Einheit der Kirche ist kein Dispositionsgut
Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)
BKR zu den angekündigten Bischofsweihen der Piusbruderschaft: Einheit der Kirche ist kein Dispositionsgut
Hamburg/Düsseldorf, 30. Juni 2026. Der Bund Katholischer Rechtsanwälte (BKR) sieht in den für den 1. Juli 2026 angekündigten Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. ohne päpstliches Mandat einen erneuten schwerwiegenden Angriff auf die sichtbare Einheit der katholischen Kirche.
Der BKR weist darauf hin, dass es bei der Auseinandersetzung nicht um eine bloße liturgische Geschmacksfrage geht. Die katholische Tradition ist nicht von der kirchlichen Communio zu trennen. Wer sich auf Tradition beruft, sich zugleich aber der rechtmäßigen Autorität des Papstes in einer für die apostolische Sukzession zentralen Frage entzieht, stellt die eigene Berufung auf katholische Kontinuität selbst in Frage.
Roger Zörb, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg sowie Vorsitzender des BKR, erklärt:
„Die Einheit mit dem Nachfolger Petri ist kein äußerliches Ordnungselement, das man bei Bedarf suspendieren kann. Sie gehört zur Verfassung der katholischen Kirche. Eine Bischofsweihe gegen den erklärten Willen des Papstes ist daher kein Zeichen besonderer Treue zur Tradition, sondern ein Akt des Ungehorsams mit erheblicher geistlicher und kirchenrechtlicher Tragweite.“
Der BKR betont, dass kirchliches Recht nicht bloßer Formalismus ist. Es schützt die sakramentale Ordnung, die Einheit der Kirche und die Verlässlichkeit kirchlicher Vollmacht. Gerade bei der Weihe von Bischöfen zeigt sich, dass Recht und Communio in der Kirche untrennbar miteinander verbunden sind.
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt in Düsseldorf und stellvertretender Vorsitzender des BKR, ergänzt:
„Das Kirchenrecht ist hier nicht eine lästige Schranke, sondern Ausdruck der sakramentalen und hierarchischen Ordnung der Kirche. Wer Bischöfe ohne päpstliches Mandat weiht oder sich weihen lässt, setzt nicht lediglich ein verwaltungsrechtlich unerlaubtes Zeichen. Er greift in die sichtbare Einheit der Kirche ein. Ein wiederholter schismatischer Akt darf deshalb nicht verharmlost werden.“
Der BKR sieht mit Sorge, dass der Konflikt um die Piusbruderschaft immer wieder als Auseinandersetzung zwischen ‚Tradition‘ und ‚Moderne‘ missverstanden wird. Diese Gegenüberstellung greift zu kurz. Die Frage ist nicht, ob Katholiken liturgische Traditionen schätzen dürfen. Die Frage ist, ob eine Gemeinschaft, die sich katholisch nennt, bereit ist, die Grundordnung der Kirche anzuerkennen.
„Tradition ohne Gehorsam gegenüber der rechtmäßigen kirchlichen Autorität wird zur Selbstbehauptung“, so Roger Zörb. „Die Kirche braucht keine parallelen Strukturen, sondern Umkehr, Einheit und Treue.“
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto erklärt weiter:
„Gerade Katholiken, die sich der Tradition verpflichtet wissen, sollten ein besonderes Gespür dafür haben, dass die Kirche nicht aus privaten Deutungsansprüchen lebt. Katholizität bedeutet nicht die Bewahrung einzelner Formen gegen die Kirche, sondern die Bewahrung des Glaubens in der Kirche.“
Der BKR fordert die Verantwortlichen der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf, von den angekündigten Bischofsweihen Abstand zu nehmen und den Weg der Rückkehr in die volle kirchliche Gemeinschaft zu suchen. Zugleich ruft der BKR dazu auf, für die Einheit der Kirche, für den Heiligen Vater und für alle Gläubigen zu beten, die durch Spaltungen verunsichert werden.
