BKR mahnt Respekt vor dem Hochfest Fronleichnam an

BKR-Pressemitteilung

Respekt vor Fronleichnam: BKR begrüßt Korrektur des ZDF, mahnt aber sensibleren Umgang mit religiösen Feiertagen an

Hamburg/Düsseldorf, 8. Juni 2026. Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt, dass das ZDF nach massiver Leserkritik die Formulierung „Happy Kadaver“ im Zusammenhang mit dem Hochfest Fronleichnam geändert hat. Zugleich mahnt der BKR einen sensibleren Umgang öffentlich-rechtlicher Medien mit religiösen Feiertagen und Glaubensüberzeugungen an.

Das ZDF hatte in seinem „Update am Morgen“ vom 4. Juni 2026 über Fronleichnam berichtet und dabei nach eigener Darstellung ursprünglich die Formulierung „Happy Kadaver“ verwendet, auch prominent in der Überschrift. Inzwischen heißt der Beitrag „Warum Sie heute arbeiten oder nicht“. Das ZDF erklärte, man habe keine religiösen Gefühle verletzen wollen und die Formulierung nach Kritik angepasst.  

Der BKR hält diese Korrektur für richtig, sieht aber den Vorgang als Symptom eines tieferliegenden Problems. Religiöse Feiertage seien nicht bloß arbeitsfreie Tage oder kulturhistorische Kuriositäten, sondern Ausdruck grundrechtlich geschützter Glaubensausübung und gewachsener religiöser Identität. Fronleichnam gehöre zu den höchsten katholischen Feiertagen. Im Mittelpunkt stehe der Glaube an die wirkliche Gegenwart Christi in der Eucharistie, die in Gottesdiensten und Prozessionen öffentlich bekannt wird. Auch katholisch.de weist darauf hin, dass Katholiken an Fronleichnam ihren Glauben öffentlich bezeugen und die konsekrierte Hostie in einer Monstranz durch die Straßen getragen wird.  

Roger Zörb, Vorsitzender des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, erklärt:

„Dass das ZDF die Formulierung geändert hat, ist richtig und notwendig. Wer Fronleichnam mit einem Kalauer über Leichen verbindet, verfehlt nicht nur den Sinn dieses Hochfestes, sondern berührt auch die religiöse Würde vieler Gläubiger. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf pointiert formulieren. Er sollte aber gerade bei religiösen Überzeugungen erkennen, wo Ironie in Respektlosigkeit umschlägt.“

Der BKR betont, dass es nicht um Sonderrechte für Christen gehe. Kritik, journalistische Einordnung und auch gesellschaftliche Debatten über Feiertage seien selbstverständlich zulässig. Etwas anderes sei es jedoch, wenn zentrale Glaubensinhalte durch eine plakative Überschrift ins Lächerliche gezogen würden. Gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei aufgrund seines Auftrags zu Sachlichkeit, Ausgewogenheit und gesellschaftlicher Integration gehalten, religiöse Themen nicht bloß aus säkularer Distanz oder mit feuilletonistischer Herablassung zu behandeln.

Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf, erklärt:

„Religionsfreiheit schützt nicht nur den privaten Glauben im stillen Kämmerlein, sondern auch seine öffentliche Sichtbarkeit. Fronleichnam ist gerade ein Fest dieser Sichtbarkeit. Wer darüber berichtet, sollte den religiösen Gehalt ernst nehmen. Eine öffentlich-rechtliche Redaktion muss nicht katholisch denken. Sie muss aber verstehen, worüber sie schreibt.“

Der BKR sieht in der Reaktion vieler Leser ein wichtiges Zeichen zivilgesellschaftlicher Wachsamkeit. Der Vorgang zeige, dass religiöse Sprache, Symbole und Feiertage weiterhin für viele Menschen von erheblicher Bedeutung seien. Es sei gut, wenn Redaktionen auf Kritik reagieren. Noch besser wäre es, wenn religiöse Kompetenz bereits vor Veröffentlichung sichtbar werde.

Zörb abschließend:

„Der Vorgang sollte nicht künstlich skandalisiert, aber auch nicht bagatellisiert werden. Die Korrektur des ZDF ist ein erfreulicher Schritt. Nun sollte daraus die Einsicht folgen, dass religiöse Bildung und Sensibilität auch im Journalismus keine Nebensache sind.“

Kontakt:
Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr