Staatsminister Nathanael Liminski zu Gast beim BKR


Besinnliche Betrachtung zum Christkönigssonntag für den Bund katholischer Rechtsanwälte
Der heutige Christkönigssonntag bildet den feierlichen Abschluss des liturgischen Jahres. Mit Blick auf Christus, den König des Universums, richtet sich unser Glaube auf die Vollendung der Welt in seiner Herrschaft. In einer Zeit, die oft von Unsicherheit, Machtstreben und Orientierungslosigkeit geprägt ist, erinnert uns dieser Tag daran, dass wir einer höheren Ordnung verpflichtet sind, die über weltliche Systeme hinausgeht.
Für katholische Rechtsanwälte in Deutschland hat dieser Sonntag eine besondere Bedeutung. Unser Beruf steht im Spannungsfeld von weltlichen Gesetzen und göttlicher Gerechtigkeit. Wir arbeiten täglich daran, Recht zu schaffen und gleichzeitig der Würde jedes Menschen gerecht zu werden. Doch wir wissen, dass alle menschlichen Bemühungen begrenzt bleiben und nur in der Hinwendung zu Christus, dem gerechten Richter, ihre wahre Erfüllung finden.
Der Christkönigssonntag ruft uns auf, unser berufliches Handeln immer wieder an der Wahrheit Christi auszurichten. Sein Königtum ist kein irdisches, es ist ein Dienst an den Menschen, ein Dienst an der Wahrheit und der Liebe. In einer Welt, die oft von Machtstreben und Egoismus geprägt ist, sind wir als katholische Rechtsanwälte gerufen, Brückenbauer für Gerechtigkeit und Frieden zu sein – getragen von der Hoffnung, dass Christus selbst unsere Bemühungen vollendet.
In den Worten von Papst Pius XI., der das Christkönigsfest 1925 einführte: „Christus möge herrschen in den Gesetzen und in den Parlamenten; Christus möge herrschen in den Geistern und Herzen der Menschen.“ Diesem Aufruf folgen wir, indem wir uns mutig und entschlossen für die Werte des Evangeliums einsetzen, sowohl im beruflichen Umfeld als auch in unserer Verantwortung für die Gesellschaft.
Mögen wir an diesem Christkönigssonntag die Kraft schöpfen, in unseren Tätigkeiten Zeugnis von der Herrschaft Christi abzulegen. Möge Er, der König des Friedens, uns Weisheit und Standhaftigkeit schenken, um auch in schwierigen Situationen die Wahrheit zu verkünden und das Wohl der Menschen in den Mittelpunkt unseres Handelns zu stellen.
Roger Zörb, Vorsitzender des BK R, fasst es treffend zusammen: „Christus König zu nennen bedeutet, den Mut zu haben, die Wahrheit zu suchen und Gerechtigkeit zu leben – gerade in einem Beruf, der die Verantwortung für andere in sich trägt.“
Möge Christus, unser König, uns durch das neue liturgische Jahr begleiten und uns ein leuchtendes Beispiel der wahren Gerechtigkeit sein.
Am 26. Oktober fand auf dem Hause der Katholischen Deutschen Studentenverbindung Ripuaria zu Bonn im CV unsere diesjährige Jahrestagung statt.
Nach dem von Dr. Christian Jasper, Kaplan am Bonner Münster, wie schon im vergangenen Jahr die Anwesenden stärkenden geistlichen Impuls, verlas der Vorsitzende Roger Zörb Grußworte des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst. MdL, und des Hw. Apostolischen Nuntius, S. E. Erzbischof Dr. Nikola Eterovic, welcher dem BKR insbesondere dafür dankte, „die katholische Position in Rechtsfragen in die öffentliche Diskussion einzubringen“ und uns seine herzliche Verbundenheit versicherte. Ein besonderes Grußwort übermittelte zudem der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, MdB, per Videobotschaft.
Im Anschluss eröffnete der Vorsitzende die Jahrestagung und betonte die drei Säulen des Verbandes: Den Dienst am Mandanten, die gegenseitige Unterstützung im Netzwerk und Einflußnahme auf Politik, Gesellschaft und Kirche. Zur Einflußnahme auf die Politik gehörte der folgende Austausch mit Nathanael Liminski, MdL, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei, der sich viel Zeit nahm, mit uns die gegenwärtige politische und gesellschaftliche Lage zu erörtern. Der Minister beeindruckte viele Teilnehmer mit klaren Bekenntnissen und Treue zum Glauben.
Zum Dienst am Mandanten gehört für uns auch regelmäßige Fortbildung – zum Beispiel im Rahmen des Seminarteils der Jahrestagungen. Mit Kollegin Inés Stefen von der „Energiesozietät“ unseres Vorstandskollegen Professor Dr. Sven-Joachim Otto konnten wir in diesem Jahr eine profilierte Referentin gewinnen, die sich dem Thema „Künstliche Intelligenz im Anwaltsalltag – rechtliche und ethische Grenzen“ widmete.
Die anschließende Mitgliederversammlung entlastete den Vorstand für das vergangene Jahr und dankte ihm für die kontinuierliche Arbeit.
Höhepunkt und Abschluss der Jahrestagung war der traditionelle Festkommers auf dem Ripuarenhaus. Den Festvortrag hielt Professor Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, zum Thema „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Wirkkraftverstärker des Grundgesetzes“. Die Verwaltungsgerichte entscheiden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, sofern nicht das Gesetz anderen Gerichten die Streitigkeit zuweist. Die Richter der Verwaltungsgerichte prüfen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Sie treffen ihre Entscheidung unabhängig und sind nur an Gesetz und Recht gebunden. Fühlen sich Bürgerinnen und Bürger durch eine sie betreffende Entscheidung einer Verwaltungsbehörde in ihren Rechten verletzt, können sie sie von den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen. Die Verwaltungsgerichte verwirklichen damit das verfassungsrechtliche Gebot des effektiven Rechtsschutzes. Diese an sich trockene und anspruchsvolle Materie vermochte der Festredner, selbst CVer, brillant und durchaus feurig, illustriert mit zahlreichen Beispielen aus seiner Praxis, vorzutragen.
Am Ende dieser Jahrestagung ließen viele Teilnehmer vernehmen, sich bereits auf die Jahrestagung 2025 zu freuen!



Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) weist Kritik des Marburger Bundes an kirchlichen Krankenhauskonzernen zurück und betont ethische Verantwortung der kirchlichen Trägerschaft
Der Ärzteverband bemängelt, dass ökonomische Interessen angeblich dieArbeitsbedingungen und Patientenversorgung in kirchlichen Krankenhäusern negativ beeinflussen. Der BKR weist diese Anschuldigungen entschieden zurück und betont die besondere ethische Verantwortung, die kirchliche Krankenhäuser im Gesundheitswesen wahrnehmen. Der Grundsatz der Trägervielfalt erfordert es gerade, dass kirchliche Krankenhausträger erhalten bleiben. Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, kommentiert „Arbeitsrechtlich hat die Frage, wie der Träger eines kirchlichen Krankenhauses handelsrechtlich organisiert ist, rein gar nichts mit der Geltung der Vorschriften des kirchlichen Arbeitsrechts zu tun. Die hinter dem Zusammenschluss von kirchlichen Krankenhäusern stehende pauschale Kritik des Marburger Bundes geht zudem in eine völlig falsche Richtung. Sie verkennt die wichtige Rolle kirchlicher Krankenhauskonzerne und ihre ethische Verpflichtung gegenüber Patienten und Mitarbeitern. Kirchliche Träger sind ebenso wie andere gemeinnützige Akteure im Gesundheitswesen nicht primär profitorientiert, sondern setzen sich bewusst dafür ein, auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen eine hochwertige und menschenwürdige Versorgung zu gewährleisten. Dabei steht das Wohl der Patienten stets im Vordergrund.“
Krankenhäuser sehen sich heute angesichts steigender Kosten, des Fachkräftemangels und knapper öffentlicher Mittel mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Kirchliche Einrichtungen orientieren sich hierbei an christlichen Werten und legen besonderen Wert auf die Daseinsvorsorge und die Würde des Menschen, was sie im Sinne der Trägervielfalt von anderen Trägerformen unterscheidet. Sie nehmen eine wichtige gesellschaftliche Rolle wahr und bieten, wie auch andere gemeinnützige und private Einrichtungen, wichtige Leistungen für die Patientenversorgung.
„Es ist wichtig, die besondere Rolle kirchlicher Einrichtungen im Gesundheitswesen anzuerkennen,“ erklärt Donata Gräfin zu Kageneck, Mitglied des BKR-Vorstands und Fachanwältin für Medizinrecht und für Sozialrecht. „Anstatt kirchliche Krankenhäuser für schwierige Entscheidungen zu kritisieren, die durch systemische Probleme im Gesundheitswesen verursacht werden, sollte der Fokus auf einer stärkeren Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen liegen. Kirchliche Krankenhäuser stellen sich ihrer sozialen Verantwortung und bleiben, auch in der Krise, dem Dienst am Menschen treu.“
Der BKR plädiert dafür, die Leistung kirchlicher Krankenhauskonzerne im sozialen Bereich anzuerkennen und kritische Diskussionen differenziert und sachlich zu führen. Die Herausforderungen im Gesundheitswesen sind komplex und bedürfen eines breiten, gesellschaftlichen Schulterschlusses. Kirchliche Einrichtungen leisten dabei einen essenziellen Beitrag zur Gesundheitsversorgung, insbesondere in Regionen, in denen sie oft die einzigen Versorgungsstrukturen sichern.
„Statt pauschaler Kritik bedarf es konstruktiver Lösungen, die sowohl die berechtigten Anliegen der Mitarbeitern als auch die Bedürfnisse der Patienten berücksichtigen,“ fügt Roger Zörb hinzu. „Der BKR wird sich weiterhin für die Unterstützung kirchlicher Einrichtungen einsetzen und ruft alle gesellschaftlichen Akteure dazu auf, gemeinsame Lösungen für die Herausforderungen im Gesundheitswesen zu entwickeln.“
Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) reagiert mit Unverständnis auf die Entscheidung des Grünen-Abgeordneten Maik Außendorf, aufgrund des im Saal befindlichen Kreuzes nicht im Fraktionssaal der Union tagen zu wollen. Der Fraktionssaal der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde ausdrücklich für eine gemeinsame Beratung zur Verfügung gestellt.
„Es ist bedauerlich, dass ein christliches Symbol, das tief in der deutschen Kultur und Geschichte verwurzelt ist, auf diese Weise abgelehnt wird. Das Kreuz steht für Werte wie Nächstenliebe und Toleranz – Werte, die gerade in einer vielfältigen Gesellschaft als verbindendes Element wichtig sind“, betont Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat hier ein Zeichen für Offenheit und den respektvollen Dialog gesetzt, indem sie ihren Saal zur Verfügung gestellt hat. Solche Zeichen sollten anerkannt und nicht durch Feindseligkeit gegenüber religiösen Symbolen überschattet werden.“
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, ergänzt: „Das Kreuz ist mehr als ein religiöses Symbol. Es repräsentiert die christlich-abendländische Kultur, die auch die Fundamente unseres Rechtsstaates geprägt hat. In Deutschland sollte eine Akzeptanz für religiöse Vielfalt herrschen, und das Kreuz in einem neutralen Saal als Feindbild zu betrachten, widerspricht den Prinzipien einer offenen Gesellschaft.“
Das christliche Verständnis umfasst auch den Respekt gegenüber Andersgläubigen – sowohl gegenüber Menschen mit als auch ohne Gottesbezug. Der BKR hält es für wünschenswert, wenn dieser Respekt gegenseitig gelebt wird. „Nur so kann ein respektvoller gesellschaftlicher Dialog ermöglicht werden, der für das friedliche Zusammenleben in unserer Demokratie unerlässlich ist,“ fügt Prof. Dr. Otto hinzu.
Der BKR setzt sich dafür ein, dass christliche Symbole in öffentlichen Räumen auch weiterhin als Ausdruck unserer kulturellen Identität geachtet werden. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Spannungen ist es wichtig, Gemeinsamkeiten zu betonen, statt spaltende Botschaften zu verbreiten.
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