Kein Schulunterricht in Niedersachsen ohne Religionslehre
Pressemitteilung
Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Religionsunterricht darf nicht entkernt werden – BKR kritisiert Pläne zur Neuausrichtung des Lehrplans in Niedersachsen
Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) kritisiert die aktuellen Diskussionen über eine mögliche Umgestaltung des Religionsunterrichts in Niedersachsen. Medienberichten zufolge sollen klassische Inhalte der christlichen Glaubenslehre im Lehrplan zurückgedrängt und durch andere Themenfelder ersetzt werden. Aus Sicht des BKR würde eine solche Entwicklung den verfassungsrechtlichen Auftrag des Religionsunterrichts grundlegend verfehlen.
Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb (Hamburg), erklärt hierzu:
„Der Religionsunterricht ist nach Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz als ordentliches Lehrfach ausgestaltet. Sein Kern besteht darin, Schülerinnen und Schüler mit den Grundlagen einer religiösen Tradition vertraut zu machen. In Deutschland bedeutet dies aufgrund unserer historischen und kulturellen Prägung vor allem die Auseinandersetzung mit dem christlichen Glauben. Wer zentrale Inhalte der christlichen Lehre – etwa die Person Jesu Christi – aus dem Unterricht verdrängen möchte, verkennt den Sinn und die verfassungsrechtliche Struktur des Religionsunterrichts. Religionsunterricht darf nicht zu einem allgemeinen Werte- oder Gesellschaftskundeunterricht umfunktioniert werden.“
Zörb betonte weiter, dass religiöse Bildung selbstverständlich auch die Auseinandersetzung mit anderen Religionen und gesellschaftlichen Fragen einschließen könne. Dies dürfe jedoch nicht dazu führen, dass der eigentliche Gegenstand des Faches verloren gehe.
Auch der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Professor Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf, äußerte deutliche Kritik:
„Der Religionsunterricht steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Der Staat ist hier nicht frei, den Inhalt beliebig umzudefinieren. Art. 7 Abs. 3 GG sieht ausdrücklich vor, dass Religionsunterricht ‚in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften‘ erteilt wird. Eine politische Umdeutung des Faches hin zu einem allgemeinen Werteunterricht wäre mit dieser verfassungsrechtlichen Konstruktion kaum vereinbar. Wenn religiöse Kerninhalte systematisch zurückgedrängt werden, stellt sich die Frage, ob der Charakter des Religionsunterrichts als konfessionell gebundenes Fach überhaupt noch gewahrt bleibt.“
Otto ergänzte:
„Religiöse Bildung ist ein wesentlicher Bestandteil der kulturellen Identität unseres Landes. Wer Schülerinnen und Schülern die Grundlagen des christlichen Glaubens nicht mehr vermittelt, beraubt sie eines wichtigen Zugangs zum Verständnis unserer Geschichte, unserer Kultur und unseres Rechtssystems. Gerade in einer pluralen Gesellschaft braucht es fundierte Kenntnisse der eigenen Tradition als Grundlage für einen respektvollen Dialog mit anderen Religionen.“
Der BKR fordert die verantwortlichen Bildungspolitiker daher auf, bei der Weiterentwicklung der Lehrpläne den verfassungsrechtlichen Rahmen des Religionsunterrichts strikt zu beachten und den christlichen Charakter des Faches zu bewahren.
Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Der Bund katholischer Rechtsanwälte ist ein Zusammenschluss von Juristinnen und Juristen, die sich der Förderung des Rechtsstaats und der christlichen Werteordnung verpflichtet fühlen.
