Pressemitteilung zur Kritik an kirchlichen Krankenhäusern
Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) weist Kritik des Marburger Bundes an kirchlichen Krankenhauskonzernen zurück und betont ethische Verantwortung der kirchlichen Trägerschaft
Der Ärzteverband bemängelt, dass ökonomische Interessen angeblich dieArbeitsbedingungen und Patientenversorgung in kirchlichen Krankenhäusern negativ beeinflussen. Der BKR weist diese Anschuldigungen entschieden zurück und betont die besondere ethische Verantwortung, die kirchliche Krankenhäuser im Gesundheitswesen wahrnehmen. Der Grundsatz der Trägervielfalt erfordert es gerade, dass kirchliche Krankenhausträger erhalten bleiben. Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, kommentiert „Arbeitsrechtlich hat die Frage, wie der Träger eines kirchlichen Krankenhauses handelsrechtlich organisiert ist, rein gar nichts mit der Geltung der Vorschriften des kirchlichen Arbeitsrechts zu tun. Die hinter dem Zusammenschluss von kirchlichen Krankenhäusern stehende pauschale Kritik des Marburger Bundes geht zudem in eine völlig falsche Richtung. Sie verkennt die wichtige Rolle kirchlicher Krankenhauskonzerne und ihre ethische Verpflichtung gegenüber Patienten und Mitarbeitern. Kirchliche Träger sind ebenso wie andere gemeinnützige Akteure im Gesundheitswesen nicht primär profitorientiert, sondern setzen sich bewusst dafür ein, auch unter schwierigen finanziellen Bedingungen eine hochwertige und menschenwürdige Versorgung zu gewährleisten. Dabei steht das Wohl der Patienten stets im Vordergrund.“
Krankenhäuser sehen sich heute angesichts steigender Kosten, des Fachkräftemangels und knapper öffentlicher Mittel mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Kirchliche Einrichtungen orientieren sich hierbei an christlichen Werten und legen besonderen Wert auf die Daseinsvorsorge und die Würde des Menschen, was sie im Sinne der Trägervielfalt von anderen Trägerformen unterscheidet. Sie nehmen eine wichtige gesellschaftliche Rolle wahr und bieten, wie auch andere gemeinnützige und private Einrichtungen, wichtige Leistungen für die Patientenversorgung.
„Es ist wichtig, die besondere Rolle kirchlicher Einrichtungen im Gesundheitswesen anzuerkennen,“ erklärt Donata Gräfin zu Kageneck, Mitglied des BKR-Vorstands und Fachanwältin für Medizinrecht und für Sozialrecht. „Anstatt kirchliche Krankenhäuser für schwierige Entscheidungen zu kritisieren, die durch systemische Probleme im Gesundheitswesen verursacht werden, sollte der Fokus auf einer stärkeren Unterstützung und Förderung dieser Einrichtungen liegen. Kirchliche Krankenhäuser stellen sich ihrer sozialen Verantwortung und bleiben, auch in der Krise, dem Dienst am Menschen treu.“
Der BKR plädiert dafür, die Leistung kirchlicher Krankenhauskonzerne im sozialen Bereich anzuerkennen und kritische Diskussionen differenziert und sachlich zu führen. Die Herausforderungen im Gesundheitswesen sind komplex und bedürfen eines breiten, gesellschaftlichen Schulterschlusses. Kirchliche Einrichtungen leisten dabei einen essenziellen Beitrag zur Gesundheitsversorgung, insbesondere in Regionen, in denen sie oft die einzigen Versorgungsstrukturen sichern.
„Statt pauschaler Kritik bedarf es konstruktiver Lösungen, die sowohl die berechtigten Anliegen der Mitarbeitern als auch die Bedürfnisse der Patienten berücksichtigen,“ fügt Roger Zörb hinzu. „Der BKR wird sich weiterhin für die Unterstützung kirchlicher Einrichtungen einsetzen und ruft alle gesellschaftlichen Akteure dazu auf, gemeinsame Lösungen für die Herausforderungen im Gesundheitswesen zu entwickeln.“