BKR-Klostertagung vom 02.-04.03.2018 in Fulda

Das vierte Einkehr-Wochenende des BKR findet vom 2. – 4. März 2018 [Freitag (Abend) – Sonntag (Mittag)] im Franziskaner-Kloster Frauenberg (www.kloster-frauenberg.de) in Fulda statt.

Damit besteht in der Fastenzeit wieder eine gute Gelegenheit, uns auf die österliche Bußzeit einzulassen. Im Mittelpunkt der Betrachtungen wird (nach den Themen „Gerechtigkeit“ 2015, „Barmherzigkeit“ 2016 und „Wahrheit“ 2017) das Thema „Tapferkeit“ stehen:

Programm :

Freitagabend:

  • Abendessen
  • Einführung in das Thema durch den Geistlichen Rat Pfarrer Winfried Bittner, Bischöfliches Generalvikariat Fulda
  • Gemütliches Beisammensein im Kloster

Samstag:

  • Heilige Messe
  • Frühstück
  • „Was ist Tapferkeit?“, Vortrag und Diskussion mit Msgr. Prof. Dr. Cornelius Roth, Ord. Professor für Liturgiewissenschaft und Spiritualität, Theologische Fakultät Fulda (Vormittagseinheit)
  • Mittagessen
  • Gespräch mit Michael Brand MdB
  • „Was ist Tapferkeit?“ (Nachmittagseinheit)
  • Abendspaziergang und gemeinsames Abendessen in der Fuldaer Altstadt

Sonntag:

  • Frühstück
  • Heilige Messe
  • „Ein neues Limburg verhindern: Crashkurs Kirchliches Vermögensrecht“ Vortrag und Diskussion mit RA Lic. iur. can. Urs Fabian Frigger
  • Mittagessen

Das seit 1623 bestehende Franziskanerkloster liegt in einem Park auf einem der sieben Hügel Fuldas mit einer herrlichen Sicht über die Stadt Fulda und die umliegenden Berge von Rhön und Vogelsberg. Die Klosteranlage ist ein spätbarocker Bau mit einer künstlerisch wertvoll ausgestatten Kirche, die umfassend saniert wurde.

Das Einkehr-Wochenende wird den Teilnehmern die wunderbare Gelegenheit bieten, miteinander intensiv ins Gespräch zu kommen und sich besser kennenzulernen. Außerdem werde Einblicke ins Kloster gewährt, die Besuchern für gewöhnlich nicht geboten werden.

Die Teilnehmerzahl ist auf 12 Zimmer begrenzt. Bei Bedarf an einer Belegung als Doppelzimmer muß dies zuvor geklärt werden. Die Kosten werden bei ca. EUR 180,00 pro Person liegen. Dieser Betrag beinhaltet die Unterbringung im Einzelzimmer, Vollpension sowie einen geringen Tagungsbeitrag für die weiteren Kosten.

Hinweis: Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei einer Absage sechs Wochen vor dem Termin entstehen Kosten in Höhe von 30 % des Tagungsbeitrags, bei einer Absage eine Woche vor Beginn in Höhe von 60 %. Es besteht aber selbstverständlich die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.

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