Jahr: 2025

BKR unterstützt Bundestagspräsidentin Julia Klöckner

Pressemitteilung

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt Mahnung der Bundestagspräsidentin an die Kirchen zur politischen Zurückhaltung

Hamburg/Düsseldorf, 8. April 2025 – Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die jüngsten Äußerungen von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner zur Rolle der Kirchen im politischen Diskurs. Klöckner hatte gegenüber domradio.de erklärt: „Es ist nicht sinnvoll, wenn Kirchen glauben, eine weitere NGO zu sein und sich zur Tagespolitik äußern. Man kann für Tempo 130 sein, aber ich weiß nicht, ob die Kirchen dazu etwas schreiben müssen.“

„Wir teilen ausdrücklich die Einschätzung der Bundestagspräsidentin“, erklärt Rechtsanwalt Roger Zörb, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Vorsitzender des BKR. „Kirchliches Handeln muss sich von spiritueller Tiefe und moralischer Orientierung leiten lassen – nicht von tagesaktuellen politischen Debatten, die allzu oft durch wechselnde Mehrheiten geprägt sind.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf, mahnt zur kirchlichen Selbstbesinnung: „Wenn die Kirchen den Anspruch erheben, über das Zeitgeschehen hinaus Orientierung zu bieten, dürfen sie sich nicht selbst zu Akteuren parteipolitisch aufgeladener Diskurse degradieren. Die Gefahr einer Verwechslung mit einer NGO ist real – und sie untergräbt das Vertrauen in die geistliche Autorität der Kirchen.“

Der BKR appelliert an die Kirchenleitungen, ihre Stellungnahmen künftig wieder stärker auf Fragen ethischer Grundsatzorientierung zu konzentrieren und eine klare Trennung zur politischen Tagesdebatte zu wahren.

Kontakt:
Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Pressekontakt: sven-joachim.otto@energiesozietaet.de
www.bkr-netzwerk.de

BKR bekennt sich zum Schutz des ungeborenen Lebens

Pressemitteilung des BKR
Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) warnt vor Aufweichung des § 218 StGB: Lebensschutz ist nicht verhandelbar

Hamburg/Düsseldorf, 1. April 2025 – Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht mit großer Sorge die Forderungen einzelner politischer Gruppen, den § 218 StGB aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln. In einem klaren Appell an die CDU/CSU fordert der BKR, den bestehenden Kompromiss unangetastet zu lassen und den Schutz des ungeborenen Lebens als unverzichtbaren Bestandteil des Koalitionsvertrags zu verankern.

„Der § 218 ist das Ergebnis eines sorgfältig austarierten gesellschaftlichen Kompromisses, der die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche über Jahrzehnte befriedet hat. Eine Aufkündigung dieses Konsenses durch eine gesellschaftliche Mini-Minderheit würde unser Land tief spalten“, erklärt der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb aus Hamburg. „Die Würde des Menschen ist unantastbar – das gilt auch für ungeborene Kinder. Der Lebensschutz ist keine politische Verhandlungsmasse.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, mahnt zur Zurückhaltung: „Wer meint, den Schutz ungeborenen Lebens relativieren zu können, öffnet langfristig der Erosion grundlegender ethischer Prinzipien Tür und Tor. Wir sehen dies in Ländern wie Kanada, wo nach einer Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auch die Euthanasie für nicht lebensbedrohlich erkrankte Menschen massiv zugenommen hat.“

Der BKR ruft die CDU/CSU dazu auf, sich klar und unmissverständlich zum bestehenden § 218 zu bekennen und etwaige diplomatische „Aufweich-Formulierungen“ im Koalitionsvertrag zu vermeiden. Der Lebensschutz müsse durch eindeutige Aussagen gesichert und nicht durch vage Formulierungen verwässert werden.

„Wir erwarten, dass die Koalitionsparteien das Lebensrecht aller Menschen, ungeborene eingeschlossen, in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen und den § 218 als wesentlichen Bestandteil der Rechtsordnung schützen“, betont Zörb.

Der BKR unterstützt zugleich Maßnahmen zur besseren Beratung und Begleitung ungewollt Schwangerer – unabhängig davon, ob ein Beratungsschein ausgestellt wird. Ziel müsse es sein, Alternativen zur Abtreibung zu fördern und Frauen in Konfliktsituationen echte Perspektiven zu eröffnen.

Kontakt für Rückfragen:
Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto: +49 171 1203905

Betrachtung des BKR zum Fest des heiligen Rupert von Salzburg

Betrachtung zum Fest des heiligen Rupert für den BKR (Bund katholischer Rechtsanwälte)

Heiliger Rupert – Brückenbauer zwischen Glaube, Recht und Kultur

Am 27. März feiert die Kirche das Fest des heiligen Rupert von Salzburg – eines Heiligen, der nicht nur als Bischof und Missionar wirkte, sondern auch als Stadtgründer, Kulturträger und Rechtsschöpfer. Für uns katholische Rechtsanwälte ist Rupert ein faszinierender Patron, der uns bis heute etwas zu sagen hat.

Rupert stammte aus dem fränkischen Adel, war gebildet, fromm und von missionarischem Eifer erfüllt. Als Bischof von Worms wurde er nach Bayern gerufen, wo er in Salzburg ein Zentrum christlicher Verkündigung, aber auch der Bildung, Rechtsentwicklung und wirtschaftlichen Erneuerung gründete. Er war kein Mann der bloßen Theorie – er handelte. Er baute Kirchen und Klöster, förderte den Salzabbau und erschloss damit wirtschaftliche Grundlagen für die Region. Rupert verband christlichen Glauben mit gesellschaftlicher Verantwortung.

Was Rupert uns heute sagt

Für den BKR ist Rupert Mahner und Vorbild zugleich:

• Rupert steht für eine ganzheitliche Sicht auf Recht und Gesellschaft. Sein Wirken zeigt: Recht darf sich nie vom Gemeinwohl und der sittlichen Ordnung abkoppeln. Es muss auf ein höheres Ziel hinführen – auf Gerechtigkeit, Frieden und Wahrheit.

• Er verkörpert Mut zur Wahrheit und zur Veränderung. Rupert wagte Neues, ohne das Alte geringzuschätzen. Für uns bedeutet das: als Rechtsanwälte müssen wir bereit sein, Verantwortung zu übernehmen – auch dort, wo es unbequem wird.

• Rupert wirkte als Brückenbauer. Zwischen Regionen, zwischen Kulturen, zwischen Menschen und Gott. Auch wir sind als katholische Juristen berufen, Brücken zu bauen – zwischen Recht und Moral, zwischen Staat und Kirche, zwischen Mensch und Mitmensch.

• Nicht zuletzt lehrt uns Rupert: Der Glaube darf nicht privat bleiben. Er muss sich im Handeln zeigen – auch im Beruf. Gerade dort, wo das Recht Gefahr läuft, zur bloßen Technik oder Machtfrage zu verkommen, sind wir gefordert, dem christlichen Menschenbild Geltung zu verschaffen.

Rupert ist damit ein Fürsprecher für unsere Arbeit: In einer Welt, in der das Recht oft entkoppelt wird von seiner ethischen Grundlage, erinnert er uns daran, dass das Recht im Dienst des Menschen steht – und letztlich vor Gott verantwortet wird.

Gebet zum Fest des heiligen Rupert mit Blick auf Ostern

Heiliger Rupert, du treuer Bischof und kluger Rechtsstifter,

du hast das Evangelium mit Weisheit und Tatkraft verkündet.

Du hast Recht und Gerechtigkeit gefördert, das Gemeinwohl gestärkt

und deine Kraft aus dem Glauben an Christus geschöpft.

Steh uns, den katholischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, bei

in unserem täglichen Ringen um Wahrheit, Würde und Gerechtigkeit.

Hilf uns, die Stimme des Gewissens nicht zu verlieren

und im Vertrauen auf Christus mutig und demütig zu handeln.

Bereite unsere Herzen auf das kommende Osterfest vor,

damit wir im Licht der Auferstehung neue Kraft finden

für unseren Dienst an den Menschen – und für unser Zeugnis für Christus.

Darum bitten wir durch Jesus Christus, unseren Herrn. Amen.

Heiliger Rupert, bitte für uns!

BKR gedenkt Clemens August von Galen

Seliger Clemens August von Galen – Ein Zeuge des Gewissens und der Standhaftigkeit

Ein Blick auf das Leben eines mutigen Bischofs

Clemens August Graf von Galen wurde am 16. März 1878 auf Burg Dinklage im Oldenburger Münsterland geboren. Er entstammte einem altwestfälischen Adelsgeschlecht, das tief im katholischen Glauben verwurzelt war. Nach seinem Theologiestudium in Innsbruck, Freiburg und Münster empfing er 1904 in Münster die Priesterweihe. Als Kaplan in Berlin lernte er das Großstadtleben mit all seinen geistigen Strömungen und Spannungen kennen. 1933 wurde er von Papst Pius XI. zum Bischof von Münster ernannt.

Seine Amtszeit fiel in die dunkelste Epoche deutscher Geschichte: das Dritte Reich. Von Galen wurde durch seine mutigen Predigten gegen das nationalsozialistische Regime weithin bekannt – insbesondere durch seine öffentlichen Anklagen gegen die Euthanasie-Morde an Menschen mit Behinderung, die er als „unrechtmäßige Tötung Unschuldiger“ brandmarkte. Er erhob seine Stimme, wo viele schwiegen. Seine Worte, besonders die Predigten vom Sommer 1941, verbreiteten sich im ganzen Reich, teils über Flugblätter der Wehrmacht.

Trotz der ständigen Gefahr für Leib und Leben wich der „Löwe von Münster“ – wie ihn das Volk nannte – keinen Schritt zurück. In seinem tiefen Glauben verwurzelt, ließ er sich nicht von Opportunität oder Angst leiten. Seine Standhaftigkeit wurde auch nach Kriegsende gewürdigt: Papst Pius XII. ernannte ihn 1946 zum Kardinal. Nur wenige Wochen später, am 22. März 1946, starb er in Münster – in der Mitte seiner geliebten Diözese.

Papst Benedikt XVI. sprach ihn am 9. Oktober 2005 selig und nannte ihn einen „großen Zeugen des Glaubens, der sich im Widerstand gegen ein unmenschliches Regime bewährt hat“.

Was der Selige den katholischen Juristen heute zu sagen hat

Clemens August von Galen ist für katholische Anwältinnen und Anwälte in Deutschland mehr als ein historisches Vorbild – er ist ein bleibender Maßstab. In einer Zeit, in der Recht und Gerechtigkeit auseinanderzudriften drohen, erinnert er daran, dass das Gewissen nicht käuflich ist und das Recht immer auch im Lichte der göttlichen Wahrheit gesehen werden muss. Sein Mut, das Unrecht beim Namen zu nennen – trotz massiven Drucks – ist beispielhaft für eine Berufsethik, die sich am Naturrecht und an der Würde des Menschen orientiert.

Er hat gezeigt, dass der Christ auch in einer säkularen oder gar feindseligen Welt nicht verstummen darf. Für den Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) ist der selige Bischof von Galen ein Patron des aufrechten Ganges, der klaren Sprache und der inneren Freiheit. Seine Haltung ist eine Mahnung und eine Ermutigung, sich im Beruf nicht dem Zeitgeist zu beugen, sondern das Evangelium auch im Gerichtssaal, im Verhandlungszimmer und in der rechtspolitischen Debatte lebendig zu halten.

