Jahr: 2024

Pressemitteilung zur „Kreuz-Affäre“ im Bundestag

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) reagiert mit Unverständnis auf die Entscheidung des Grünen-Abgeordneten Maik Außendorf, aufgrund des im Saal befindlichen Kreuzes nicht im Fraktionssaal der Union tagen zu wollen. Der Fraktionssaal der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde ausdrücklich für eine gemeinsame Beratung zur Verfügung gestellt.

„Es ist bedauerlich, dass ein christliches Symbol, das tief in der deutschen Kultur und Geschichte verwurzelt ist, auf diese Weise abgelehnt wird. Das Kreuz steht für Werte wie Nächstenliebe und Toleranz – Werte, die gerade in einer vielfältigen Gesellschaft als verbindendes Element wichtig sind“, betont Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat hier ein Zeichen für Offenheit und den respektvollen Dialog gesetzt, indem sie ihren Saal zur Verfügung gestellt hat. Solche Zeichen sollten anerkannt und nicht durch Feindseligkeit gegenüber religiösen Symbolen überschattet werden.“

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, ergänzt: „Das Kreuz ist mehr als ein religiöses Symbol. Es repräsentiert die christlich-abendländische Kultur, die auch die Fundamente unseres Rechtsstaates geprägt hat. In Deutschland sollte eine Akzeptanz für religiöse Vielfalt herrschen, und das Kreuz in einem neutralen Saal als Feindbild zu betrachten, widerspricht den Prinzipien einer offenen Gesellschaft.“

Das christliche Verständnis umfasst auch den Respekt gegenüber Andersgläubigen – sowohl gegenüber Menschen mit als auch ohne Gottesbezug. Der BKR hält es für wünschenswert, wenn dieser Respekt gegenseitig gelebt wird. „Nur so kann ein respektvoller gesellschaftlicher Dialog ermöglicht werden, der für das friedliche Zusammenleben in unserer Demokratie unerlässlich ist,“ fügt Prof. Dr. Otto hinzu.

Der BKR setzt sich dafür ein, dass christliche Symbole in öffentlichen Räumen auch weiterhin als Ausdruck unserer kulturellen Identität geachtet werden. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Spannungen ist es wichtig, Gemeinsamkeiten zu betonen, statt spaltende Botschaften zu verbreiten.

Pressemitteilung zur Inszenierung Opernperfomance „Sancta“ der Staatsoper Stuttgart


Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) kritisiert die jüngste Aufführung der Opernperformance „Sancta” in der Staatsoper Stuttgart in aller Deutlichkeit. Die Produktion, die in den letzten Tagen für erhebliche mediale Aufmerksamkeit gesorgt hat, wird vom BKR als inakzeptabler Angriff auf religiöse Überzeugungen und die christlichen Werte unserer Gesellschaft bewertet.


Roger Zörb, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Vorsitzender des BKR, äußerte sich entschieden zu der Inszenierung: „Es ist äußerst bedauerlich, dass die Staatsoper Stuttgart eine Aufführung unterstützt, die bewusst religiöse Gefühle verletzt und christliche Symbole entwürdigt. Der Respekt gegenüber Glaubensüberzeugungen sollte in einer pluralistischen Gesellschaft eine Selbstverständlichkeit sein. Diese Produktion aber fördert durch ihre Provokation Spaltung und Missachtung.”

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, ergänzt die Kritik: „Die künstlerische Freiheit darf nicht als Deckmantel für die Herabwürdigung religiöser Werte und Symbole missbraucht werden. Die Opernperformance „Sancta“ überschreitet die Grenzen des Zumutbaren und leistet einer intoleranten Haltung Vorschub. Wir fordern die Staatsoper auf, solche unverantwortlichen Inszenierungen zu beenden und sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst zu werden.”

Der BKR kündigt an, eine formale Beschwerde einzureichen und fordert eine öffentliche Entschuldigung der Stuttgarter Staatsoper. Darüberhinaus ruft der Verband alle politischen und kulturellen Entscheidungsträger dazu auf, den Schutz religiöser Werte stärker in den Mittelpunkt zu stellen.

BKR-Stammtisch in Köln

Zum ersten BKR-Stammtisch im „Gaffels am Dom“ in Köln trafen sich am 24. September 2024 einige durstige Kehlen zum kollegialen Austausch und zum Klönschnack über Gott und die Welt. Da es allen Freude bereitet hat, wird das neue „Format“ fortgesetzt.

