BKR warnt vor digitalem Generalverdacht
BKR warnt vor digitalem Generalverdacht – „Chatkontrolle ist ein Angriff auf die Menschenwürde“
Hamburg/Düsseldorf, 8. Oktober 2025.
Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) kritisiert die geplante EU-„Chatkontrolle“ scharf. Nach dem nun selbst aus der Union deutliche Kritik laut wird, fordern die katholischen Juristinnen und Juristen ein klares Stopp-Signal an Brüssel:
„Was als Kinderschutz verkauft wird, ist in Wahrheit ein Angriff auf das Grundrecht der Vertraulichkeit und Integrität digitaler Kommunikation – und damit auf die Menschenwürde selbst“, warnt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb (Hamburg), Vorsitzender des BKR.
Zörb weiter:
„Wer alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt, verlässt das Fundament des Rechtsstaats. Ungute Erinnerungen an dunkle Stunden deutscher Vergangenheit kommen auf, wenn man sich vorstellt, dass die Chatkontrolle so wirkt, als ob die Post vorsichtshalber jeden Brief öffnete – es könnte ja etwas Verbotenes versendet werden. Kein Algorithmus darf in das Beichtgeheimnis der digitalen Welt eindringen.“
Die katholische Rechtsgemeinschaft sieht in der Chatkontrolle den Versuch, technische Überwachungssysteme zu etablieren, die später leicht auch für politische oder wirtschaftliche Zwecke missbraucht werden könnten.
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, ergänzt:
„Die EU muss begreifen: Freiheit stirbt nicht auf einmal – sie stirbt im Code. Wer Verschlüsselung aufbricht, öffnet die Tür für Missbrauch, Erpressung und Zensur. Der Staat darf seine Bürger nicht wie Tatverdächtige behandeln, nur weil sie kommunizieren.“
Der BKR fordert die Bundesregierung auf, sich im Rat der EU klar gegen jede Form von Massenüberwachung zu stellen und stattdessen gezielte, richterlich kontrollierte Ermittlungsverfahren zu stärken.
„Kinderschutz gelingt nicht durch digitale Rasterfahndung, sondern durch Aufklärung, Prävention und konsequente Strafverfolgung tatsächlicher Täter“, heißt es in der Erklärung weiter.
Fazit des BKR:
Kein Rechtsstaat darf das digitale Beichtgeheimnis opfern.
Kein Kind wird durch Massenüberwachung sicherer – aber alle Menschen werden ein Stück weniger frei.
