Kolping-Bundesversammlung vom 21. bis 23.10.2016 in Köln – neue Kooperationsvereinbarung unterzeichnet!

Auf der Kolping-Bundesversammlung in den Kölner Sartory-Sälen war der BKR an zahlreichen Fronten präsent. Reger Betrieb herrschte am BKR-Stand, an dem die Kolpingmitglieder u. a. mit dem BKR-Vorsitzenden RA Roger Zörb, Vorstandsmitglied RA Klaus Weskamp sowie RA Hans-Helmut Fensterer ins Gespräch kamen. RA Zörb richtete auch ein gut aufgenommenes Grußwort an die Delegierten. Am Rande des Kongresses wurde zudem die neue Kooperationsvereinigung zwischen Kolping und BKR von den Vorsitzenden Thomas Dörflinger, MdB, und RA Roger Zörb unterzeichnet. Bereits seit mehreren Jahren kooperieren der BKR und das Kolpingwerk Deutschland. Zahlreiche BKR-Mitglieder sind auch Kolpingmitglieder. Kolpingmitgliedern wird seitens der BKR-Kooperationsanwälte eine günstige Erstberatung möglich gemacht; auch in folgenden Verfahren stehen sie Kolping-Mitgliedern bei. Dies wird nun erweitert: Zum einen sorgt eine zentrale Hotline für eine schnelle Erreichbarkeit qualifizierter Kooperationsanwälte. Zum anderen ist jedem Kolping-Diözesanverband ein BKR-Anwalt als Ansprechpartner zugeordnet, der insbesondere Mittler zwischen BKR und Kolping vor Ort ist.

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