Stellungnahme des BKR zum NIPT

Pressemitteilung des Bundes Katholischer Rechtsanwälte (BKR)

Der Bund katholischer Rechtsanwälte (BKR) begrüßt den im Deutschen Bundestag eingebrachten fraktionsübergreifenden Antrag zur Einführung eines Monitorings der Folgen der Kassenzulassung nichtinvasiver Pränataltests (NIPT). Der Antrag greift eine Entwicklung auf, die aus rechtlicher wie ethischer Perspektive seit längerem Anlass zu erheblicher Sorge gibt. Die zunehmende Etablierung dieser Tests als faktisches Screening auf Trisomien wirft grundlegende Fragen nach dem Schutz ungeborenen Lebens, der Reichweite staatlicher Schutzpflichten und dem gesellschaftlichen Umgang mit Behinderung auf.

Nach Auffassung des BKR berührt die Praxis der pränatalen Diagnostik in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung zentrale Gewährleistungen des Grundgesetzes, insbesondere die Menschenwürdegarantie sowie das Recht auf Leben. Hinzu tritt das verfassungsrechtlich verankerte Diskriminierungsverbot zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Wo diagnostische Verfahren nicht mehr allein der medizinischen Aufklärung im Einzelfall dienen, sondern strukturell in Richtung einer vorgeburtlichen Selektion wirken können, ist der Gesetzgeber gehalten, die tatsächlichen Folgen dieser Entwicklung sorgfältig zu erfassen und rechtlich einzuhegen.

Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb aus Hamburg, betont: „Die Einführung eines systematischen Monitorings ist rechtspolitisch zwingend. Medizinischer Fortschritt entbindet den Staat nicht von seiner Pflicht, die Würde jedes menschlichen Lebens zu schützen. Wenn sich diagnostische Verfahren faktisch zu Instrumenten der Selektion entwickeln, muss der Gesetzgeber gegensteuern und die tatsächlichen Auswirkungen transparent machen.“

Besondere Bedeutung kommt aus Sicht des BKR der Ausgestaltung der ärztlichen Beratung zu. Diese muss ergebnisoffen, nicht-direktiv und frei von strukturellem Erwartungsdruck erfolgen. Die gegenwärtige Praxis lässt jedoch erkennen, dass werdende Eltern nicht selten in ein Umfeld geraten, in dem diagnostische Möglichkeiten als faktischer Standard erscheinen. Dies kann zu einer schleichenden Verschiebung der Entscheidungsfreiheit führen, die rechtlich und ethisch nicht hinnehmbar ist.

Der stellvertretende Vorsitzende des BKR, Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Rechtsanwalt aus Düsseldorf, erklärt hierzu: „Die zentrale Herausforderung liegt nicht in der technischen Möglichkeit pränataler Diagnostik, sondern in ihrer normativen Einbettung. Der Rechtsstaat darf keine Strukturen dulden, die mittelbar zu einer Standardisierung selektiver Entscheidungen führen. Erforderlich ist eine klare rechtliche Rahmensetzung, die sowohl die Schutzpflichten des Staates als auch die Freiheit der Eltern in ein verantwortbares Gleichgewicht bringt.“

Der BKR sieht in dem Bundestagsantrag einen wichtigen Schritt hin zu einer vertieften und evidenzbasierten Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen von NIPT in der Versorgungspraxis. Entscheidend wird sein, dass die Ergebnisse dieses Monitorings nicht folgenlos bleiben, sondern in eine rechtliche Fortentwicklung münden, die dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag gerecht wird und zugleich eine diskriminierungsfreie Gesellschaft wahrt.

Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V. 
Bundesgeschäftsstelle 
Georgstr. 18 
50676 Köln 
Telefon: 0221/272 37-77 
Telefax: 0221/272 37-27 


Bürozeiten: 
Montag bis Donnerstag:
9:00 Uhr bis 16:00 Uhr 
Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr