Jahr: 2024

Betrachtung des BKR zum Gedenktag der Heiligen Luzia

Gedenktag der heiligen Luzia – Märtyrerin und Lichtträgerin

Am 13. Dezember gedenkt die Kirche der heiligen Luzia, einer Märtyrerin aus der Frühzeit des Christentums. Ihr Name, abgeleitet von „lux“ (Licht), steht für Helligkeit und Hoffnung in einer oft dunklen Welt. Die Geschichte der heiligen Luzia hat eine bleibende Botschaft, die auch heute noch Gläubige – insbesondere katholische Rechtsanwälte – inspirieren kann.

Die Botschaft der heiligen Luzia

Luzia lebte im 3. Jahrhundert auf Sizilien und starb als Märtyrerin unter der Herrschaft des römischen Kaisers Diokletian, der für seine grausamen Christenverfolgungen bekannt war. Sie opferte ihr Leben, um ihrem Glauben treu zu bleiben, und setzte ein Zeichen für Standhaftigkeit und Mut. Luzia lehrte, dass wahre Stärke nicht im weltlichen Erfolg oder in materiellen Errungenschaften liegt, sondern im Festhalten an den göttlichen Wahrheiten, auch angesichts größter Widerstände.

Ihre Geschichte erinnert uns daran, dass Licht und Wahrheit untrennbar miteinander verbunden sind. Luzia erhellte durch ihre Standhaftigkeit nicht nur die Dunkelheit ihrer Zeit, sondern hinterlässt ein Vermächtnis, das auch heute noch nachwirkt.

Was die heilige Luzia katholischen Rechtsanwälten sagt

Für katholische Rechtsanwälte in Deutschland, die sich im Spannungsfeld zwischen weltlichen Gesetzen und göttlicher Wahrheit bewegen, ist die heilige Luzia ein Vorbild. Sie ruft dazu auf, sich dem Licht der Gerechtigkeit und der Wahrheit zuzuwenden, selbst wenn dies unbequem oder mit persönlichen Opfern verbunden ist.

Rechtsanwälte stehen oft vor der Herausforderung, ethische und moralische Werte gegen pragmatische Lösungen abzuwägen. Luzia zeigt, dass Integrität und Mut die Fundamente jeder gerechten Entscheidung sind. Ihr Beispiel ermutigt uns, in schwierigen Zeiten die Stimme für diejenigen zu erheben, die keine eigene haben, und für das einzutreten, was wahrhaftig ist – auch gegen Widerstände.

Luzia als Schutzpatronin für Standhaftigkeit und Klarheit

Die heilige Luzia erinnert uns daran, dass jedes menschliche Handeln im Licht der göttlichen Wahrheit stehen sollte. Für den Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) ist ihr Gedenktag eine Gelegenheit, uns auf unseren Auftrag als „Anwälte des Lichts“ zu besinnen. Katholische Rechtsanwälte sind aufgerufen, sich für Gerechtigkeit und Würde einzusetzen – sei es im Gerichtssaal, in der Beratung oder im gesellschaftlichen Diskurs.

Luzias Leben und Tod lehren uns, dass auch kleine Lichter die Macht haben, Dunkelheit zu durchbrechen. Möge die heilige Luzia uns allen Mut, Klarheit und Standhaftigkeit schenken, unsere Berufung mit einem festen Blick auf das Licht der Wahrheit auszuüben.

Gebet zur heiligen Luzia

Heilige Luzia,

Du hast die Dunkelheit Deiner Zeit mit dem Licht des Glaubens durchbrochen.

Hilf uns, den Mut zu finden, für Wahrheit und Gerechtigkeit einzutreten,

selbst wenn wir Widerstände erfahren.

Lass uns Deine Standhaftigkeit nachahmen,

damit auch wir Lichtträger für andere sein können.

Stehe uns bei in unserer Berufung als Anwälte des Glaubens

und lass uns immer die göttliche Wahrheit über weltliche Kompromisse stellen.

Führe uns, heilige Luzia,

dass wir unsere Arbeit mit Klarheit und Integrität erfüllen

und ein Zeichen der Hoffnung in einer oft dunklen Welt setzen.

Amen.

Im Gebet vereint,

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Erfolgreicher Adventsstammtisch des BKR in Köln

Am 9. Dezember 2024 fand in Köln der zweite Stammtisch des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) statt. Zahlreiche Kolleginnen und Kollegen trafen sich in adventlicher Stimmung im „Gaffel am Dom“. Der Vorsitzende des Verbandes, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb aus Hamburg, zeigte sich erfreut über die rege Teilnahme und betonte: „Der Austausch in solch geselliger Runde stärkt unser Netzwerk und fördert den Zusammenhalt unter den katholischen Juristen.“ Auch der stellvertretende Vorsitzende, Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto aus Düsseldorf, hob die Bedeutung des Treffens hervor: „Solche Zusammenkünfte bieten eine wertvolle Gelegenheit, fachliche und persönliche Verbindungen zu vertiefen.“ Einigkeit herrschte darüber, dass der BKR-Stammtisch im Jahr 2025 an gleicher Stelle fortgesetzt werden soll.

Betrachtung zum 2. Advent und zum Fest Mariae Empfängnis am 8.12.2024

Betrachtung des BKR zum zweiten Advent 2024 und dem Fest Mariae Empfängnis

Am zweiten Adventssonntag des Jahres 2024 feiern wir nicht nur die Vorbereitung auf das Weihnachtsfest, sondern auch das Fest der Unbefleckten Empfängnis Mariens, ein zentrales Glaubensgeheimnis der katholischen Kirche. Dieses Fest erinnert uns daran, dass Maria durch ein besonderes Gnadengeschenk Gottes vom ersten Augenblick ihres Daseins frei von der Erbsünde war, damit sie als Mutter Christi eine vollkommene Reinheit und Hingabe an den göttlichen Willen leben konnte.

Diese theologische Wahrheit weist uns auf die Grundsätze von Gerechtigkeit und Gnade hin, die auch unsere berufliche Tätigkeit als katholische Rechtsanwälte prägen sollten. Mariae Empfängnis ist ein Zeichen dafür, dass Gottes Handeln immer auf Heil und Versöhnung ausgerichtet ist – auch dann, wenn die Umstände schwierig und das menschliche Versagen greifbar erscheinen.

Für uns als katholische Juristen in Deutschland, die sich täglich mit rechtlichen Konflikten, gesellschaftlichen Herausforderungen und der Durchsetzung von Gerechtigkeit auseinandersetzen, bietet dieses Fest eine Inspiration: Es erinnert uns daran, dass das Recht nicht nur in der Durchsetzung von Normen besteht, sondern dass in jedem Verfahren und jeder Entscheidung die Würde des Menschen und die Perspektive der Versöhnung eine zentrale Rolle spielen müssen.

Wie Maria einen besonderen Weg der Reinheit und Hingabe beschritt, so sind auch wir eingeladen, unsere Arbeit als Rechtsanwälte mit einem Blick für das Gute, Wahre und Gerechte zu versehen. Das bedeutet, mit Empathie zu handeln, stets nach dem Ausgleich zwischen Recht und Barmherzigkeit zu suchen und unseren Glauben an einen Gott der Gerechtigkeit und des Friedens in unser berufliches Handeln einfließen zu lassen.

In der Adventszeit richten wir unseren Blick auf die Ankunft Christi, des Erlösers. Dieses Warten auf das Licht der Welt möge uns stärken, Hoffnungsträger inmitten gesellschaftlicher Herausforderungen zu sein – ganz im Sinne Mariens, die ihr eigenes Leben als Antwort auf Gottes Ruf gestaltete.

Mit dieser Haltung wünschen wir allen Mitgliedern und Freunden des BKR einen gesegneten zweiten Advent und ein vertieftes Verständnis der Gnade Gottes, die uns in Maria und ihrem unbefleckten Beginn beispielhaft vor Augen geführt wird.

Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Der Vorstand

Vintage illustration after The Immaculate Conception of Los Venerables an oil painting by the Spanish artist Bartolomé Esteban Murillo 17th Century

Betrachtung zum Fest des Heiligen Nikolaus am 6.12.2024

Betrachtung zum Festtag des Heiligen Nikolaus für den Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Am 6. Dezember gedenken wir eines der bekanntesten und verehrtesten Heiligen der Kirche: des heiligen Nikolaus von Myra. Er ist ein Heiliger, der die Herzen vieler Menschen durch die Jahrhunderte hinweg berührt hat. Doch was kann uns, katholischen Rechtsanwälten in Deutschland, der heilige Nikolaus heute sagen?

Nikolaus als Vorbild der Gerechtigkeit und Nächstenliebe

Der heilige Nikolaus, der im 4. Jahrhundert als Bischof von Myra (heute Demre in der Türkei) wirkte, ist vor allem für seine Großzügigkeit und sein mutiges Eintreten für die Schwachen bekannt. Die Legende erzählt von einem Mann, der seine Töchter aufgrund finanzieller Not in die Knechtschaft verkaufen wollte. Nikolaus erkannte das Unrecht und handelte: Er warf in der Nacht heimlich Goldstücke durch das Fenster des Hauses, um die Familie vor dem Verzweiflungsakt zu bewahren.

Für uns katholische Rechtsanwälte ist dies ein eindrückliches Beispiel dafür, wie wir durch unsere berufliche Tätigkeit mit Gerechtigkeit, Klugheit und Tatkraft in die Gesellschaft hineinwirken können. Unsere Aufgabe ist es, den Schwachen beizustehen, ihnen eine Stimme zu geben und ihnen, wie Nikolaus, Wege aus Ungerechtigkeit und Not zu eröffnen.

Mut zur Wahrheit und Integrität

Nikolaus zeichnete sich auch durch seinen Mut zur Wahrheit aus. In der Auseinandersetzung mit der Arianischen Häresie während des Konzils von Nicäa zeigte er, dass er für seinen Glauben und die Wahrheit einzustehen bereit war – auch wenn dies Widerstände bedeutete.

Dieser Mut ist für uns Rechtsanwälte heute aktueller denn je. In einer Zeit, in der gesellschaftliche und politische Spannungen zunehmen und Rechtsstaatlichkeit oft unter Druck gerät, müssen wir mutig für die Wahrheit und für unsere Überzeugungen eintreten. Gerade in der Beratung und Vertretung sind wir immer wieder gefordert, Entscheidungen nicht nur an den Buchstaben des Gesetzes, sondern auch an den Grundsätzen der Gerechtigkeit und christlicher Werte zu messen.

Demut und Dienerschaft

Nikolaus ist auch ein Vorbild für Demut und Dienerschaft. Er suchte nicht die Anerkennung der Welt, sondern diente Gott und seinen Mitmenschen. Dieses Prinzip der Demut kann uns Rechtsanwälten als Kontrast zur oft selbstbewussten und wettbewerbsorientierten Berufswelt dienen.

Unser Beruf gibt uns die Möglichkeit, mit unseren Fähigkeiten Gutes zu tun, doch das sollte niemals zur Selbstverherrlichung führen. Die Haltung des Dienens ist ein Weg, unsere Arbeit zu einem echten Dienst am Gemeinwohl und an der Gerechtigkeit zu machen.

Nikolaus und die Hoffnung in schwierigen Zeiten

Schließlich erinnert uns der heilige Nikolaus daran, dass unser Glaube uns in schwierigen Zeiten trägt. Nikolaus lebte in einer Zeit voller Umbrüche und Verfolgungen, doch er blieb standhaft im Glauben und setzte Zeichen der Hoffnung.

Als katholische Rechtsanwälte stehen auch wir oft vor Herausforderungen: schwierige Mandate, gesellschaftliche Konflikte und manchmal die Frage, ob unser Einsatz für christliche Werte in einer zunehmend säkularen Welt überhaupt Gehör findet. Der heilige Nikolaus ruft uns dazu auf, nicht zu verzagen, sondern immer wieder auf Christus zu vertrauen und in unserem Beruf ein Licht der Hoffnung zu sein.

Schlussgedanke: Nikolaus als Brücke zur Heiligkeit

Der heilige Nikolaus erinnert uns daran, dass die Heiligkeit auch im Alltag und in unserem Beruf lebbar ist. Er war ein Bischof, ein Hirte, ein Fürsprecher der Schwachen – und dennoch ein Mensch wie wir. Seine Botschaft an uns ist klar: Jeder von uns ist gerufen, seine Talente, sein Wissen und seine beruflichen Möglichkeiten im Dienst der Nächstenliebe und der Gerechtigkeit einzusetzen.

Möge der heilige Nikolaus uns katholischen Rechtsanwälten im BKR ein Vorbild und Fürsprecher sein, damit wir unsere Arbeit in seinem Geist tun: mutig, gerecht und voller Nächstenliebe.

Einen gesegneten Nikolaustag!


Besinnliches Wort des BKR zum 1. Advent 2024

Der erste Advent – Besinnung und Verantwortung für katholische Rechtsanwälte

Der erste Advent markiert den Beginn des Kirchenjahres und ruft uns dazu auf, uns auf die Ankunft Christi vorzubereiten. Für katholische Rechtsanwälte in Deutschland bietet dieser Moment eine besondere Gelegenheit, über die eigene Berufung und die Verbindung von Glauben, Recht und Gerechtigkeit nachzudenken.

Hoffnung und Erwartung als Berufung

Im Advent erwarten wir das Kommen Christi mit Hoffnung und Zuversicht. Diese Haltung lässt sich auf den Berufsalltag eines Rechtsanwalts übertragen: Auch wir arbeiten oft in schwierigen Situationen, sei es bei komplexen Rechtsstreitigkeiten oder in der Begleitung von Mandanten in Krisenzeiten. Der Advent erinnert uns daran, dass wir durch unser Handeln Hoffnung und Orientierung geben können – sei es durch die Verteidigung der Schwachen, das Streben nach gerechtem Ausgleich oder die Unterstützung von Mandanten bei ethischen und rechtlichen Entscheidungen.

Das Licht Christi als Leitbild

Die Adventszeit ist geprägt vom Symbol des Lichts – ein Licht, das die Dunkelheit durchbricht. Für katholische Rechtsanwälte bedeutet dies, im Berufsleben stets das Licht der Wahrheit und Gerechtigkeit zu suchen. Dabei gilt es, den katholischen Glauben nicht nur privat, sondern auch beruflich als Kompass zu nutzen: Unsere Entscheidungen und Handlungen sollten von christlichen Werten wie Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Integrität geleitet sein.

Die Verantwortung für das Gemeinwohl

Im Evangelium des ersten Advents geht es oft um Wachsamkeit und Bereitschaft. Diese Wachsamkeit fordert uns als katholische Rechtsanwälte dazu auf, nicht nur das individuelle Recht des Einzelnen zu schützen, sondern auch das Gemeinwohl im Blick zu behalten. In einer Zeit gesellschaftlicher Herausforderungen – sei es durch soziale Ungerechtigkeit, den Klimawandel oder die Digitalisierung – sind wir gerufen, Verantwortung zu übernehmen und unseren Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft zu leisten.

Besinnung und Gebet

Der Advent lädt uns ein, innezuhalten und in der Stille Gottes Nähe zu suchen. Für katholische Rechtsanwälte ist dies eine Gelegenheit, nicht nur berufliche Entscheidungen, sondern auch persönliche Werte und Ziele im Gebet zu reflektieren. Diese Besinnung stärkt uns, um auch in schwierigen Situationen standhaft und gerecht zu bleiben.

Advent als Aufruf zum Handeln

Der erste Advent ist nicht nur eine Zeit der Erwartung, sondern auch ein Aufruf zur Vorbereitung und zum Handeln. Für katholische Rechtsanwälte heißt das, die Adventszeit zu nutzen, um bewusst Zeichen des Glaubens und der Gerechtigkeit in der Welt zu setzen – sei es durch ehrenamtliches Engagement, die Unterstützung Bedürftiger oder die Förderung von Frieden und Versöhnung in rechtlichen Konflikten.

Möge der erste Advent uns alle ermutigen, unsere Berufung als katholische Rechtsanwälte mit Hingabe, Hoffnung und einem klaren Blick auf Christus zu leben. Denn in der Erwartung seiner Ankunft liegt der Ansporn, die Welt – auch durch unser Wirken – ein Stück gerechter zu machen.

Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)

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