BKR begrüßt Wahl von Bischof Dr. Wilmer zum Vorsitzenden der DBK

Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die Wahl von Bischof Dr. Heiner Wilmer zum Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz

Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die Wahl von Bischof Dr. Heiner Wilmer, Bischof von Hildesheim, zum neuen Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz mit großer Zustimmung und verbindet damit die Hoffnung auf eine Stärkung der Einheit der Kirche in Deutschland und der Weltkirche.

Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb aus Hamburg, erklärte hierzu:

„Wir begrüßen die Neuwahl sehr und wünschen Bischof Dr. Heiner Wilmer für sein verantwortungsvolles Amt alles erdenklich Gute, vor allem Gottes Segen. Gerade in einer Zeit tiefgreifender kirchlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen ist eine klare Orientierung und geistliche Führung von besonderer Bedeutung.“

Der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt Professor Dr. Sven-Joachim Otto aus Düsseldorf, betonte die Notwendigkeit einer engen Abstimmung mit dem Heiligen Stuhl:

„Wir halten eine enge Abstimmung mit dem Vatikan im Hinblick auf das weitere Vorgehen in den Fragen des Synodalen Weges für unerlässlich. Die Einheit der Kirche ist ein hohes Gut. Eine Abspaltung der deutschen Katholiken von Rom muss mit allen Mitteln verhindert werden.“

Der BKR verbindet mit der Wahl von Bischof Dr. Heiner Wilmer die Erwartung, dass der Dialog innerhalb der Kirche konstruktiv fortgeführt wird und zugleich die Gemeinschaft mit der Weltkirche gewahrt bleibt. Der Verband sichert dem neuen Vorsitzenden seine Unterstützung und sein Gebet zu.

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