BKR tritt für den umfassenden Lebensschutz ein

Pressemitteilung des Bundes katholischer Rechtsanwälte (BKR)

„Die Würde des Menschen ist nicht zurechtstutzbar“ – BKR warnt vor Aushöhlung des Lebensschutzes

Hambur/Düsseldorf, 19. Juli 2025 – Mit großer Sorge beobachtet der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) die aktuellen politischen und akademischen Bestrebungen, den Geltungsbereich der Menschenwürde auf geborene Menschen zu beschränken. Hintergrund ist die Empfehlung einzelner Mitglieder der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung, die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes erst ab der Geburt anzuwenden. Der BKR lehnt diese Position mit aller Entschiedenheit ab.

„Wer die Menschenwürde relativiert, relativiert das Menschsein selbst. Sie ist nicht verfügbar, nicht verschiebbar, nicht stückweise zuerkennbar – sondern jedem Menschen von Anfang an geschenkt.“, erklärt Rechtsanwalt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR.

Ein solcher Paradigmenwechsel würde den bisherigen Verfassungsgrundlagen frontal widersprechen. Seit den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz (1975, 1993) ist anerkannt, dass der nasciturus – das ungeborene menschliche Leben – Träger von Menschenwürde und Leben ist. Dieser Schutz folgt nicht aus Nützlichkeitserwägungen, sondern aus der unteilbaren Gottebenbildlichkeit jedes Menschen.

„Die Menschenwürde wurzelt nicht im Willen des Gesetzgebers, sondern im Willen Gottes. Sie beginnt nicht mit der Geburt und endet nicht mit dem Koma – sie ist Ausdruck der unverfügbaren Einmaligkeit jedes Menschen. Eine Verfassung, die dies vergisst, vergisst sich selbst.“, so Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR.

Der BKR weist darauf hin, dass eine solche Verengung des Würdebegriffs den innersten Kern des Grundgesetzes – die Achtung vor dem Menschen als Person – zerstören würde. Wo der Lebensschutz zur politischen Verhandlungsmasse wird, gerät die offene Gesellschaft in eine ethische Schieflage.

Der Bund katholischer Rechtsanwälte fordert daher:
• Eine klare Rückbesinnung auf die Unverfügbarkeit der Menschenwürde,
• die Beibehaltung des verfassungsrechtlich gebotenen Lebensschutzes auch im Strafrecht, und
• eine Absage an jegliche anthropologische Relativierung des Menschseins.

„Wenn der Gesetzgeber beginnt zu entscheiden, ab wann ein Mensch Mensch ist, dann hat er das Menschsein bereits verloren.“, so Zörb.

Der BKR ruft die Öffentlichkeit, die politischen Entscheidungsträger und die juristische Fachwelt dazu auf, sich dem „Zurechtstutzen“ der Würde entgegenzustellen. Denn: Wo der erste Mensch seine Würde verliert, verlieren wir sie alle.

Betrachtung des BKR zum Zwölfbotentag

Betrachtung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) zum Zwölfbotentag

15. Juli

Hintergrund des Zwölfbotentages

Der Zwölfbotentag am 15. Juli gehört zu den alten, heute weitgehend vergessenen Gedenktagen im liturgischen Kalender. Er erinnert an die zwölf Apostel Christi – jene ersten Zeugen, die von Jesus gesandt wurden, um das Evangelium bis an die Grenzen der Erde zu verkünden. Auch wenn die Apostel einzeln eigene Festtage haben, vereint der Zwölfbotentag sie als Gemeinschaft der Gesandten – als Fundament und tragende Säulen der Kirche (vgl. Offb 21,14).

Im mittelalterlichen Volksglauben wurde dieser Tag hoch geachtet, besonders im süddeutsch-österreichischen Raum. Man gedachte der Treue, des Martyriums und der weltumspannenden Sendung der Apostel. Auch in vielen Jurisdiktionen wurde auf ihre Autorität verwiesen, etwa wenn man das „apostolische Recht“ oder die „apostolische Sukzession“ betonte.

Für den Bund Katholischer Rechtsanwälte ist dieser Tag Anlass, über die geistliche Dimension von Berufung und Sendung nachzudenken. Wie die Zwölf sind auch wir gesandt, Zeugnis zu geben – nicht mit lauter Stimme, sondern durch redliches Handeln, durch Gerechtigkeitssinn, durch das mutige Wort zur rechten Zeit. Als katholische Juristinnen und Juristen sind wir berufen, das Recht nicht nur als technisches Instrument zu begreifen, sondern als Dienst am Menschen im Licht der göttlichen Gerechtigkeit.

Geistliche Betrachtung

Die Zwölf Apostel waren einfache Menschen: Fischer, Zöllner, Zeloten. Doch in der Begegnung mit Christus wurden sie verwandelt – nicht zu Helden, sondern zu Zeugen. Ihre Stärke lag nicht in ihrer Bildung oder Rhetorik, sondern in ihrer Nähe zu Jesus. So ist auch für uns entscheidend, dass wir aus der Quelle des Glaubens schöpfen und unser berufliches Tun immer wieder am Evangelium messen.

Was bedeutet das für den Rechtsanwalt, die Richterin, den Notar, die Verwaltungsjuristin im Dienst der Kirche oder des Staates? Es heißt: nicht Opportunismus, sondern Wahrheitssuche. Nicht Formalismus, sondern das Bemühen um Gerechtigkeit im Einzelfall. Nicht Machtdenken, sondern Demut im Umgang mit dem Recht.

Wie die Zwölf dürfen auch wir Fehler machen. Aber wir dürfen nie vergessen, dass der Maßstab unseres Handelns nicht nur die irdische Ordnung ist, sondern die Verheißung des kommenden Reiches Gottes.

Gebet

Herr Jesus Christus,

du hast die Zwölf berufen und gesandt,

die frohe Botschaft zu verkünden und dem Recht Gottes Gehör zu verschaffen.

Du hast ihnen nicht Reichtum oder Einfluss versprochen,

sondern den Beistand deines Geistes und das Kreuz.

Stärke auch uns in unserem Beruf,

dass wir inmitten von Paragrafen und Schriftsätzen

das Antlitz des Menschen nie aus dem Blick verlieren

und in allem Tun dir dienen.

Lass uns Mut haben, für das Rechte einzutreten,

auch wenn es uns Nachteile bringt.

Lass uns in Demut wachsen,

auch wenn wir Erfolg haben.

Schenke uns Gemeinschaft mit dir

und mit allen, die dein Evangelium leben.

Darum bitten wir durch dich, unseren Herrn und Bruder.

Amen.

Psalmwort

„Gerechtigkeit und Recht sind deines Thrones Grundfeste;

Huld und Treue gehen vor deinem Angesicht her.“

(Psalm 89,15)

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Am Zwölfbotentag, 15. Juli 2025


BKR stellt sich gegen Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht

🟦 PRESSEMITTEILUNG
Bund Katholischer Rechtsanwälte warnt vor politisch einseitiger Besetzung des Bundesverfassungsgerichts

Köln, 4. Juli 2025 – Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, mit großer Sorge. Die Staatsrechtlerin hat sich in ihrer wissenschaftlichen und politischen Tätigkeit wiederholt für eine weitgehende Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingesetzt und damit aus Sicht des BKR verfassungsrechtliche Grundsätze missachtet.

„Wer den Schutz des ungeborenen Lebens aus dem verfassungsrechtlichen Menschenwürdebegriff herausdefinieren will, stellt sich gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst“, erklärt der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb (Hamburg). „Ein derartiger Aktivismus steht im Widerspruch zur richterlichen Zurückhaltung, die am Bundesverfassungsgericht zwingend geboten ist.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf, äußert sich kritisch:
„Verfassungsrichterinnen und -richter sind dem ganzen Volk verpflichtet – nicht einer politischen Agenda. Wer aus dem höchsten Gericht eine Bühne für ideologisch geprägte Positionen macht, beschädigt seine Autorität und gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat.“

Nach Einschätzung des BKR belegt die öffentliche Kritik an der Kandidatur – unter anderem von Abgeordneten der CDU/CSU, die Brosius-Gersdorf als „ultralinks“ und „unwählbar“ bezeichnen – die parteipolitische Brisanz der Personalentscheidung. Die Union erwägt daher, der Wahl die Zustimmung zu verweigern.

Der BKR appelliert an die Bundestagsfraktionen, der besonderen Verantwortung bei der Besetzung des höchsten deutschen Gerichts gerecht zu werden und das Gebot der weltanschaulichen Ausgewogenheit zu beachten.

