Autor: BKR

Bund Katholischer Rechtsanwälte ruft anlässlich des Heiligen Jahres zum Gebet auf

Mit der feierlichen Öffnung der Heiligen Pforte im Petersdom durch Papst Franziskus am Heiligen Abend 2024 hat die katholische Kirche das Heilige Jahr 2025 unter dem Leitwort “Pilger der Hoffnung” begonnen.

Dieses Jubiläumsjahr lädt Gläubige weltweit ein, ihren Glauben zu erneuern und die Beziehung zu Gott zu vertiefen. Es ist eine Zeit der Besinnung, des Gebets und der Umkehr, in der die Kirche Hoffnung in einer von Krisen und Unsicherheiten geprägten Welt vermitteln möchte.

Das Heilige Jahr bietet die Möglichkeit, durch Pilgerfahrten, insbesondere nach Rom, und das Durchschreiten der Heiligen Pforten in den vier Hauptbasiliken – Petersdom, Sankt Paul vor den Mauern, Sankt Johannes im Lateran und Santa Maria Maggiore – einen vollkommenen Ablass zu erlangen.

Papst Franziskus betont in seiner Verkündigungsbulle “Spes non confundit” die Notwendigkeit, Zeichen der Hoffnung zu setzen. Er ruft dazu auf, sich für Frieden, Gerechtigkeit und die Unterstützung der Schwächsten einzusetzen. Besonderes Augenmerk legt er auf Jugendliche, Senioren, Kranke, Arme und Migranten.

Für den Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) bedeutet dieses Heilige Jahr eine besondere Gelegenheit, die christlichen Werte in der Rechtspflege zu stärken und die eigene Berufung im Lichte des Glaubens zu reflektieren. Als Rechtsanwälte sind wir aufgerufen, Gerechtigkeit mit Barmherzigkeit zu verbinden und uns für die Würde jedes Menschen einzusetzen.

In diesem Sinne möchten wir das Heilige Jahr nutzen, um unsere Arbeit im Dienst am Nächsten zu vertiefen und uns von der Hoffnung leiten zu lassen, die Christus uns schenkt.

Gebet zum Heiligen Jahr 2025

Allmächtiger und barmherziger Gott,

du hast uns in diesem Heiligen Jahr der Hoffnung zusammengeführt.

Erneuere in uns den Geist der Gerechtigkeit und der Barmherzigkeit,

damit wir als Rechtsanwälte deinem Willen entsprechend handeln.

Schenke uns die Weisheit, in jedem Menschen dein Abbild zu erkennen,

und den Mut, uns für die Schwachen und Bedrängten einzusetzen.

Lass uns in unserer Berufung Werkzeuge deines Friedens sein,

damit wir durch unser Tun deine Liebe in der Welt bezeugen.

Dies erbitten wir durch Christus, unseren Herrn.

Amen.


BKR tritt für die Seligsprechung des belgischen Königs Baudouin ein

Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Hamburg/Düsseldorf, 30. Dezember 2024

Papst Franziskus treibt Seligsprechung von König Baudouin voran – BKR begrüßt Entscheidung

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die Entscheidung von Papst Franziskus, die Seligsprechung des belgischen Königs Baudouin (1930–1993) voranzutreiben. Der Vatikan hat eine Expertenkommission eingerichtet, um das Leben des Monarchen zu prüfen, der sich 1990 weigerte, ein liberales Abtreibungsgesetz zu unterzeichnen.

Rechtsanwalt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg, erklärt: “König Baudouin zeigte durch seine Gewissensentscheidung ein beeindruckendes Beispiel für moralische Integrität und den Mut, für den Schutz des ungeborenen Lebens einzutreten. Seine Haltung ist ein leuchtendes Vorbild für Juristen und Staatsoberhäupter weltweit.”

Professor Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt aus Düsseldorf, ergänzt: “Die Weigerung König Baudouins, ein Gesetz zu unterzeichnen, das seinen ethischen Überzeugungen widersprach, unterstreicht die Bedeutung des Gewissens in der Rechtspraxis. Seine Standhaftigkeit erinnert uns daran, dass Recht und Moral untrennbar verbunden sind.”

Der BKR sieht in der geplanten Seligsprechung eine Bestärkung für alle, die sich für den Schutz des Lebens und die Wahrung ethischer Grundsätze im Rechtssystem einsetzen. Die Entscheidung des Papstes, diesen Prozess zu initiieren, wird als bedeutendes Signal für die katholische Gemeinschaft und darüber hinaus angesehen.

König Baudouin, der von 1951 bis 1993 regierte, verweigerte im April 1990 die Unterzeichnung eines liberalen Abtreibungsgesetzes aus Gewissensgründen. Die belgische Regierung erklärte ihn daraufhin vorübergehend für regierungsunfähig, um das Gesetz ohne seine Zustimmung zu verabschieden. Diese beispiellose Handlung unterstrich seine tiefe religiöse Überzeugung und seinen Einsatz für den Schutz des Lebens.

Der BKR wird den weiteren Verlauf des Seligsprechungsprozesses mit großem Interesse verfolgen und unterstützt die Bemühungen, das Vermächtnis König Baudouins zu ehren.

Kontakt:

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Vorsitzender: Rechtsanwalt Roger Zörb

Am Sandtorkai 70, 20457 Hamburg

Telefon: 040 / 455 743

E-Mail: Kontakt@Rechtsanwalt-Zoerb.de

Stellvertretender Vorsitzender: Professor Dr. Sven-Joachim Otto

Gartenstraße 44, 40479 Düsseldorf

Telefon: 0211 / 9718 100

E-Mail: sven-joachim.otto@energiesozietaet.de

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:

www.bkr-netzwerk.de

BKR kritisiert Vermeidung des Begriffes „Weihnachten“ durch Bundesfamilienministerin Paus

Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Hamburg, 27. Dezember 2024

BKR kritisiert Auslassung des Begriffs “Weihnachten” in Grußwort von Bundesfamilienministerin Paus

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) zeigt sich besorgt über die jüngsten Berichte, dass Bundesfamilienministerin Lisa Paus in ihrer aktuellen Videobotschaft an die Mitarbeiter ihres Ministeriums das Wort “Weihnachten” bewusst vermieden hat. Stattdessen wurden allgemeine Wünsche für “schöne Feiertage und alles Gute zum Jahreswechsel” ausgesprochen. 

Rechtsanwalt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg, äußert hierzu: “Das bewusste Auslassen des Begriffs ‘Weihnachten’ in offiziellen Grußworten, insbesondere in einem Land mit christlicher Prägung, ist bedenklich. Weihnachten ist nicht nur ein religiöses Fest, sondern auch ein kulturelles Ereignis, das tief in unserer Gesellschaft verankert ist.”

Der BKR betont, dass die Anerkennung und Wertschätzung traditioneller Feste und Werte essenziell für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Das bewusste Ausklammern solcher Begriffe kann als Zeichen mangelnden Respekts gegenüber den kulturellen und religiösen Traditionen der Mehrheit der Bevölkerung verstanden werden.

“Es ist wichtig, die Vielfalt unserer Gesellschaft zu würdigen und alle religiösen und kulturellen Feste zu respektieren. Dies sollte jedoch nicht dazu führen, dass traditionelle Feste wie Weihnachten in offiziellen Ansprachen unerwähnt bleiben,” fügt Zörb hinzu.

Der BKR ruft dazu auf, in öffentlichen Äußerungen sensibel mit kulturellen und religiösen Traditionen umzugehen und diese angemessen zu berücksichtigen, um Missverständnisse und Unmut in der Bevölkerung zu vermeiden.

Kontakt:

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Georgstr. 18
50676 Köln
Telefon: 0221/272 37-77
Telefax: 0221/272 37-27
E-Mail: info@bkr-netzwerk.de
Web: www.bkr-netzwerk.de

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) ist ein Zusammenschluss von katholischen Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, der seit 1998 besteht. Er versteht sich als Netzwerk von Fachleuten, die ihre Arbeit am christlichen Menschenbild und Wertesystem orientieren. 

Hinweis: Diese Pressemitteilung bezieht sich auf die Berichterstattung in der BILD vom 27. Dezember 2024. 

Betrachtung zum Stephanstag am 26. Dezember 2024

Betrachtung zum Stephanstag am 26. Dezember 2024

Was der heilige Stephan uns als katholische Rechtsanwälte heute noch sagen kann

Am Stephanstag gedenken wir des ersten Märtyrers der Kirche, des heiligen Stephan. Als Diakon war Stephanus nicht nur ein Diener am Tisch, sondern vor allem ein mutiger Verkünder der Wahrheit Christi. Seine Standhaftigkeit und sein Vertrauen auf Gott, selbst angesichts des Todes, machen ihn zu einem leuchtenden Vorbild für uns katholische Rechtsanwälte in Deutschland.

Wahrheit und Gerechtigkeit im Fokus

Der heilige Stephan erinnert uns an die zentrale Bedeutung von Wahrheit und Gerechtigkeit. In unserer täglichen Arbeit stehen wir oft vor Situationen, in denen weltliche Interessen mit christlichen Prinzipien in Konflikt geraten. Stephanus zeigt uns, dass wir als Anwälte der Wahrheit verpflichtet sind – nicht nur der Wahrheit vor Gericht, sondern auch der göttlichen Wahrheit, die unser Handeln prägen soll.

Die Bereitschaft, für die Wahrheit einzustehen, kann auch heute unbequem sein. In einer Zeit, in der Meinungen oft lauter als Fakten sind, ruft uns Stephan dazu auf, nicht in Opportunismus oder Angst zu verfallen, sondern mutig für das Recht und die Würde jedes Einzelnen einzutreten.

Glaubenszeugnis im Beruf

Stephanus’ Martyrium ist ein eindrucksvolles Glaubenszeugnis. Auch wenn wir in Deutschland nicht in der Gefahr stehen, wegen unseres Glaubens gesteinigt zu werden, sind wir dennoch herausgefordert, unseren Glauben sichtbar zu leben. Dies beginnt in den kleinen Dingen: in der Art und Weise, wie wir unsere Mandanten behandeln, in unserer Verlässlichkeit und in der Klarheit unserer Aussagen. Der heilige Stephan zeigt uns, dass der Beruf des Rechtsanwalts nicht nur Berufung zur Rechtswahrung, sondern auch zur Verkündigung der christlichen Botschaft ist – oft weniger durch Worte, sondern durch unser Handeln.

Solidarität mit den Verfolgten

Stephanus starb, weil er sich für den Glauben an Jesus Christus eingesetzt hat. Weltweit gibt es auch heute noch viele Menschen, die für ihren Glauben Verfolgung und Unterdrückung erleiden. Als katholische Rechtsanwälte sind wir nicht nur für die Verteidigung der Rechte in unserem Land verantwortlich, sondern auch aufgerufen, die Stimme derer zu sein, die keine haben. Sei es durch rechtliche Unterstützung, Lobbyarbeit oder unser Gebet – der Stephanstag erinnert uns daran, dass Solidarität mit den Schwachen ein integraler Bestandteil unserer Berufung ist.

Blick auf Christus

Stephanus betete für seine Verfolger, als er starb. Dieses Gebet zeigt, dass er trotz seines Martyriums Christus nicht aus den Augen verlor. Auch wir dürfen uns durch die Härten unseres Berufs nicht von Christus entfernen lassen. In jedem Fall, den wir bearbeiten, und in jedem Gespräch, das wir führen, soll unser Blick stets auf ihn gerichtet bleiben, damit unser Tun nicht nur Erfolg, sondern auch Sinn und Segen bringt.

Möge der heilige Stephan uns inspirieren, mutige, glaubensstarke und gerechte Rechtsanwälte zu sein, die sich in einer komplexen Welt für Wahrheit und Gerechtigkeit einsetzen. Sein Zeugnis erinnert uns daran, dass der Beruf des Anwalts weit über juristische Expertise hinausgeht: Es ist ein Dienst am Nächsten und letztlich ein Dienst für Gott.

Der Vorstand des BKR


Betrachtung zum 4. Advent

Betrachtung zum vierten Adventssonntag 2024

Der vierte Adventssonntag führt uns in die letzte Etappe unserer Vorbereitung auf die Ankunft des Herrn. Das heutige Evangelium (Mt 1,18-24) erzählt von der Berufung des heiligen Josef, dessen stille, aber entschlossene Haltung eine große Inspiration ist. Josef steht vor einem tiefen inneren Konflikt: Maria ist schwanger, und er weiß, dass das Kind nicht von ihm stammt. Doch inmitten seiner Zweifel tritt ein Engel an ihn heran und spricht: „Fürchte dich nicht, Maria als deine Frau zu dir zu nehmen; denn das Kind, das sie erwartet, ist vom Heiligen Geist.“

Josefs Gehorsam und sein Vertrauen auf Gott sind ein Zeichen für uns alle. Auch wir werden in unserem Alltag oft vor schwierige Entscheidungen gestellt. Besonders als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die sich dem Recht und der Gerechtigkeit verschrieben haben, sind wir aufgerufen, in herausfordernden Situationen mit Besonnenheit und Mut zu handeln. Wie Josef dürfen wir uns daran erinnern, dass Gottes Plan oft größer ist, als wir ihn begreifen können.

Seine Bereitschaft, Gottes Willen anzunehmen, zeigt uns, dass wahre Größe oft im Verborgenen liegt – in den stillen Entscheidungen, im treuen Handeln und im Vertrauen auf Gott. Josef handelt nicht aus Angst oder Eigennutz, sondern aus einer tiefen Verbundenheit zu Maria und zu Gott. So wird er zum Bewahrer des Kindes, das die Welt erlösen wird.

In diesem Geist sollten auch wir uns fragen: Wo können wir – in unserem Beruf, in unserer Familie, in unserem Umfeld – Vertrauen schenken, Verantwortung übernehmen und Werkzeuge des göttlichen Friedens sein? Der vierte Advent lädt uns ein, die Stille und das Vertrauen des heiligen Josef nachzuahmen und Gott Raum in unserem Leben zu geben.

Möge die Geburt Christi auch für uns eine Neugeburt sein: Eine Neugeburt in der Gnade, im Glauben und in der Hoffnung.

Gebet:

Himmlischer Vater,

wir danken Dir für das Beispiel des heiligen Josef,

der in Stille und Gehorsam Deinen Willen angenommen hat.

Hilf uns, in unserem Alltag auf Dich zu vertrauen,

auch wenn wir Deinen Plan nicht immer erkennen können.

Lass uns, wie Josef, mutig und demütig handeln,

damit wir in unseren Entscheidungen gerecht bleiben

und Dein Licht in die Welt tragen.

Sende uns Deinen Geist,

damit wir uns in diesen letzten Tagen vor Weihnachten

auf die Ankunft Deines Sohnes vorbereiten können,

der unser Erlöser und unser Friede ist.

Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.

Amen.


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