BKR-Jahrestagung 2021 – ein persönliches Wiedersehen!

Vom Geist eines traditionsreichen Hauses beseelt trafen sich die Mitglieder des Bundes Katholischer Rechtsanwälte zu ihrer Jahrestagung im Collegium Leoninum, dem ehemaligen Priesterseminar des Bistums Aachen, in Bonn unter geltenden Corona-Hygienebedingungen. 

Prälat Prof. Dr. Hellmuth Moll setzte sich in seinem Geistlichen Impuls für eine kritische Rezeption des Bundesverfassungsgerichts Urteils zur aktiven Sterbehilfe ein. Der Herausgeber des deutschen Martyrologiums des 20. Jahrhunderts verwies auf zahlreiche Christen, die aufgrund der Unverfügbarkeit des menschlichen Lebens trotz großer Not, nicht diesen Weg gewählt haben. Der weitere Ausbau der Pallativmedizin sei dagegen höchste Christenpflicht.

Im Fachteil schulte der Strafrechter Jürgen Möthrath die teilnehmenden Rechtsanwälte in den immer strengeren Vorschriften zur Geldwäscheprävention in Anwaltskanzleien. 

Die anschließende Mitgliederversammlung gab dem BKR eine moderne Satzung.

Der Festakt wurde durch die Absage des Festredners in einen coronakonformen bunten Abend umgewandelt. Dies gab allen Teilnehmern bei hervorragendem Essen jedoch die Möglichkeit, die direkten Gespräche, die anderthalb Jahre nicht möglich wären, endlich wieder und ausgiebig führen zu können. 

Bilder: Roger Zörb und Prof. Dr. Sven-Joachim Otto

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