Betrachtung des BKR zum Festtag des Heiligen Apostel Thomas

 Betrachtung zum Fest des heiligen Thomas

3. Juli 2026

Der heilige Thomas ist uns oft als der „zweifelnde Thomas“ gegenwärtig. Doch diese Bezeichnung greift zu kurz. Thomas ist nicht der Zyniker, der nicht glauben will. Er ist der Jünger, der nicht mit einer bloßen Behauptung leben kann. Er will sehen, prüfen, berühren. Er will wissen, ob die Botschaft von der Auferstehung trägt.

Gerade deshalb hat Thomas uns Rechtsanwälten auch heute viel zu sagen.

Unser Beruf lebt vom Zweifel: Wir prüfen Sachverhalte, wägen Beweise, unterscheiden Behauptung und Nachweis, prüfen Interessen, Risiken und Rechtsfolgen. Der Zweifel ist dabei nicht Feind der Wahrheit, sondern ein Dienst an ihr. Thomas zeigt: Ein ehrlicher Zweifel kann zum Glauben führen, wenn er sich der Wahrheit nicht verschließt. Er bleibt bei den Jüngern. Er verlässt die Gemeinschaft nicht. Er wartet, ringt, fragt — und erkennt schließlich Christus.

Im Evangelium heißt es:

„Thomas antwortete und sagte zu ihm: Mein Herr und mein Gott!“
Joh 20,28

Für katholische Rechtsanwälte liegt darin eine ernste Mahnung. Wir dürfen nicht nur Techniker des Rechts sein. Wir sind berufen, mit geschärftem Verstand und gebildetem Gewissen zu handeln. Wir vertreten Mandanten, aber wir dienen nicht der bloßen Durchsetzung um jeden Preis. Wir arbeiten mit Akten, Verträgen, Schriftsätzen und Argumenten — aber dahinter stehen Menschen mit Wunden, Schuld, Angst, Verantwortung und Hoffnung.

Thomas erkennt den Auferstandenen an seinen Wunden. Auch wir sollten in unserem Beruf lernen, die Wunden zu sehen: die Wunde des ungerecht Behandelten, die Wunde des Schuldigen, der dennoch Würde behält, die Wunde des Gegners, der nicht bloß Gegner ist, die Wunde der Gesellschaft, wenn Recht zur bloßen Machttechnik wird.

Der heilige Thomas kann uns erwirken: Wahrhaftigkeit im Denken, Mut im Fragen, Klarheit im Urteil, Demut vor der Wirklichkeit und Treue zu Christus auch dort, wo Glaube und Beruf unter Spannung geraten. Er erinnert uns daran, dass katholisches Rechtsanwaltsein nicht bedeutet, weniger scharf zu prüfen. Es bedeutet, tiefer zu prüfen: nicht nur nach Erfolgsaussichten, sondern auch nach Gerechtigkeit; nicht nur nach Durchsetzbarkeit, sondern auch nach Verantwortung; nicht nur nach dem rechtlich Möglichen, sondern auch nach dem sittlich Vertretbaren.

Thomas führt uns vom Zweifel zum Bekenntnis. Vielleicht ist das auch die tägliche Bewegung unseres Berufes: vom ungeklärten Sachverhalt zur Wahrheit, vom Konflikt zur Ordnung, vom Streit zur Gerechtigkeit — und im Letzten vom eigenen Können hin zu Christus: „Mein Herr und mein Gott.“

Gebet

Heiliger Apostel Thomas,
du hast gezweifelt und doch gesucht,
du hast gefragt und doch nicht aufgegeben,
du hast die Wunden Christi gesehen
und in ihnen den Herrn erkannt.

Bitte für uns Rechtsanwälte,
dass unser Verstand klar,
unser Gewissen wach
und unser Wort wahrhaftig bleibe.

Erwirke uns Mut zur Wahrheit,
Maß im Streit,
Barmherzigkeit gegenüber den Verwundeten
und Demut vor Gott,
dem letzten Richter über Recht und Unrecht.

Herr Jesus Christus,
lass uns in jedem Mandat
nicht nur den Fall,
sondern den Menschen sehen.
Führe unseren Zweifel zur Erkenntnis
und unsere Arbeit in den Dienst der Gerechtigkeit.

Mein Herr und mein Gott.
Amen.

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