichtigt.“

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte appelliert daher an alle politischen Akteure und die Zivilgesellschaft, sich kritisch mit den Konsequenzen einer möglichen Legalisierung von Eizellenspenden auseinanderzusetzen und den ethischen Herausforderungen unserer Zeit mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung zu begegnen.

BKR-Vorsitzender RA Zörb im Gespräch mit Erzbischof Dr. Gänswein beim “Forum Benedikt XVI.” in Altötting

Beim „Forum Benedikt XVI.“ Mitte Juli 2024 im Gnadenort Altötting konnte sich der BKR-Vorsitzende Rechtsanwalt Roger Zörb u. a. mit Erzbischof Dr. Georg Gänswein austauschen, der im August Deutschland verlässt und seinen Dienst als Apostolischer Nuntius für die Baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen) mit Sitz in Vilnius/Litauen beginnt. Wichtiges Thema war dabei natürlich die Situation der baltischen Staaten angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Rechtsanwalt Zörb, der auch Leiter der Forums Hamburg der Deutschen Atlantischen Gesellschaft ist, wünschte Erzbischof Dr. Gänswein alles Gute und Gottes Segen für sein neues Amt in herausfordernder Situation.

Weitere Referenten waren Professor Dr. Dr. Ralph Weimann (Referent der BKR-Klostertage 2023), Prälat Professor P. Dr. Markus Graulich SDB (Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte) und Kurt Kardinal Koch (Präfekt des Dikasteriums für die Förderung der Einheit der Christen), die alle zum theologischen Werk Joseph Ratzingers / Papst Benedikt XVI. vortrugen.

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