Den Dom in Köln lassen …


Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) reagiert mit Unverständnis auf die Entscheidung der Stadtspitze der Stadt Köln, die Silhouette des Kölner Doms aus dem Stadtlogo zu entfernen.


Der Kölner Dom ist nicht nur das Wahrzeichen Kölns, sondern einer der bedeutendsten Sakralbauten in Deutschland.
Der Bund Katholischer Rechtsanwälte sieht diese Entscheidung als ein Ergebnis der leider derzeit festzustellenden Entfremdung von Kirche und Politik. Dieser Tendenz muss nach Ansicht des Verbandes mit Entschiedenheit entgegengewirkt werden.


Der BKR ruft seine Mitglieder auf, die politisch Verantwortlichen in Köln in das Fürbitten-Gebet zum nahenden Osterfest einzuschließen, um doch noch eine Umkehr der Entscheidung zu erreichen.

RA Roger Zörb, BKR-Vorsitzender

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr