Betrachtung zum Blasiustag

Betrachtung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR) zum Fest des heiligen Blasius am 3. Februar

Der heilige Blasius, Bischof von Sebaste in Armenien, gehört zu den bekanntesten Nothelfern der Kirche. Seine Verehrung reicht bis in die frühe Christenheit zurück, und bis heute ist der Blasiussegen ein fester Bestandteil katholischer Frömmigkeit. Sein Leben und Martyrium sind uns nicht nur Anlass zur Verehrung, sondern auch eine Mahnung und Ermutigung für unser eigenes berufliches und geistliches Leben.Der heilige Blasius – Arzt, Bischof und Märtyrer

Blasius lebte im 3. Jahrhundert in Armenien und wurde dort zum Bischof von Sebaste erhoben. Vor seiner Bischofsweihe war er als Arzt tätig, was ihm schon früh einen Ruf als Helfer der Kranken einbrachte. Doch seine Sorge galt nicht nur dem leiblichen, sondern auch dem geistlichen Wohl der Menschen. Seine Predigten und sein Wirken als Seelsorger machten ihn zu einer bedeutenden Gestalt der damaligen Kirche.

Unter der Christenverfolgung unter Kaiser Licinius zog sich Blasius in eine Höhle zurück, wo er im Gebet und in der Einsamkeit Zuflucht suchte. Doch er wurde entdeckt, gefangen genommen und grausam gefoltert, weil er sich weigerte, seinem Glauben abzuschwören. Schließlich erlitt er das Martyrium durch Enthauptung um das Jahr 316.

Während seiner Gefangenschaft wird berichtet, dass er einen Jungen rettete, der an einer verschluckten Fischgräte zu ersticken drohte. Diese Begebenheit ist der Ursprung des Blasiussegens, der am 3. Februar gespendet wird und vor Halskrankheiten und anderen Übeln bewahren soll.Blasius als Vorbild für katholische Rechtsanwälte

Was kann uns Blasius heute, als katholische Rechtsanwälte, sagen?
• Verantwortung für Recht und Gerechtigkeit: Als Bischof sorgte Blasius für seine Herde – nicht nur geistlich, sondern auch durch seinen heilenden Dienst als Arzt. Er wusste, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und dass Recht und Gerechtigkeit nicht von weltlichen Herrschern, sondern von Gott selbst ausgehen. Diese Überzeugung machte ihn furchtlos gegenüber der Macht des Kaisers. Auch wir sind in unserem Beruf gefordert, für die Wahrheit und die Gerechtigkeit einzutreten – gerade dann, wenn es unbequem wird.
• Mut zum Widerstand: Blasius war bereit, für seinen Glauben und seine Überzeugung zu leiden. In einer Zeit, in der das Recht oft in Konflikt mit moralischen Grundsätzen steht, erinnert uns sein Zeugnis daran, dass wir als katholische Juristen nicht dem Zeitgeist nachgeben dürfen, sondern uns der Wahrheit verpflichtet wissen müssen. Wir dürfen nicht schweigen, wenn Unrecht geschieht, sondern sind gerufen, das Recht im Licht des Evangeliums zu verteidigen.
• Sorge für die Schwachen und Bedrängten: Die Legende erzählt, dass selbst wilde Tiere sich Blasius in der Einsamkeit friedlich näherten, weil sie seine Heiligkeit erkannten. Ebenso heilte er den Jungen vor dem Ersticken. Sein Beispiel lehrt uns, dass unsere berufliche Aufgabe nicht nur ein Dienst am Recht, sondern auch ein Dienst am Menschen ist. Gerade in einem oft nüchternen, harten Berufsumfeld dürfen wir das Gebot der Nächstenliebe nicht vergessen.Gebet zum heiligen Blasius

Allmächtiger Gott,
Du hast Deinem Diener Blasius die Kraft gegeben,
für Deinen Namen standhaft Zeugnis abzulegen.
Hilf uns, in unserem Beruf als katholische Rechtsanwälte
die Wahrheit und die Gerechtigkeit zu verteidigen.
Lass uns in den Bedrängnissen unserer Zeit
auf sein Beispiel schauen und mutig dem Gewissen folgen.
Schenke uns seinen Beistand,
damit wir für das Wohl der Menschen und zur Ehre Deines Namens wirken.
Durch Christus, unseren Herrn.

Amen.

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