BKR wünscht ein gesegnetes Pfingstfest
Betrachtung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte zum Hochfest Pfingsten
Pfingsten: Der Geist der Wahrheit und die Verantwortung des Rechts
Mit dem Hochfest Pfingsten vollendet sich der österliche Festkreis. Die Kirche feiert die Herabkunft des Heiligen Geistes auf die Apostel. Was zunächst wie ein inneres geistliches Ereignis erscheint, ist zugleich ein öffentliches Geschehen: Menschen, die zuvor verängstigt und verschlossen waren, treten heraus. Sie sprechen. Sie bekennen. Sie werden verstanden.
Pfingsten ist damit nicht nur das Fest des Trostes, sondern auch das Fest der Klarheit. Der Geist Gottes führt nicht in Beliebigkeit, sondern in Wahrheit. Er löst nicht die Ordnung auf, sondern befähigt den Menschen, in Freiheit das Rechte zu erkennen und zu tun.
Für Juristinnen und Juristen hat Pfingsten deshalb eine besondere Bedeutung. Das Recht lebt nicht allein von Normtexten, Verfahren und Institutionen. Es lebt von Menschen, die bereit sind, dem Recht zu dienen: mit Wahrhaftigkeit, Maß, Unterscheidungsvermögen und innerer Unabhängigkeit. Wo diese Haltung fehlt, kann Recht äußerlich fortbestehen und innerlich doch entleert werden.
Der Heilige Geist wird in der kirchlichen Tradition als Beistand, Tröster und Geist der Wahrheit bezeichnet. Diese Bezeichnungen sind nicht abstrakt. Sie berühren den Kern jeder rechtlichen Verantwortung. Wer Recht spricht, Recht berät, Recht gestaltet oder Recht verteidigt, steht immer wieder vor Situationen, in denen nicht bloße Technik genügt. Es braucht Urteilskraft. Es braucht Gewissen. Es braucht Mut.
Pfingsten erinnert daran, dass Wahrheit nicht Besitz ist, sondern Gabe und Auftrag. Sie verlangt Demut gegenüber der Wirklichkeit. Sie verlangt die Bereitschaft, genauer hinzusehen, Interessen zu ordnen und Macht zu begrenzen. Gerade darin liegt eine wesentliche Aufgabe des Rechts: Es soll nicht das Recht des Stärkeren bestätigen, sondern der Gerechtigkeit dienen.
In einer Zeit, in der öffentliche Debatten oft von Erregung, Lagerdenken und sprachlicher Verrohung geprägt sind, erhält die Pfingstbotschaft zusätzliche Aktualität. Das Pfingstwunder ist auch ein Sprachwunder. Menschen verschiedener Herkunft verstehen einander. Nicht, weil Unterschiede verschwinden, sondern weil eine tiefere Einheit möglich wird. Auch das Recht ist auf solche Verständigung angewiesen. Es braucht eine Sprache, die klärt, nicht vernebelt; die unterscheidet, nicht spaltet; die dem Menschen dient, nicht ihn instrumentalisiert.
Für den Bund Katholischer Rechtsanwälte ist Pfingsten daher Anlass, die geistliche Dimension juristischer Berufung neu zu bedenken. Katholische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen nicht außerhalb der Welt, sondern mitten in ihr: in Konflikten, Verhandlungen, Verfahren, Institutionen und politischen Auseinandersetzungen. Gerade dort stellt sich die Frage, aus welchem Geist gehandelt wird.
Der Geist von Pfingsten ist kein Geist der Angst. Er ist auch kein Geist der Anpassung. Er ist der Geist, der befähigt, Wahrheit in Liebe zu sagen, Freiheit verantwortlich zu gebrauchen und Gerechtigkeit nicht als bloße Formel, sondern als konkrete Aufgabe zu verstehen.
So ist Pfingsten ein Fest der Erneuerung: der Kirche, der Sprache, des Gewissens und auch des Rechts. Es ruft dazu auf, die juristische Arbeit nicht als bloße Dienstleistung zu begreifen, sondern als Beitrag zu einer Ordnung, in der die Würde des Menschen, die Bindung an Wahrheit und die Verantwortung vor Gott nicht vergessen werden.
Der BKR wünscht allen Kolleginnen und Kollegen, ihren Familien sowie allen Menschen, die Verantwortung in Recht, Staat und Gesellschaft tragen, ein gesegnetes Hochfest Pfingsten. 🕊️
Möge der Heilige Geist uns Klarheit im Denken, Maß im Urteil und Mut im Handeln schenken.
