BKR mahnt höhere Sorgfalt bei religiösen Themen an

BKR: ZDF-Entschuldigung zu „logo!“-Kirchenbeitrag ist notwendig – aber nicht ausreichend

Bund katholischer Rechtsanwälte fordert höhere journalistische Sorgfalt bei religiösen Themen in Kinderformaten

Berlin/Düsseldorf, 16. Mai 2026. Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt, dass das ZDF den umstrittenen „logo!“-Beitrag über die christlichen Kirchen aus dem Archiv entfernt und sich für die Darstellung entschuldigt hat. Nach Berichten von katholisch.de hatte ZDF-Intendant Norbert Himmler eingeräumt, dass die Kombination eines positiv konnotierten Beitrags zum Ramadan-Ende mit einem stark kritisch fokussierten Erklärstück zur Geschichte der Kirchen den Eindruck einer beabsichtigten Gegenüberstellung habe erzeugen können. Der Beitrag habe unter anderem Kirchenaustritte, Angst vor der Hölle und Ablasshandel in den Mittelpunkt gestellt.  

Der BKR sieht darin einen wichtigen Schritt, hält die Angelegenheit aber nicht für erledigt. Gerade ein öffentlich-rechtliches Kindernachrichtenformat trage eine besondere Verantwortung für Sachlichkeit, Einordnung und Ausgewogenheit. Religiöse Themen dürften nicht durch verkürzte historische Schlagworte, selektive Negativbeispiele oder suggestive Kontrastierungen vermittelt werden.

„Dass das ZDF den Beitrag entfernt und Fehler eingeräumt hat, ist richtig. Entscheidend ist aber, dass daraus strukturelle Konsequenzen gezogen werden. Öffentlich-rechtlicher Rundfunk darf Religion erklären, er darf sie auch kritisch einordnen. Er muss dies aber sorgfältig, sachgerecht und ohne tendenziöse Verkürzung tun – erst recht gegenüber Kindern“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.

Der BKR weist darauf hin, dass journalistische Freiheit und redaktionelle Unabhängigkeit nicht im Gegensatz zu religiöser Sensibilität stehen. Gerade in einer pluralen Gesellschaft müsse der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Lage sein, Religionen differenziert darzustellen. Dies gelte für den Islam ebenso wie für das Christentum, das Judentum und andere Religionsgemeinschaften.

„Die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit ist kein Freibrief für pädagogisch problematische Vereinfachungen. Sie verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vielmehr zu besonderer Sorgfalt, wenn er Grundfragen von Religion, Weltanschauung und gesellschaftlicher Identität behandelt. Kinder benötigen Erklärung, nicht Verzerrung“, so Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf.

Nach Auffassung des BKR sollte der Vorgang im zuständigen ZDF-Fernsehrat aufgearbeitet werden. Dabei gehe es nicht um eine Sanktionierung einzelner Redakteure, sondern um die Frage, welche Qualitätsmaßstäbe bei religiösen Themen in Kinder- und Jugendformaten gelten müssen. Die christliche Medieninitiative „Pro“ hat nach dem Bericht von katholisch.de ebenfalls darauf hingewiesen, dass es um grundsätzliche Fragen journalistischer Sorgfalt bei religiösen Themen gehe.  

Der BKR fordert daher:

  1. klare redaktionelle Standards für die Darstellung religiöser Themen in Kinderformaten,
  2. fachkundige Prüfung bei theologischen und religionsgeschichtlichen Erklärstücken,
  3. ausgewogene Kontextualisierung bei Beiträgen über unterschiedliche Religionsgemeinschaften,
  4. Transparenz im Beschwerdeverfahren, soweit Beiträge nachträglich entfernt oder korrigiert werden.

Der BKR betont zugleich, dass Kritik an Kirchen selbstverständlich Teil öffentlicher Debatte sei. Gerade die katholische Kirche müsse sich historischer und aktueller Kritik stellen. Öffentlich-rechtliche Kinderformate dürften daraus jedoch keine einseitige Reduktion des Christentums auf Schuld-, Angst- und Austrittserzählungen machen.

Kontakt:
Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR)
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Stellvertretender Vorsitzender
Rechtsanwalt, Düsseldorf

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