BKR stellt sich gegen Brosius-Gersdorf als Richterin am Bundesverfassungsgericht
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Bund Katholischer Rechtsanwälte warnt vor politisch einseitiger Besetzung des Bundesverfassungsgerichts
Köln, 4. Juli 2025 – Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, mit großer Sorge. Die Staatsrechtlerin hat sich in ihrer wissenschaftlichen und politischen Tätigkeit wiederholt für eine weitgehende Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingesetzt und damit aus Sicht des BKR verfassungsrechtliche Grundsätze missachtet.
„Wer den Schutz des ungeborenen Lebens aus dem verfassungsrechtlichen Menschenwürdebegriff herausdefinieren will, stellt sich gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst“, erklärt der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb (Hamburg). „Ein derartiger Aktivismus steht im Widerspruch zur richterlichen Zurückhaltung, die am Bundesverfassungsgericht zwingend geboten ist.“
Auch der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf, äußert sich kritisch:
„Verfassungsrichterinnen und -richter sind dem ganzen Volk verpflichtet – nicht einer politischen Agenda. Wer aus dem höchsten Gericht eine Bühne für ideologisch geprägte Positionen macht, beschädigt seine Autorität und gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat.“
Nach Einschätzung des BKR belegt die öffentliche Kritik an der Kandidatur – unter anderem von Abgeordneten der CDU/CSU, die Brosius-Gersdorf als „ultralinks“ und „unwählbar“ bezeichnen – die parteipolitische Brisanz der Personalentscheidung. Die Union erwägt daher, der Wahl die Zustimmung zu verweigern.
Der BKR appelliert an die Bundestagsfraktionen, der besonderen Verantwortung bei der Besetzung des höchsten deutschen Gerichts gerecht zu werden und das Gebot der weltanschaulichen Ausgewogenheit zu beachten.
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