BKR tritt für ungeborenes Leben ein
Pressemitteilung des Bundes katholischer Rechtsanwälte (BKR)
BKR begrüßt Entscheidung von Erbprinz Alois: Ungeborenes Leben schützen – Frauen wirksam unterstützen
Lebensschutz braucht rechtliche Verlässlichkeit und konkrete Hilfe für Schwangere und Familien.
Hamburg/Düsseldorf, 25. Oktober 2026. Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt die Entscheidung von Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, dem Gesetzesbeschluss zur Einführung einer Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch die erforderliche Sanktion zu verweigern. Zugleich würdigt der BKR seine Bereitschaft, die Information, Begleitung und Unterstützung von Frauen vor, während und nach einer Schwangerschaft zu verbessern. Das Fürstenhaus hatte diese Position am 20. Oktober mitgeteilt. (fuerstenhaus.li)
„Der Schutz des ungeborenen Lebens gehört zu den grundlegenden Verpflichtungen einer am christlichen Menschenbild orientierten Rechtsordnung. Menschliches Leben besitzt seinen Wert aus sich selbst heraus. Seine Schutzwürdigkeit darf weder von seiner Entwicklungsphase noch davon abhängen, ob andere Menschen es willkommen heißen. Erbprinz Alois setzt mit seiner Entscheidung ein klares Zeichen für die Verantwortung gegenüber den Schwächsten“, erklärt Roger Zörb, Vorsitzender des BKR sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.
Der BKR betont, dass Lebensschutz und die Unterstützung von Frauen in Konfliktsituationen zusammengehören. Existenzängste, Partnerschaftskonflikte, berufliche Nachteile oder fehlende Betreuung dürfen Frauen mit einer Schwangerschaft nicht alleinlassen. Eine glaubwürdige Politik des Lebensschutzes muss deshalb verlässliche Beratung, materielle Hilfen und tragfähige Perspektiven für ein Leben mit dem Kind gewährleisten.
„Wer Frauen zum Austragen ihres Kindes ermutigt, muss bereit sein, Verantwortung mitzutragen. Dazu gehören praktische Hilfe, gesellschaftliche Anerkennung und ein Umfeld, in dem Mutterschaft nicht zum persönlichen oder wirtschaftlichen Risiko wird. Auch die Väter müssen ihrer Verantwortung gerecht werden. Lebensschutz ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft“, so Zörb.
Verfassungsmäßige Verantwortung ernst nehmen
Auch rechtlich ist die Entscheidung in der Verfassungsordnung Liechtensteins verankert: Nach Artikel 9 bedarf jedes Gesetz zu seiner Gültigkeit der Sanktion des Landesfürsten. (gesetze.li)
„Die liechtensteinische Verfassung weist dem Landesfürsten eine eigenständige Verantwortung im Gesetzgebungsverfahren zu. Die Entscheidung über die Sanktion gehört zu dieser verfassungsmäßigen Ordnung. Politische Kritik daran ist selbstverständlich legitim; sie sollte aber die institutionellen Grundlagen des Landes respektieren“, erläutert Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, stellvertretender Vorsitzender des BKR und Rechtsanwalt in Düsseldorf.
„Aus katholischer Sicht muss eine rechtspolitische Debatte über Schwangerschaftskonflikte beide in den Blick nehmen: die schwangere Frau in ihrer konkreten Lebenssituation und das ungeborene Kind in seiner Schutzbedürftigkeit. Unsere Aufgabe ist es, Bedingungen zu schaffen, unter denen Frauen sich für ihr Kind entscheiden können und dabei verlässlich getragen werden. Der Anspruch auf Lebensschutz verpflichtet deshalb auch zu einer überzeugenden Sozial-, Familien- und Arbeitsmarktpolitik“, betont Otto.
Der BKR ruft Politik, Kirchen, Arbeitgeber und gesellschaftliche Organisationen dazu auf, Hilfen für Schwangere und Familien auszubauen. Besonderes Augenmerk verdienen Frauen, die unter Druck stehen, Gewalt erfahren oder ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit gefährdet sehen. Unterstützung muss frühzeitig erreichbar sein und über die Geburt hinausreichen.
„Eine humane Gesellschaft zeigt ihre Stärke darin, wie sie mit verletzlichem Leben umgeht. Sie schützt Kinder und steht ihren Müttern und Vätern zur Seite. Diesen Anspruch müssen wir in Recht und Alltag gleichermaßen einlösen“, erklären Zörb und Otto abschließend.
Über den BKR
Der Bund katholischer Rechtsanwälte verbindet anwaltliche Verantwortung mit dem christlichen Menschenbild. Er nimmt zu rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen aus katholischer Perspektive Stellung und setzt sich für Menschenwürde, Lebensschutz und Rechtsstaatlichkeit ein.
