Jahr: 2025

BKR wendet sich gegen sich gegen Mittelkürzung bei der Kommission für Zeitgeschichte

Bund Katholischer Rechtsanwälte warnt: Kein Substanzabbau bei der Kommission für Zeitgeschichte (KfZG) durch Mittelkürzung!

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) wendet sich entschieden gegen die geplante Kürzung der Mittel für die Kommission für Zeitgeschichte durch den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) aus. Diese Institution ist zentral für die wissenschaftliche Auseinandersetzung der Kirche mit ihrer Vergangenheit – ein unverzichtbares Element für Reflexion und Glaubwürdigkeit. Der BKR steht hier an der Seite des Bundes Katholischer Unternehmer (BKU) und zahlloser prominenter Stimmen aus der Wissenschaft.

„Wer die Kommission finanziell schwächt, riskiert, das Fundament kirchlicher Selbstbesinnung zu untergraben“, so der BKR-Vorsitzende Rechtsanwalt Roger Zörb (Hamburg), Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Gerade im Angesicht eines neuen Pontifikats muss die Kirche ihre historische Verantwortung ernstnehmen.“

Bereits Ende 2024 hat die Schließung der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle (KSZ) zu gravierendem Substanzverlust für die katholische Soziallehre geführt. Zörb betont: „Das Verlöschen weiterer Forschungseinrichtungen – nun auch die Gefährdung der Kommission – fügt der Kirche weiteren Schaden zu. Papst Leo XIV. betont immer wieder den gesellschaftlichen Umbruch durch Themen wie KI. Die Kirche benötigt vor diesem Hintergrund gerade in der Industrienation Deutschland eine wissenschaftlich fundierte zeithistorische Einordnung“

Auch Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven‑Joachim Otto (Düsseldorf), stellv. BKR-Vorsitzender und Hochschullehrer, bringt es auf den Punkt:
„Ohne historisches Gedächtnis verfehlt Kirche ihre Stimme in der Gesellschaft. Die Kommission baut Brücken zwischen Glauben und Wissenschaft – ihr Verlust wäre ein erheblicher intellektueller Einschnitt.“

Der BKR fordert deshalb den VDD eindringlich auf:

Mittelzuteilung für die Kommission sichern, statt kürzen!

Kirchliche Forschung fördern – nicht weiter abbauen!

Kirche lebt von historischer Erkenntnis. Wer diese schwächt, schadet dem Glauben – und der Gesellschaft.

Betrachtung des BKR zum Hochfest Fronleichnam

Fronleichnam: Betrachtung für den Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

„Et Verbum caro factum est – Und das Wort ist Fleisch geworden“ (Joh 1,14)

Das Hochfest des Leibes und Blutes Christi, Fronleichnam, ist ein Fest der radikalen Gegenwart Gottes – nicht in abstrakten Begriffen, nicht in fernen Himmeln, sondern in Brot und Wein, in unserer Mitte, auf unseren Straßen. Es ist das Fest der Realpräsenz Christi im Sakrament der Eucharistie, die uns nicht nur in der Liturgie, sondern auch im Alltag, im Beruf, in Rechtsprechung und Rechtsgestaltung herausfordert.

Für uns Katholische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im BKR ist Fronleichnam ein doppeltes Zeichen:

Zum einen erinnert uns das eucharistische Brot, das durch unsere Städte getragen wird, daran, dass Recht nicht bloßer Mechanismus, nicht bloß Technik oder Machtinstrument ist. Recht hat eine soziale, ja geistliche Dimension – es dient dem Menschen, nicht der Willkür. Wo Christus im Brot präsent ist, da wird auch das Recht zum Ort der Gegenwart Gottes.

Zum anderen konfrontiert uns Fronleichnam mit der Frage, wie sichtbar der Herr in unserem Berufsleben ist. Werden in unserem Einsatz für das Recht auch Gerechtigkeit und Barmherzigkeit konkret? Stehen wir für eine Ordnung, die nicht nur formal korrekt, sondern innerlich wahrhaftig ist?

Die Prozession an Fronleichnam führt Christus buchstäblich „auf die Straße“. Auch wir sind berufen, Christus in die Welt des Rechts zu tragen – in Gerichte, Kanzleien, Verwaltungen, Verhandlungen. Nicht mit Pathos, sondern mit Konsequenz, Demut und der Klarheit des Evangeliums.

Gebet

Herr Jesus Christus,

Du gibst Dich uns im Sakrament Deines Leibes und Blutes.

Lass uns als Katholische Rechtsanwälte treue Zeugen Deiner Wahrheit und Gerechtigkeit sein.

Gib uns den Mut, für das Recht einzustehen, wenn es unbequem ist,

und die Demut, Barmherzigkeit walten zu lassen, wenn Strenge allein nicht genügt.

Mach uns zu Werkzeugen Deines Friedens in einer oft zerrissenen Welt.

Amen.

Psalm 85 (Auszug, V. 11–14)

Es begegnen einander Huld und Treue,

Gerechtigkeit und Friede küssen sich.

Treue sprosst aus der Erde hervor,

Gerechtigkeit schaut vom Himmel hernieder.

Auch spendet der Herr dann Segen,

und unser Land gibt seinen Ertrag.

Gerechtigkeit geht vor ihm her

und bahnt den Weg seiner Schritte.

Betrachtung des BKR zum Dreifaltigkeitssonntag

Dreifaltigkeitssonntag – Eine Betrachtung für den Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Der Dreifaltigkeitssonntag, der erste Sonntag nach Pfingsten, ist dem Geheimnis Gottes in seiner Dreiheit gewidmet: Vater, Sohn und Heiliger Geist – ein Gott in drei Personen. Er erinnert uns daran, dass Gott selbst Beziehung ist – nicht abstrakte Macht, sondern lebendige Gemeinschaft von Liebe.

Für uns katholische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist dieser Sonntag mehr als nur ein dogmatischer Festtag. Er ist ein geistliches Angebot, unser eigenes berufliches Wirken im Licht des trinitarischen Gottesbildes zu deuten.

1. Beruf und Berufung in der Ordnung der Liebe

Die Dreifaltigkeit offenbart eine göttliche Ordnung, die nicht auf Zwang, sondern auf Liebe gründet. Der Vater schenkt sich dem Sohn, der Sohn antwortet im Gehorsam, und der Geist ist das Band der Liebe zwischen beiden. Diese Ordnung ist kein Machtgefüge, sondern ein Miteinander im vollkommenen Einklang.

Auch unser Beruf als Juristinnen und Juristen steht in einem Gefüge von Ordnung, Verantwortung und Beziehung. Wir stehen zwischen Recht und Gerechtigkeit, zwischen Gesetz und Gewissen, zwischen Mandant, Staat und Gesellschaft. Wenn wir unser Tun im Licht der göttlichen Ordnung sehen, erkennen wir: Die Würde des Menschen ist nicht nur verfassungsrechtliches Prinzip, sondern Abbild des dreifaltigen Gottes, der den Menschen „nach seinem Bild“ geschaffen hat (Gen 1,27).

2. Wahrhaftigkeit und Demut im Dienst des Rechtes

Im trinitarischen Gott zeigt sich eine Haltung der Demut: Der Sohn nimmt Menschengestalt an, um zu dienen. Der Geist wirkt still und verborgen. Für uns bedeutet das: Unsere Autorität als Rechtsanwälte darf nicht herrschen, sondern muss dienen – dem Mandanten, dem Recht, der Gerechtigkeit. Wahrheit, nicht bloßer taktischer Vorteil, ist Maßstab unseres Handelns.

3. Gemeinschaft als Fundament

Die Dreifaltigkeit ist nicht Vereinzelung, sondern Beziehung. Der BKR ist Ausdruck einer solchen geistlich-beruflichen Gemeinschaft. Wir stehen füreinander ein, tragen gemeinsam Verantwortung und bringen unser katholisches Profil in eine Welt ein, die zunehmend an Orientierung verliert. Trinität heißt: Identität durch Beziehung. Auch wir finden unsere berufliche und geistliche Identität im Miteinander – als Glieder eines Leibes, als Brüder und Schwestern im Glauben.

Gebet

Allmächtiger, dreifaltiger Gott,

Du bist Ursprung, Wort und Atem des Lebens.

Du hast uns berufen, das Recht zu lieben, die Gerechtigkeit zu suchen und in der Wahrheit zu leben.

Lehre uns, wie der Vater barmherzig, wie der Sohn gerecht und wie der Heilige Geist demütig zu wirken.

Erfülle unser Reden mit Milde, unser Streiten mit Maß, unser Urteilen mit Klarheit.

Gib uns die Kraft, in einer gespaltenen Welt Brücken zu bauen – durch das Gesetz, durch das Gebet, durch die Liebe.

Sei Du unsere Mitte, unser Ziel, unser Halt.

Amen.

Psalm (passend zum Dreifaltigkeitssonntag): Psalm 8

„Herr, unser Herrscher, wie gewaltig ist dein Name auf der ganzen Erde!“

Du hast deine Hoheit über den Himmel ausgebreitet.

Aus dem Mund der Kinder und Säuglinge schaffst du dir Lob,

deinen Gegnern zum Trotz, um Feind und Rachgierigen zum Schweigen zu bringen.

Seh ich den Himmel, das Werk deiner Finger,

Mond und Sterne, die du befestigt:

Was ist der Mensch, dass du an ihn denkst,

das Menschenkind, dass du dich seiner annimmst?

Du hast ihn nur wenig geringer gemacht als Gott,

hast ihn mit Herrlichkeit und Ehre gekrönt.

Du hast ihn als Herrscher eingesetzt über das Werk deiner Hände,

hast ihm alles zu Füßen gelegt.

(Psalm 8,1–7)

Für den Vorstand des BKR

in brüderlicher Verbundenheit zum Hochfest der Heiligsten Dreifaltigkeit

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt, Düsseldorf

Roger Zörb, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hamburg

BKR nimmt zum Hamburger Rahmenkonzept für sexuelle Bildung Stellung

Zum Rahmenkonzept für sexuelle Bildung im Erzbistum Hamburg

Hamburg/Düsseldorf, 13. Juni 2025 – Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) nimmt das neue Rahmenkonzept zur sexuellen Bildung an katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg mit großem Interesse zur Kenntnis. Das Konzept betont, dass katholische Schulen sichere Orte sein sollen, an denen Sexualität „nicht tabuisiert, sondern in ihrer Vielschichtigkeit und Würde anerkannt wird“. Es hebt zudem die „aktive Förderung unterschiedlicher Identitäten und sexueller Orientierungen“ hervor.

BKR-Vorsitzender Rechtsanwalt Roger Zörb erklärt hierzu:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Erzbistum Hamburg den Mut aufbringt, Sexualität breit und offen zu thematisieren und damit Vielfalt und Menschenwürde in den Blick nimmt. Katholische Schulen sind berufen, nicht nur Wissen, sondern auch die Achtung vor dem Menschen zu vermitteln.“

Gleichzeitig mahnt der BKR zur sorgfältigen Einbettung des Konzepts in die kirchliche Lehre:

„Es ist zentral, dass die katholische Anthropologie mit ihrem ganzheitlichen Menschenbild das Fundament bleibt. Nur so können diese Schulen den Anspruch erfüllen, katholisch geprägt und zugleich wertschätzend jedem Menschen gegenüber zu sein.“

Professor Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, ergänzt:

„Ein pädagogisches Konzept, das Sexualität im katholischen Raum vermitteln will, kann nicht glaubwürdig sein, wenn es die kirchliche Lehre ausblendet. Die Theologie des Leibes von Papst Johannes Paul II. bietet einen menschenfreundlichen und zugleich glaubensgemäßen Zugang zu Fragen von Leiblichkeit, Liebe und Sexualität. Sie gehört ins Zentrum jeder katholischen Sexualpädagogik.“

Der BKR fordert daher:

  • Klare Profilierung der katholischen Identität: Das Rahmenkonzept sollte deutlich machen, wie biblisch-theologische und kirchenrechtliche Grundlagen pädagogisch vermittelt werden.
  • Einbindung der kirchlichen Lehre: Insbesondere die Theologie des Leibes sollte als tragfähige Grundlage einer katholischen Sexualpädagogik berücksichtigt werden.
  • Offene und transparente Kommunikation: Eltern und Lehrkräfte müssen umfassend informiert werden – insbesondere über die pädagogischen Leitlinien und deren ethisch-theologische Fundierung.
  • Prävention von Konflikten: Eine unabhängige Beratungskommission aus theologischen, pädagogischen und rechtlichen Fachleuten sollte unterstützend wirken und bei Bedarf Vermittlung leisten.

