Dissertation von Papst Leo XIV. offenbart Richtung seines Pontifikats

Stellungnahme des BKR zur Veröffentlichung der Dissertation von Papst Leo XIV.

Die Veröffentlichung der Dissertation des Heiligen Vaters aus dem Jahr 1987 ist mehr als ein akademischer Einblick in seine geistige Entwicklung – sie wirft ein bezeichnendes Licht auf das Amtsverständnis eines Pontifikats, das bereits in seinen ersten Wochen durch geistliche Tiefe, Demut und juristische Klarheit geprägt ist.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt ausdrücklich, dass Papst Leo XIV. mit seiner Dissertation eine Verwaltungstheologie vorlegt, die das Amt als Dienst versteht – verwurzelt in der augustinischen Ordensspiritualität, aber mit bemerkenswerter Relevanz für das heutige kirchliche und kirchenrechtliche Leben.

Die darin zum Ausdruck kommende Vorstellung von Leitung als synodal verantworteter Dienst an der communio ecclesiae ist aus rechtswissenschaftlicher Sicht in mehrfacher Hinsicht bedeutsam:
1. Verständnis von Autorität und Recht
Die Dissertation macht deutlich, dass Autorität in der Kirche nicht als Machtausübung, sondern als Rechtsausübung verstanden werden muss – und zwar in einem Sinne, der das personale Gewissen wie auch die institutionelle Ordnung achtet. Das kirchliche Amt gewinnt dadurch seine Legitimation nicht aus Selbstbehauptung, sondern aus Bindung an göttliches Recht, überkommenes kirchliches Recht und die konkrete Verantwortung für die Menschen.
2. Rechtskultur und Verantwortung
In einer Zeit, in der Missbrauch kirchlicher Macht Vertrauen erschüttert hat, ist das Bild des rechtlich eingebundenen, transparent und gemeinschaftsbezogen handelnden Amtsträgers ein starkes Zeichen. Der BKR sieht darin ein wichtiges Signal für die Fortentwicklung einer rechtsstaatlich sensibilisierten kirchlichen Rechtskultur – auch jenseits des Kodex des kanonischen Rechts.
3. Impuls für das Verhältnis von Kirche und Recht
Die Dissertation unterstreicht, dass das Kirchenrecht kein bloßes Instrument der Verwaltung ist, sondern eine theologisch fundierte und geistlich zu verantwortende Rechtsordnung. Der BKR teilt diese Sicht und setzt sich für ein Verständnis ein, das Recht und Gnade, Norm und Berufung nicht als Gegensätze, sondern als Spannungsfeld verantwortlicher Amtsausübung begreift.
4. Bedeutung für die juristische Ausbildung
Die Arbeit Papst Leo XIV. liefert wertvolle Impulse für die juristische Ausbildung künftiger Kirchenrechtler und Rechtsanwälte mit kirchlichem Bezug: Sie zeigt, wie tief geistliche, theologische und juristische Perspektiven miteinander verwoben sind – und wie notwendig ein interdisziplinäres Verständnis für das kirchliche Amt ist.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht in der Dissertation des Papstes nicht nur ein persönliches Zeugnis seiner theologischen Prägung, sondern ein richtungsweisendes Dokument für ein rechtlich verantwortetes und geistlich gelebtes Amtsverständnis. Es ist unser Wunsch, dass diese Gedanken im Leben der Kirche – wie auch in ihrer Rechtspraxis – fruchtbar werden.

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Stellvertretender Vorsitzender des BKR
Rechtsanwalt, Düsseldorf

Roger Zörb
Vorsitzender des BKR
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr