Autor: BKR

BKR stellt sich gegen Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht

🟦 PRESSEMITTEILUNG
Bund Katholischer Rechtsanwälte warnt vor politisch einseitiger Besetzung des Bundesverfassungsgerichts

Köln, 4. Juli 2025 – Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, mit großer Sorge. Die Staatsrechtlerin hat sich in ihrer wissenschaftlichen und politischen Tätigkeit wiederholt für eine weitgehende Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingesetzt und damit aus Sicht des BKR verfassungsrechtliche Grundsätze missachtet.

„Wer den Schutz des ungeborenen Lebens aus dem verfassungsrechtlichen Menschenwürdebegriff herausdefinieren will, stellt sich gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst“, erklärt der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb (Hamburg). „Ein derartiger Aktivismus steht im Widerspruch zur richterlichen Zurückhaltung, die am Bundesverfassungsgericht zwingend geboten ist.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf, äußert sich kritisch:
„Verfassungsrichterinnen und -richter sind dem ganzen Volk verpflichtet – nicht einer politischen Agenda. Wer aus dem höchsten Gericht eine Bühne für ideologisch geprägte Positionen macht, beschädigt seine Autorität und gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat.“

Nach Einschätzung des BKR belegt die öffentliche Kritik an der Kandidatur – unter anderem von Abgeordneten der CDU/CSU, die Brosius-Gersdorf als „ultralinks“ und „unwählbar“ bezeichnen – die parteipolitische Brisanz der Personalentscheidung. Die Union erwägt daher, der Wahl die Zustimmung zu verweigern.

Der BKR appelliert an die Bundestagsfraktionen, der besonderen Verantwortung bei der Besetzung des höchsten deutschen Gerichts gerecht zu werden und das Gebot der weltanschaulichen Ausgewogenheit zu beachten.

Kontakt:
Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Geschäftsstelle Köln
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Betrachtung des BKR zum Hochfest Mariae Heimsuchung

Betrachtung zum Hochfest Mariä Heimsuchung

– für den Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) –

„Selig bist du, die du geglaubt hast.“

(Lk 1,45)

Am 2. Juli feiert die Kirche das Hochfest Mariä Heimsuchung, jenes bewegende Ereignis, bei dem Maria nach der Verkündigung zu ihrer Verwandten Elisabeth eilt – getragen von einem inneren Drang, der nicht Pflicht ist, sondern Liebe. Der Weg führt sie durch das Bergland von Judäa, durch körperliche Anstrengung und geistige Bereitschaft – auf einer inneren Linie der Berufung. Es ist der Weg jener, die dem Wort Gottes glauben und sich auf den Weg machen, um es zu leben.

Maria trägt das fleischgewordene Wort Gottes in sich – noch verborgen, aber wirksam. Und dieses Wort ist dynamisch. Es drängt sie zur Bewegung, zur Begegnung, zur tätigen Nächstenliebe. Im Gruß an Elisabeth spricht der Heilige Geist durch beide Frauen. Das Kind im Leib Elisabeths hüpft vor Freude, Johannes erkennt im Verborgenen seinen Herrn. Und Maria antwortet mit dem Magnificat – einem Lobgesang, der bis heute durch die Vesper der Kirche hallt.

Für uns katholische Juristinnen und Juristen ist diese Szene mehr als eine fromme Episode. Sie ist ein Bild unserer Berufung:

