BKR kritisiert DBK-Papier zur geschlechtlichen Identität
BKR kritisiert neues DBK-Papier zur sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität deutlich
Der Bund Katholischer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (BKR) nimmt das jüngst veröffentlichte Papier der Schulkommission der Deutschen Bischofskonferenz „Geschaffen, erlöst und geliebt. Sichtbarkeit und Anerkennung der Vielfalt sexueller Identitäten in der Schule“ mit ausdrücklicher Sorge und deutlicher Kritik zur Kenntnis.
Das Dokument überschreitet nach Auffassung des BKR nicht nur seine pädagogische Zielsetzung, sondern erzeugt erhebliche rechtliche, kirchliche und gesellschaftliche Verwerfungen, die in dieser Form nicht hinnehmbar sind.
„Das Papier ist rechtlich unsauber und kirchlich unklar“ – Der Vorsitzende Roger Zörb
Der Vorsitzende des BKR, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Roger Zörb (Hamburg), erklärt:
„Wir stehen als BKR klar im Lager der Kritiker dieses Papiers.
Das Dokument ist rechtlich unsauber, kirchlich unklar und pädagogisch unausgewogen. Es verwischt die Grenzen zwischen staatlichen Bildungsanforderungen, kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und dem Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen. Eine solche Vermengung schafft Unsicherheit – nicht Orientierung.“
Zörb betont, dass kirchliche Schulen und Träger auf eindeutige, konsistente Vorgaben angewiesen seien.
„Statt Rechtsklarheit erzeugt das Papier Graubereiche.
Wenn pädagogische Empfehlungen zu rechtlich normativ wirkenden Vorgaben mutieren, wird das kirchliche Selbstbestimmungsrecht schleichend ausgehöhlt.“
„Anthropologisch und rechtlich nicht belastbar“ – Der stellv. Vorsitzende Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Der stellvertretende Vorsitzende, Rechtsanwalt Prof. Dr. Sven-Joachim Otto (Düsseldorf), ergänzt:
„Der BKR sieht schwerwiegende Probleme in der anthropologischen Grundlegung des Papiers.
Wer kirchliche Identität bewahren will, darf Realitäten des Menschseins nicht über soziologische Konstruktionen definieren.
Rechtlich ist das Papier zudem problematisch, weil es normative Erwartungen formuliert, ohne die Grenzen staatlicher und kirchlicher Zuständigkeiten zu beachten.“
Otto weiter:
„Kirchliche Schulen müssen Minderheiten schützen – aber sie dürfen zugleich ihre eigene Glaubensidentität nicht relativieren müssen.
Das vorgelegte Papier ist in dieser Hinsicht nicht tragfähig, weder kirchlich noch rechtlich.“
BKR fordert Überarbeitung und klare theologisch-rechtliche Grundlegung
Angesichts der erheblichen Bedenken fordert der BKR:
- Eine vollständige Neubewertung des Papiers durch die DBK unter Einbeziehung kirchlicher Anthropologie und geltenden Rechts.
- Klare Grenzen zwischen pädagogischer Empfehlung, rechtlicher Vorgabe und kirchlichem Sendungsauftrag.
- Eine verbindliche Klärung, ob und wie das Papier Schulen in kirchlicher Trägerschaft tatsächlich binden soll.
- Transparente Leitlinien, die Identität, Freiheit und Verantwortung in ein echtes Gleichgewicht bringen.
Der BKR kündigt an, zeitnah eine juristisch-theologische Fachstellungnahme vorzulegen.