Hintergrund: Das Erzbistum Hamburg zählt Ende 2024 etwa 340.000 Katholiken, davon nur rund 21.600 regelmäßige Messbesucher. Katholische Schulen stehen daher zunehmend im Spannungsfeld zwischen pluraler Lebenswirklichkeit und konfessioneller Prägung.

Für Rückfragen:

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

E-Mail: presse@bkr-netzwerk.de

Web: www.bkr-netzwerk.de

Betrachtung des BKR zum Pfingstfest

Pfingsten – Der Geist der Wahrheit in unserer Berufung

Liebe Schwestern und Brüder im Glauben, liebe Mitglieder des BKR,

am Hochfest Pfingsten feiern wir die Herabkunft des Heiligen Geistes auf die Apostel – jenen göttlichen Augenblick, in dem aus der verängstigten Jüngerschar die missionarische Kirche Christi wurde. Der Beistand, den der Herr verheißen hatte (Joh 14,16), kam wie Sturm und Feuer und schenkte jenen ersten Christen die Gabe der Erkenntnis, der Stärke und des rechten Wortes zur rechten Zeit.

Was damals im Obergemach von Jerusalem geschah, ist keine ferne Erinnerung, sondern eine bleibende Wirklichkeit: Der Heilige Geist wird auch uns gesandt – mitten in unsere Verantwortung als Juristinnen und Juristen, als Christen in einem weltlich geprägten Beruf.

Wir erleben, wie das Recht in unserer Zeit immer mehr zum Instrument der Beliebigkeit, des Machtkampfes oder der bloßen Effizienz verkommt. Doch wer sich dem Heiligen Geist öffnet, wird sich nicht in Formalismus oder Opportunismus verlieren. Denn der Geist Gottes ist der Geist der Wahrheit, der Gerechtigkeit, der Liebe – und der Freiheit in Christus.

Pfingsten lädt uns ein, neu zu fragen:

  • Woran messe ich meine juristische Arbeit?
  • Ist sie getragen vom Geist der Wahrheit – oder bloß vom Buchstaben des Gesetzes?
  • Diene ich dem Menschen, oder beuge ich mich den Sachzwängen?
  • Spreche ich mit dem Mut eines Zeugen oder dem Kalkül eines Technokraten?

Als katholische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind wir berufen, dem Heiligen Geist Raum zu geben in unserem Denken, Reden und Handeln. Er ist es, der uns Weisheit schenkt, wenn wir komplexe Zusammenhänge durchdringen müssen. Er ist es, der uns Rat gibt, wenn wir Verantwortung für andere tragen. Und er ist es, der uns mit der Gabe der Gottesfurcht davor bewahrt, uns selbst zum Maß aller Dinge zu machen.

Pfingsten ist auch ein Fest der Einheit in der Vielfalt: In der einen Kirche sprechen viele in verschiedenen Sprachen – aber vom einen Herrn. So ist auch unser Berufsfeld vielfältig, unsere Persönlichkeiten verschieden, doch der eine Geist will uns einen in der Wahrheit und der Sendung.

Bitten wir gemeinsam:

Komm, Heiliger Geist, erfülle die Herzen deiner Gläubigen!

Entzünde in uns das Feuer deiner Liebe.

Mach uns zu Werkzeugen deiner Gerechtigkeit.

In diesem Sinne wünsche ich Euch allen ein gesegnetes Pfingstfest – erfüllt von Hoffnung, Mut und geistlicher Freude.

Im Gebet verbunden,

Vorstand des

Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

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