  • Maria hört – und handelt.
    Unsere Berufung als Christen im Rechtsberuf besteht nicht im bloßen Wissen, im Beharren auf Norm und Ordnung, sondern in einem glaubenden Hören und einem tätigen Antworten. Auch wir sind gerufen, aufzubrechen: zum Menschen, zur Gerechtigkeit, zur Wahrheit.
  • Maria eilt, nicht aus Pflicht, sondern aus Liebe.
    Auch unser Engagement für Recht und Gerechtigkeit darf kein bloßes Pflichtprogramm sein. Es ist Ausdruck christlicher Caritas, der gelebten Gottes- und Nächstenliebe in der konkreten Gestaltung der Ordnung.
  • Maria bleibt demütig – auch im Triumph.
    Das Magnificat ist ein Lob Gottes, nicht der eigenen Leistung. Auch wir sollen uns nicht selbst rühmen, sondern Zeugnis ablegen für den, der durch uns wirken will – auch im Gerichtssaal, im Büro, im Verwaltungsrat oder in der wissenschaftlichen Lehre.
  • Maria erkennt: Gott erhebt die Niedrigen und stürzt die Mächtigen vom Thron.
    Dieses Wort ist kein Klassenkampf – es ist eine geistliche Ordnung. Der Maßstab Gottes ist nicht Macht oder Besitz, sondern Demut, Barmherzigkeit und Glaube. Als Rechtsanwälte, die in und für eine Gesellschaft arbeiten, sind wir mitverantwortlich dafür, dass dieser Maßstab nicht vergessen wird – auch in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Für den BKR ist die Heimsuchung auch ein Symbol: Wir sind berufen, als Gemeinschaft unterwegs zu sein. Unsere Besuche, unsere Korrespondenzen, unsere Interventionen – sie sollen vom Geist der Heimsuchung durchdrungen sein: respektvoll, lebensbejahend, heilig.

Gebet

Heilige Maria, du Trägerin des lebendigen Wortes,

du hast dich aufgemacht, ohne zu zögern,

weil du geglaubt hast, dass Gott Großes wirkt.

Lehre auch uns, den Ruf Gottes im Alltag zu hören,

mit wachem Herzen zu antworten

und im Recht nicht nur die Form, sondern das Leben zu suchen.

Steh uns bei in unserem Beruf,

dass wir stets Anwälte des Lebens,

Verteidiger der Würde und

Diener der Gerechtigkeit bleiben –

in der Kraft deines Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus. Amen.

Betrachtung des BKR zum Hochfest Petrus und Paulus (29.6.)

Betrachtung des BKR zum Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus (29. Juni)

„Du bist Petrus, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen.“ (Mt 16,18)

Am 29. Juni feiert die Kirche das Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus. Für katholische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bietet dieses Fest Gelegenheit zur geistlichen Vertiefung – denn in diesen beiden Säulen der frühen Kirche spiegeln sich auch die Berufung und die Verantwortung unseres eigenen Dienstes wider.

Petrus und Paulus waren sehr verschieden: Der eine ein einfacher Fischer, der andere ein gebildeter Schriftgelehrter. Der eine impulsiv, der andere durchdrungen von intellektuellem Ringen. Und doch wurden beide von Christus erwählt, Zeugen seiner Wahrheit zu sein – jeder auf seine Weise. Gerade in dieser Komplementarität liegt eine wichtige Botschaft für uns: Das Wirken im Reich Gottes braucht verschiedene Charismen, aber eine gemeinsame Ausrichtung.

1. Petrus: Standhaftigkeit und Bindung

Im Matthäusevangelium (Mt 16,13–20) fragt Jesus seine Jünger: „Für wen haltet ihr mich?“ – Eine Frage, die nicht nur den Aposteln gilt, sondern auch uns. Petrus antwortet: „Du bist der Christus, der Sohn des lebendigen Gottes.“ Auf dieses Bekenntnis hin sagt Jesus: „Du bist Petrus, der Fels, und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen.“

Für katholische Juristen ist dieses Bild vom Fels eine Einladung zur Treue und zur Standhaftigkeit. Wer im Recht dient, steht oft im Spannungsfeld von gesellschaftlichem Wandel, von Opportunität und Prinzipientreue. Der heilige Petrus mahnt uns, nicht nur nach dem Zeitgeist, sondern nach dem Ewigen zu fragen – und das Fundament unseres Handelns auf Christus selbst zu bauen.

