BKR nimmt zur Strafanzeige der AfD gegen den Stadtpfarrer von Erding Stellung

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) nimmt Stellung zur Strafanzeige gegen den Erdinger Pfarrer Martin Garmaier. In seiner Silvesterpredigt kritisierte Garmaier die AfD-Bundessprecherin Alice Weidel und bezeichnete deren Reaktionen auf den Terroranschlag in Magdeburg als gesellschaftsschädigend. Ein AfD-Sympathisant erstattete daraufhin Anzeige wegen Volksverhetzung und übler Nachrede.

Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR, betont, dass die Äußerungen des Pfarrers durch die Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt sind. “Die Aussagen in Garmaiers Predigt erfüllen nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung”, so Otto. Er verweist darauf, dass Predigten, insbesondere wenn sie sich auf gesellschaftliche Themen beziehen, vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung geschützt sind.

Der BKR sieht in der Anzeige keinen juristischen Handlungsbedarf und unterstützt das Recht der Geistlichen, sich im Rahmen ihrer Predigten auch zu politischen Themen zu äußern. “Solche Beiträge sind Teil des legitimen politischen Meinungskampfes”, erklärt Otto. Der BKR wird den Fall weiterhin beobachten und sich für die Wahrung der Grundrechte einsetzen.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte ist ein Zusammenschluss von katholischen Juristen, der sich für die Verbindung von Glauben und Recht einsetzt. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

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