Kontakt:
Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Geschäftsstelle Köln
📧 presse@bkr.de |

Betrachtung des BKR zum Hochfest Mariae Heimsuchung

Betrachtung zum Hochfest Mariä Heimsuchung

– für den Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) –

„Selig bist du, die du geglaubt hast.“

(Lk 1,45)

Am 2. Juli feiert die Kirche das Hochfest Mariä Heimsuchung, jenes bewegende Ereignis, bei dem Maria nach der Verkündigung zu ihrer Verwandten Elisabeth eilt – getragen von einem inneren Drang, der nicht Pflicht ist, sondern Liebe. Der Weg führt sie durch das Bergland von Judäa, durch körperliche Anstrengung und geistige Bereitschaft – auf einer inneren Linie der Berufung. Es ist der Weg jener, die dem Wort Gottes glauben und sich auf den Weg machen, um es zu leben.

Maria trägt das fleischgewordene Wort Gottes in sich – noch verborgen, aber wirksam. Und dieses Wort ist dynamisch. Es drängt sie zur Bewegung, zur Begegnung, zur tätigen Nächstenliebe. Im Gruß an Elisabeth spricht der Heilige Geist durch beide Frauen. Das Kind im Leib Elisabeths hüpft vor Freude, Johannes erkennt im Verborgenen seinen Herrn. Und Maria antwortet mit dem Magnificat – einem Lobgesang, der bis heute durch die Vesper der Kirche hallt.

Für uns katholische Juristinnen und Juristen ist diese Szene mehr als eine fromme Episode. Sie ist ein Bild unserer Berufung:

  • Maria hört – und handelt.
    Unsere Berufung als Christen im Rechtsberuf besteht nicht im bloßen Wissen, im Beharren auf Norm und Ordnung, sondern in einem glaubenden Hören und einem tätigen Antworten. Auch wir sind gerufen, aufzubrechen: zum Menschen, zur Gerechtigkeit, zur Wahrheit.
  • Maria eilt, nicht aus Pflicht, sondern aus Liebe.
    Auch unser Engagement für Recht und Gerechtigkeit darf kein bloßes Pflichtprogramm sein. Es ist Ausdruck christlicher Caritas, der gelebten Gottes- und Nächstenliebe in der konkreten Gestaltung der Ordnung.
  • Maria bleibt demütig – auch im Triumph.
    Das Magnificat ist ein Lob Gottes, nicht der eigenen Leistung. Auch wir sollen uns nicht selbst rühmen, sondern Zeugnis ablegen für den, der durch uns wirken will – auch im Gerichtssaal, im Büro, im Verwaltungsrat oder in der wissenschaftlichen Lehre.
  • Maria erkennt: Gott erhebt die Niedrigen und stürzt die Mächtigen vom Thron.
    Dieses Wort ist kein Klassenkampf – es ist eine geistliche Ordnung. Der Maßstab Gottes ist nicht Macht oder Besitz, sondern Demut, Barmherzigkeit und Glaube. Als Rechtsanwälte, die in und für eine Gesellschaft arbeiten, sind wir mitverantwortlich dafür, dass dieser Maßstab nicht vergessen wird – auch in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Für den BKR ist die Heimsuchung auch ein Symbol: Wir sind berufen, als Gemeinschaft unterwegs zu sein. Unsere Besuche, unsere Korrespondenzen, unsere Interventionen – sie sollen vom Geist der Heimsuchung durchdrungen sein: respektvoll, lebensbejahend, heilig.

Gebet

Heilige Maria, du Trägerin des lebendigen Wortes,

du hast dich aufgemacht, ohne zu zögern,

weil du geglaubt hast, dass Gott Großes wirkt.

Lehre auch uns, den Ruf Gottes im Alltag zu hören,

mit wachem Herzen zu antworten

und im Recht nicht nur die Form, sondern das Leben zu suchen.

Steh uns bei in unserem Beruf,

dass wir stets Anwälte des Lebens,

Verteidiger der Würde und

Diener der Gerechtigkeit bleiben –

in der Kraft deines Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus. Amen.

Betrachtung des BKR zum Hochfest Petrus und Paulus (29.6.)

Betrachtung des BKR zum Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus (29. Juni)

„Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen.“ (Mt 16,18)

Am 29. Juni feiert die Kirche das Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus. Für katholische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bietet dieses Fest Gelegenheit zur geistlichen Vertiefung – denn in diesen beiden Säulen der frühen Kirche spiegeln sich auch die Berufung und die Verantwortung unseres eigenen Dienstes wider.

Petrus und Paulus waren sehr verschieden: Der eine ein einfacher Fischer, der andere ein gebildeter Schriftgelehrter. Der eine impulsiv, der andere durchdrungen von intellektuellem Ringen. Und doch wurden beide von Christus erwählt, Zeugen seiner Wahrheit zu sein – jeder auf seine Weise. Gerade in dieser Komplementarität liegt eine wichtige Botschaft für uns: Das Wirken im Reich Gottes braucht verschiedene Charismen, aber eine gemeinsame Ausrichtung.

1. Petrus: Standhaftigkeit und Bindung

Im Matthäusevangelium (Mt 16,13–20) fragt Jesus seine Jünger: „Für wen haltet ihr mich?“ – Eine Frage, die nicht nur den Aposteln gilt, sondern auch uns. Petrus antwortet: „Du bist der Christus, der Sohn des lebendigen Gottes.“ Auf dieses Bekenntnis hin sagt Jesus: „Du bist Petrus, der Fels, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen.“

Für katholische Juristen ist dieses Bild vom Fels eine Einladung zur Treue und zur Standhaftigkeit. Wer im Recht dient, steht oft im Spannungsfeld von gesellschaftlichem Wandel, von Opportunität und Prinzipientreue. Der heilige Petrus mahnt uns, nicht nur nach dem Zeitgeist, sondern nach dem Ewigen zu fragen – und das Fundament unseres Handelns auf Christus selbst zu bauen.

2. Paulus: Freiheit und Wahrheit

Der heilige Paulus, dessen Stimme im Neuen Testament so kraftvoll ist, steht für die missionarische Ausbreitung des Evangeliums und das leidenschaftliche Ringen um die Wahrheit. Seine Begegnung mit dem auferstandenen Christus auf dem Weg nach Damaskus hat ihn verwandelt. Aus dem Verfolger wurde der Verkünder.

Für uns bedeutet das: Auch juristisches Wirken braucht die innere Bereitschaft zur Umkehr, zur kritischen Reflexion und zur Offenheit für die Wahrheit, die größer ist als wir selbst. Paulus erinnert uns daran, dass das Recht dem Menschen dienen muss – aber nie auf Kosten der Wahrheit. Die Freiheit, die Christus schenkt, ist nicht Beliebigkeit, sondern Wahrheit in Liebe.

3. Das Vermächtnis für katholische Juristen

Das Hochfest von Petrus und Paulus ruft uns auf, unseren Dienst im Recht nicht bloß als Beruf, sondern als Berufung zu verstehen: Als Dienst an der Gerechtigkeit, an der Wahrheit, an der Würde des Menschen. In einer Zeit, in der Recht zunehmend instrumentell und relativistisch verstanden wird, stehen wir – wie Petrus und Paulus – in der Verantwortung, Zeugnis abzulegen. Nicht für unsere Meinung, sondern für das, was Bestand hat vor Gott.

Unsere Standespflicht als katholische Juristen ist darum mehr als das Einhalten von Regeln. Sie ist Ausdruck einer inneren Haltung, die sich aus dem Evangelium speist: Treue, Unerschrockenheit, Demut, Einsatz für die Wahrheit.

Gebet

Herr Jesus Christus,

Du hast Petrus berufen, Deine Kirche zu leiten,

und Paulus, Dein Evangelium in alle Welt zu tragen.

Gib uns, den katholischen Juristen, Anteil an ihrem Glauben,

an ihrer Standhaftigkeit und an ihrer Leidenschaft für die Wahrheit.

Stärke uns in unserem Dienst für Recht und Gerechtigkeit,

damit wir – getragen von Deinem Wort –

zu Werkzeugen Deines Friedens werden.

Bewahre uns vor falschen Kompromissen

und schenke uns Weisheit, Mut und Demut.

Heilige Petrus und Paulus, bittet für uns.

Amen.

BUND KATHOLISCHER RECHTSANWÄLTE (BKR)

Veritas – Caritas – Iustitia

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