BKR bekennt sich zum Schutz des ungeborenen Lebens

Pressemitteilung des BKR
Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) warnt vor Aufweichung des § 218 StGB: Lebensschutz ist nicht verhandelbar

Hamburg/Düsseldorf, 1. April 2025 – Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht mit großer Sorge die Forderungen einzelner politischer Gruppen, den § 218 StGB aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln. In einem klaren Appell an die CDU/CSU fordert der BKR, den bestehenden Kompromiss unangetastet zu lassen und den Schutz des ungeborenen Lebens als unverzichtbaren Bestandteil des Koalitionsvertrags zu verankern.

„Der § 218 ist das Ergebnis eines sorgfältig austarierten gesellschaftlichen Kompromisses, der die Debatte um Schwangerschaftsabbrüche über Jahrzehnte befriedet hat. Eine Aufkündigung dieses Konsenses durch eine gesellschaftliche Mini-Minderheit würde unser Land tief spalten“, erklärt der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb aus Hamburg. „Die Würde des Menschen ist unantastbar – das gilt auch für ungeborene Kinder. Der Lebensschutz ist keine politische Verhandlungsmasse.“

Auch der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, mahnt zur Zurückhaltung: „Wer meint, den Schutz ungeborenen Lebens relativieren zu können, öffnet langfristig der Erosion grundlegender ethischer Prinzipien Tür und Tor. Wir sehen dies in Ländern wie Kanada, wo nach einer Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auch die Euthanasie für nicht lebensbedrohlich erkrankte Menschen massiv zugenommen hat.“

Der BKR ruft die CDU/CSU dazu auf, sich klar und unmissverständlich zum bestehenden § 218 zu bekennen und etwaige diplomatische „Aufweich-Formulierungen“ im Koalitionsvertrag zu vermeiden. Der Lebensschutz müsse durch eindeutige Aussagen gesichert und nicht durch vage Formulierungen verwässert werden.

„Wir erwarten, dass die Koalitionsparteien das Lebensrecht aller Menschen, ungeborene eingeschlossen, in den Mittelpunkt ihrer Politik stellen und den § 218 als wesentlichen Bestandteil der Rechtsordnung schützen“, betont Zörb.

Der BKR unterstützt zugleich Maßnahmen zur besseren Beratung und Begleitung ungewollt Schwangerer – unabhängig davon, ob ein Beratungsschein ausgestellt wird. Ziel müsse es sein, Alternativen zur Abtreibung zu fördern und Frauen in Konfliktsituationen echte Perspektiven zu eröffnen.

Kontakt für Rückfragen:
Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto: +49 171 1203905

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr