Jahr: 2024

Pressemitteilung zur interdisziplinären Studie zur Ernährungssicherheit, zum Klimaschutz und zur Biodiversität der Deutschen Bischofskonferenz

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die interdisziplinäre Studie zur Ernährungssicherheit, zum Klimaschutz und zur Biodiversität, die kürzlich von der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellt wurde. Diese Initiative reiht sich in die Forderungen des BKR für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit ein.

„Die Ergebnisse dieser Studie sind von großer Bedeutung und unterstreichen die dringende Notwendigkeit, ökologische Verantwortung in allen Bereichen unseres Lebens zu übernehmen“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des Bundes Katholischer Rechtsanwälte und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Als Katholiken sind wir besonders dazu aufgerufen, die Schöpfung zu bewahren. Diese Studie zeigt konkrete Wege auf, wie wir Ernährungssicherheit mit Klimaschutz und dem Erhalt der Biodiversität in Einklang bringen können.“

Der BKR setzt sich seit Jahren für eine verstärkte Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in kirchlichen und gesellschaftlichen Prozessen ein. Die nun vorgestellten Maßnahmen und Empfehlungen bieten eine fundierte Grundlage, um ökologische Ziele nicht nur theoretisch zu formulieren, sondern auch praktisch umzusetzen.

„Wir unterstützen diese Aktivitäten mit Nachdruck und fordern die Verantwortlichen auf, die in der Studie vorgeschlagenen Maßnahmen konsequent umzusetzen. Nur durch entschlossenes Handeln können wir den Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden und unserer christlichen Verantwort-ung nachkommen“, so Zörb weiter.

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte sieht in der Studie eine wertvolle Ergänzung zu seinen bisherigen Bemühungen und wird auch in Zukunft die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit mit Nachdruck vorantreiben.

BKR: Kirchliche Nachhaltigkeitsziele strategisch umsetzen

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) hat den kürzlich veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht der Katholischen Kirche in Deutschland als wichtigen Schritt begrüßt, sieht jedoch erheblichen Handlungsbedarf bei der strategischen Umsetzung. „Es fehlt an einem klaren, strategischen Vorgehen, um die gesteckten Nachhaltigkeitsziele zu erreichen“, betont Roger Zörb, Vorsitzender des Bundes Katholischer Rechtsanwälte und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Der BKR setzt sich schon seit Langem für eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im Umgang mit kirchlichen Immobilien ein. „Klimaschutz ist Umweltschutz, und Umweltschutz ist die Bewahrung der Schöpfung – ein zentrales Anliegen der Kirche“, so Zörb weiter. Es sei unerlässlich, dass die Kirche ihrer Vorbildfunktion gerecht werde und nachhaltige Maßnahmen nicht nur beschließe, sondern auch konsequent umsetze.

Auf der letzten Jahrestagung des BKR stand die aktuelle Energiepolitik im Mittelpunkt der Diskussionen. Dabei wurden die Herausforderungen und Möglichkeiten zur Reduktion des CO2-Ausstoßes im kirchlichen Kontext eingehend analysiert. Der Verband fordert eine proaktive Herangehensweise bei der energetischen Sanierung kirchlicher Gebäude und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien.

„Wir rufen die Verantwortlichen in der Kirche dazu auf, die ökologische Wende aktiv voranzutreiben und durch konkretes Handeln ein Zeichen für die Bewahrung der Schöpfung zu setzen“, erklärt Zörb abschließend. 

Der BKR steht bereit, diesen Weg rechtlich zu begleiten und mitzugestalten.

Pressemitteilung des BKR: Keine leichtfertige Legalisierung von Eizellenspenden

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) äußert sich mit großer Sorge über die jüngste Initiative der Freien Demokratischen Partei (FDP), die Legalisierung von Eizellenspenden in Deutschland voranzutreiben. Diese Entwicklung wirft tiefgreifende ethische, rechtliche und gesellschaftliche Fragen auf. „Die Legalisierung von Eizellenspenden stellt nicht nur eine erhebliche Veränderung unserer bestehenden Rechtsordnung dar, sondern wirft auch grundlegende Bedenken hinsichtlich des Schutzes der Menschenwürde auf,“ betont Roger Zörb, Vorsitzender des BKR und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „Es darf nicht übersehen werden, dass die Legalisierung solcher Praktiken die Tür zu einer Kommerzialisierung menschlicher Reproduktionsmittel öffnet, die das Risiko in sich birgt, Frauen und ungeborenes Leben als bloße Mittel zum Zweck zu behandeln.“

Zörb hebt hervor, dass die medizinischen Risiken, die mit einer Eizellspende einhergehen, nicht zu unterschätzen sind: „Im Gegensatz zur Samenspende, die ein vergleichsweise einfacher und risikoarmer Vorgang ist, stellt die Eizellspende einen schwerwiegenden Eingriff dar, der erhebliche gesundheitliche Gefahren für die spendende Frau mit sich bringen kann. Wir müssen uns fragen, ob wir wirklich bereit sind, diese Risiken im Namen einer vermeintlichen Liberalisierung zu akzeptieren.“

Die ethischen Bedenken des BKR spiegeln sich auch in der Sorge wider, dass Frauen in einer ökonomischen Notlage ausgenutzt werden könnten: „Es besteht die reale Gefahr, dass Frauen, insbesondere solche in finanziell prekären Situationen, durch eine Legalisierung dazu verleitet werden, ihre Eizellen gegen Bezahlung zu spenden. Dies widerspricht zutiefst den Grundsätzen der Menschenwürde und der Gleichbehandlung,“ warnt Zörb.„Unsere Gesellschaft muss sich die Frage stellen, welche Prioritäten wir setzen: Wollen wir den Schutz der menschlichen Würde und die Integrität des Körpers in den Vordergrund stellen, oder öffnen wir Tür und Tor für eine zunehmende Instrumentalisierung des menschlichen Lebens?“ Zörb fordert daher eine umfassende und verantwortungsvolle Debatte: „Eine solche Entscheidung darf nicht leichtfertig getroffen werden. Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Diskussion, die alle Aspekte dieser komplexen Thematik berücksichtigt.“

Der Bund Katholischer Rechtsanwälte appelliert daher an alle politischen Akteure und die Zivilgesellschaft, sich kritisch mit den Konsequenzen einer möglichen Legalisierung von Eizellenspenden auseinanderzusetzen und den ethischen Herausforderungen unserer Zeit mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung zu begegnen.

BKR-Vorsitzender RA Zörb im Gespräch mit Erzbischof Dr. Gänswein beim “Forum Benedikt XVI.” in Altötting

Beim „Forum Benedikt XVI.“ Mitte Juli 2024 im Gnadenort Altötting konnte sich der BKR-Vorsitzende Rechtsanwalt Roger Zörb u. a. mit Erzbischof Dr. Georg Gänswein austauschen, der im August Deutschland verlässt und seinen Dienst als Apostolischer Nuntius für die Baltischen Staaten (Estland, Lettland, Litauen) mit Sitz in Vilnius/Litauen beginnt. Wichtiges Thema war dabei natürlich die Situation der baltischen Staaten angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Rechtsanwalt Zörb, der auch Leiter der Forums Hamburg der Deutschen Atlantischen Gesellschaft ist, wünschte Erzbischof Dr. Gänswein alles Gute und Gottes Segen für sein neues Amt in herausfordernder Situation.

Weitere Referenten waren Professor Dr. Dr. Ralph Weimann (Referent der BKR-Klostertage 2023), Prälat Professor P. Dr. Markus Graulich SDB (Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte) und Kurt Kardinal Koch (Präfekt des Dikasteriums für die Förderung der Einheit der Christen), die alle zum theologischen Werk Joseph Ratzingers / Papst Benedikt XVI. vortrugen.

BKR-Jahrestagung am 26.10.2024 in Bonn

Die diesjährige Jahrestagung wird am 26. Oktober 2024 mit allen Programmpunkten auf dem Hause der K.D.St.V. Ripuaria zu Bonn im CV in der Meckenheimer Allee 146 stattfinden.

Wir beginnen die Jahrestagung mit einem Impuls von Dr. Christian Jaspers, Kaplan am Bonner Münster, der Rechtswissenschaft und Katholische Theologie studierte und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität zu Köln war.

Auch in diesem Jahr bieten wir einen spannenden Seminartag mit Diskussion zu zwei aktuellen rechtspolitischen Themen an:

„Aktuelles zur Rechts- und Verfassungspolitik“ lautet das Thema von Nathanael Liminski, MdL, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Das Grundgesetz wurde bisher über 60-mal geändert. In der Regel handelte es sich um zwangsläufige Anpassungen an sich wandelnde politische Rahmenbedingungen. Dazu zählen die Gründung der Bundeswehr und der Beitritt zur NATO 1955, die Wiedervereinigung 1990 und die Europäisierung der deutschen Politik. Allerdings ist bei allen Änderungen Vorsicht geboten: Es dient der Autorität einer Verfassung nicht, wenn Vorschriften, die in einfachen Gesetzen ausreichend geregelt werden können, Verfassungsrang erhalten. Insgesamt ist es für die Erhaltung der Machtverteilung einer Verfassungsordnung notwendig, dass jedes Verfassungsorgan seine Kompetenzen wahrnimmt und kein Machtvakuum entsteht. Essenziell ist die Erhaltung des vom Parlamentarischen Rat geschaffenen repräsentativen Systems, das jedoch immer wieder durch systemwidrige Aktivitäten gefährdet wird. Nathanael Liminski rät dazu, sich Zeit zu nehmen, alle Folgen von Grundgesetzänderungen zu bedenken, auch wenn es um den Schutz vor Demokratiefeinden geht.

KI ist in aller Munde. Chat GPT und Co. sind Arbeitserleichterung und Bedrohung zugleich: In den Bereichen Schule, Bildung und Wissenschaft werden sie schon längst eingesetzt – nicht nur zur Freude von Lehrerinnen und Lehrern, Professorinnen und Professoren sowie Prüfungsämtern. Rechtsanwälte nähern sich technologischen Neuerungen traditionell eher skeptisch und zögernd – gleichzeitig nutzen zahlreiche Kanzleien diese Tools bereits intensiv. Die langjährigen Diskussionen um das „beA“ und die massiven Schwierigkeiten der Bundes-rechtsanwaltskammer bei dessen Einführung stehen hier als pars pro toto. Der Referent wird auf die praktischen Einsatzmöglichkeiten der KI im Anwaltsberuf eingehen, konkrete Anwendungsfälle benennen und gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern testen. Im Anschluss wird unser Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Partner bei der Energiesozietät in Berlin und Düsseldorf sowie Honorarprofessor für Energiewirtschaft und Energiewirtschaftsrecht am Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum, rechtliche und ethische Grenzen erläutern.

Auch das Abendprogramm ist lohnend: Wir freuen uns, mit Prof. Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, einen engagierten Redner für den Festkommers ankündigen zu können, der zum Thema „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Wirkkraftverstärker des Grundgesetzes“ sprechen wird.

Dr. Andreas Korbmacher, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts

Näheres in der offiziellen Einladung:

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


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