In einer Zeit, in der ethische Grundfragen – wie Lebensschutz, Religionsfreiheit und Menschenwürde – wieder verstärkt zur Diskussion stehen, ruft er uns zu: Habt Mut! Vertraut dem Herrn mehr als den Mächtigen der Welt!

Gebet zum seligen Clemens August von Galen

Seliger Clemens August,

du Hirte mit starkem Herzen,

du Zeuge des wahren Rechts,

du Verteidiger der Wehrlosen.

Du hast gesprochen, wo andere schwiegen.

Du hast geglaubt, wo andere zweifelten.

Du hast gelitten, wo andere sich duckten.

Du hast gesiegt im Herrn,

weil du standhieltest in der Wahrheit.

Erbitte uns, die wir im Dienst des Rechts stehen,

den Mut zum Bekenntnis,

die Kraft zur Gerechtigkeit,

die Liebe zur Wahrheit

und das Vertrauen auf Christus,

den wahren Richter der Welt.

Begleite uns auf unseren Wegen,

dass wir in Beruf und Leben

Zeugen des Evangeliums seien –

mit klarem Geist, aufrechtem Rücken

und einem Herzen voll Glaube, Hoffnung und Liebe.

Amen.

Seliger Clemens August von Galen – bitte für uns!

Betrachtung des Bunds katholischer Rechtsanwälte (BKR) zum Hochfest des heiligen Josef, Bräutigam der Gottesmutter Maria – 19. März

Der heilige Josef steht im Schatten – und gerade darin liegt seine Größe. In den Evangelien sagt er kein einziges Wort, und doch spricht sein Leben laut. Als „gerechter Mann“ (Mt 1,19) zeigt er, was es heißt, Verantwortung zu tragen, ohne sich selbst in den Mittelpunkt zu stellen. Josef ist Vorbild für alle, die in Beruf und Familie in Treue, Stille und innerer Stärke ihren Dienst tun. Für uns katholische Rechtsanwälte und Juristinnen ist er ein Patron der besonderen Art – denn auch wir sind gerufen, Gerechtigkeit zu üben, zu wahren und zu schützen, oft ohne Beifall, manchmal sogar gegen Widerstand.

In einer Zeit, in der Selbstverwirklichung über alles gestellt wird, zeigt Josef eine andere Haltung: Er stellt seinen Willen unter den Willen Gottes, hört im Traum und handelt im Vertrauen. Gerade in der Welt des Rechts, die oft von Machtfragen, Eitelkeit oder bloßer Interessenabwägung geprägt ist, ruft Josef uns in Erinnerung: Gerechtigkeit ist mehr als Legalität – sie ist die Kunst, das rechte Maß zu finden zwischen Buchstabe und Geist.

Josef ist der Schutzpatron der Kirche – und wir dürfen ihn auch als Patron für eine Rechtskultur verstehen, die nicht am Menschen vorbeigeht, sondern ihn in seiner Würde achtet. Die Kirche hat ihn im Jahr 1870 zum Patron der Weltkirche erhoben. Der heilige Papst Johannes Paul II. hat ihn in seinem Schreiben Redemptoris Custos den „Hüter des Erlösers“ genannt. Auch wir sind in gewissem Sinne Hüter – des Rechts, der Gerechtigkeit und derer, die unsere Hilfe brauchen.

Gebet zum heiligen Josef

Heiliger Josef, gerechter Mann,
du hast im Verborgenen Großes getan.
Stark im Schweigen, fest im Glauben,
demütig im Dienst und treu im Gehorsam –
lehre uns, das Recht zu lieben und Gerechtigkeit zu üben,
nicht um des Ruhmes willen, sondern aus Liebe zum Nächsten.

Beschütze alle, die Verantwortung tragen in Kirche, Staat und Gesellschaft,
besonders uns, die wir als katholische Juristen wirken.
Erbitte uns Weisheit in unseren Entscheidungen,
Kraft in Anfechtungen und Milde im Urteil.

Heiliger Josef, Patron der Kirche –
bitte für uns!

Amen.

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
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