2. Paulus: Freiheit und Wahrheit

Der heilige Paulus, dessen Stimme im Neuen Testament so kraftvoll ist, steht für die missionarische Ausbreitung des Evangeliums und das leidenschaftliche Ringen um die Wahrheit. Seine Begegnung mit dem auferstandenen Christus auf dem Weg nach Damaskus hat ihn verwandelt. Aus dem Verfolger wurde der Verkünder.

Für uns bedeutet das: Auch juristisches Wirken braucht die innere Bereitschaft zur Umkehr, zur kritischen Reflexion und zur Offenheit für die Wahrheit, die größer ist als wir selbst. Paulus erinnert uns daran, dass das Recht dem Menschen dienen muss – aber nie auf Kosten der Wahrheit. Die Freiheit, die Christus schenkt, ist nicht Beliebigkeit, sondern Wahrheit in Liebe.

3. Das Vermächtnis für katholische Juristen

Das Hochfest von Petrus und Paulus ruft uns auf, unseren Dienst im Recht nicht bloß als Beruf, sondern als Berufung zu verstehen: Als Dienst an der Gerechtigkeit, an der Wahrheit, an der Würde des Menschen. In einer Zeit, in der Recht zunehmend instrumentell und relativistisch verstanden wird, stehen wir – wie Petrus und Paulus – in der Verantwortung, Zeugnis abzulegen. Nicht für unsere Meinung, sondern für das, was Bestand hat vor Gott.

Unsere Standespflicht als katholische Juristen ist darum mehr als das Einhalten von Regeln. Sie ist Ausdruck einer inneren Haltung, die sich aus dem Evangelium speist: Treue, Unerschrockenheit, Demut, Einsatz für die Wahrheit.

Gebet

Herr Jesus Christus,

Du hast Petrus berufen, Deine Kirche zu leiten,

und Paulus, Dein Evangelium in alle Welt zu tragen.

Gib uns, den katholischen Juristen, Anteil an ihrem Glauben,

an ihrer Standhaftigkeit und an ihrer Leidenschaft für die Wahrheit.

Stärke uns in unserem Dienst für Recht und Gerechtigkeit,

damit wir – getragen von Deinem Wort –

zu Werkzeugen Deines Friedens werden.

Bewahre uns vor falschen Kompromissen

und schenke uns Weisheit, Mut und Demut.

Heilige Petrus und Paulus, bittet für uns.

Amen.

BUND KATHOLISCHER RECHTSANWÄLTE (BKR)

Veritas – Caritas – Iustitia

BKR wendet sich gegen sich gegen Mittelkürzung bei der Kommission für Zeitgeschichte

Bund Katholischer Rechtsanwälte warnt: Kein Substanzabbau bei der Kommission für Zeitgeschichte (KfZG) durch Mittelkürzung!

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) wendet sich entschieden gegen die geplante Kürzung der Mittel für die Kommission für Zeitgeschichte durch den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) aus. Diese Institution ist zentral für die wissenschaftliche Auseinandersetzung der Kirche mit ihrer Vergangenheit – ein unverzichtbares Element für Reflexion und Glaubwürdigkeit. Der BKR steht hier an der Seite des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) und zahlloser prominenter Stimmen aus der Wissenschaft.

„Wer die Kommission finanziell schwächt, riskiert, das Fundament kirchlicher Selbstbesinnung zu untergraben“, so der BKR-Vorsitzende Rechtsanwalt Roger Zörb (Hamburg), Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Gerade im Angesicht eines neuen Pontifikats muss die Kirche ihre historische Verantwortung ernstnehmen.“

Bereits Ende 2024 hat die Schließung der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle (KSZ) zu gravierendem Substanzverlust für die katholische Soziallehre geführt. Zörb betont: „Das Verlöschen weiterer Forschungseinrichtungen – nun auch die Gefährdung der Kommission – fügt der Kirche weiteren Schaden zu. Papst Leo XIV. betont immer wieder den gesellschaftlichen Umbruch durch Themen wie KI. Die Kirche benötigt vor diesem Hintergrund gerade in der Industrienation Deutschland eine wissenschaftlich fundierte zeithistorische Einordnung“

Auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven‑Joachim Otto (Düsseldorf), stellv. BKR-Vorsitzender und Hochschullehrer, bringt es auf den Punkt:
„Ohne historisches Gedächtnis verfehlt Kirche ihre Stimme in der Gesellschaft. Die Kommission baut Brücken zwischen Glauben und Wissenschaft – ihr Verlust wäre ein erheblicher intellektueller Einschnitt.“

Der BKR fordert deshalb den VDD eindringlich auf:

Mittelzuteilung für die Kommission sichern, statt kürzen!

Kirchliche Forschung fördern – nicht weiter abbauen!

Kirche lebt von historischer Erkenntnis. Wer diese schwächt, schadet dem Glauben – und der Gesellschaft.

Betrachtung des BKR zum Hochfest Fronleichnam

Fronleichnam: Betrachtung für den Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

„Et Verbum caro factum est – Und das Wort ist Fleisch geworden“ (Joh 1,14)

Das Hochfest des Leibes und Blutes Christi, Fronleichnam, ist ein Fest der radikalen Gegenwart Gottes – nicht in abstrakten Begriffen, nicht in fernen Himmeln, sondern in Brot und Wein, in unserer Mitte, auf unseren Straßen. Es ist das Fest der Realpräsenz Christi im Sakrament der Eucharistie, die uns nicht nur in der Liturgie, sondern auch im Alltag, im Beruf, in Rechtsprechung und Rechtsgestaltung herausfordert.

Für uns Katholische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im BKR ist Fronleichnam ein doppeltes Zeichen:

Zum einen erinnert uns das eucharistische Brot, das durch unsere Städte getragen wird, daran, dass Recht nicht bloßer Mechanismus, nicht bloß Technik oder Machtinstrument ist. Recht hat eine soziale, ja geistliche Dimension – es dient dem Menschen, nicht der Willkür. Wo Christus im Brot präsent ist, da wird auch das Recht zum Ort der Gegenwart Gottes.

Zum anderen konfrontiert uns Fronleichnam mit der Frage, wie sichtbar der Herr in unserem Berufsleben ist. Werden in unserem Einsatz für das Recht auch Gerechtigkeit und Barmherzigkeit konkret? Stehen wir für eine Ordnung, die nicht nur formal korrekt, sondern innerlich wahrhaftig ist?

Die Prozession an Fronleichnam führt Christus buchstäblich „auf die Straße“. Auch wir sind berufen, Christus in die Welt des Rechts zu tragen – in Gerichte, Kanzleien, Verwaltungen, Verhandlungen. Nicht mit Pathos, sondern mit Konsequenz, Demut und der Klarheit des Evangeliums.

Gebet

Herr Jesus Christus,

Du gibst Dich uns im Sakrament Deines Leibes und Blutes.

Lass uns als Katholische Rechtsanwälte treue Zeugen Deiner Wahrheit und Gerechtigkeit sein.

Gib uns den Mut, für das Recht einzustehen, wenn es unbequem ist,

und die Demut, Barmherzigkeit walten zu lassen, wenn Strenge allein nicht genügt.

Mach uns zu Werkzeugen Deines Friedens in einer oft zerrissenen Welt.

Amen.

Psalm 85 (Auszug, V. 11–14)

Es begegnen einander Huld und Treue,

Gerechtigkeit und Friede küssen sich.

Treue sprosst aus der Erde hervor,

Gerechtigkeit schaut vom Himmel hernieder.

Auch spendet der Herr dann Segen,

und unser Land gibt seinen Ertrag.

Gerechtigkeit geht vor ihm her

und bahnt den Weg seiner Schritte.

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