Pressemitteilung zur Ernennung von Prälat Dr. Klaus Krämer zum Bischof von Rottenburg-Stuttgart

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt mit großer Freude die Ernennung von Prälat Dr. Klaus Krämer zum neuen Bischof der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Roger Zörb, der Vorsitzende des BKR, gratuliert dem ernannten Bischof herzlich zu diesem bedeutenden Amt und spricht ihm die besten Wünsche für seine kommende Aufgabe aus.

„Mit Prälat Dr. Klaus Krämer erhält die Diözese einen Bischof, der nicht nur durch sein tiefes theologisches Wissen, sondern auch durch sein starkes Engagement in der Kirche und in der Gesellschaft überzeugt. Seine bisherigen Tätigkeiten, insbesondere als Leiter des Internationalen Katholischen Missionswerks missio, haben gezeigt, dass er die Fähigkeit besitzt, Brücken zu bauen, den Dialog zu fördern und die christliche Botschaft zeitgemäß in die Welt zu tragen“, betont Zörb.

Für den BKR sei die Zusammenarbeit mit der Diözese Rottenburg-Stuttgart von zentraler Bedeutung, so Zörb weiter: „Wir freuen uns darauf, mit Bischof Krämer in einen konstruktiven Austausch zu treten, um gemeinsam rechtliche und ethische Herausforderungen unserer Zeit aus katholischer Perspektive anzugehen. Die Katholische Kirche steht heute vor vielfältigen Aufgaben, die einen klaren Kompass im Bereich des Kirchenrechts und der Ethik erfordern. Wir sind überzeugt, dass Bischof Krämer diese Fragen mit Weitsicht und Engagement angehen wird.“

Zörb unterstreicht zudem, dass die bisherige Arbeit von Krämer, insbesondere im globalen Kontext der Kirche, ein starkes Fundament für seine neue Aufgabe bietet. „Die Diözese Rottenburg-Stuttgart kann sich auf einen Bischof freuen, der mit einer klaren Vision und einem offenen Herzen den Menschen begegnet und die Herausforderungen unserer Zeit im Lichte des Evangeliums anpackt. Wir wünschen ihm viel Kraft, Gottes Segen und Weisheit für seinen neuen Dienst und freuen uns auf eine enge Zusammenarbeit.“

Der BKR sieht in der Ernennung von Klaus Krämer ein wichtiges Signal für die Zukunft der Diözese und der Katholischen Kirche in Deutschland. Mit seiner Erfahrung und seinem Engagement wird er sicherlich wertvolle Impulse setzen, die über die Grenzen der Diözese hinausreichen. Zudem ist mit der Weihe und Amtseinführung von Krämer – zumindest für kurze Zeit – kein deutscher Bischofsstuhl vakant.

Pressemitteilung zum zweiten Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) verurteilt die Verabschiedung des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes“, das Proteste und Kundgebungen von Lebensschützern vor Abtreibungseinrichtungen erheblich einschränkt. Das Gesetz, das bereits vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, ahndet sogenannte „Gehsteigbelästigungen“ durch Abtreibungsgegner als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro.

„Dieses Gesetz greift in unzulässiger Weise in die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ein“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Friedliche Proteste und das Eintreten für den Schutz des ungeborenen Lebens sind ein legitimes Anliegen, das von den Grundrechten geschützt wird. Diese Protest Proteste mit einem Bußgeld zu bedrohen, stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, der die in Art. 5 GG verfassungsrechtlich niedergelegte Meinungsvielfalt in unserer Gesellschaft erheblich einschränkt.“

Der BKR warnt, dass durch diese Regelung der öffentliche Diskurs über das Recht auf Leben und den Schutz ungeborener Kinder unterdrückt wird. „Das neue Gesetz schafft einen Raum, in dem eine bestimmte, unbequeme Meinung gezielt aus der Öffentlichkeit verdrängt werden soll. Dies gefährdet die Meinungsfreiheit und damit einen Kernpfeiler unserer Demokratie“, so Zörb weiter.

Besonders kritisch sieht der BKR, dass bereits bestehende Gesetze ausreichend sind, um unangemessenes Verhalten im öffentlichen Raum zu regulieren. „Die bestehenden Regelungen bieten bereits umfassenden Schutz für die öffentliche Ordnung und für die Rechte derjenigen, die Beratungsstellen oder Abtreibungseinrichtungen aufsuchen. Eine weitere Verschärfung war daher weder notwendig noch verhältnismäßig“, betont Zörb.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte fordert die Bundesregierung auf, das Gesetz erneut zu überprüfen und die Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in vollem Umfang zu wahren. „Das Recht, für den Schutz des Lebens einzutreten, darf in unserer Gesellschaft nicht eingeschränkt werden“, erklärt Zörb abschließend

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr