Autor: BKR

Betrachtung des BKR zu Mariae Empfängnis

Betrachtung zum Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria

Heute schauen wir mit jubelnder Dankbarkeit auf den Ursprung jener Frau, die Gott vom ersten Augenblick ihres Daseins an in eine unversehrte Freiheit stellte – eine Freiheit von der Sünde und eine Freiheit für die Hingabe an seinen Willen.

Maria ist nicht nur das „Tota pulchra“, die ganz Schöne, sondern auch das vollkommen Transparente: In ihr liegt kein Schatten, der das Wirken Gottes trübt. Sie ist das reine Ja des Menschen zum heiligen Gott.

Das Fest der Gnade – und unser Beruf der Gerechtigkeit

Wir Juristinnen und Juristen sprechen täglich über Ordnung, Recht, Verantwortung und Schuld. Und gerade darum trifft uns dieses Fest so unmittelbar:
• Maria zeigt uns, wie Gott den Menschen ursprünglich gedacht hat – nicht belastet, nicht gebrochen, sondern frei, klar, schön vor Gott.
• Im Recht sehen wir ständig die Folgen der gefallenen Welt: Konflikte, Schäden, Streit, Irrtümer, Fehlentscheidungen.
• Dieses Fest aber lässt uns ahnen, was vor aller Schuld war und was nach aller Schuld wieder sein soll: das geheilte Verhältnis zwischen Mensch und Gott, Wahrheit und Freiheit, Gesetz und Liebe.

Für uns katholische Rechtsanwälte heißt das:
• Wir dienen einer Gerechtigkeit, die größer ist als Paragraphen.
• Wir erinnern uns daran, dass vor jeder Schuld ein Mensch steht, der zur Freiheit geschaffen ist.
• Wir dürfen in Mandaten und Gutachten manchmal das tun, was Maria getan hat: bewusst das Gute hervorheben, das Licht, den Funken Gottes in jedem Menschen.
• Und wir dürfen für die Welt des Rechts erbitten, dass sie nicht kalt und mechanisch bleibt, sondern vom Geist Gottes berührt wird, der Maria zur „neuen Eva“ machte.

Das Ja der Unbefleckten – ein Ruf an unser berufliches Gewissen

Maria ist die Frau des hörenden Herzens. Sie ist ganz aufmerksam auf Gottes Wort und dadurch zur Mutter des Erlösers berufen worden.

Unser Berufsalltag ist geprägt von Entscheidungen – oft komplex, oft mit Grautönen, manchmal mit weitreichenden Folgen.

Maria erinnert uns daran,
• dass Rechtsfindung ohne Gewissen nicht möglich ist,
• dass berufliche Integrität auch dann gilt, wenn niemand zusieht,
• dass Recht und Barmherzigkeit nicht Gegensätze sind,
• und dass unser Ja – unser tägliches berufliches Ja – kraftvoll, klar und wahrhaftig sein darf.

Wie Maria dürfen wir sagen:
„Mir geschehe, wie du es willst“ – und daraus Mut, Objektivität und innere Reinheit schöpfen.

Die Unbefleckte Empfängnis als Trost in einer gebrochenen Welt

Wir erleben in unserem Umfeld Rechtsunsicherheiten, gesellschaftliche Polarisierung, moralische Orientierungsnot. Manche Mandanten kommen zu uns mit Schicksalen, die uns innerlich schwer werden lassen.

Das heutige Hochfest aber sagt:
Die Sünde hat nicht das letzte Wort.

Noch bevor die Menschheit in Christus erlöst wurde, ordnete Gott in Maria bereits den Anfang der Heilsgeschichte neu.

Das ist Trost – aber auch Auftrag:
Wir dürfen Werkzeuge dieses Neuordnens sein, Orte, an denen Menschen Gerechtigkeit erfahren, Wahrheit finden, Würde zurückgewinnen.

Psalm für den heutigen Tag (Psalm 85)

(In einer leicht liturgisch akzentuierten Fassung)

Ich will hören,
was Gott, der Herr, redet:
Frieden verkündet er seinem Volk.

Es ist nahe denen, die ihn fürchten,
dass seine Herrlichkeit wohne in unserem Land.

Es begegnen einander Huld und Treue,
Gerechtigkeit und Friede küssen sich.

Treue sprosst aus der Erde hervor,
Gerechtigkeit schaut vom Himmel herab.

Der Herr gibt Gutes,
und unser Land bringt reichen Ertrag.

Gerechtigkeit zieht vor ihm her,
und Heil folgt der Spur seiner Schritte.

Gebet zum Hochfest Mariä Empfängnis (für den BKR)

Gott, du Quell aller Gerechtigkeit und aller Gnade,
heute feiern wir die ohne Sünde empfangene Jungfrau Maria,
in der dein Licht vollkommen aufleuchten durfte.

Lass uns, die wir im Recht tätig sind,
durch ihre Fürsprache ein hörendes Herz gewinnen,
Mut zur Wahrheit, Klarheit in Entscheidungen
und Milde im Umgang mit den Menschen,
die uns anvertraut sind.

Bewahre uns vor Härte des Urteils,
vor Blindheit gegenüber den Schwachen
und vor Gleichgültigkeit gegenüber der Wahrheit.

Schenke unserer Arbeit die Reinheit des Blickes,
die Maria ausgezeichnet hat,
und mache uns zu Werkzeugen deiner Gerechtigkeit,
damit Huld und Treue, Recht und Barmherzigkeit
auch in unserem beruflichen Alltag sichtbar werden.

Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.
Amen.

Betrachtung des BKR zum Advent

Der Advent ist eine der stillsten Zeiten des Kirchenjahres – und zugleich eine der entschiedensten. In diesen Wochen bereitet die Kirche nicht nur die Krippe vor, sondern das Herz des Menschen, der sich neu dem Kommen Christi öffnet. Nichts davon ist romantische Folklore. Advent ist die Zeit, in der wir uns erinnern: Gott selbst hat die Geschichte unterbrochen. Er tritt ein in die Welt, die zu oft meint, alles sei aus menschlicher Kraft zu ordnen.

Für uns Juristinnen und Juristen hat dieser Gedanke eine besondere Wucht. Wir arbeiten täglich an der Ordnung, an der Form, an der Gerechtigkeit. Und doch wissen wir: Recht ist niemals alles. Kein Gesetz kann den Menschen vollständig erfassen, kein Urteil das Herz vollkommen ausleuchten. Der Advent hält uns vor Augen, dass Gerechtigkeit einen Ursprung hat, der tiefer reicht als jede positive Norm.

In dieser Haltung des Erwartens und des Hörens erkennt der BKR eine geistliche Aufgabe:
die Verbindung von juristischem Ethos und christlicher Hoffnung wachzuhalten.

In einer Zeit, in der öffentliche Debatten oft schrill sind, Moral zu Schlagworten verkommt und das Recht politisch überdehnt wird, ruft der Advent uns zurück zur inneren Sammlung. Er lädt dazu ein, Verantwortung neu zu bedenken – nicht aus Angst vor Fehlern, sondern aus der Freiheit des Glaubens, der weiß, dass Wahrheit nicht verfügbar gemacht werden kann.

Gerade deshalb ist der Advent ein zutiefst realistisches Fest:
Er spricht nicht von Perfektion, sondern von Sehnsucht.
Nicht von Macht, sondern von Ankunft.
Nicht von Selbstbehauptung, sondern von Bereitschaft.

Und so sagt der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto:

„Der Advent erinnert uns daran, dass christliche Juristen nicht nur das Recht anwenden, sondern auch Hoffnung stiften. Wer im Licht der Menschwerdung denkt, verliert weder die Klarheit der Vernunft noch die Wärme des Herzens.“

Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb, betont:

„Advent bedeutet, die Welt nicht sich selbst zu überlassen. Gott kommt – und gerade daraus erwächst unser Mut, Verantwortung zu übernehmen. Das gilt im Recht wie im Leben.“

Der BKR wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Begleitern eine gesegnete Adventszeit – eine Zeit, die uns erdet, erhebt und neu ausrichtet.
Möge sie uns lehren, im juristischen Alltag wie im persönlichen Leben Raum zu schaffen für das, was nicht aus uns selbst kommt: die Wahrheit, die Freiheit schenkt, und das Licht, das die Nacht nicht fürchtet.

BKR wendet sich gegen „Cancel-Culture“ an Hochschulen

BKR-Stellungnahme zum „Canceln“ an einer katholischen Hochschule

Der jüngste Vorgang an der Hochschule für Philosophie München (HFPH), bei dem ein Vortrag des Philosophen Sebastian Ostritsch auf Druck protestierender Studierender abgesagt wurde, wirft ein erschütterndes Licht auf das Selbstverständnis akademischer Freiheit und katholischer Erziehung. Ein Institut, das sich als Stätte geistiger Bildung und kirchlicher Tradition versteht, darf sich — ausgerechnet im Namen „katholischer Identität“ — nicht der Bekämpfung kontroverser Meinung verschreiben, wenn diese meinerseits im Rahmen von Vernunft, Bibel und kirchlicher Lehre bleibt.

Meinungsfreiheit und akademische Pflicht

Die Absage erfolgte nach studentischem Druck und Protesten, in denen Ostritsch ausdrücklich als „gefährlich“ und sein Vortrag als untauglich diffamiert wurde — ohne dass konkrete inhaltliche Kritik substantiiert vorgetragen wurde. 

Dies stellt nicht nur einen Angriff auf die Meinungsfreiheit dar; es widerspricht auch dem Selbstverständnis einer Hochschule, die dem philosophischen und theologischen Diskurs verpflichtet ist. Dann nämlich, wenn ein katholischer Denker — mit durchaus tradi­tio­nellen, aber im Rahmen der kirchlichen Lehre vertretbaren Positionen — nicht mehr hören darf, weil er unbequem ist, wird die Debattenkultur, auf der Kirche und Wissenschaft gleichermaßen ruhen, ad absurdum geführt.

Warnung vor Gewöhnung an „Cancel-Normen“

Als BKR sehen wir mit Sorge, dass sich ein „Institutionalisiertes Canceln“ ausbreitet — nicht mehr nur gesellschaftlich-politisch, sondern nun auch in kirchlichen und akademischen Räumen. Was heute als „wohlmeinender Protest“ beginnt, kann morgen die normierte Ausschaltung abweichender Stimmen sein. Der Fall Ostritsch zeigt, wie schnell eine vermeintlich pluralistische Hochschule unter dem Druck aktivistischer Gruppen ihre eigene Selbstverpflichtung aufgibt — mit fatalen Folgen für Meinungsvielfalt und christlich-katholische Debattenkultur.

Appell an Leitung und Gemeinschaft der Kirche

Deshalb fordern wir — im Namen vieler katholischer Rechtsanwälte — die Leitung der HFPH, die Kirchen- und Hochschulgemeinschaft sowie alle Katholikinnen und Katholiken dazu auf, konsequent für den Schutz von Wissenschafts- und Meinungsfreiheit einzutreten:
• Eingeladene Referenten dürfen nicht wegen politischer oder ideologischer Vorbehalte von Studierenden „ausgeladen“ werden, solange sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
• Eine katholische Hochschule muss der Vielfalt des Denkens Raum geben — gerade dort, wo tiefgehende theologische und philosophische Fragen diskutiert werden.
• Der kirchliche Auftrag zur Wahr­heit erfordert Mut zur Debatte; wer in Angst vor Protest schweigt, verhöhnt den Geist der Aufklärung und der katholischen Tradition zugleich.

Worte unseres Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden

„Ein derartiger Vorgang an einer katholischen Hochschule ist nicht nur ein Angriff auf den Einzelnen — er trifft das Fundament unseres Rechtsverständnisses und die Freiheit der Kirche, sich selbst denkend und streitbar zu begreifen.“
— Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb, Hamburg

„Wenn ein akademischer Raum sich weigert, kontroverse, aber legitime Gedanken zu hören, trägt er nicht zum Frieden der Kirche bei, sondern zu ihrer Versteinerung. Das kann nicht im Sinne christlicher Offenheit sein.“
— Prof. Dr. Sven‑Joachim Otto, Düsseldorf, stellvertretender Vorsitzender des BKR

Schlussbemerkung

Der Fall um Sebastian Ostritsch ist kein Einzelfall, sondern Teil einer besorgniserregenden Entwicklung — auch innerhalb katholischer Institutionen. Als Bund katholischer Rechtsanwälte setzen wir uns dafür ein, dass katholische Hochschulen weiterhin Räume der Debatte bleiben. Wo Kirche und Wissenschaft sich gegenseitig befruchten, darf es keine Angst vor „unangenehmen“ Gedanken geben. Schweigen ist niemals die christliche Antwort auf Dissens.

Betrachtung des BKR zum Christkönigssonntag

Der Christkönigssonntag bildet den würdigen Abschluss des Kirchenjahres. Er richtet unseren Blick auf Christus als den wahren Herrscher, dessen Königtum nicht auf Macht, Gewalt oder politischem Einfluss gründet, sondern auf Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe.
Für uns katholische Rechtsanwälte, die wir tagtäglich im Spannungsfeld zwischen weltlichem Recht und geistlichen Maßstäben stehen, hat dieses Fest eine besondere Bedeutung.

Christus als König der Wahrheit

Als Pilatus Jesus fragt: „Was ist Wahrheit?“, offenbart sich Christus als jener, der die Wahrheit ist – nicht nur verkündet.
Für uns Juristen heißt das:
Wahrheit ist nicht relativierbar.
Der Christkönigssonntag erinnert uns daran, dass jedes rechtsanwaltliche Handeln auf Wahrhaftigkeit beruhen muss, selbst dort, wo gesellschaftliche Strömungen oder politische Erwartungen etwas anderes nahelegen.

Christus als König der Gerechtigkeit

Christus ist kein König, der seine Macht durchsetzt, sondern einer, der den „Geringsten seiner Brüder“ schützt.
Für uns bedeutet dies:
Gerechtigkeit ist nicht bloß Rechtsanwendung, sondern ethische Verpflichtung.
Christus zeigt uns, dass juristische Fähigkeiten nicht nur zur Durchsetzung von Ansprüchen dienen, sondern zur Verteidigung der Würde jedes Menschen.

Christus als König der Freiheit

Sein Königtum befreit – nicht durch Aufhebung des Gesetzes, sondern durch dessen Vollendung in der Liebe.


Als katholische Rechtsanwälte stehen wir in einer Berufung, die Freiheit ermöglicht: durch klare Beratung, durch faire Verfahren, durch verantwortungsbewusste Auslegung des Rechts.
Christkönig fordert uns auf, uns nicht von Zeitgeist oder Opportunität bestimmen zu lassen, sondern von der inneren Freiheit der Kinder Gottes.

Christus als König in unserem Berufsalltag

Christkönigssonntag heißt für uns daher konkret:
• Wir sind gerufen, Integrität zu leben, auch wenn sie kostet.
• Wir sollen Gerechtigkeit suchen, nicht nur juristisch, sondern geistlich.
• Wir dürfen Gottes Führung im Alltag erbitten, besonders in schwierigen Entscheidungen.
• Wir sollen unser Amt mit Demut ausüben, wissend, dass jedes Urteil, jede Beratung und jedes Schreiben letztlich im Licht des Königtums Christi steht.

Psalm (aus Psalm 72, ausgewählt und angepasst)

O Gott, gib dem König dein gerechtes Walten,
dem Königsohn dein rechtes Urteil.
Er schaffe Recht den Bedrängten,
helfe den Armen und breche die Gewalt der Unterdrücker.

In seinen Tagen blühe das Recht,
und der Friede ohne Ende.
Er herrsche von Meer zu Meer,
sein Name bleibe in Ewigkeit.

Gepriesen sei der Herr, der Gott Israels,
er allein tut Wunder.
Gepriesen sei sein herrlicher Name auf ewig.
Amen.

Gebet

Herr Jesus Christus, König der Welt,
wir danken dir, dass du uns in deinem Dienst stehen lässt –
als Rechtsanwälte, als Christen, als Menschen, die nach Wahrheit suchen.

Gib uns die Kraft, gerecht zu handeln,
Mut, das Richtige zu vertreten,
Weisheit, zu unterscheiden,
und Demut, uns immer wieder an deinem Wort zu orientieren.

Lass uns im täglichen Ringen um Rechte und Pflichten
dein Antlitz nicht aus den Augen verlieren.
Segne unsere Arbeit, unsere Mandanten, unsere Familien
und unseren Verband.

Du bist der König, der nicht herrscht, um zu unterwerfen,
sondern um zu erlösen.
Dir sei Ehre und Macht in Ewigkeit.

Amen.

BKR kritisiert DBK-Papier zur geschlechtlichen Identität

BKR kritisiert neues DBK-Papier zur sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität deutlich

Der Bund Katholischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BKR) nimmt das jüngst veröffentlichte Papier der Schulkommission der Deutschen Bischofskonferenz „Geschaffen, erlöst und geliebt. Sichtbarkeit und Anerkennung der Vielfalt sexueller Identitäten in der Schule“ mit ausdrücklicher Sorge und deutlicher Kritik zur Kenntnis.

Das Dokument überschreitet nach Auffassung des BKR nicht nur seine pädagogische Zielsetzung, sondern erzeugt erhebliche rechtliche, kirchliche und gesellschaftliche Verwerfungen, die in dieser Form nicht hinnehmbar sind.

„Das Papier ist rechtlich unsauber und kirchlich unklar“ – Der Vorsitzende Roger Zörb

Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb (Hamburg), erklärt:

„Wir stehen als BKR klar im Lager der Kritiker dieses Papiers.
Das Dokument ist rechtlich unsauber, kirchlich unklar und pädagogisch unausgewogen. Es verwischt die Grenzen zwischen staatlichen Bildungsanforderungen, kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und dem Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen. Eine solche Vermengung schafft Unsicherheit – nicht Orientierung.“

Zörb betont, dass kirchliche Schulen und Träger auf eindeutige, konsistente Vorgaben angewiesen seien.

„Statt Rechtsklarheit erzeugt das Papier Graubereiche.
Wenn pädagogische Empfehlungen zu rechtlich normativ wirkenden Vorgaben mutieren, wird das kirchliche Selbstbestimmungsrecht schleichend ausgehöhlt.“

„Anthropologisch und rechtlich nicht belastbar“ – Der stellv. Vorsitzende Prof. Dr. Sven-Joachim Otto

Der stellvertretende Vorsitzende, Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto (Düsseldorf), ergänzt:

„Der BKR sieht schwerwiegende Probleme in der anthropologischen Grundlegung des Papiers.
Wer kirchliche Identität bewahren will, darf Realitäten des Menschseins nicht über soziologische Konstruktionen definieren.
Rechtlich ist das Papier zudem problematisch, weil es normative Erwartungen formuliert, ohne die Grenzen staatlicher und kirchlicher Zuständigkeiten zu beachten.“

Otto weiter:

„Kirchliche Schulen müssen Minderheiten schützen – aber sie dürfen zugleich ihre eigene Glaubensidentität nicht relativieren müssen.
Das vorgelegte Papier ist in dieser Hinsicht nicht tragfähig, weder kirchlich noch rechtlich.“

BKR fordert Überarbeitung und klare theologisch-rechtliche Grundlegung

Angesichts der erheblichen Bedenken fordert der BKR:

  1. Eine vollständige Neubewertung des Papiers durch die DBK unter Einbeziehung kirchlicher Anthropologie und geltenden Rechts.
  2. Klare Grenzen zwischen pädagogischer Empfehlung, rechtlicher Vorgabe und kirchlichem Sendungsauftrag.
  3. Eine verbindliche Klärung, ob und wie das Papier Schulen in kirchlicher Trägerschaft tatsächlich binden soll.
  4. Transparente Leitlinien, die Identität, Freiheit und Verantwortung in ein echtes Gleichgewicht bringen.

Der BKR kündigt an, zeitnah eine juristisch-theologische Fachstellungnahme vorzulegen.

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