BKR-Jahrestagung 2024

Am 26. Oktober fand auf dem Hause der Katholischen Deutschen Studentenverbindung Ripuaria zu Bonn im CV unsere diesjährige Jahrestagung statt.

Nach dem von Dr. Christian Jasper, Kaplan am Bonner Münster, wie schon im vergangenen Jahr die Anwesenden stärkenden geistlichen Impuls, verlas der Vorsitzende Roger Zörb Grußworte des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst. MdL, und des Hw. Apostolischen Nuntius, S. E. Erzbischof Dr. Nikola Eterovic, welcher dem BKR insbesondere dafür dankte, „die katholische Position in Rechtsfragen in die öffentliche Diskussion einzubringen“ und uns seine herzliche Verbundenheit versicherte. Ein besonderes Grußwort übermittelte zudem der Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann, MdB, per Videobotschaft.

Im Anschluss eröffnete der Vorsitzende die Jahrestagung und betonte die drei Säulen des Verbandes: Den Dienst am Mandanten, die gegenseitige Unterstützung im Netzwerk und Einflußnahme auf Politik, Gesellschaft und Kirche. Zur Einflußnahme auf die Politik gehörte der folgende Austausch mit Nathanael Liminski, MdL, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei, der sich viel Zeit nahm, mit uns die gegenwärtige politische und gesellschaftliche Lage zu erörtern. Der Minister beeindruckte viele Teilnehmer mit klaren Bekenntnissen und Treue zum Glauben.

Zum Dienst am Mandanten gehört für uns auch regelmäßige Fortbildung – zum Beispiel im Rahmen des Seminarteils der Jahrestagungen. Mit Kollegin Inés Stefen von der „Energiesozietät“ unseres Vorstandskollegen Professor Dr. Sven-Joachim Otto konnten wir in diesem Jahr eine profilierte Referentin gewinnen, die sich dem Thema „Künstliche Intelligenz im Anwaltsalltag – rechtliche und ethische Grenzen“ widmete.

Die anschließende Mitgliederversammlung entlastete den Vorstand für das vergangene Jahr und dankte ihm für die kontinuierliche Arbeit.

Höhepunkt und Abschluss der Jahrestagung war der traditionelle Festkommers auf dem Ripuarenhaus. Den Festvortrag hielt Professor Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, zum Thema „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Wirkkraftverstärker des Grundgesetzes“. Die Verwaltungsgerichte entscheiden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, sofern nicht das Gesetz anderen Gerichten die Streitigkeit zuweist. Die Richter der Verwaltungsgerichte prüfen die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Sie treffen ihre Entscheidung unabhängig und sind nur an Gesetz und Recht gebunden. Fühlen sich Bürgerinnen und Bürger durch eine sie betreffende Entscheidung einer Verwaltungsbehörde in ihren Rechten verletzt, können sie sie von den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen. Die Verwaltungsgerichte verwirklichen damit das verfassungsrechtliche Gebot des effektiven Rechtsschutzes. Diese an sich trockene und anspruchsvolle Materie vermochte der Festredner, selbst CVer, brillant und durchaus feurig, illustriert mit zahlreichen Beispielen aus seiner Praxis, vorzutragen.

Am Ende dieser Jahrestagung ließen viele Teilnehmer vernehmen, sich bereits auf die Jahrestagung 2025 zu freuen!

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